Sind Ausgaben für ein Au-pair steuerlich absetzbar?

Diese Möglichkeiten hast du bei der Steuererklärung

Ausgaben für die Kinderbetreuung kannst du steuerlich geltend machen. Kannst du auch die Kosten für ein Au-pair absetzen? Was, wenn auch Hilfe im Haushalt geleistet wird? Worauf zu achten ist, fassen wir zusammen.

Kurz & knapp

  • Du kannst Au-pair-Kosten als Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
  • Voraussetzung: Du hast das Geld überweisen
  • WISO Steuer hilft dir bei deiner Steuererklärung

Wie setze ich ein Au-pair von der Steuer ab?

Ein Au-pair ist ein junger Mensch aus dem Ausland, der für eine begrenzte Zeit (oft: 6 bis 12 Monate) in einer Gastfamilie lebt. Es hilft bei der Kinderbetreuung und leichten Hausarbeiten und bekommt dafür freie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld.

Es besteht zwar keine Sozialversicherungspflicht, aber das Au-pair benötigt für die Dauer des Aufenthalts mindestens eine Krankenversicherung. Oft übernimmt die Gastfamilie die Kosten für ein Versicherungspaket, das auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung einschließt.

Als weitere Kosten fallen in der Regel an: ein Zuschuss zum Deutschkurs, Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung.

Du hast zwei Möglichkeiten, um dein Au-pair steuerlich abzusetzen:

Möglichkeit 1: Kinderbetreuungskosten

Hier geht es um alle Kosten, die rund um die Betreuung deiner Kinder anfallen. Seit 2025 gilt: 80 Prozent der Kosten von höchstens 6.000 Euro pro Jahr und Kind sind absetzbar, also maximal 4.800 Euro.

Bis 2024 wurden 2/3 der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt, höchstens 4.000 Euro.

Um dein Au-pair als Kinderbetreuungskosten abzusetzen, gibt es diese Voraussetzungen:

  • Dein Kind ist unter 14 Jahre alt; für Kinder mit Behinderung gilt die Altersgrenze nicht
  • Es geht um dein leibliches Kind oder Pflegekind
  • Das Kind lebt in deinem Haushalt

Möglichkeit 2: Haushaltsnahe Dienstleistung

Packt dein Au-pair auch im Haushalt an, gehören diese Ausgaben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. In diesem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro. So gibt’s eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro für dich. Diese Grenze bezieht sich auf alle haushaltsnahen Dienstleistungen in einem Jahr.

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Au-pair-Kosten aufteilen

Wenn deine Betreuungshilfe sowohl die Kinder hütet, als auch leichte Hausarbeiten macht, musst du deine Gesamtausgaben aufteilen. Aber wie? Am besten, du legst eine Aufteilung bereits im Arbeitsvertrag fest.

  • Keine Angaben im Arbeitsvertrag: Wenn nicht schriftlich vereinbart ist, wie viel Arbeitszeit für jede Aufgabe aufgewendet wird, geht das Finanzamt von einem Verhältnis von 50/50 aus. Du trägst in deiner Steuererklärung also 50 Prozent deiner Au-pair-Kosten als Kinderbetreuungskosten und 50 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung ein.
  • Festgeschriebene Arbeitsstunden: Wenn im Arbeitsvertrag bereits festgeschrieben ist, wie hoch der Anteil an der Arbeitszeit für Kinderbetreuung und für Haushaltsarbeiten ist, teilst du auch die Kosten dementsprechend auf. Insbesondere bei mehreren Kindern akzeptiert das Finanzamt einen Anteil bis zu 80 Prozent bei den Kinderbetreuungskosten.
Beispiel Familie

Beispiel: Kosten für den Au-pair aufteilen

Stefan und Stefanie haben ein Au-pair bei sich aufgenommen. Im Vertrag wurde festgelegt, dass 80 Prozent der Arbeitszeit für die Kinderbetreuung bestimmt ist. 20 Prozent sind für Haushaltsaufgaben. Das Au-pair hat sie insgesamt 6.000 Euro gekostet.

  • 6.000 Euro x 80 % = 4.800 Euro
  • 6.000 Euro x 20 % = 1.200 Euro

Ergebnis: Stefan und Stefanie können 4.800 Euro als Kinderbetreuungskosten und 1.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben.

Diese Au-pair-Kosten sind absetzbar

Einen Großteil der Kosten für das Au-pair kannst du steuerlich absetzen. Oft fallen folgende Kosten an:

  • ein monatliches Taschengeld: in der Regel 280 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung: Die amtlichen Sachbezugswerte 2026 sind für die Verpflegung 345 Euro und für die Unterkunft 242,25 Euro pro Monat.
  • Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Kosten für eine Monatskarte des örtlichen Nahverkehrs
  • Kosten für Sprachkurse
  • Vermittlungsprovision der Agentur

Wichtig: Kosten überweisen

Damit das Finanzamt deine Ausgaben für das Au-pair akzeptiert, musst du sie per Überweisung gezahlt haben. Dazu zählt auch das vereinbarte Taschengeld. Bei Barzahlungen ist kein Ansatz der Kosten möglich – weder als Sonderausgaben, noch als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Es spielt keine Rolle, ob du auf ein deutsches Konto überwiesen hast oder nicht. Auch Überweisungen auf ausländische Konten oder PayPal-Konten werden vom Finanzamt akzeptiert.

Au-pair in die Steuererklärung eintragen

Du hast ein Au-pair zur Unterstützung zu Hause gehabt? Die Ausgaben für Taschengeld & Co. kannst du in deiner Steuererklärung eintragen. Das geht so:

Der Anteil der Kosten, der für die Kinderbetreuung anfällt, gehört in den Bereich Persönliches > Kinder.

Die Kosten für die Haushaltsaufgaben, die dein Au-pair erledigt hat, trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

Zählen Au-pairs als Minijobber?

Ein Au-pair-Verhältnis ist weder eine geringfügige Beschäftigung noch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Vielmehr handelt es sich um ein „Betreuungsverhältnis besonderer Art“, für das keine Sozialabgaben und auch keine pauschalen Steuern zu zahlen sind.

FAQ: Au-pair von der Steuer absetzen

Ja, du kannst deine Ausgaben als Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Hat es auch Aufgaben im Haushalt übernommen, ist der Abzug als haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.
Dazu zählen beispielsweise das Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Vermittlungsgebühren, Sprachkurse und Fahrkarten für Bus und Bahn.
Nein, denn dann erkennt das Finanzamt deine Kosten nicht an. Damit du einen Steuervorteil bekommst, musst du das Taschengeld überweisen.
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