Das Zufluss-Abfluss-Prinzip entscheidet, wann Kosten steuerlich relevant werden. Wie das funktioniert und was noch für die Steuererklärung wichtig ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Kosten zählen steuerlich in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden
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Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Einfach ausgedrückt, legt das Zufluss-Abfluss-Prinzip fest, wann Einnahmen und Ausgaben für steuerliche Zwecke relevant sind. Also: In welchem Kalenderjahr man diese in seiner Steuererklärung eintragen soll.
Im Kern geht es darum, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zu- oder abgeflossen sind. Wenn also eine Rechnung im Dezember gestellt, aber erst im Januar des nächsten Jahres bezahlt wird, gilt die Einnahme steuerlich erst für das neue Jahr.
Kurz gesagt: Kosten kannst du in der Steuererklärung für das Kalenderjahr absetzen, in dem du die Kosten bezahlt hast. Wann sie tatsächlich entstanden sind, ist dabei unwichtig.
Wann muss ich das Zufluss-Abfluss-Prinzip anwenden?
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt in der Regel für alle Arten von Kosten. Man unterscheidet dabei nicht, ob es sich um Krankheitskosten, Gebühren für Weiterbildung oder Kinderbetreuungskosten handelt. Die Ausgaben kannst du nur in dem Jahr berücksichtigen, in dem du sie bezahlt hast.
Beispiel: Zufluss-Abfluss-Prinzip
Stefan hat sich im Dezember 2025 einen Schreibtisch fürs Homeoffice bestellt. Die Rechnung bezahlt er am 25.1.2026. Die Kosten darf er also erst 2026 in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 als Arbeitsmittel absetzen.
Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip
Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen das Zufluss-Abfluss-Prinzip keine Rolle spielt. Dazu gehören beispielsweise regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Ende des Kalenderjahres anfallen. In solchen Fällen werden sie dem Kalenderjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
