Steuererklärung für Werkstudenten
Geld zurück für dein Studium
Starte deine erste Steuererklärung mit nur einem Foto deiner Lohnsteuerbescheinigung. WISO Steuer gibt dir sofort eine Vorschau auf deine Erstattung.
Steuererklärung für Werkstudenten
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Steuererklärung für Werkstudenten
Geld zurück für dein Studium
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Darauf solltest du als Werkstudent achten
FAQ: Steuererklärung für Werkstudenten
In den meisten Fällen müssen Werkstudenten keine Steuererklärung abgeben, da ihr Einkommen in der Regel unter dem steuerlichen Freibetrag liegt. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Am einfachsten geht das mit WISO Steuer.
Alle Ausgaben, die du rund um Job und Studium hattest, kannst du als Werkstudent grundsätzlich von der Steuer absetzen. Zum Beispiel:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Bibliotheksgebühren
- Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Fachbücher, Schreibtisch)
- Fahrtkosten zur Uni, Bibliothek, Arbeitsplatz und Lerngruppen
- Häusliches Arbeitszimmer
Als Werkstudent trägst du deine Angaben in WISO Steuer an folgenden Stellen ein:
- Deine Lohnsteuerbescheinigung gibst du im Bereich Arbeitnehmer unter Lohnsteuerbescheinigungen ein.
- Kosten rund um deinen Job (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Homeoffice-Pauschale) trägst du unter Arbeitnehmer bei Ausgaben (Werbungskosten) ein.
- Studienkosten (z. B. Studiengebühren, Semesterbeiträge, Bibliotheksgebühren) gibst du ebenfalls unter Ausgaben (Werbungskosten) an, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Im Erststudium trägst du sie als Sonderausgaben im Bereich Allgemeine Ausgaben unter Erstausbildung ein.
- Praktikumsvergütungen oder andere Einkünfte aus Nebenjobs werden wie reguläre Arbeitslöhne behandelt und ebenfalls unter Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.
Werkstudenten sind in der Regel steuerlich begünstigt. Sie zahlen meist keine Sozialversicherungsbeiträge und haben hohe Freibeträge bei der Einkommenssteuer.
Klar! Mit WISO Steuer brauchst du kein Vorwissen. Das Programm erklärt dir alles Schritt für Schritt – und bei Fragen hilft dir der persönliche KI-Berater direkt in der App weiter. Du wirst sicher durch deine Steuer geführt – ganz ohne Fachchinesisch.
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Deine Frage war nicht dabei? Stell sie einfach an SteuerGPT: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.
Muss man als Werkstudent eine Steuererklärung machen?
Als Werkstudent musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben, aber es lohnt sich in den meisten Fällen. Denn auch Werkstudenten müssen Lohnsteuer zahlen, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) liegt. Wirf gleich einen Blick auf deine Lohnsteuerbescheinigung, ist darauf die Lohnsteuer ausgewiesen? Mit deiner Steuererklärung holst du diese dann zurück. Mit nur wenig Aufwand kannst du so leicht einige hundert Euro einstreichen.
Und selbst wenn du keine Lohnsteuer gezahlt hast, lohnt sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung. Denn wenn du weniger Einnahmen als Ausgaben hattest, entsteht ein steuerlicher Verlust. Und den kannst du dir beim Finanzamt vermerken lassen. Sobald du in späteren Jahren dann ein höheres Einkommen hast, wird dieser von deinen Einkünften abgezogen – und dann bekommst du eine große Menge Geld vom Finanzamt zurück!
Werkstudenten-Steuererklärung: So geht's
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Sammle deine Dokumente zusammen. Das geht ganz einfach, indem du davon ein Foto mit WISO Steuer machst. So bleibt dir ein Haufen Arbeit erspart. Für alles andere kannst du dir den dazugehörigen Papierkram aber positiv vorstellen: Je mehr du hast, desto besser stehen die Chancen auf eine Steuererstattung. Wichtige Dokumente rund um deine Steuer sind zum Beispiel:
- Lohnsteuerbescheinigung: Hier steht schwarz auf weiß, wie viel Geld du verdient hast. Wenn du sie nicht mehr findest, kannst du sie auch mit wenigen Klicks in WISO Steuer elektronisch abrufen. So sparst du dir das lästige Abtippen.
- Belege: Hattest du Ausgaben rund um deine Arbeit oder dein Studium (z. B. Fachliteratur, Fahrtkosten)? Dann solltest du all diese Kosten durch Rechnungen und Belege in WISO Steuer hinterlegen.
Schritt 2: Steuererklärung automatisch ausfüllen lassen
WISO Steuer ist perfekt für die Werkstudenten. Denn bequemer geht es nicht: Das Programm füllt deine Steuererklärung automatisch aus. Bedeutet für dich: weniger Tippen, keine Fehler. Zudem siehst du nach jeder Eingabe, wie viel Rückerstattung drin ist. Hast du deine Belege abfotografiert, schlägt die App automatisch vor, was du davon absetzen kannst und trägt die Daten für dich ein.
