Steuerklassen
Clever wechseln, mehr rausholen
Jetzt schnell & kostenlos prüfen: Mit WISO Steuer findest du die optimale Steuerklasse und sicherst dir deine maximale Erstattung.

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Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
Alle Steuerklassen im Überblick
Welche Steuerklassen gibt es?
Momentan gibt es 6 Steuerklassen in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer, der auf Lohnsteuerkarte arbeitet, ist einer davon zugeordnet. Welche der Steuerklassen du hast, hängt von deinem Familienstand ab. Nur in Steuerklasse 6 spielt dein Familienstand keine Rolle – hier kommt es darauf an, dass du mehrere Jobs gleichzeitig hast.
Steuerklasse 1 für Singles
Steuerklasse 1 gilt für ledige, geschiedene sowie getrenntlebende Angestellte. Auch Verwitwete werden ab dem zweiten Jahr nach dem Tod ihres Partners in diese Steuerklasse eingestuft. Arbeitnehmer, deren Ehepartner in einem Nicht-EU-Land lebt oder die aufgrund ihres dauerhaften Wohnsitzes im Ausland beschränkt steuerpflichtig sind, gehören ebenfalls in diese Steuerklasse.
Als Single stehen dir folgende Freibeträge zu, mithilfe derer du weniger Lohnsteuer zahlen musst:
- Grundfreibetrag: 12.096 € in 2025 (11.784 Euro in 2024)
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten: 1.230 €
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
Steuerklasse 2: Vorteile für Alleinerziehende
In Steuerklasse 2 fallen alle genannten Personen aus Steuerklasse 1, die zudem alleinerziehend sind. Das bedeutet: Mindestens ein Kind lebt in deinem Haushalt, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst. Wenn das Kind bei mehreren Personen gemeldet ist, erhält derjenige die Steuerklasse 2, der das Kindergeld bezieht. Es darf zudem kein weiterer Volljähriger in eurem Haushalt wohnen (zum Beispiel ein Partner). Ausnahme sind nur eigene Kinder, fürdie du noch Kindergeld erhältst.
Du erhältst neben den oben genannten Freibeträgen aus Steuerklasse 1 (in 2025 insgesamt 13.362 €) einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 €. Somit profitierst du von insgesamt 17.622 € im Jahr 2025. Hinweis: Hast du dich erst kürzlich von deinem Expartner getrennt? Lebt das Kind nun bei dir, solltest du umgehend die Steuerklasse 2 beantragen. Dafür schickst du dem Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. So profitierst du bereits ab dem nächsten Monat vom Entlastungsbetrag; andernfalls holst du dir zu viel gezahlte Steuern erst mit der nächsten Steuererklärung zurück.
Steuerklassen 3 und 5
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, bei denen beide Partner unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können die Steuerklassenkombination 3 und 5 wählen. Diese Kombination ist vor allem dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere – optimal etwa bei einem Verhältnis von 60 % zu 40 %. Der besserverdienende Partner wird in Steuerklasse 3 eingestuft, der andere in Steuerklasse 5.
- Steuerklasse 3: weniger Abzüge, höheres Nettogehalt
- Steuerklasse 5: höhere Abzüge, niedrigeres Netto
Ziel dieser Kombination ist eine steuerliche Entlastung von Familien. In Steuerklasse 3 gilt der doppelte Grundfreibetrag, zudem wird der Kinderfreibetrag für beide Eltern abgezogen. Für das Steuerjahr 2025 gelten beispielsweise 24.192 € Grundfreibetrag und 9.600 € Kinderfreibetrag pro Kind.
Steuerklasse 4 und 4
Verdient ihr ungefähr gleich viel, ist die Kombination 4 und 4 meist am günstigsten. Dabei kann auch nur ein Ehepartner den Wechsel aus 3/5 zu 4/4 beantragen. Jeder behält seine Freibeträge – Grundfreibetrag und eventuellen Kinderfreibetrag. In dieser Konstellation lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung meist, da häufig eine Erstattung entsteht.
Faktorverfahren
Mit dem Faktorverfahren wird eure Steuerlast gerechter verteilt, da der individuelle Steuersatz jedes Ehepartners berücksichtigt wird. Die voraussichtliche Jahressteuer wird in einen Prozentsatz umgerechnet, der monatlich angewendet wird – ideal, wenn es in der Kombi 3/5 zu Nachzahlungen kommt.
Steuerklasse 6: Mehrere Jobs
Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehr als ein Arbeitsverhältnis haben. Deine Hauptbeschäftigung wird in eine der Klassen 1 bis 5 eingestuft; jeder weitere Job landet automatisch in Steuerklasse 6.
