Mit WISO Steuer schafft jeder die Steuererklärung. Und das kann sich besonders für Werkstudenten lohen, denn in den meisten Fällen bekommst du Geld zurück. Mit WISO Steuer kannst du kostenlos ausrechnen lassen, wie viel Geld du zurückbekommst.
Noch nie die Steuer gemacht?
Mit WISO Steuer schafft jeder die Steuererklärung. Und das kann sich besonders für Werkstudenten lohen, denn in den meisten Fällen bekommst du Geld zurück. Mit WISO Steuer kannst du kostenlos ausrechnen lassen, wie viel Geld du zurückbekommst.
Noch nie die Steuer gemacht?
Mit WISO Steuer schafft jeder die Steuererklärung. Und das kann sich besonders für Werkstudenten lohen, denn in den meisten Fällen bekommst du Geld zurück. Mit WISO Steuer kannst du kostenlos ausrechnen lassen, wie viel Geld du zurückbekommst.
Fahrtkosten
Bekomme für jeden gefahrenen Kilometer Geld zurück und lass alles automatisch berechnen.
Jeder Kilometer zählt
Egal ob zu Fuß, mit den Öffis oder Fahrrad. Du holst dir 30 Cent pro Kilometer.
Bücher & Büromaterial
Ob eBooks, Fachbücher, Kugelschreiber, Blöcke oder anderes Büromaterial. Alles, was du für dein Studium kaufst, kannst du von der Steuer absetzen.
Laptop & Handy absetzen
Du hast einen Laptop für das Studium gekauft oder nutzt dein mobiles Internet für das Studium? Dann bekommst du Geld zurück.
Gebühren einfach zurückholen
Für Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Bibliotheksgebühren bekommst du eine Steuererstattung.
Noch mehr Geld
WISO Steuer gibt dir viele Tipps für eine höhere Erstattung. So holst du immer das Maximum aus der Steuererklärung heraus. Dabei siehst du zu jeder Zeit, wie viel du zurückbekommst.
Du kannst WISO Steuer in aller Ruhe testen. Ganz unverbindlich und solange du möchtest. Nach der Freischaltung kannst du auch die Formularvorschau, den Ausdruck und die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER nutzen.
Kostenlos testenEgal ob dein Studium deine Erstausbildung ist oder dein Zweitstudium – absetzen kannst du in beiden Fällen alle Ausgaben, die du rund um dein Studium hattest. Auch die Ausgaben rund um deine Tätigkeit im Betrieb bringen dir Geld.
Hier musst du unterscheiden:
Wichtig ist, dass du die Kosten selbst gezahlt hast. Hast du beispielsweise im Rahmen einer staatlichen Förderung Beiträge erstattet bekommen, musst du diese von deinen Kosten abziehen. Auch wenn dein Betrieb dir Ausgaben erstattet, musst du das in der Steuererklärung kenntlich machen. Eine Finanzspritze von den Eltern hingegen musst du hingegen nicht angeben.
Keine Sorge mit WISO Steuer musst du dir über die Fachbegriffe keine Sorgen mehr machen. Du beantwortest einfach ein paar Fragen, fotografierst deine Rechnungen mit dem Handy ab und lässt den Rest automatisch eintragen. So ist die Steuer schnell vom Tisch und du kannst dir sicher sein, dass WISO Steuer für dich den Weg zur Maximalen Rückerstattung findet.
Wie auch immer du zur Uni, Hochschule oder Betrieb kommst – die Fahrtkosten kannst du von der Steuer absetzen. Und zwar mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Weg – nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale kannst du unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel du unterwegs warst, nutzen. Also egal, ob du mit dem Auto, Rad oder zu Fuß zur Uni kommst – jeder Kilometer zählt.
Warst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs? Wenn deine Kosten für Fahrkarten, Semester- bzw. Deutschlandticket höher waren als die errechnete Kilometerpauschale, kannst du diese statt der Pauschale in der Steuererklärung angeben.