Schritt 3: Abgeben und freuen
Nach einem finalen Check von WISO Steuer auf Fehler oder vergessene Angaben gibst du deine Steuererklärung mit nur 1 Klick ab. Das Finanzamt überweist dir deine Erstattung aufs Konto.
Lohnsteuer zurückholen
Auch Werkstudenten müssen grundsätzlich Lohnsteuer zahlen. Das passiert automatisch, wenn dein Monatslohn über bestimmte Grenzen rutscht. Wie viel genau abgezogen wird, hängt von mehreren Faktoren ab: deiner Steuerklasse, der Höhe deines Gehalts und ob du absetzbare Ausgaben wie Studienkosten hast.
Mit Steuerklasse 1 (ledig, kinderlos) liegt dein Freibetrag 2025 bei 12.096 € im Jahr – das sind etwa 1.008 € im Monat. Liegt dein Einkommen darunter, musst du eigentlich keine Lohnsteuer zahlen. Aber: Viele Arbeitgeber ziehen sie dennoch ab – und dann kannst du sie dir mit der Steuererklärung zurückholen.
Du willst wissen, wie viel Lohnsteuer dir vom Gehalt abgezogen wurde? Schau dir deine Lohnsteuerbescheinigung an, die du jedes Jahr von deinem Arbeitgeber bekommst. In der Zeile „einbehaltene Lohnsteuer“ steht der Betrag.
Was Werkstudenten absetzen können
Egal ob dein Studium deine Erstausbildung ist oder dein Zweitstudium – absetzen kannst du in beiden Fällen alle Ausgaben, die du rund um dein Studium hattest. Auch die Ausgaben rund um deine Tätigkeit im Betrieb bringen dir Geld.
Hier musst du unterscheiden:
- Ausgaben rund um deinen Betrieb setzt du als Werbungskosten ab
- Ausgaben rund um dein Studium sind bei einem Erststudium Sonderausgaben und bei einem Zweitstudium sogenannte vorweggenommene Werbungskosten
Wichtig ist, dass du die Kosten selbst gezahlt hast. Hast du beispielsweise im Rahmen einer staatlichen Förderung Beiträge erstattet bekommen, musst du diese von deinen Kosten abziehen. Auch wenn dein Betrieb dir Ausgaben erstattet, musst du das in der Steuererklärung kenntlich machen. Eine Finanzspritze von den Eltern hingegen musst du hingegen nicht angeben.
Zwar musst du bei Abgabe deiner Steuererklärung keine Rechnungen und Quittungen mehr ans Finanzamt mitschicken, aber auf Nachfrage des Finanzbeamten musst du all deine Ausgaben durch Belege nachweisen können. Aber keine Sorge: In WISO Steuer lädst du einfach deine Rechnungen per Foto hoch und hast alles an einem Ort gesammelt. Sollte dann der Finanzbeamte nachfragen, sendest du alles mit einem Klick ab.
1. Fahrtkosten zur Uni oder in den Betrieb
Wie auch immer du zur Uni, Hochschule oder Betrieb kommst – die Fahrtkosten kannst du von der Steuer absetzen. Und zwar mit einer Pauschale von 0,30 pro Kilometer für den einfachen Weg – nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale kannst du unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel du unterwegs warst, nutzen. Also egal, ob du mit dem Auto, Rad oder zu Fuß zur Uni kommst – jeder Kilometer zählt.
Warst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs? Wenn deine Kosten für Fahrkarten, Semester- bzw. Deutschlandticket höher waren als die errechnete Kilometerpauschale, kannst du diese statt der Pauschale in der Steuererklärung angeben.
2. Studiengebühren & Semesterbeiträge
Studiengebühren müssen in Deutschland an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen nicht gezahlt werden. An privaten Hochschulen fallen sie jedoch meistens an. Halb so wild, denn für diese erhältst du einen Steuervorteil.
Auch Semesterbeiträge kannst du in deiner Steuererklärung eintragen sowie alle weiteren Gebühren beispielsweise für Aufnahmetests, Seminare, Repetitorien, Prüfungen oder Leihgebühren der Bibliothek.
3. Laptop oder Tablet
Wusstest du, dass du mit Computer und Laptop auch von einem Steuerbonus profitieren kannst? Deine sogenannten Arbeitsmittel darfst du jeweils nur den Anteil der Nutzung für dein Studium bzw. deine Arbeit im Betrieb absetzen. Das bedeutet, wenn du den Laptop intensiv auch privat nutzt, musst du den Teil aus dem Kaufpreis rausrechnen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt aber eine Aufteilung von 50:50. Steht ein Studium dahinter meistens sogar die gesamten Anschaffungskosten.