Diese Klasse ist die ungünstigste, da hier keine Freibeträge oder Pauschalen gelten und somit die höchsten Abzüge anfallen. Bei Nebenjobs wird also ein großer Teil des Bruttoeinkommens direkt für Steuern einbehalten.
Steuerklasse ändern: So geht's
Nicht jeder kann einfach seine Steuerklasse wechseln. Diese Möglichkeit haben grundsätzlich nur Ehepartner, die in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, sowie Alleinerziehende.
Praktisch: Deine Steuerklasse kannst du beliebig oft im Jahr wechseln. Das kannst du einfach beim Finanzamt beantragen – entweder auf Papier oder direkt digital über www.elster.de. Das Formular kannst du beim Bundesfinanzministerium herunterladen.
1. Du hast geheiratet
2. Du hast dich scheiden lassen
Wenn ihr euch trennt, bleibt eure bisherige Steuerklasse für das laufende Jahr bestehen. Ab dem nächsten Jahr werdet ihr in Steuerklasse 1 eingestuft, auch wenn ein Kind im Haushalt lebt. Dazu musst du dem Finanzamt das Formular zum dauernd getrennt Leben abgeben, damit es Bescheid weiß und die Einstufung ab Januar des Folgejahres ändern kann. Die geänderte Steuerklasse wird deinem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
Du oder dein Partner sollten dem Finanzamt mitteilen, dass ihr getrennt lebt. Das steuerrechtliche Trennungsjahr endet am 31. Dezember. Der Scheidungstermin allein kann daher für einen rechtzeitigen Steuerklassenwechsel schon zu spät sein.
Wenn ihr das nicht tut, werdet ihr bei der Lohnsteuer zu günstig besteuert. Die Folge können hohe Steuernachzahlungen nach dem Trennungsjahr sein.
Übrigens: WISO Steuer fragt euch in der Rubrik Persönliches > Wohnsitz und Veranlagung im Jahr 2024 nach den Lebensumständen. Beantwortet ihr die Frage Haben die Ehegatten im Jahr 2024 das gesamte Jahr in einem gemeinsamen Haushalt gelebt? mit Ja, wird automatisch eine gemeinsame Steuererklärung generiert.
3. Du bist alleinerziehend
Falsch gewählt – was jetzt?
Wenn du bemerkst, dass deine aktuelle Steuerklasse nicht die optimale für dich ist, kannst du beim Finanzamt ganz einfach einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse stellen.
Bei einem Wechsel gehst du wie folgt vor:
Wichtig: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen beide den Antrag unterschreiben.
Du und dein Partner können mehrmals im Jahr eine Änderung eurer Steuerklassen beim Finanzamt beantragen. Ihr könnt also eure Steuerklassen so kombinieren, dass sie für euch in der jeweiligen Situation am besten sind.
Es ist wichtig, das Finanzamt zu informieren, falls du für deine Steuerklasse die Kriterien nicht mehr erfüllst. Falls du beispielsweise als Alleinerziehender in Steuerklasse 2 eingestuft warst und nun dein neuer Partner bei dir eingezogen ist, musst du dies dem Finanzamt melden und in Steuerklasse 1 wechseln.
Falls du versehentlich die falsche Steuerklasse gewählt hast, ist das kein Grund zur Sorge: Zu viel gezahlte Steuern kannst du dir durch die Abgabe einer Steuererklärung einfach zurückholen. Denn mit Abgabe deiner Steuererklärung prüft das Finanzamt deine tatsächliche Steuerlast auf Basis des gesamten Jahres. War die Vorauszahlung aufgrund der falschen Steuerklasse zu hoch, erhältst du die Differenz zurück.
FAQ: Steuerklassen
Deine beste Option hängt von mehreren Faktoren ab. Mit dem kostenlosen Steuerklassenrechner von WISO Steuer findest du schnell und einfach heraus, welche Klasse für dich und deinen Partner am besten ist:
Jetzt kostenlos anmelden und ausprobieren
- Steuerklasse 1: Singles
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende
- Steuerklasse 3: Besserverdienende Ehepartner oder Lebenspartner
- Steuerklasse 4: Gleichverdienende Ehepartner oder Lebenspartner
- Steuerklasse 5: Ehepartner oder Lebenspartner mit geringerem Einkommen
- Steuerklasse 6: Arbeitnehmer mit mehreren Jobs
Die Änderung kannst du beim Finanzamt beantragen – entweder per schriftlichem Antrag auf Formular oder online über ELSTER.
Übrigens: Du kannst deine Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln.
Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt beide automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Verdient ihr unterschiedlich viel, solltet ihr einen Wechsel in die Kombination 3 und 5 prüfen. Das könnt ihr ganz einfach mit dem Steuerklassenrechner von WISO Steuer ausprobieren.
Deine Frage war nicht dabei? In unserem Kundencenter haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.
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