Werkstudenten: Steuererklärung schnell erledigt
Geld zurück fürs Studium
Mit WISO Steuer schafft jeder die Steuererklärung. Und das lohnt sich besonders für Werkstudenten. Lass kostenlos ausrechnen, wie viel Geld du bekommst.

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Steuererklärung als Werkstudent: Super einfach!
Fahrtkosten
Bekomme für jeden gefahrenen Kilometer Geld zurück und lass alles automatisch berechnen.
Jeder Kilometer zählt
Egal ob zu Fuß, mit den Öffis oder Fahrrad. Du holst dir 30 Cent pro Kilometer.
Bücher & Büromaterial
Ob eBooks, Fachbücher, Kugelschreiber, Blöcke oder anderes Büromaterial. Alles, was du für dein Studium kaufst, kannst du von der Steuer absetzen.
Laptop & Handy absetzen
Du hast einen Laptop für das Studium gekauft oder nutzt dein mobiles Internet für das Studium? Dann bekommst du Geld zurück.
Gebühren einfach zurückholen
Für Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Bibliotheksgebühren bekommst du eine Steuererstattung.
Noch mehr Geld
WISO Steuer gibt dir viele Tipps für eine höhere Erstattung. So holst du immer das Maximum aus der Steuererklärung heraus. Dabei siehst du zu jeder Zeit, wie viel du zurückbekommst.
Steuer als Werkstudent – darauf solltest du achten
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Du kannst WISO Steuer in aller Ruhe testen. Ganz unverbindlich und solange du möchtest. Nach der Freischaltung kannst du auch die Formularvorschau, den Ausdruck und die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER nutzen.
Kostenlos testenWelche Kosten kann ich als Werkstudent absetzen?
Egal ob dein Studium deine Erstausbildung ist oder dein Zweitstudium – absetzen kannst du in beiden Fällen alle Ausgaben, die du rund um dein Studium hattest. Auch die Ausgaben rund um deine Tätigkeit im Betrieb bringen dir Geld.
Hier musst du unterscheiden:
- Ausgaben rund um deinen Betrieb setzt du als Werbungskosten ab
- Ausgaben rund um dein Studium sind bei einem Erststudium Sonderausgaben und bei einem Zweitstudium sogenannte vorweggenommene Werbungskosten
Wichtig ist, dass du die Kosten selbst gezahlt hast. Hast du beispielsweise im Rahmen einer staatlichen Förderung Beiträge erstattet bekommen, musst du diese von deinen Kosten abziehen. Auch wenn dein Betrieb dir Ausgaben erstattet, musst du das in der Steuererklärung kenntlich machen. Eine Finanzspritze von den Eltern hingegen musst du hingegen nicht angeben.
Klingt kompliziert?
Keine Sorge mit WISO Steuer musst du dir über die Fachbegriffe keine Sorgen mehr machen. Du beantwortest einfach ein paar Fragen, fotografierst deine Rechnungen mit dem Handy ab und lässt den Rest automatisch eintragen. So ist die Steuer schnell vom Tisch und du kannst dir sicher sein, dass WISO Steuer für dich den Weg zur Maximalen Rückerstattung findet.
Fahrtkosten zur Uni oder in den Betrieb bei Werkstudenten
Wie auch immer du zur Uni, Hochschule oder Betrieb kommst – die Fahrtkosten kannst du von der Steuer absetzen. Und zwar mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Weg – nicht Hin- und Rückweg. Die Pauschale kannst du unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel du unterwegs warst, nutzen. Also egal, ob du mit dem Auto, Rad oder zu Fuß zur Uni kommst – jeder Kilometer zählt.
Warst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs? Wenn deine Kosten für Fahrkarten, Semester- bzw. Deutschlandticket höher waren als die errechnete Kilometerpauschale, kannst du diese statt der Pauschale in der Steuererklärung angeben.
WISO Steuer führt dich durch die Steuererklärung für Werkstudenten: Alles rund um den Job trägst du in der Steuererklärung bei der Rubrik Arbeitnehmer ein. Ob dein Jahres- oder Monatsticket oder die Pendlerpauschale für dich besser ist, rechnet WISO Steuer dabei ganz einfach für dich aus.
Willst du für ein Zweitstudium deine Ausgabe auch als Werbungskosten ansetzen? Dann musst du ebenfalls all deine Ausgaben bei den Werbungskosten in der Rubrik Arbeitnehmer eintragen- und zwar als Fortbildungskosten.
