Gewerbesteuer – auch die Gemeinde will ihren Teil abhaben

Steuer für Gewerbetreibende

Wer gewerbliche Einkünfte hat, zahlt darauf auf jeden Fall Einkommensteuer – und eventuell auch Umsatzsteuer. Doch damit nicht genug, auch die Gemeinde möchte etwas von dem Kuchen abbekommen. Aber wer muss überhaupt Gewerbesteuer zahlen? Und was hat es mit Messbetrag, Hebesatz und Zerlegung auf sich? Wir helfen durch den Steuer-Dschungel.

Kurz & knapp

  • Grundsätzlich ist ein Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig
  • Die Gewerbesteuer setzt sich aus der Messzahl und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen
  • Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro
  • Die Gewerbesteuererklärung musst du bis zum 31.7. des Folgejahres abgeben

Eine Lösung für alle Fälle: WISO Steuer deckt Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer in einem Programm ab.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Gewerbebetrieben verlangt wird. Die Gemeinde, in der sich der Betrieb befindet, darf die Gewerbesteuer kassieren. Es handelt sich um eine Gemeindesteuer. Die Vorschriften für die Besteuerung findest du im Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich gilt: Steuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland.

Was ist ein Gewerbebetrieb?

Als Gewerbebetrieb gilt nach §15 EStG jede Tätigkeit, die die folgenden Merkmale hat:

  • Selbstständigkeit: Du trägst das Risiko für das Unternehmen
  • Nachhaltigkeit: Du führst die Tätigkeit immer wieder aus
  • Gewinnerzielungsabsicht: Du willst mit deiner Tätigkeit Geld verdienen
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Du bietest deine Waren oder Dienstleistungen der Öffentlichkeit an

Gewerblich tätige Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) sind immer als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb anzusehen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit gilt automatisch als Gewerbebetrieb. Kein Gewerbe liegt vor bei:

  • eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des §18 EStG, also Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Anwälte und freie Journalisten
  • Land- und Forstwirtschaft
  • reine private Vermögensverwaltung

Worauf zahle ich Gewerbesteuer?

Als Grundlage für die Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag eines Betriebs genommen. Aber: Beim Gewerbeertrag handelt es sich nicht um den Gewinn, den du bei der Einkommensteuer angibst. Der Gewinn ist nur Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrags.

Wie kommt man vom Gewinn zum Gewerbeertrag? Hier kommt das Gewerbesteuergesetz ins Spiel. In den Paragraphen 8 und 9 des Gesetzes sind nämlich zahlreiche Anpassungen enthalten. Diese sind am einkommensteuerlichen Gewinn vorzunehmen. Es folgen Hinzurechnungen und Kürzungen.

Gewinn ermitteln

Um den Gewinn laut EStG herauszufinden, nutzt man grundsätzlich den Betriebsvermögensvergleich – also Bilanzierung. Als vereinfachte Gewinnermittlung dürfen viele Gewerbetreibende die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden.

Hinzurechnung oder Kürzung?

Wir wissen, dass es nicht beim Gewinn bleibt. Aber was genau sind Hinzurechnung und Kürzung? Es handelt sich bei den zwei Begriffen um spezielle Betriebsausgaben beziehungsweise Betriebseinnahmen. Diese wurden im einkommensteuerlichen Gewinn bereits berücksichtigt.

Laut Gewerbesteuergesetz dürfen manche Betriebsausgaben den Gewerbeertrag aber gar nicht oder nur im begrenzten Umfang reduzieren. Dann muss hinzugerechnet werden. Bei den Betriebseinnahmen gilt das Gegenteil: Hier muss der Gewinn um bestimmte Beträge gekürzt werden. Damit soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Was sind Hinzurechnungen?

Viele Betriebe sind von der Hinzurechnungsvorschrift für Finanzierungsaufwendungen im §8 Nr. 1 GewStG  betroffen. Beispiel: 25 Prozent der Entgelte für Schulden. Für die Summe dieser Hinzurechnungen gilt aber ein Freibetrag von 200.000 Euro.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Hinzurechnungen, die zur Ermittlung des Gewerbeertrags in voller Höhe berücksichtigt werden: zum Beispiel Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften. Wir möchten auf diese Punkte jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Was sind Kürzungen?

