Homeoffice-Pauschale

Pauschale oder Arbeitszimmer? So sparst du mehr Geld

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Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Wenn du von zu Hause arbeitest, profitierst du steuerlich von der Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale). Du kannst 6 € pro Tag absetzen, den du tatsächlich als Arbeitstag im Homeoffice verrichtest. Und zwar für bis zu 210 Tage im Jahr – das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 €.
 
Es spielt keine Rolle, ob du freiwillig oder verpflichtend im Homeoffice arbeitest. Nur, dass du die Arbeit von zu Hause machst. Gehörst du zu diesen Personengruppen, kannst du die Pauschale in deiner Steuererklärung angeben:
 

  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Gewerbetreibende
  • Vermieter
  • Studenten
  • Azubis

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Homeoffice-Pauschale steht jedem zu, der die Arbeit von zu Hause erledigt. An den Arbeitsplatz selbst knüpft das Finanzamt keine strengen Vorgaben. Ob du deine Arbeit am Küchentisch, auf der Couch, an einer Arbeitsecke oder auf der Terrasse erledigst.
 
Wichtig: Bist du Arbeitnehmer, ist die Homeoffice-Pauschale in der sogenannten Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 € enthalten. Liegst du mit deinen gesamten Ausgaben für den Job darüber, zahlt sich jeder Tag im Homeoffice bei der Steuer aus.

Ab 2020 nutzen

Im Jahr 2020 wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Bis zur Steuererklärung 2022 kannst du an bis zu 120 Tagen 5 € pro Tag ansetzen. Damit war sie auf 600 € im Jahr begrenzt.
 
Die Homeoffice-Pauschale ist während der Corona-Pandemie zunächst befristet eingeführt worden. Mittlerweile wurde der Abzug als Tagespauschale entfristet.
 
Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitszimmer wurden ab 2023 geändert. Du kannst also davon ausgehen, dass du dauerhaft mit Steuervorteilen für die Arbeit von zu Hause rechnen kannst.

Welche Nachweise brauche ich?

Grundsätzlich brauchst du keine Nachweise einreichen, um von der Pauschale zu profitieren. Doch auch hier gilt: Wenn das Finanzamt einen Beleg fordert, musst du das Arbeiten im Homeoffice glaubhaft machen. Dafür hast du beispielsweise folgende Möglichkeiten:
 

  • Du notierst in einem Kalender, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast und wann du zum Arbeitgeber ins Büro gefahren bist.
  • Du lässt dir vom Arbeitgeber bestätigen, an wie vielen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast.

Arbeitszimmer absetzen: Noch mehr sparen als mit der Pauschale

Der große Vorteil der Homeoffice-Pauschale ist, dass du sie einfach bekommen kannst. Strenge Kriterien gelten hingegen für das häusliche Arbeitszimmer.
 
Dafür kannst du aber bei einem anerkannten Arbeitszimmer deine gesamten tatsächlichen Kosten absetzen. Folglich kann deine Steuererstattung deutlich höher ausfallen als mit der begrenzten Homeoffice-Pauschale.

Welche Kosten rund ums Arbeitszimmer kann ich absetzen?

Die Kosten, die speziell fürs Arbeitszimmer anfallen, kannst du komplett absetzen. Die meisten Aufwendungen betreffen jedoch das gesamte Haus oder die Wohnung. Die absetzbaren Kosten können dann flächenanteilig auf das Arbeitszimmer aufgeteilt werden.
 
Dazu berechnest du den Arbeitszimmeranteil, indem du in WISO Steuer die Gesamtwohnfläche und die Quadratmeterzahl für dein Arbeitszimmer einträgst. Mit dem so ermittelten Anteil können dann deine Kosten dem Arbeitszimmer zugeordnet werden.
 