So setzen Werkstudenten Studiengebühren & Semesterbeiträge ab
Studiengebühren müssen in Deutschland an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen nicht gezahlt werden. An privaten Hochschulen fallen sie jedoch meistens an. Halb so wild, denn für diese erhältst du einen Steuervorteil.
Auch Semesterbeiträge kannst du in deiner Steuererklärung eintragen sowie alle weiteren Gebühren beispielsweise für Aufnahmetests, Seminare, Repetitorien, Prüfungen oder Leihgebühren der Bibliothek.
Geld zurück für Laptop oder Tablet
Wusstest du, dass du mit Laptop, Computer oder Tablet auch von einem Steuerbonus profitieren kannst? Dabei darfst du jeweils nur den Anteil der Nutzung für dein Studium bzw. deine Arbeit im Betrieb absetzen. Das bedeutet, wenn du den Laptop intensiv auch privat nutzt, musst du den Teil aus dem Kaufpreis rausrechnen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt aber eine Aufteilung von 50:50. Steht ein Studium dahinter meistens sogar die gesamten Anschaffungskosten.
Du bist dir unsicher, wie du deinen Laptop fürs Werkstudium absetzt? Keine Sorge, in WISO Steuer geht das Kinderleicht. Du machst einfach ein Foto von der Rechnung und beantwortest im Programm ein paar Fragen. Schon hat WISO Steuer den besten Weg für dich gefunden und sichert dir deine maximale Steuererstattung.
Fachbücher und Co. absetzen
Als Werkstudent hast du meist hohe Ausgaben für Fachbücher, eBooks oder Fachzeitschriften. Bei den Rechnungen heißt es schlichtweg: Sammeln, sammeln, sammeln. Denn jede Quittung lohnt sich steuerlich. Egal ob Fachbuch, Zeitschrift, Büromaterial, Drucker- und Kopierkosten. Selbst die Kosten für das Binden für Abschlussarbeiten – alles erhöht deine Chance auf eine Steuererstattung. Trage deine gesamten Ausgaben einfach in WISO Steuer ein.
Das geht besonders einfach per Foto. Einfach die Rechnung abfotografieren und schon trägt WISO Steuer die Ausgaben automatisch an die richtige Stelle der Steuererklärung ein.
Arbeitszimmer absetzen – besonders für Werkstudenten lukrativ
Auch Werkstudenten können mit einem Arbeitszimmer Steuern sparen. Daran stellt das Finanzamt jedoch strenge Voraussetzungen. Wichtig ist, dass für die Steuerjahre bis 2022 und ab 2023 das Arbeitszimmer unterschiedlich in der Steuererklärung angegeben wird.
Ein Trostpflaster gibt es jedoch: Hast du für bestimmte Tätigkeiten kein Büro in deinem Betrieb, kannst du 2022 bis zu 1.250 Euro absetzen. Als Student kannst du daher quasi immer diese Pauschale nutzen. Voraussetzung: Deine Wohnung gibt das her. Nicht dazu zählt nämlich, wenn du lediglich ein Kinderzimmer bei deinen Eltern hast. Auch eine Ecke in der WG oder eine Ein-Zimmer-Wohnung zählen nicht dazu.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Entlastung, von der du auch als Werkstudent in deiner Steuererklärung profitieren kannst. Du bekommst die Pauschale für jeden Tag, den du tatsächlich von zu Hause studiert oder gearbeitet hast. Anders als beim Arbeitszimmer sind hier an deinen Arbeitsplatz keine besonderen Voraussetzungen geknüpft. Also egal, ob du deine Arbeit am Küchentisch, auf dem Sofa oder der Terrasse erledigst – nutze die Homeoffice-Pauschale in deiner Steuererklärung:
- Für die Steuerjahre 2020 bis 2022 kannst du dir so für jeden Homeoffice-Tag 5 Euro ansetzen. Im Jahr sind so maximal 600 Euro für 120 Tage drin.
- Im Jahr 2023 erhöht sich die Tagespauschale auf 6 Euro täglich. Diese darfst du dann für maximal 210 Tage ansetzen – und mit bis zu 1.260 Euro zusätzlich profitieren.
Studienreise
Du hast während deiner Werkstudententätigkeit an einer Studienreise teilgenommen? Oder einen Kongress besucht? Mit allen Kosten rundum die Teilnahme, die du selbst bezahlt hast, bekommst du Geld zurück.
In der Steuererklärung rechnest du die Kosten als Dienstreisen ab: Für den Hin- und Rückweg bekommst du 0,30 Euro je Kilometer. Auch absetzbar sind Übernachtungskosten und Ausgaben für deine Verpflegung. Zusätzlich bringen dir Eintrittsgelder für Ausstellungen oder Teilnahmegebühren für Vorträge einen Steuervorteil.
