Mit einem Minijob lassen sich ein paar Euro dazuverdienen. Doch bleibt das Geld auch steuerfrei? Welche Voraussetzungen gelten und wann der Minijob in die Steuererklärung eingetragen werden muss – alle Infos zum Thema Minijob & Steuern in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Minijobs sind „geringfügige Beschäftigungen“ mit bis zu 520 Euro regelmäßigem Lohn im Monat
- In Ausnahmefällen kannst du auch mehr als 520 Euro verdienen
- Minijobber können im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein
- Musst du Angaben zum Minijob in der Steuererklärung machen, unterstützt WISO Steuer dich mit vielen Tipps
Was ist ein Minijob überhaupt?
Ob in Betrieben, Privathaushalten oder Vereinen – viele wollen sich neben ihrem Hauptberuf etwas hinzuverdienen. Andere jonglieren mit 2 oder mehr Minijobs. Großer Vorteil eines Minijobs: Es fällt keine Lohnsteuer und kaum Sozialversicherungsbeträge an. Brutto ist hier also fast gleich netto. Genauer gesagt, kümmert sich der Arbeitgeber um die Abgaben und die Steuer.
Als sogenannte “geringfügige” Beschäftigungen sind Minijobs aber an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden. Ein Job gilt also nur so lange als Minijob, wie die Gehaltsgrenze von 520 Euro nicht überschritten wird. Verdienst du mehr, wird der Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung – in der Folge fallen dann die vollen Steuern sowie Sozialabgaben auf das Gehalt an.
Darüber hinaus gibt es auch noch die kurzfristigen Beschäftigungen (zum Beispiel Saisonarbeit). Für diese gelten allerdings etwas andere Regeln.
Infografik: Minijob & Steuern im Überblick
Ist der Minijob steuerfrei?
Der Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings zahlen die meisten Minijobber keine Steuern. Grund: Der Arbeitgeber übernimmt diese Pflicht und leistet auch die Abgaben in die Sozialversicherungen.
! Wichtig: Der Minijobber zahlt aber immer einen kleinen Anteil (3,6 Prozent) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei Minijobs in privaten Haushalten steigt der Anteil auf 13,6 Prozent vom Arbeitsentgelt. Es gibt einen Mindestbetrag, der sich aus einem Verdienst von 175 Euro berechnet. Das gilt auch dann, wenn man weniger als 175 Euro verdient. Per Antrag bei der Minijob-Zentrale kannst du dich allerdings auch von den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen.
So versteuert der Arbeitgeber den Minijob
Wie der Minijob versteuert wird, entscheidet der Arbeitgeber. Dabei kann er zwischen 2 Arten der Besteuerung wählen:
Pauschsteuer
Bei dieser Option führt der Arbeitgeber pauschal 2 Prozent des regelmäßigen Minijob-Verdienstes als Steuer an die Minijob-Zentrale ab, während du als Minijobber den kompletten Lohn erhältst. Damit zahlst du als Minijobber selbst keine Steuern und musst deinen Verdienst aus dem Minijob auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die Steuer von deinem Lohn abzieht. Vom vereinbarten Bruttolohn wird die pauschale Steuer abgezogen. In der Regel ist der Lohn dann höher, weil ja noch die Steuer abgezogen wird.
Beispiel: Pauschsteuer
Beispiel 1: Stefanie verdient in ihrem Minijob 320 Euro pro Monat. Ihr Arbeitgeber führt die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale ab.
- 2 % von 320 Euro = 6,40 Euro
- Stefanie erhält aber ihren kompletten Lohn von 320 Euro.
Beispiel 2: Stefan hat auch einen Minijob. Er verdient ebenfalls 320 Euro im Monat. Allerdings zieht sein Arbeitgeber die Steuer von seinem Lohn ab und führt diese ab.
- 2 % von 320 Euro = 6,40 Euro
- Stefan erhält einen Lohn von 313,60 Euro.
Individuelle Besteuerung
Hier ist die Steuerklasse des Minijobbers entscheidend. Hast du außer den 520 Euro aus dem Minijob keine weiteren Einkünfte, zahlst du zum Beispiel in den Lohnsteuerklassen I bis IV keine Steuern. Werden bei deiner Steuerklasse Steuern fällig, zieht der Arbeitgeber sie vom Lohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Den Lohn aus deinem Minijob gibst du dann in der Steuererklärung an. Dafür kannst du dann auch beispielsweise den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro absetzen. Das kann ein Vorteil sein.
Lesetipp:
- Steuererklärung – Pflicht oder Kür?
