Ihr beschäftigt Mitarbeiter in Eurem Verein und habt bei der Arbeitszeiterfassung nach dem Motto „Vertrauen gegen Vertrauen“ gehandelt? Die Arbeitszeit wurde nicht erfasst und Ihr wart Euch sicher, dass die Mitarbeiter ihre Pflicht erfüllten? Allem Anschein
Falls Euer Verein zukünftig Mitarbeiter einstellt, müsst Ihr die Arbeitsverträge genau prüfen. Denn seit August gilt das „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG)“. Es schreibt
Gemeinnützige Vereine in Rheinland-Pfalz erhalten oder erhielten in den letzten Wochen ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung. Die Ämter prüfen normalerweise die Vereine alle drei Jahre – wenn keine anderen Gründe für eine frühere Prüfung
Am 21.06.2022 hat das Oberlandesgericht ein Urteil gefällt, nach dem Ihr alle Formulare – egal ob online oder als Print – überprüfen müsst, um Ärger zu vermeiden. Wenn man in Euren Vordrucken lediglich zwischen der Geschlechtsangabe „Frau“ oder „Herr“
Wenn Ihr Mitarbeiter in Eurem Verein beschäftigt, müsst Ihr ihnen im September 300 Euro „Energiekostenpauschale“ auszahlen. Was Ihr bei der Auszahlung der Pauschale beachten müsst und wie Ihr das Geld vom Fiskus zurückbekommt, erläutern wir Euch in
Auch Euer Verein ist auf ein positives Image in der Öffentlichkeit angewiesen. Dabei stehen natürlich zunächst die Leistungen Eures Vereins im Mittelpunkt. Doch die Bevölkerung muss auch erkennen, welcher Verein hier aktiv ist. Darum muss man Euch insgesamt
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