Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Sammlung von Fragen und Antworten zum Service Steuer-Versand.

Gepostet am 02.04.2024;

Inhalt:

Ist es erforderlich die Identifikation für jede Steuererklärung durchzuführen?

Wo kann die Identifizierung gestartet werden?

Wie ist der Ablauf der Identifizierung?

Welche Identifizierungsverfahren kann ich nutzen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Warum stehen mir nicht alle zuvor genannten Identifizierungspartner zur Verfügung?

Wo kann der Status der Identifizierung eingesehen werden?

Welche Einkommensteuererklärung(en) darf ich mit Steuer-Versand übermitteln?

Wie erfolgt die Abgabe der Einkommensteuererklärung?

Warum werde ich aufgefordert Belege einzureichen?

Wo aktiviere ich die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids?

Wie erhalte ich den elektronischen Steuerbescheid?

Ist es erforderlich, die Identifikation für jede Steuererklärung durchzuführen?
 .  Pro buhl:Konto kann eine Person identifiziert werden. Grundsätzlich ist die Identifikation nur einmalig durchzuführen, sofern das buhl:Konto bestehen bleibt. Sie können den Steuer-Versand auch für zukünftige Steuerjahre zur Übermittlung Ihrer Steuererklärung nutzen.
Wo kann die Identifizierung gestartet werden?
 .  Aktuell kann die Identifizierung in den folgenden Anwendungen gestartet werden:

WISO Steuer-Start

WISO Steuer für Windows (WISO Steuer-Sparbuch)

WISO Steuer Plus

WISO Steuer für den Mac (WISO Steuer-Mac)

WISO Steuer im Internet (WISO Steuer im Web)

WISO Steuer für das Tablet

WISO Steuer für Smartphones

tax

tax Professional

im Kundencenter auf der Seite https://www.buhl.de

Wie ist der Ablauf der Identifizierung?
 . 

Am Beispiel von POSTIDENT:

Nach der Eingabe Ihres Namens laut Ihrer gültigen Ausweispapiere, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Mobilfunknummer, wählen Sie das von Ihnen bevorzugte Identifizierungsverfahren aus. Ein Wiedereinstieg ist nach der Bestätigung der persönlichen Daten jederzeit möglich. Hierzu nutzen Sie einfach den Link "Identifizierung erneut starten" der erhaltenen E-Mail.

Welche Identifizierungsverfahren kann ich nutzen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
 . 

POSTIDENT durch Filiale

Hierzu benötigen Sie einen Drucker oder ein Smartphone. Speichern Sie die PDF-Datei oder drucken Sie diese aus und lassen Sie sich mit Ihrem gültigen Personalausweis / Reisepass in der Postfiliale Ihrer Wahl identifizieren.

POSTIDENT durch Videochat

Hierzu wird ein Smartphone mit der POSTIDENT-App empfohlen. Selbstverständlich wird auch hier ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

POSTIDENT durch neuen Personalausweis

Sie benötigen Ihre 6-stellige PIN, die AusweisApp2 und ein unterstütztes Kartenlesegerät beziehungsweise ein Smartphone mit NFC.

verimi

Falls Sie noch keine verimi-ID haben, benötigen Sie zur erstmaligen Anmeldung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Nach der erfolgreichen Identifizierung mittels TAN-Eingabe ist es erforderlich, diese Information noch an uns (Buhl Data Service) zu übertragen.


finAPI

Sie identifizieren sich einfach mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten.

Warum stehen mir nicht alle zuvor genannten Identifizierungspartner zur Verfügung?
 .  Aus technischen Gründen ist die Auswahl der Identifzierungspartner in den verschiedenen Bereichen eingeschränkt. Finden Sie zum Beispiel in der Desktop-Software nicht die von Ihnen bevorzugte Methode, prüfen Sie bitte alternativ die verfügbaren Identifizierungsmöglichkeiten unter buhl.de oder steuer-web.de.
Wo kann der Status der Identifizierung eingesehen werden?
 .  Je nach gewählter Identifizierungsart wird der erfolgreiche Identifizierungsstatus in Echtzeit (Ausweis App, Videochat, verimi und finAPI) oder mit einer kurzen Verzögerung (zwischen 3 und 6 Stunden bei der Identifizierung in der Postfiliale, in Einzelfällen kann es auch bei der Identifizierung per Videochat zu Verzögerungen von 24 Stunden kommen) geliefert. Sie können den Status jederzeit im Kundencenter der Webseite https://www.buhl.de im Bereich Steuer-Automatik erkennen.

Ist dort ein weißer Haken auf grünem Grund erkennbar, wurden Sie erfolgreich identifiziert und können den Steuer-Versand zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung nutzen.
Welche Steuererklärung(en) darf ich mit Steuer-Versand übermitteln?

 .  Dies können Sie mit dem persönlichen ELSTER-Zertifikat vergleichen: Sie sind berechtigt, Ihre eigene Einkommensteuererklärung zu versenden. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern ist - auch bei einer Einzelveranlagung - selbstverständlich die Identifizierung einer Person ausreichend. Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie im nachfolgend verlinkten Artikeln unserer Steuernsparen-Redaktion.
Wie erfolgt die Abgabe der Einkommensteuererklärung?
 .  Nach der Fertigstellung Ihrer Einkommensteuererklärung finden Sie die Option im Bereich "Steuererklärung abgeben". Bitte beachten Sie, dass dieser Service erst ab dem Veranlagungsjahr 2017 in den unterstützten Versionen verfügbar ist.
Warum werde ich aufgefordert Belege einzureichen?
 .  Grundsätzlich gilt ab dem Veranlagungsjahr 2017 die Belegvorhaltepflicht. In bestimmten Fallkonstellationen kann eine Belegnachreichung erforderlich sein. Folgen Sie dieser Empfehlung, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Wo aktiviere ich die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids?
 .  Dies ist bei der Nutzung des Service Steuer-Versand nicht nötig, da dies automatisiert passiert. Sie werden nach der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung einen elektronischen (Vergleich) Bescheid und den üblichen Papierbescheid erhalten.
Wie erhalte ich den elektronischen Steuerbescheid?
 . 

Nach der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung durch das zuständige Finanzamt, erhalten Sie eine E-Mail von uns, die Sie über die Bereitstellung informiert. Sie öffnen einfach Ihre Einkommensteuererklärung im Programm und dort den Bereich "Steuerbescheid prüfen". Folgen Sie hier den Hinweisen auf dem Bildschirm.

Hinweis: Für die Grundsteuererklärung erfolgt die Bekanntgabe der Bescheide weiterhin in Papierform. Vergleichen Sie die jeweiligen Bescheide einfach mit der Berechnung der Software, die Sie im Steuerfall im Dialog "Prüfung und Berechnung > Berechnung" anzeigen können.



 





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