- Werbungskosten: Ausgaben rund um den Beruf absetzen
Pauschale Versteuerung günstiger
Für Minijobber ist die pauschale Versteuerung über den Arbeitgeber aber einfacher und häufig günstiger. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, ob eine pauschale Versteuerung, unabhängig von deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, vorgenommen werden kann.
520 Euro ist die neue Verdienstgrenze beim Minijob
Seit Oktober 2022 gilt eine höhere Verdienstgrenze beim Minijob: 520 Euro anstatt bisher 450 Euro.
Konkret bedeutet das: Der monatliche Lohn darf regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat betragen. Im Jahr liegt die Grenze bei 6.240 Euro. Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat aufs Jahr gesehen die Minijob-Grenze, wird aus dem Minijob in der Regel ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.
Minijob vs. Midijob: Was ist der Unterschied?
Neu: Ab Januar 2023 soll die obere Grenze noch einmal angehoben werden. Zukünftig gilt dann ein Verdienst von 520,01 Euro bis 2.000 Euro als Midijob.
Anders als Minijobs sind Midijobs nicht von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Für Midijobber sind die Beiträge allerdings stark reduziert. Erst wenn die Obergrenze von 1.600 Euro bzw. künftig 2.000 Euro überstiegen wird, müssen die vollen Sozialabgaben gezahlt werden.
Übergangszeit Minijob-Midijob
Wenn Du bisher schon mehr als 450 Euroverdient hast, aber weniger als 520 Euro, war das ein Midijob. Ein Vorteil dabei ist der volle Versicherungsschutz in den Sozialversicherungen. Durch die Erhöhung auf 520 Euro verlierst du diesen Status erst einmal nicht.
Es gilt eine Übergangszeit bis zum 31.12.2023. Das bedeutet, du bleibst weiter in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Allerdings kannst du dich auch von den Beiträgen befreien lassen. Das geht über deinen Arbeitgeber. Durch die Befreiung wird es dann bis zur Verdienstgrenze von 520 Euro ein echter Minijob.
Wie wirkt sich Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf den Minijob aus?
Sonderzahlungen bzw. Einmalzahlungen, die vorab vereinbart sind, müssen in die Durchschnittsberechnung des Minijob-Lohns schon bei Beschäftigungsbeginn einbezogen werden unter Beachtung der Minijob-Grenze. Dazu gehören zum Beispiel Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Bei ungeplanten Zahlungen, die also nicht vorhersehbar waren, kann für die Überschreitung der Minijob-Grenze eine Ausnahme-Regelung gelten. Dazu mehr im folgenden Abschnitt.
Überschreitung der Minijob-Grenze ist in Ausnahmefällen zulässig
Mit der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze ändern sich ab 10.2022 auch die Regelungen bei Überschreiten der Minijob-Grenze. Nun darfst du die Verdienstgrenze von 520 Euro bis zu 2 Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres überschreiten – wenn die höhere Zahlung „gelegentlich und unvorhersehbar“ bleibt. In diesem Fall wird der Minijob-Status nicht gefährdet.
Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro – betragen. Wird die Grenze zweimal überschritten, ist also statt 6.240 Euro ein jährlicher Verdienst von maximal 7.280 Euro möglich.
Überschreitest du die Minijob-Grenze innerhalb des Zeitjahres öfter als 2 Monate, zählt das nicht mehr als gelegentlich. Der Minijob wird dann zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Was ist ein Zeitjahr?
Gemeint ist nicht das Kalenderjahr, sondern es wird vom Ende des aktuellen Monats 1 Jahr zurückgerechnet. Hast du zum Beispiel im Oktober 2022 die Verdienstgrenze überschritten, läuft der Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 In diesem Zeitraum darfst du dann nur noch einmal mehr als 520 Euro verdienen.
Was gilt beim schwankenden Arbeitslohn?
Es gibt einen Sonderfall, bei dem die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro auch mehrfach überschritten werden darf. Und zwar bei schwankendem Arbeitsentgelt. Allerdings gilt hier dann eine andere Höchstgrenze: Der gesamte Lohn darf den Betrag von 6.240 Euro (12 x 520 Euro) im Zeitjahr nicht überschreiten. Verdienst du also in einem Monat 540 Euro und im nächsten 500 Euro, ist alles okay.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie zeitlich begrenzt und damit gelegentlich ist. Einen solchen Job darfst du im Kalenderjahr nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage (5-Tage-Woche) ausüben, damit er versicherungsfrei bleibt. Wie hoch dein Verdienst ist, spielt dabei keine Rolle. Zu solchen Jobs gehören zum Beispiel Saisonarbeiten.