Muss ich als Werkstudent Belege für die Steuererklärung sammeln?
Ja, unbedingt! Denn nur so bekommst du eine Menge Geld zurück. Zwar musst du bei Abgabe deiner Steuererklärung keine Rechnungen und Quittungen mehr ans Finanzamt mitschicken. Schaut der Bearbeiter jedoch genauer hin, kann es durchaus sein, dass du all deine Ausgaben durch Belege nachweisen musst. Aber keine Sorge: In WISO Steuer lädst du einfach deine Rechnungen per Foto hoch und hast alles an einem Ort gesammelt. Sollte dann der Finanzbeamte nachfragen, sendest du alles mit einem Klick ab.
Diese Rechnungen können Werkstudenten absetzen:
- Tickets: Wenn du zum Betrieb bzw. zur Uni pendelst und deine Fahrtkosten steuerlich absetzen möchtest, solltest du Belege für deine Fahrtkosten sammeln. Das können Fahrkarten, Studententicket oder Deutschlandticket sein.
- Werbungskosten: Falls du Werbungskosten abziehen möchtest, um deine steuerliche Belastung zu reduzieren, solltest du diese Kosten nachweisen können. Hebe also zum Beispiel Belege für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Computer auf.
- Mietvertrag: Wenn du für deinen Werkstudentenjob oder dein Studium in eine Zweitwohnung umziehst, benötigst du eine Kopie deines Mietvertrags. Auch Nachweise über die übrigen Nebenkosten sollest du für Steuerbonus nachweisen.
- Nachweise über sonstige Einnahmen und Ausgaben: Falls du zusätzliches Einkommen hast, zum Beispiel aus Aktien oder Vermietung, oder bestimmte Ausgaben, wie Spenden, eintragen möchtest, benötigst du Belege dafür.
68 Milliarden Euro
vom Finanzamt zurückgeholt in 2023
Alle 10 Sekunden
gibt WISO Steuer eine Steuererklärung ab
51 Millionen
Anwender nutzen den Steuer‑Abruf
Steuererklärung als Werkstudent: Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Sammle deine Dokumente zusammen. Das geht ganz einfach, indem du ein Foto machst und die Rechnungen dann an WISO Steuer schickts. So bleibt dir ein Haufen Arbeit erspart. Für alles andere kannst du dir den dazugehörigen Papierkram aber positiv vorstellen: Je mehr du hast, desto besser stehen die Chancen auf eine Steuerrückerstattung. Wichtige Dokumente rund um deine Steuer sind zum Beispiel:
- Lohnsteuerbescheinigung: Hier steht schwarz auf weiß, wie viel Geld du verdient hast. Doch: Wirklich nötig ist sie mittlerweile nicht mehr. Denn mit WISO Steuer und dem Steuerabruf kannst du ganz bequem deine Daten online abrufen – und automatisch in die Steuererklärung übernehmen. So sparst du dir das lästige Abtippen.
- Belege: Hattest du Ausgaben rund um deine Arbeit oder dein Studium? Dazu gehören z. B. Fachliteratur, Fahrtkosten etc.? Dann solltest du all diese Kosten durch Rechnungen und Belege in WISO Steuer hinterlegen. Auch Belege über Versicherungen, Spenden oder Medikamente helfen dir beim Steuernsparen.
Schritt 2: Daten in WISO Steuer eingeben
WISO Steuer ist perfekt für die Werkstudenten-Steuererklärung geeignet. Denn bequemer geht es nicht: Das Programm füllt viele Angaben automatisch aus. Bedeutet für dich: weniger Tippen, keine Fehler. Zudem siehst du nach jeder Eingabe, wie viel Rückerstattung drin ist.
Auch profitierst du von den Vorteilen der Steuer-Automatik – von der intelligenteren Datenübernahme, dem Steuer-Abruf, bis zum papierlosen Versand gibt es viele clevere Schnittstellen, die die meisten Angaben automatisch in die Steuererklärung eintragen. Das spart Zeit und Arbeit!
Überall für dich da
Nutze WISO Steuer auf deinem Smartphone, Tablet oder im Browser.
FAQ: Steuererklärung für Werkstudenten
In den meisten Fällen müssen Werkstudenten keine Steuererklärung abgeben, da ihr Einkommen in der Regel unter dem steuerlichen Freibetrag liegt. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Am einfachsten geht das mit WISO Steuer.