WISO Steuer führt dich durch die Steuererklärung für Werkstudenten: Alles rund um den Job trägst du in der Steuererklärung bei der Rubrik Arbeitnehmer ein. Ob dein Jahres- oder Monatsticket oder die Pendlerpauschale für dich besser ist, rechnet WISO Steuer dabei ganz einfach für dich aus.
Willst du für ein Zweitstudium deine Ausgabe auch als Werbungskosten ansetzen? Dann musst du ebenfalls all deine Ausgaben bei den Werbungskosten in der Rubrik Arbeitnehmer eintragen- und zwar als Fortbildungskosten.
Studiengebühren müssen in Deutschland an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen nicht gezahlt werden. An privaten Hochschulen fallen sie jedoch meistens an. Halb so wild, denn für diese erhältst du einen Steuervorteil.
Auch Semesterbeiträge kannst du in deiner Steuererklärung eintragen sowie alle weiteren Gebühren beispielsweise für Aufnahmetests, Seminare, Repetitorien, Prüfungen oder Leihgebühren der Bibliothek.
Wusstest du, dass du mit Laptop, Computer oder Tablet auch von einem Steuerbonus profitieren kannst? Dabei darfst du jeweils nur den Anteil der Nutzung für dein Studium bzw. deine Arbeit im Betrieb absetzen. Das bedeutet, wenn du den Laptop intensiv auch privat nutzt, musst du den Teil aus dem Kaufpreis rausrechnen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt aber eine Aufteilung von 50:50. Steht ein Studium dahinter meistens sogar die gesamten Anschaffungskosten.
Du bist dir unsicher, wie du deinen Laptop fürs Werkstudium absetzt? Keine Sorge, in WISO Steuer geht das Kinderleicht. Du machst einfach ein Foto von der Rechnung und beantwortest im Programm ein paar Fragen. Schon hat WISO Steuer den besten Weg für dich gefunden und sichert dir deine maximale Steuererstattung.
Als Werkstudent hast du meist hohe Ausgaben für Fachbücher, eBooks oder Fachzeitschriften. Bei den Rechnungen heißt es schlichtweg: Sammeln, sammeln, sammeln. Denn jede Quittung lohnt sich steuerlich. Egal ob Fachbuch, Zeitschrift, Büromaterial, Drucker- und Kopierkosten. Selbst die Kosten für das Binden für Abschlussarbeiten – alles erhöht deine Chance auf eine Steuererstattung. Trage deine gesamten Ausgaben einfach in WISO Steuer ein.
Das geht besonders einfach per Foto. Einfach die Rechnung abfotografieren und schon trägt WISO Steuer die Ausgaben automatisch an die richtige Stelle der Steuererklärung ein.
Auch Werkstudenten können mit einem Arbeitszimmer Steuern sparen. Daran stellt das Finanzamt jedoch strenge Voraussetzungen. Wichtig ist, dass für die Steuerjahre bis 2022 und ab 2023 das Arbeitszimmer unterschiedlich in der Steuererklärung angegeben wird.
Ein Trostpflaster gibt es jedoch: Hast du für bestimmte Tätigkeiten kein Büro in deinem Betrieb, kannst du 2022 bis zu 1.250 Euro absetzen. Als Student kannst du daher quasi immer diese Pauschale nutzen. Voraussetzung: Deine Wohnung gibt das her. Nicht dazu zählt nämlich, wenn du lediglich ein Kinderzimmer bei deinen Eltern hast. Auch eine Ecke in der WG oder eine Ein-Zimmer-Wohnung zählen nicht dazu.
Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Entlastung, von der du auch als Werkstudent in deiner Steuererklärung profitieren kannst. Du bekommst die Pauschale für jeden Tag, den du tatsächlich von zu Hause studiert oder gearbeitet hast. Anders als beim Arbeitszimmer sind hier an deinen Arbeitsplatz keine besonderen Voraussetzungen geknüpft. Also egal, ob du deine Arbeit am Küchentisch, auf dem Sofa oder der Terrasse erledigst – nutze die Homeoffice-Pauschale in deiner Steuererklärung:
Du hast während deiner Werkstudententätigkeit an einer Studienreise teilgenommen? Oder einen Kongress besucht? Mit allen Kosten rundum die Teilnahme, die du selbst bezahlt hast, bekommst du Geld zurück.