Zu den typischen absetzbaren Kosten zählen zum Beispiel:
 

  • Miete (inklusive Nebenkosten)
  • bei Eigentümern stattdessen: Gebäude-Abschreibung und Schuldzinsen für Immobilie
  • Strom
  • Renovierungskosten
  • Versicherungen (Gebäude- und Hausratversicherung)
  • Für Selbstzahler: Grundsteuer, Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausverwaltung, Reinigungskosten

 
Bezüglich der Frage, wie groß ein Arbeitszimmer sein darf, gibt es keine genaue Vorgabe des Finanzamts. Die übrige Wohnung muss jedoch allen Bewohnern genügend Platz bieten. Regelmäßig geht das Finanzamt davon aus, dass du alleine (oder zu zweit) bei drei Zimmern ein Arbeitszimmer haben könntest.

Neue Arbeitszimmer-Regeln ab 2023

Seit 2023 gelten neue Bedingungen: Ein Arbeitszimmer absetzen kannst du nur noch, wenn es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt.
 
Dann hast du 2 Möglichkeiten:
 

  1. Du ermittelst die tatsächlichen Kosten für dein Arbeitszimmer.
  2. Du setzt die Jahrespauschale von 1.260 € an.

 
Allerdings musst du die Jahrespauschale für die Monate kürzen, in denen du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Insofern gibt es eine monatliche Pauschale von 105 €.
 
Die Pauschale ist personenbezogen – wenn du also das Arbeitszimmer zum Beispiel mit deinem Partner teilst, könnt ihr beide bis zu 1.260 € bekommen. Vorausgesetzt, ihr seid beide berufstätig und habt beide die Kosten getragen.

Welche Voraussetzungen gibt es, um das Arbeitszimmer abzusetzen?

Nur wenn du alle folgenden Voraussetzungen erfüllst, liegt bei dir ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vor. Fehlt nur eine hast du kein Arbeitszimmer, kannst aber für jeden Arbeitstag die Homeoffice-Pauschale ansetzen.
 

Du kannst ein Arbeitszimmer absetzen, wenn du dort den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ausübst. Entscheidend ist, dass du dort den inhaltlichen Schwerpunkt sämtlicher Tätigkeiten hast. Die Arbeiten im Arbeitszimmer für den ausgeübten Beruf müssen so maßgeblich sein, dass sie diesen prägen.
 
In der Praxis trifft das vor allem bei Selbstständigen und Arbeitnehmern zu, die überwiegend von Zuhause arbeiten.
 
Hast du eine 5-Tage-Arbeitswoche und verbringst mindestens 3 Tage in deinem Arbeitszimmer, dann spricht das dafür, dass dort der Mittelpunkt ist.
 
Bei einem Lehrer ist die Schule der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Ihm steht dort kein anderer Arbeitsplatz für Korrekturen und weitere Aufgaben zur Verfügung. Dafür nutzt er einen Raum in seiner Wohnung. Dieser wird aber nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Absetzen kann er dafür aber die Homeoffice-Pauschale bis zu 1.260 €.

Bei deinem Arbeitszimmer muss es sich um einen abgegrenzten, eigenen Raum in deiner Wohnung handeln – also kein Durchgangszimmer und keine bloße Arbeitsecke. Das Arbeitszimmer kann sich auch im Keller, auf dem Dachboden oder im Anbau befinden.
 
Falls du ein Arbeitszimmer außerhalb deines privaten Wohnbereichs (häusliche Sphäre) anmietest, handelt es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer. Hierfür sind ebenfalls die kompletten Kosten abzugsfähig.

Die Ausstattung des Arbeitszimmers muss grundsätzlich büromäßig sein, üblicherweise also mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Computer und PC-Bildschirm.

Nichts verloren haben darin Gästebett, Bügelbrett, Fernseher, Sport- und Haushaltsgeräte. Der Raum soll so eingerichtet sein, dass er nur beruflich genutzte Gegenstände enthält.
 
Es gibt natürlich Berufe, in denen das Arbeitszimmer nicht büromäßig ausgestattet sein muss. So entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Klavierstudio mit Konzertflügel, Stühlen sowie Schränken, in denen Bücher und Noten verwahrt werden, bei einem Klavierlehrer und Konzertpianisten als Arbeitszimmer gelten kann (VIII R 8/13).
 