Alle Ausgaben, die du rund um Job und Studium hattest, kannst du als Werkstudent grundsätzlich von der Steuer absetzen. Hier musst du erstmal unterscheiden: Welche Ausgaben sind durch deine Arbeit im Betrieb entstanden, und welche durch dein Studium? Je nachdem, worunter die Kosten fallen, sind sie steuerlich gesehen entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben. Klingt kompliziert? Keine Sorge: WISO Steuer kümmert sich um die Zuordnung. Fotografiere einfach deine Rechnungen ab und beantworte ein paar Fragen – schon ist die Steuer vom Tisch!
Ja, Werkstudenten können Ausgaben wie beispielsweise Laptop, Fahrtkosten zum Betrieb, Arbeitszimmer, Fachliteratur oder auch die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung eintragen, um eine möglichst hohe Steuererstattung zu erhalten.
Werkstudenten sind in der Regel steuerlich begünstigt. Sie zahlen meist keine Sozialversicherungsbeiträge und haben hohe Freibeträge bei der Einkommenssteuer.
Für Ausgaben rund um dein Studium erhältst du einen Steuervorteil. In welcher Höhe sich dieser dann auch in deinem Geldbeutel bemerkbar macht, hängt davon ab, ob das Studium deine erste Ausbildung ist oder deine Zweitausbildung.
Für das Erststudium kannst du die Kosten nur als Sonderausgaben abziehen. Für Studenten im Zweitstudium ist die Sache schon lukrativer: sie profitieren vom Abzug der Studienkosten als Werbungskosten.
Ein Werkstudent ist ein eingeschriebener Student an einer Hochschule oder Universität, der neben dem Studium in einem Unternehmen arbeitet, um praktische Erfahrungen zu sammeln und sein Einkommen aufzubessern.
Werkstudenten dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien kann die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche erhöht werden.
Das Werkstudentenprivileg ist eine Regelung, die es eingeschriebenen Hochschulstudenten erlaubt, neben ihrem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das ermöglicht es den Werkstudenten, praktische Erfahrungen zu sammeln und ihr Einkommen zu steigern, während sie steuerliche und soziale Abgaben reduzieren.
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Zusatzinformationen für Werkstudenten
Wann müssen Werkstudenten Steuern zahlen?
Auch Werkstudenten müssen grundsätzlich Lohnsteuer zahlen. Ob und wie viel, hängt von verschiedenen Faktoren wie deiner Gehaltshöhe, Steuerklasse und steuerlich absetzbaren Ausgaben ab.
Hast du Lohnsteuerklasse 1 (Single und kinderlos), dann gilt für dich 2023 ein Steuerfreibetrag von 12.174 Euro. Das sind 1.104,50 Euro im Monat. Kannst du höhere tatsächliche Kosten für dein Studium nachweisen? Dann erhöhen auch diese die Grenze – und du kannst noch mehr steuerfrei verdienen. Liegen deine Einkünfte im Jahr 2023 darüber? Dann fallen Steuern an, und zwar für jeden Euro, den du über den Freibetrag hinaus verdienst.
Wenn du also Steuern zahlst, kannst du dir auch Geld vom Finanzamt zurückholen.
Was ist eigentlich ein Werkstudent?
Werkstudenten sind die fleißigen Bienchen unter den Studenten. Denn sie studieren – und arbeiten daneben noch in einem Unternehmen. Um als Werkstudent zu gelten, musst du 2 Voraussetzungen erfüllen:
- du musst an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein und dein Studium aktiv verfolgen.
- du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. (Ausnahme: In den Semesterferien sind 40 Wochenstunden erlaubt.)
Das Aufgabengebiet im Betrieb muss dabei nicht zwangsläufig etwas mit den Studieninhalten zu tun haben.
Was verdiene ich als Werkstudent?
Als Werkstudent hast du Anspruch auf den Mindestlohn. Werkstudenten können ihren Stundenlohn frei verhandeln. In der Regel verdienen sie meist zwischen 12 und 15 Euro die Stunde. Nutzt du die maximal erlaubte Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche voll, hast du somit ein monatliches Gehalt von mindestens 960 Euro.
In deiner vorlesungsfreien Zeit kannst du richtig ranklotzen – und doppelt so viel arbeiten – und auch verdienen. Das Gute: Es gibt keine Obergrenze für dein Gehalt als Werkstudent. Beachte dabei nur, dass dein Gehalt auch Einfluss auf deine Krankenversicherung oder deinen BAföG-Satz haben kann.