In der Steuererklärung rechnest du die Kosten als Dienstreisen ab: Für den Hin- und Rückweg bekommst du 0,30 Euro je Kilometer. Auch absetzbar sind Übernachtungskosten und Ausgaben für deine Verpflegung. Zusätzlich bringen dir Eintrittsgelder für Ausstellungen oder Teilnahmegebühren für Vorträge einen Steuervorteil.
Ja, unbedingt! Denn nur so bekommst du eine Menge Geld zurück. Zwar musst du bei Abgabe deiner Steuererklärung keine Rechnungen und Quittungen mehr ans Finanzamt mitschicken. Schaut der Bearbeiter jedoch genauer hin, kann es durchaus sein, dass du all deine Ausgaben durch Belege nachweisen musst. Aber keine Sorge: In WISO Steuer lädst du einfach deine Rechnungen per Foto hoch und hast alles an einem Ort gesammelt. Sollte dann der Finanzbeamte nachfragen, sendest du alles mit einem Klick ab.
Diese Rechnungen können Werkstudenten absetzen:
Alle 13 Sekunden
wird mit WISO Steuer eine Steuererklärung abgegeben
Über 28 Millionen
Steuererklärungen werden pro Jahr mit WISO Steuer gemacht
Für 41 Millionen
Anwender ruft WISO Steuer die Daten vom Finanzamt ab
Sammle deine Dokumente zusammen. Das geht ganz einfach, indem du ein Foto machst und die Rechnungen dann an WISO Steuer schickts. So bleibt dir ein Haufen Arbeit erspart. Für alles andere kannst du dir den dazugehörigen Papierkram aber positiv vorstellen: Je mehr du hast, desto besser stehen die Chancen auf eine Steuerrückerstattung. Wichtige Dokumente rund um deine Steuer sind zum Beispiel:
WISO Steuer ist perfekt für die Werkstudenten-Steuererklärung geeignet. Denn bequemer geht es nicht: Das Programm füllt viele Angaben automatisch aus. Bedeutet für dich: weniger Tippen, keine Fehler. Zudem siehst du nach jeder Eingabe, wie viel Rückerstattung drin ist.
Auch profitierst du von den Vorteilen der Steuer-Automatik – von der intelligenteren Datenübernahme, dem Steuer-Abruf, bis zum papierlosen Versand gibt es viele clevere Schnittstellen, die die meisten Angaben automatisch in die Steuererklärung eintragen. Das spart Zeit und Arbeit!
Nutze WISO Steuer auf deinem Smartphone, Tablet oder im Browser – deine Daten sind immer aktuell.
In den meisten Fällen müssen Werkstudenten keine Steuererklärung abgeben, da ihr Einkommen in der Regel unter dem steuerlichen Freibetrag liegt. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Am einfachsten geht das mit WISO Steuer.
Alle Ausgaben, die du rund um Job und Studium hattest, kannst du als Werkstudent grundsätzlich von der Steuer absetzen. Hier musst du erstmal unterscheiden: Welche Ausgaben sind durch deine Arbeit im Betrieb entstanden, und welche durch dein Studium? Je nachdem, worunter die Kosten fallen, sind sie steuerlich gesehen entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben. Klingt kompliziert? Keine Sorge: WISO Steuer kümmert sich um die Zuordnung. Fotografiere einfach deine Rechnungen ab und beantworte ein paar Fragen – schon ist die Steuer vom Tisch!
Ja, Werkstudenten können Ausgaben wie beispielsweise Laptop, Fahrtkosten zum Betrieb, Arbeitszimmer, Fachliteratur oder auch die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung eintragen, um eine möglichst hohe Steuererstattung zu erhalten.
Werkstudenten sind in der Regel steuerlich begünstigt. Sie zahlen meist keine Sozialversicherungsbeiträge und haben hohe Freibeträge bei der Einkommenssteuer.