4. Fachbücher
Als Werkstudent hast du meist hohe Ausgaben für Fachliteratur wie Bücher, eBooks oder Zeitschriften. Bei den Rechnungen heißt es schlichtweg: Sammeln, sammeln, sammeln. Denn jede Quittung lohnt sich steuerlich. Egal ob Fachbuch, Zeitschrift, Büromaterial, Drucker- und Kopierkosten. Selbst die Kosten für das Binden für Abschlussarbeiten – alles erhöht deine Chance auf eine Steuererstattung.
5. Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale kannst du für jeden Tag ansetzen, an dem du ausschließlich von zu Hause für dein Studium oder deinen Werkstudentenjob gearbeitet hast. Sie beträgt 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Es ist egal, ob du am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder an einem Schreibtisch arbeitest – besondere Voraussetzungen gibt es für die Pauschale nicht.
Ausnahme: Nutzt du einen Arbeitsplatz an der Uni oder im Unternehmen, zählt die Homeoffice-Pauschale nur für die Tage, an denen du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast.
Hast du ein eigenes, ausschließlich für das Studium oder den Job genutztes Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und studentischen Tätigkeit bildet, kannst du die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 im Jahr absetzen.
Ein abgetrennter Bereich im Wohnraum reicht für das Arbeitszimmer nicht aus – es muss ein separater Raum sein, der nur für die Arbeit genutzt wird. Erfüllst du die Voraussetzungen für das Arbeitszimmer nicht, bleibt dir immer die Homeoffice-Pauschale.
6. Studienreise
Du hast während deiner Werkstudententätigkeit an einer Studienreise teilgenommen? Oder einen Kongress besucht? In der Steuererklärung rechnest du die Kosten als Dienstreisen ab: Für den Hin- und Rückweg bekommst du 0,30 € je Kilometer. Auch absetzbar sind Übernachtungskosten und Ausgaben für deine Verpflegung. Zusätzlich bringen dir Eintrittsgelder für Ausstellungen oder Teilnahmegebühren für Vorträge einen Steuervorteil.
Wo trage ich als Werkstudent etwas in die Steuererklärung ein?
Du hast Belege gesammelt, weißt aber nicht, wo du sie eintragen sollst? Keine Sorge – genau das ist der Punkt, an dem viele Werkstudenten ins Grübeln kommen. Denn: Was zu deinem Job gehört, landet woanders als das, was du fürs Studium ausgegeben hast. Und ob dein Studium eine Erstausbildung oder Zweitausbildung ist, macht steuerlich einen großen Unterschied.
WISO Steuer hilft dir, alles richtig zuzuordnen – ganz automatisch. Du sagst nur, wofür du etwas gekauft oder bezahlt hast. Den Rest übernimmt das Programm – und sorgt dafür, dass du keinen Cent verschenkst.
Erststudium
Um ein Erststudium handelt es sich, wenn du vor dem Studium noch keine Berufsausbildung und noch kein Studium abgeschlossen hast. Egal wie oft du den Studiengang wechselst – solange du noch einen Abschluss hast, bist du steuerlich gesehen im Erststudium.
Auch wenn du dein Abi an einem berufsbildenden Gymnasium gemacht hast, zählt jeder Studiengang danach als Erststudium. Studierst du beispielsweise Jura, gilt der Studienabschnitt bis zum ersten Staatsexamen als Erststudium.
Leider ist der Steuervorteil für Ausgaben rund ums Erststudium nicht allzu hoch, denn diese Ausgaben werden nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Das bedeutet, dass du jährlich maximal 6.000 € Studienkosten absetzen kannst. Durch diese Grenze gehen vermutlich einige Kosten ganz unter.
Zweitstudium
Wie der Name schon sagt, setzt ein Zweitstudium den Abschluss eines früheren Studiums voraus. In der Regel ist das der Master-Studiengang. Aber auch, wenn du dich nach einem Bachelor-Abschluss für einen weiteren Bachelorstudiengang entscheidest, zählt dieser als Zweitstudium. Auch ein Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiengang sowie eine Promotion oder MBA-Studium zählen zu als Zweitstudium.
Ausgaben rund um das Zweitstudium lassen sich steuerlich wesentlich besser absetzen als die eines Erststudiums. Der Grund liegt darin, dass die Ausgaben als beruflich veranlasst gelten. Denn mit Zweitstudium hat man eher schon sein berufliches Ziel vor Augen- und welche konkrete berufliche Laufbahn man einschlagen will.
Deswegen kannst du die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen und so Geld zurückbekommen. Am Ende des Jahres winkt bei Werkstudenten daher meist eine Erstattung, wenn du bereits Steuern gezahlt hast.
Was sollst du also tun? Prüfe deine jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Hast du Lohnsteuer im Laufe des Jahres gezahlt, ist sie dort mit aufgeführt. Dann wird sich eine Steuererklärung für dich lohnen!
Hast du keine Lohnsteuer bezahlt, kannst du auch keine Steuern zurückbekommen – eine Steuererklärung kann aber trotzdem Sinn machen, wenn du durch ein Zweitstudium Verluste machst und diese als Werbungskosten mit in andere Jahre nehmen kannst.
Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?
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