Was ist das Werkstudentenprivileg?
Das Werkstudentenprivileg sorgt für mehr Geld im Portemonnaie. Denn es befreit Werkstudenten von der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Und zwar egal wie viel du verdienst! Auch die Unfallversicherung wird von deinem Arbeitgeber übernommen. So soll sichergestellt werden, dass du als Student auch während deines Studiums Geld verdienen kannst.
Werkstudenten und die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist abhängig von deinem Gehalt. Je mehr du verdienst, desto höher ist sie.
- Verdienst du monatlich nicht mehr als 520 Euro? Dann kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen.
- Verdienst du monatlich nicht mehr als 520 Euro? Dann kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen.
- Verdienst du über 2.000 Euro im Monat, zahlst du den vollen Beitrag für die Rentenversicherung. Das sind dann 9,3 Prozent.
Werkstudenten und die Krankenversicherung
Grundsätzlich bist du auch als Werkstudent krankenversicherungspflichtig. Hältst du jedoch die 20-Stunden-Grenze und die anderen obigen Vorgaben eines Werkstudenten ein, dann kannst du dich ganz bequem über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichern lassen.
Für Werkstudenten über 25 Jahren gelten diese Sonderregeln nicht mehr. Sie müssen sich entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse selbst versichern.
Werkstudenten und das BAföG
Eine Tätigkeit als Werkstudent kann Auswirkungen auf deinen BAföG -Bezug haben. Jedoch gibt es hier Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung im BAföG berücksichtigt werden. Im Jahr 2023 liegt der Freibetrag für das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, zu der Werkstudentenjobs gehören, bei 6.240 Euro pro Jahr (520 Euro pro Monat). Das bedeutet, dass die ersten 6.240 Euro, die ein Werkstudent im Jahr verdient, nicht auf das BAföG angerechnet werden.
Verdienst du hingegen mehr als den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu einem Teil auf das BAföG angerechnet. Dies kann dazu führen, dass der BAföG-Betrag reduziert wird, wenn das Einkommen aus der Werkstudententätigkeit den Freibetrag übersteigt.
Was gilt als Erststudium?
Erststudium – was bedeutet das überhaupt? Um ein Erststudium handelt es sich, wenn du vor dem Studium noch keine Berufsausbildung und noch kein Studium abgeschlossen hast. Egal wie oft du den Studiengang wechselst – solange du noch einen Abschluss hast, bist du steuerlich gesehen im Erststudium.
Auch wenn du dein Abi an einem berufsbildenden Gymnasium gemacht hast, zählt jeder Studiengang danach als Erststudium. Studierst du beispielsweise Jura, gilt der Studienabschnitt bis zum ersten Staatsexamen als Erststudium.
Leider ist der Steuervorteil für Ausgaben rund ums Erststudium nicht allzu hoch, denn diese Ausgaben werden nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Das bedeutet, dass du jährlich maximal 6.000 Euro Studienkosten absetzen kannst. Durch diese Grenze gehen vermutlich einige Kosten ganz unter.
Was ist ein Zweitstudium?
Wie der Name schon sagt, setzt ein Zweitstudium den Abschluss eines früheren Studiums voraus. In der Regel ist das der Master-Studiengang. Aber auch, wenn du dich nach einem Bachelor-Abschluss für einen weiteren Bachelorstudiengang entscheidest, zählt dieser als Zweitstudium. Auch ein Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiengang sowie eine Promotion oder MBA-Studium zählen zu als Zweitstudium.
Ausgaben rund um das Zweitstudium lassen sich steuerlich wesentlich besser absetzen als die eines Erststudiums. Der Grund liegt darin, dass die Ausgaben als beruflich veranlasst gelten. Denn mit Zweitstudium hat man eher schon sein berufliches Ziel vor Augen- und welche konkrete berufliche Laufbahn man einschlagen will.
Deswegen kannst du die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen und so Geld zurückbekommen. Am Ende des Jahres winkt bei Werkstudenten daher meist eine Erstattung, wenn du bereits Steuern gezahlt hast.
Was sollst du also tun? Prüfe deine jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Hast du Lohnsteuer im Laufe des Jahres gezahlt, ist sie dort mit aufgeführt. Dann wird sich eine Steuererklärung für dich lohnen!
Hast du keine Lohnsteuer bezahlt, kannst du auch keine Steuern zurückbekommen – eine Steuererklärung kann aber trotzdem Sinn machen, wenn du durch ein Zweitstudium Verluste machst und diese als Werbungskosten mit in andere Jahre nehmen kannst.
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