Übrigens: Kosten für die Ausstattung deines Arbeitszimmers, Arbeitsmittel sowie berufliche Aufwendungen für Internet und Telefon kannst du zusätzlich absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob du die Arbeitszimmerkosten oder die Homeoffice-Pauschale abrechnest.

Das Finanzamt gestattet nur eine geringfügige private Nutzung des Arbeitszimmers – weniger als 10 Prozent.

Unternehmer müssen darüber hinaus Folgendes beachten: Nach § 4 Abs. 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Diese sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Nur dann gelten sie als Betriebsausgaben (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13. Oktober 2022, 10 K 1672/19; Revision beim BFH: VIII R 6/24).
 
Beim Abzug der Jahrespauschale bestehen die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG nicht (BMF-Schreiben vom 15. August 2023, Bundessteuerblatt 2023 I S. 1551).

Arbeitszimmer absetzen bis 2022

Bis einschließlich der Steuererklärung 2022 gab es 2 Möglichkeiten, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen:
 

  1. Die vollständigen Kosten, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
  2. Höchstens 1.250 €, wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Hierfür sind die tatsächlichen Kosten zu ermitteln.

 
Der zweite Arbeitszimmer-Fall ist ab 2023 gestrichen worden. Stattdessen kannst du nur noch die Homeoffice-Pauschale bekommen, jetzt bis zu 1.260 €.

Wie trage ich die Homeoffice-Pauschale oder ein Arbeitszimmer in die Steuererklärung ein?

Mit WISO Steuer musst du dir keine Gedanken mehr um Formulare oder Berechnungen machen. Mit wenigen Klicks und Angaben hast du alles eingetragen.
 
Die Homeoffice-Pauschale oder ein Arbeitszimmer trägst du in deiner Steuererklärung ein unter: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitszimmer, Arbeitsecke und Homeoffice-Pauschale
 

Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten?

An Tagen, an denen du zu deiner Tätigkeitsstätte gefahren bist, kannst du die Pendlerpauschale für deine Fahrtkosten absetzen. Tätigkeitsstätte ist derjenige Ort, an dem du üblicherweise arbeitest.
 
Wenn du zum Beispiel einen halben Tag im Homeoffice gearbeitet hast und für ein Meeting ins Büro gefahren bist, ist an solchen Tagen der Abzug der Homeoffice-Pauschale von 6 € nicht möglich. Absetzbar ist an diesem Tag nur die Entfernungspauschale. Es gilt also grundsätzlich das Prinzip: entweder Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten.

Ausnahme für Lehrer und Außendienstler

Ab 2023 gibt es jedoch eine Ausnahme, für diejenigen, die für bestimmte Tätigkeiten beim Arbeitgeber dauerhaft keinen eigenen Arbeitsplatz haben (zum Beispiel für Lehrer oder viele Außendienstler).
 
Grundsätzlich gilt: Die Tagespauschale kannst du an den Tagen absetzen, an denen du überwiegend im Homeoffice gearbeitet hast und nicht zum Arbeitsplatz gefahren bist.
 
Beispiel eines Ausßendienstmitarbeiters: Du kannst freitags einen Arbeitsplatz in einem Gemeinschaftsbüro deines Arbeitgebers nutzen, um Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Daher steht dir in diesem Fall ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn du freitags ins Büro fährst, kannst du nur die Entfernungspauschale absetzen. Wenn du am Donnerstag 5 Stunden im Homeoffice gearbeitet hast und die restlichen 3 Stunden des Arbeitstags wegen eines Kundenbesuchs unterwegs warst, kannst du die Tagespauschale und die Reisekosten absetzen. Denn du warst an diesem Tag überwiegend von zu Hause tätig.
 