Der Arbeitgeber führt die Sozialabgaben pauschal ab. Bei der Besteuerung wählt er zwischen einer pauschalen Lohnsteuer und der individuellen Besteuerung.
Pauschale Lohnsteuer:
Damit ist nicht die Pauschsteuer beim 520-Euro-Job gemeint. Bei der kurzfristigen Beschäftigung hält der Arbeitgeber die Steuer ein und führt sie anschließend ans Finanzamt ab. So fließen 25 Prozent Lohnsteuer von deinem Verdienst sowie zusätzlich die Kirchensteuer über den Arbeitgeber ans Finanzamt.
Für diese Besteuerungsart müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Minijobber werden nur gelegentlich und nicht regelmäßig beschäftigt.
- Minijobber arbeiten nicht länger 18 Arbeitstage hintereinander.
- Der Lohn liegt im Durchschnitt bei maximal 120 Euro pro Tag
- Der durchschnittliche Stundenlohn liegt bei maximal 15 Euro.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja. Wichtig ist nur, dass die Verdienst- bzw. die zeitlichen Grenzen beachtet werden.
Bei Minijob mit Verdienst-Grenze muss der Lohn insgesamt unter 520 Euro monatlich liegen, damit der Minijob-Status erhalten bleibt. Bei mehreren Minijobs nebeneinander müssen daher alle Arbeitslöhne zusammengerechnet werden, um zu schauen, ob die Grenze überschritten wird.
Beispiel: Mehrere 520-Euro-Jobs
Stefan verdient mit seinem Minijob monatlich 350 Euro. Ab März nimmt er noch einen weiteren Job für 200 Euro an.
Folge: Da die Grenze von 520 Euro überschritten wurde, sind ab diesem Zeitpunkt beide Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig.
Ähnlich ist es auch bei den kurzfristigen Beschäftigungen: Statt Lohn werden hier alle Beschäftigungszeiten zusammengerechnet. Der Status geht hier nicht verloren, sofern du in einem Kalenderjahr nicht über 3 Monate oder 70 Arbeitstage kommst.
Minijobber im privaten Haushalt – nur mit Haushaltsscheck:
Muss ich den Minijob in die Steuererklärung eintragen?
Grundsätzlich musst du deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Denn in der Regel führt dein Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent ab. Diese gehen nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale. Als Minijobber musst du dich daher nicht mit den steuerlichen Fragen beschäftigen. Das gilt auch dann, wenn du den Minijob zusätzlich zu deinem Hauptjob ausübst.
Hat dein Arbeitgeber aber die individuelle Besteuerung gewählt, bekommst du eine Lohnsteuerjahresbescheinigung. Deinen Verdienst aus dem Minijob gehören dann in die Anlage N der Steuererklärung. Um deine Steuern möglichst gering zu halten, solltest du auch deine Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Mit WISO Steuer bist du hier auf der sicheren Seite: Das Programm unterstützt dich beim Ausfüllen der Erklärung mit vielen Tipps dazu, wie du eine höhere Rückerstattung bekommst. Hier trägst du deine Daten in WISO Steuer an:
Unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre füllst du die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein. Ein besonderer Vorteil: Viele Angaben kannst du auch automatisch ausfüllen lassen.

Unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre füllst du die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein. Ein besonderer Vorteil: Viele Angaben kannst du auch automatisch ausfüllen lassen.

FAQ: Minijob in der Steuererklärung
Wann muss ein Minijob versteuert werden?
Wie viel Steuern zahle ich bei Minijob?
Wie viele Minijobs darf ich neben dem Hauptjob haben?
Damit Abgaben fällig werden, darfst du die Verdienstgrenze mit allen deinen Jobs zusammen nicht überschreiten: 520 im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr. Liegst du mit deinem Verdienst darüber, werden deine gesamten Einkünften aus den Minijobs versicherungspflichtig.
Was ändert sich 2022 beim Minijob?
- Seit dem 01.10.2022 gilt eine höhere Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat (bisher 450 Euro).
- Ab Oktober 2022 ändern sich auch die Regeln in Bezug auf das Überschreiten der Verdienstgrenze von 520 Euro.
- Seit 2022 muss auch für Minijobber die Steuer-ID werden.
Gilt der Mindestlohn auch für einen Minijob?
Wer zahlt was beim Minijob?
Der Minijobber zahlt den Beitrag zur Rentenversicherung, wenn er sich nicht von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien lässt.
Wer zahlt die Steuer beim Minijob?
Was darf ich im Minijob verdienen?
Quelle: Minijob-Zentrale