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  • 03. August. 2021
  • Administrator
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Dass Vereine auch eine Steuererklärung abgeben müssen, haben wir bereits an verschiedenen Stellen dieses Lexikons besprochen. Die Zeiten, in denen man für die Erklärung jede Menge Vordrucke ausfüllen musste, ist vorbei. Ihr müsst heute die Steuererklärung per ELSTER abgeben. Elster ist eine Abkürzung für „Elektronische Steuer Erklärung“. Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt über das Portal https://www.elster.de/eportal/start.

Bevor ihr eure Steuererklärung zu Körperschaftsteuer abgeben könnt, müsst ihr euch auf der Internetplattform registrieren. Durch die Registrierung wird ein elektronisches Zertifikat erzeugt, mit dem ihr euren Verein gegenüber dem Finanzamt identifiziert.

Um euren Verein zu registrieren, geht ihr folgendermaßen vor:

  1. Wählt auf der „Elster-Seite“ oben (Mitte links) den blauen Button „Benutzerkonto erstellen“.
  2. Klickt immer weiter, bis ihr zur Seite „wie wollen sie sich in Mein Elster einloggen?“ gelangt. Hier empfehlen wir euch die Zertifizierungslösung „Zertifikatsdatei“ zu wählen.
  3. Nach Bestätigung eurer Auswahl folgt die Seite „Personalisierung“. Hier markiert ihr die Anmeldung „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“.
  4. Auf der nächsten Seite wählt ihr „mit steuerlicher Identifikationsnummer“. Die steuerliche Identifikationsnummer wird euch vom Finanzamt automatisch bei Gründung und Anmeldung des Vereins zugeteilt.
  5. Auf der nächsten Seite erfolgt nun die eigentliche Registrierung. Füllt die entsprechenden Felder aus. Das weitere Vorgehen wird dann am linken Rand der jeweiligen Masten angezeigt.

Ihr erhaltet dann vom Finanzamt eine Zertifikatsdatei, mit der ihr euren Verein bei Elster gegenüber dem Finanzamt ausweist.

Wichtig: Die Zertifikatsdatei ist beim Umgang mit Elster unverzichtbar. Darum solltet ihr diese Datei auch nicht einfach auf dem Rechner belassen, sondern eine oder besser mehrere Sicherheitskopien auf externen Datenträgern (USB Stick) anlegen und an sicherer Stelle aufbewahren.

Bevor ihr nun eure Steuererklärung per Elster abgebt, solltet ihr euch zunächst über etwaige Änderungen oder Neuerungen informieren. Hierzu klickt ihr auf der Startseite von Elster im Fenster „Für wen ist Elster?“ unten auf den Eintrag „Benutzergruppen“. Es öffnet sich dann eine Seite, auf der ihr „Vereine“ auswählt. Danach werden euch die entsprechenden Informationen angezeigt.

Zur Abgabe der Steuererklärung klickt ihr auf der Startseite von „Elster“ auf „Mein Elster“ (Spalte ganz links). Ihr werdet dann durch die einzelnen Masken geführt. Für eure Steuererklärung werden vorrangig die folgenden Masken benötigt:

  • Hauptvordruck (KSt 1)
  • Anlage Gem (Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen). Dieser Vordruck muss nicht ausgefüllt werden, wenn euer Verein in seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nicht mehr als 45.000 € (für Jahre vor 2020: 35.000 €) eingenommen hat (inklusive Mehrwertsteuer). Auch wenn der erzielte Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) nicht mehr als 5000 € beträgt, entfällt dieses Formular. Auf dem Hauptvordruck müsst ihr dann auf Seite 3 einen Haken in das Feld „die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit“ setzen.
  • Anlage GK (Anlage zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung)
  • Anlage WA (nur, wenn euer Verein Corona-Hilfen oder vergleichbare Unterstützung erhalten hat)
  • Anlage ZVE (zu versteuerndes Einkommen – wird meist aus den bereits eingegebenen Daten generiert und muss nur bestätigt werden)

Wenn ihr einen Vordruck komplettausgefüllt habt, klickt ihr auf „Alles prüfen“. Sollte es Unstimmigkeiten geben, werden euch hierzu Hinweise gegeben.

Aus den von euch eingereichten Unterlagen geht normalerweise nicht hervor, dass die Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein erfüllt werden. Darum ist es notwendig, dass weitere Unterlagen eingereicht werden müssen.

Um euch Arbeit zu sparen, greift das Finanzamt bei der Prüfung dabei weitestgehend auf regelmäßig ohnehin schon vorhandene Unterlagen zurück (zum Beispiel Bilanz oder Einnahmenausgabenrechnung, Geschäfts – bzw. Tätigkeitsberichte oder Protokolle der Mitgliederversammlungen). Gebt ihr eine Körperschaftsteuererklärung für einen Dreijahreszeitraum ab, müsst ihr allerdings diese Unterlagen für jedes Jahr des dreijährigen Zeitraums vollständig und in Papierform beim Finanzamt nachreichen. Außerdem müsst ihr eine Vermögensaufstellung zum 31.12. des letzten Jahres des Dreijahreszeitraums einreichen.



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