Wo hinzugerechnet wird, da darf auch gekürzt werden. Alles dazu findest du im §9 GewStG. Wir schauen uns nur ein paar Beispiele an.

Kürzungen führen dazu, dass die Gewerbesteuer geringer ausfällt. Sinn und Zweck der Kürzungen ist, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Grundstücke, die zum Betriebsvermögen gehören.

Für die zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke muss der Betrieb bereits Grundsteuer zahlen. Die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer kann daher abgezogen werden. Weitere Kürzungen sind für Grundstücksunternehmen, Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften und diverse Gewinnausschüttungen vorgesehen.

Betriebstätten im Ausland

Der Gewinn ist um den Anteil zu kürzen, der auf die ausländische Betriebsstätte entfällt. Denn dieser Gewinnanteil unterliegt nicht der Gewerbesteuer.

Betriebliche Spenden

Gutes tun und Steuern sparen? Das klappt auch bei der Gewerbesteuer. Denn zur Berechnung des Gewerbeertrags darfst du betriebliche Spenden vom Gewinn abziehen.

Gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer?

Ja! Und hier ist der Gesetzgeber sogar großzügig. Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro fällt gar keine Steuer an. Davon profitieren vor allem Selbstständige, Existenzgründer sowie kleine Unternehmen. Der Freibetrag wird bei allen Einzelunternehmen und Personengesellschaften vom Gewerbeertrag abgezogen.

Beispiel: Gewerbesteuer-Freibetrag

Stefan hat einen Gewerbebetrieb. Der Gewerbeertrag beträgt 20.000 Euro. Das liegt unterhalb des Freibetrags von 24.500 Euro. Deshalb muss er keine Gewerbesteuer zahlen.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Wenn du deinen Gewerbeertrag berechnet hast, kommt die Steuer ins Spiel. Einen festen Gewerbesteuersatz gibt es nicht. Da es sich um eine Gemeindesteuer handelt, haben die Gemeinden ein Mitspracherecht. Sie entscheiden darüber, wie teuer es ist, das Gewerbe in „ihrem“ Hoheitsbereich zu betreiben. So ist es üblich, dass in Großstädten die Steuer relativ hoch ist, in ländlichen Gebieten eher niedrig.

Information zum Thema

Standortentscheidung

Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen häufig auch ein entscheidendes Kriterium dafür, wo das Unternehmen seinen Sitz hat oder Filialen betreibt. Wenn du dich also schonmal gefragt hast, warum sich manche Unternehmen mitten im Nirgendwo statt in der Großstadt ansiedeln: Die Gewerbesteuer könnte eine Antwort darauf sein.

Gewerbesteuer-Messbetrag

Die Messzahl ist gesetzlich festgehalten und beträgt für jeden Gewerbebetrieb 3,5 Prozent. Sie wird mit dem Gewerbeertrag multipliziert, um den Gewerbesteuer-Messbetrag zu erhalten.

Beispiel: Gewerbesteuer-Messbetrag berechnen

Stefan hat einen Gewerbeertrag von 74.500 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro verbleiben 50.000 Euro. Das Finanzamt berechnet den Gewerbesteuer-Messbetrag folgendermaßen:

  • 50.000 Euro x 3,5 Prozent = 1.750 Euro

Gewerbesteuer-Hebesatz

Der Hebesatz wirkt wie ein Hebel für den Messbetrag. Je höher der Hebesatz, desto höher die Gewerbesteuer. Den Hebesatz können die Gemeinden individuell festlegen und auch anpassen. Er muss jedoch mindestens 200 Prozent betragen. Ob und inwieweit es einen Höchstbetrag für den Hebesatz gibt, dürfen die Länder entscheiden.