In solchen Fällen ist eine Zeiterfassung sehr wichtig. Du solltest einen Kalender führen, in dem du deine Homeoffice-Tage, Fahrten zur Arbeit und Dienstfahrten dokumentierst.
 
Beispiel Lehrer: Du hast Unterricht von zu Hause vorbereitet und kannst maximal 1.260 € als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Für jeden Arbeitstag, an dem du (auch) zu Hause gearbeitet hast, setzt du 6 € an.
 
Zusätzlich erhältst du Steuervorteile durch weitere Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und weitere. Um die absetzbaren Kosten zu ermitteln, notierst du jeden Tag, wann du wo und wie lange gearbeitet hast.
 
Die erste kurze Arbeitswoche im Jahr 2024 sah beispielsweise wie folgt aus:
 

  • Tag 1
    07:30 Uhr bis 14.30 Uhr: Schule
    15 Uhr bis 17 Uhr: Nacharbeiten im Homeoffice
    Absetzbar sind für die Fahrt in die Schule die Pendlerpauschale und zusätzlich 6 € Homeoffice-Pauschale.
  • Tag 2
    07:30 Uhr bis 12 Uhr: Schule
    12:30 Uhr bis 17:30 Uhr: Homeoffice
    Absetzbar sind die Pendlerpauschale zur Schule sowie die Homeoffice-Pauschale von 6 €.
  • Tag 3
    07.30 Uhr bis 14 Uhr: Schule
    Sie kann für diesen Arbeitstag die Pendlerpauschale zur Schule abziehen.
  • Tag 4
    08.00 Uhr bis 13 Uhr: Homeoffice
    Absetzbar sind 6 € Homeoffice-Pauschale.

 
Der Abzug der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale an einem Mischarbeitstag ist möglich, weil dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Also auch dann, wenn der zeitliche Anteil im Homeoffice kürzer ist als die Zeit in der Schule.
 
Auch wenn du ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause hat, gilt für dich ab 2024 nur noch die Tagespauschale. Der Grund: Die bisherige Regelung für den begrenzten Abzug eines Arbeitszimmers bis zu 1.250 € pro Jahr ist weggefallen. Stattdessen gilt die Tagespauschale bis zu 1.260 € im Jahr.

Was ist mit dem außerhäuslichen Arbeitsplatz?

Die gute Nachricht ist: Freelancer und Selbstständige können die Kosten für das Shared Office in der Steuererklärung berücksichtigen. Denn ein Co-Working-Space kann als außerhäuslicher Arbeitsplatz angesehen werden – und das bringt steuerliche Vorteile mit sich.
 
Für deine Steuererklärung ist es dabei unwichtig, wie oft in der Woche du das Co-Working-Space aufsuchst. Es muss auch nicht das ganze Jahr gemietet werden. Brauchst du das Co-Working-Space nur für bestimmte „Anlässe“, kannst du die Kosten ebenfalls in deiner Steuererklärung eintragen. Diese Regeln gelten:
 

  • Möbliertes Co-Working-Space: Du ziehst die volle Miete als Betriebsausgaben ab.
  • Nicht möbliertes Co-Working-Space: Neben der Miete fürs Office setzt du auch die gesamten Ausgaben für Möbel & Co. in der Steuererklärung an.

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Egal, ob du gerade erst mit der Steuer anfängst oder schon weißt, was du brauchst – WISO Steuer macht dir den Weg einfach. Kostenlos testen, Ergebnis sehen, fertig.

FAQ: Homeoffice & Arbeitszimmer absetzen

FAQ Fragen Antworten

Bis zu 1.260 € im Jahr – auch ohne separates Arbeitszimmer.

Nur bei ausschließlicher beruflicher Nutzung und ausreichender Trennung vom Wohnbereich.

Nein, das Finanzamt erkennt pro Tag nur eine der beiden Optionen an.

Miete, Strom, Heizung, Möbel – anteilig je nach Raumgröße.

Ja – WISO Steuer hilft dir bei allen nötigen Nachweisen und Fragen.

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