Für Ausgaben rund um dein Studium erhältst du einen Steuervorteil. In welcher Höhe sich dieser dann auch in deinem Geldbeutel bemerkbar macht, hängt davon ab, ob das Studium deine erste Ausbildung ist oder deine Zweitausbildung.
Für das Erststudium kannst du die Kosten nur als Sonderausgaben abziehen. Für Studenten im Zweitstudium ist die Sache schon lukrativer: sie profitieren vom Abzug der Studienkosten als Werbungskosten.
Ein Werkstudent ist ein eingeschriebener Student an einer Hochschule oder Universität, der neben dem Studium in einem Unternehmen arbeitet, um praktische Erfahrungen zu sammeln und sein Einkommen aufzubessern.
Werkstudenten dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien kann die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche erhöht werden.
Das Werkstudentenprivileg ist eine Regelung, die es eingeschriebenen Hochschulstudenten erlaubt, neben ihrem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das ermöglicht es den Werkstudenten, praktische Erfahrungen zu sammeln und ihr Einkommen zu steigern, während sie steuerliche und soziale Abgaben reduzieren.
Auch Werkstudenten müssen grundsätzlich Lohnsteuer zahlen. Ob und wie viel, hängt von verschiedenen Faktoren wie deiner Gehaltshöhe, Steuerklasse und steuerlich absetzbaren Ausgaben ab.
Hast du Lohnsteuerklasse 1 (Single und kinderlos), dann gilt für dich 2023 ein Steuerfreibetrag von 12.174 Euro. Das sind 1.104,50 Euro im Monat. Kannst du höhere tatsächliche Kosten für dein Studium nachweisen? Dann erhöhen auch diese die Grenze – und du kannst noch mehr steuerfrei verdienen. Liegen deine Einkünfte im Jahr 2023 darüber? Dann fallen Steuern an, und zwar für jeden Euro, den du über den Freibetrag hinaus verdienst.
Wenn du also Steuern zahlst, kannst du dir auch Geld vom Finanzamt zurückholen.
Werkstudenten sind die fleißigen Bienchen unter den Studenten. Denn sie studieren – und arbeiten daneben noch in einem Unternehmen. Um als Werkstudent zu gelten, musst du 2 Voraussetzungen erfüllen:
Das Aufgabengebiet im Betrieb muss dabei nicht zwangsläufig etwas mit den Studieninhalten zu tun haben.
Als Werkstudent hast du Anspruch auf den Mindestlohn. Werkstudenten können ihren Stundenlohn frei verhandeln. In der Regel verdienen sie meist zwischen 12 und 15 Euro die Stunde. Nutzt du die maximal erlaubte Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche voll, hast du somit ein monatliches Gehalt von mindestens 960 Euro.
In deiner vorlesungsfreien Zeit kannst du richtig ranklotzen – und doppelt so viel arbeiten – und auch verdienen. Das Gute: Es gibt keine Obergrenze für dein Gehalt als Werkstudent. Beachte dabei nur, dass dein Gehalt auch Einfluss auf deine Krankenversicherung oder deinen BAföG-Satz haben kann.
Das Werkstudentenprivileg sorgt für mehr Geld im Portemonnaie. Denn es befreit Werkstudenten von der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Und zwar egal wie viel du verdienst! Auch die Unfallversicherung wird von deinem Arbeitgeber übernommen. So soll sichergestellt werden, dass du als Student auch während deines Studiums Geld verdienen kannst.
Die Rentenversicherung ist abhängig von deinem Gehalt. Je mehr du verdienst, desto höher ist sie.
Grundsätzlich bist du auch als Werkstudent krankenversicherungspflichtig. Hältst du jedoch die 20-Stunden-Grenze und die anderen obigen Vorgaben eines Werkstudenten ein, dann kannst du dich ganz bequem über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichern lassen.
Für Werkstudenten über 25 Jahren gelten diese Sonderregeln nicht mehr. Sie müssen sich entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse selbst versichern.