Beispiel: Gewerbesteuer berechnen

Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde von Stefan liegt bei 420 Prozent. Die Gewerbesteuer berechnet die Kommune folgendermaßen:

  • 1.750 Euro x 420 Prozent = 7.350 Euro

Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten

Kompliziert wird es, wenn du mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden hast. Denn selbstverständlich möchte jede Gemeinde ein Stück vom „Gewerbesteuer-Kuchen“. Also muss die Gewerbesteuer fair zwischen den einzelnen Gemeinden verteilt werden. Hierfür wird der Gewerbesteuer-Messbetrag zwischen den einzelnen Anspruchsparteien aufgeteilt bzw. zerlegt.

Grundlage für die Zerlegung ist die Summe der Arbeitslöhne, die in der jeweiligen Betriebsstätte gezahlt wurden. Auf den Anteil des Messbetrags, den jede Gemeinde bekommt, wird dann wie gewohnt der Hebesatz angewandt.

Beispiel: Zerlegung der Gewerbesteuer

Stefanie hat ein Unternehmen mit 3 Betriebsstätten in jeweils unterschiedlichen Gemeinden. Ihr Gewerbesteuer-Messbetrag ist 50.000 Euro.

  • Betriebsstätte A ist in Gemeinde A ansässig (Hebesatz 400 Prozent). Die Summe der Arbeitslöhne beträgt 200.000 Euro.
  • Betriebsstätte B ist in Gemeinde B ansässig (Hebesatz 300 Prozent). Die Summe der Arbeitslöhne beträgt 100.000 Euro
  • Betriebsstätte C ist in Gemeinde C ansässig (Hebesatz 350 Prozent). Die Summe der Arbeitslöhne beträgt 120.000 Euro.

Die Gesamtsumme der Arbeitslöhne beträgt:

  • 200.000 Euro + 100.000 Euro + 120.000 Euro = 420.000 Euro.

Ermittlung des Anteils der Arbeitslöhne der Betriebsstätten am Gewerbesteuermessbetrag:

  • A: 200.000 Euro / 420.000 Euro= ca. 48 Prozent x 50.000 Euro = ca. 23.800 Euro
  • B: 100.000 Euro / 420.000 Euro = ca. 24 Prozent x 50.000 Euro = ca. 11.900 Euro
  • C: 120.000 Euro / 420.000 Euro = ca. 28 Prozent x 50.000 Euro = ca. 14.300 Euro

Ermittlung der Gewerbesteuer je Betriebsstätte:

  • A: 23.800 Euro x 400 Prozent = 95.200 Euro
  • B: 11.900 Euro x 300 Prozent = 35.700 Euro
  • C: 14.300 Euro x 350 Prozent = 50.050 Euro

Gewerbesteuer anrechnen

Erst den Gewinn mit Einkommensteuer belasten und dann nochmal mit Gewerbesteuer – ist das nicht ein bisschen viel? Das sieht auch der Gesetzgeber so und hilft aus. Und zwar kannst du die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Diese Ermäßigung ist bis zum 4-fachen (bis 31.12.2019 bis zum 3,8-fachen) des Gewerbesteuer-Messbetrags möglich. Das bedeutet: bei einem Hebesatz von 400 Prozent (bis 31.12.2019: 380 Prozent) kannst du die Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer anrechnen.

Allerdings solltest du damit keinen „Gewinn“ machen. Du darfst nur das anrechnen, was du auch tatsächlich an Gewerbesteuer bezahlt hast.

Beispiel: Gewerbesteuer anrechnen

Für das Jahr 2025 ist der Gewerbesteuer-Messbetrag von Stefan 1.750 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 Prozent muss er 7.350 Euro Gewerbesteuer zahlen. Die mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer beträgt:

  • 1.750 Euro x 4 = 7.000 Euro

Abwandlung:

Der Hebesatz beträgt statt 420 Prozent nur 300 Prozent. Für die Gewerbesteuer ergibt sich nun:

  • 1.750 Euro x 300 Prozent = 5.250 Euro

Anrechnung auf die Einkommensteuer:

  • 1.750 Euro x 4 = 7.000 Euro

Er darf aber maximal die tatsächliche Gewerbesteuerlast anrechnen, also nur 5.250 Euro.

Abgabe der Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung musst du auf elektronischem Weg abgeben.

