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  • 03. August. 2021
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In jedem Verein entstehen Fahrtkosten. Eure aktiven Vereinsmitglieder fahren zu auswärtigen Veranstaltungen oder Verbandstagungen und -lehrgängen. Eltern fahren die Kinder zu Auswärtsspielen. Vorstandsmitglieder müssen an auswärtigen Tagungen oder Lehrgängen teilnehmen. Natürlich könnt ihr nicht erwarten, dass diese Fahrten von den Fahrern aus eigener Tasche bezahlt werden. Darum stellt sich die Frage, wie diese Fahrtkosten zu behandeln sind.

Fahrtkosten für Mitarbeiter

Für Fahrten, die auf Veranlassung des Vereins durchgeführt werden, könnt ihr die Kosten entweder gegen Vorlage der Belege (Fahrkarte, Taxiquittung usw.) oder 0,30 € pro zurückgelegten Kilometer erstatten. Dies gilt nicht für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte.

Bei den Fahrten zur Arbeit können nach § 9 Abs. 4 EstG (Einkommensteuergesetz) vom Arbeitnehmer für jeden Kilometer zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte 0,30 € (für die ersten 20 Kilometer beziehungsweise 0,35 € (für jeden weiteren Kilometer) in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Achtung: Es gelten „Entfernungskilometer“ – also nicht die gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Es wird faktisch nur eine Strecke vergütet.

Der Arbeitgeber – also euer Verein – kann entsprechende Zuschüsse gewähren. Diese sind sozialversicherungsfrei müssen aber mit 15 % pauschal versteuert werden. Euer Verein ist nicht verpflichtet Zuschüsse zu gewähren.

Bei Fahrten, die der Mitarbeiter auf Anweisung eures Vereins durchführt, werden ihm die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet (§ 670 BGB). Benutzt der Mitarbeiter hierfür öffentliche Verkehrsmittel, muss er die entsprechenden Belege (Taxiquittung, Bus- oder Bahn Fahrschein usw.) zur Abrechnung vorlegen.

Wenn möglich, sollten Fahrten mit dem Privat PKW vermieden werden. Kommt es zu einem Unfall sind versicherungsrechtliche Probleme vorprogrammiert. Kommt es dennoch zu solchen Fahrten, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.

Fahrtkosten für Vereinsmitglieder

Fährt ein Mitglied im Auftrag eures Vereins beispielsweise zu einer Tagung, hat er Anspruch auf 0,30 € pro gefahrenen Kilometer. Diese Fahrtkostenerstattung steht auch Vorstandsmitgliedern zu, ohne dass hierfür eine gesonderte Satzungsregelung notwendig wäre.

Fahrtkosten für Nichtmitglieder

In vielen Vereinen kommt es vor, dass beispielsweise die Eltern ihre Kinder zu Auswärtsspielen fahren. Auch in anderen Fällen sind Nichtmitglieder für euren Verein unterwegs. Wenn Sie hierzu vom Verein aufgefordert wurden, haben sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.



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