Eine Tätigkeit als Werkstudent kann Auswirkungen auf deinen BAföG -Bezug haben. Jedoch gibt es hier Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung im BAföG berücksichtigt werden. Im Jahr 2023 liegt der Freibetrag für das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, zu der Werkstudentenjobs gehören, bei 6.240 Euro pro Jahr (520 Euro pro Monat). Das bedeutet, dass die ersten 6.240 Euro, die ein Werkstudent im Jahr verdient, nicht auf das BAföG angerechnet werden.
Verdienst du hingegen mehr als den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu einem Teil auf das BAföG angerechnet. Dies kann dazu führen, dass der BAföG-Betrag reduziert wird, wenn das Einkommen aus der Werkstudententätigkeit den Freibetrag übersteigt.
Erststudium – was bedeutet das überhaupt? Um ein Erststudium handelt es sich, wenn du vor dem Studium noch keine Berufsausbildung und noch kein Studium abgeschlossen hast. Egal wie oft du den Studiengang wechselst – solange du noch einen Abschluss hast, bist du steuerlich gesehen im Erststudium.
Auch wenn du dein Abi an einem berufsbildenden Gymnasium gemacht hast, zählt jeder Studiengang danach als Erststudium. Studierst du beispielsweise Jura, gilt der Studienabschnitt bis zum ersten Staatsexamen als Erststudium.
Leider ist der Steuervorteil für Ausgaben rund ums Erststudium nicht allzu hoch, denn diese Ausgaben werden nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Das bedeutet, dass du jährlich maximal 6.000 Euro Studienkosten absetzen kannst. Durch diese Grenze gehen vermutlich einige Kosten ganz unter.
Wie der Name schon sagt, setzt ein Zweitstudium den Abschluss eines früheren Studiums voraus. In der Regel ist das der Master-Studiengang. Aber auch, wenn du dich nach einem Bachelor-Abschluss für einen weiteren Bachelorstudiengang entscheidest, zählt dieser als Zweitstudium. Auch ein Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiengang sowie eine Promotion oder MBA-Studium zählen zu als Zweitstudium.
Ausgaben rund um das Zweitstudium lassen sich steuerlich wesentlich besser absetzen als die eines Erststudiums. Der Grund liegt darin, dass die Ausgaben als beruflich veranlasst gelten. Denn mit Zweitstudium hat man eher schon sein berufliches Ziel vor Augen- und welche konkrete berufliche Laufbahn man einschlagen will.
Deswegen kannst du die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen und so Geld zurückbekommen. Am Ende des Jahres winkt bei Werkstudenten daher meist eine Erstattung, wenn du bereits Steuern gezahlt hast.
Was sollst du also tun? Prüfe deine jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Hast du Lohnsteuer im Laufe des Jahres gezahlt, ist sie dort mit aufgeführt. Dann wird sich eine Steuererklärung für dich lohnen!
Hast du keine Lohnsteuer bezahlt, kannst du auch keine Steuern zurückbekommen – eine Steuererklärung kann aber trotzdem Sinn machen, wenn du durch ein Zweitstudium Verluste machst und diese als Werbungskosten mit in andere Jahre nehmen kannst.
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Gute Führung durch die Steuererklärung, sehr übersichtlich, gute Hilfestellung und Tipps.
H. Kehl
Es ist soooo einfach, ich bin begeistert. Nach Jahrzehnten in der Selbstständigkeit habe ich jetzt als Pensionärin zum ersten mal meine Steuer selbst gemacht und es war easy. Gute Hilfe und sehr netter Support. DANKE
S. Saul
Ich bin super zufrieden mit der Software und der dazugehörigen Hilfe die man bekommt, Steuerberatung über die Software ist Top auch der Support ist super. Kann ich nur weiterempfehlen.
S. Richter
Ich unterrichte Steuerrecht und empfehle immer WISO.
So machst du deine Steuererklärung mobil: Mit WISO Steuer kannst du nach Belieben von der App zur Online- oder Desktop-Version wechseln.
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