Wer neben der Gewerbesteuer auch Einkommen- und Umsatzsteuer im Blick behalten muss, steht schnell vor mehreren Formularen und Fristen. Genau hier wird es sinnvoll, alles gebündelt zu erledigen.

Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer – alles in einem Programm:
Mit einer Lizenz für WISO Steuer lassen sich bis zu fünf Steuererklärungen pro Jahr ohne zusätzliche Kosten abgeben.

Das bedeutet konkret: Führst du zum Beispiel zwei Gewerbebetriebe, kannst du für beide jeweils die Umsatz- und Gewerbesteuer-Jahreserklärung erstellen – zusätzlich zur persönlichen Einkommensteuererklärung. Ohne Mehrkosten.

So geht’s:

  • Melde dich bei WISO Steuer an
  • Wähle auf der linken Seite Gewerbesteuer aus
  • Suche dir das Steuerjahr aus, das du bearbeiten willst
  • Klicke auf die Schaltfläche mit Neue Steuererklärung

Zuständiges Finanzamt

Das Finanzamt erstellt einen Gewerbesteuermessbescheid, der Grundlage ist für den Gewerbesteuerbescheid.  

Welches Finanzamt ist für deine Gewerbesteuererklärung zuständig? dein Betriebsfinanzamt. Das ist das Finanzamt, das für den Ort zuständig ist, in dem sich dein Unternehmen befindet. Wohnst du im gleichen Ort, ist das Betriebsfinanzamt wahrscheinlich identisch mit deinem Wohnsitzfinanzamt.

Ist jedoch ein anderes Finanzamt zuständig, musst du beim Betriebsfinanzamt zusätzlich noch eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben.

Abgabefristen

Auch für die Gewerbesteuererklärung gibt es einige Fristen zu beachten. Es kommt immer darauf an, wer die Steuererklärung macht:

  • Du selbst: Der 31.7. des Folgejahres ist das entscheidende Datum
  • Ein Steuerberater: Dieser hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit
Information zum Thema

Steuerbescheid für die Gewerbesteuererklärung

Den Gewerbesteuerbescheid erhältst du nicht vom Finanzamt, sondern von deiner Gemeinde. Die ist auch für Fragen rund um die Steuerzahlungen zuständig.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Ja, auch die gibt es. In der Regel setzt die Gemeinde Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer fest. So muss sie nicht bis zur Steuererklärung auf die Zahlung warten. Die Festsetzung erfolgt meistens auf Basis des Gewerbeertrags aus dem Vorjahr. Du bekommst dafür einen Vorauszahlungsbescheid. Die festgesetzten Vorauszahlungen musst du normalerweise vierteljährlich zahlen. Die Termine hierfür sind der 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres.

Information zum Thema

Vorauszahlungen prüfen

Es lohnt sich, die Vorauszahlungen regelmäßig zu prüfen und eventuell anpassen zu lassen. Du kannst auch noch nachträgliche Vorauszahlungen festsetzen lassen. So lassen sich hohe Nachzahlungen zeitlich vorwegnehmen, wenn dein Gewerbeertrag höher ausfällt als erwartet.

Video: Alles zur Gewerbesteuer-Erklärung

Bei dir steht die Abgabe der Gewerbesteuererklärung vor der Tür? In diesem Video erklären wir dir alle Grundlagen, damit nichts schief läuft.

FAQ: Gewerbesteuer

Da gibt es keinen pauschalen Wert. Die Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Berechnung läuft in drei Schritten ab:

  • Gewerbeertrag abzüglich Freibetrag 24.500 Euro
  • Ergebnis aus Schritt 1 x 3,5 Prozent (Messbetrag)
  • Ergebnis aus Schritt 2 x Hebesatz deiner Gemeinde = Gewerbesteuer
Grundsätzlich musst du als Gewerbetreibender mit einer Betriebsstätte in Deutschland Gewerbesteuer zahlen.
Freiberufler und Gewerbetreibende, die unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag (24.500 Euro) liegen, müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
Die Gewerbesteuer musst du zahlen, weil sie eine Gemeindesteuer ist – das heißt, sie wird von der Gemeinde erhoben, in der sich dein Gewerbebetrieb befindet. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden.
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