Ehrenamtliches Engagement bietet steuerliche Vorteile: Bis zu 960 Euro im Jahr bleiben mit der Ehrenamtspauschale steuerfrei – alle Voraussetzungen im Überblick.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Im Ehrenamt kannst du bis zu 960 Euro jährlich steuerfrei verdienen
- Die Tätigkeit muss gemeinnützig und nebenberuflich in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation erfolgen
- Werbungskosten sind nur abziehbar, wenn deine Einnahmen über der Pauschale liegen
- Erfrischungsgeld für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 250 Euro steuerfrei
WISO Steuer rechnet dir die Ehrenamtspauschale bei deinen Aufwandsentschädigungen automatisch an – probiere es aus:
Diese Voraussetzungen gelten für die Ehrenamtspauschale
Ehrenamtliches Engagement ist in Deutschland fest verankert. Ob im Sportverein, in der Jugendhilfe oder im Naturschutz – Ehrenamtliche leisten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Förderung gemeinnütziger Zwecke.
Beim Ehrenamt steht der gute Zweck im Vordergrund – der eigene Vorteil kommt an zweiter Stelle. Trotzdem ist es üblich, einen Obolus zu erhalten. Hier unterstützt auch der Staat mit der sogenannten Ehrenamtspauschale. Es handelt sich um einen Freibetrag für Aufwandsentschädigungen, die du von der Einrichtung für dein Ehrenamt bekommst. Bis zu 960 Euro pro Jahr kannst du nebenberuflich im Verein verdienen und musst dafür keine Steuern abgeben.
Doch nicht jede Nebenbeschäftigung ist auch ein Ehrenamt. Was dazu zählt, ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Damit du von der Ehrenamtspauschale profitieren kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Nur eine Pauschale für dein Ehrenamt
Du kannst nicht beide Beträge für ein und dasselbe Ehrenamt bekommen. Entweder die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale wird dir bei der Steuererklärung angerechnet.
So hoch ist die Pauschale
Seit 2026 gelten höhere Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten. Bis zu 960 Euro (bis 2025: 840 Euro) aus einer nebenberuflichen Tätigkeit bleiben damit steuer- und sozialversicherungsfrei.
Auch die Übungsleiterpauschale wurde angehoben: Hier sind nun bis zu 3.300 Euro (bis 2025: 3.00 Euro) pro Jahr steuerfrei.
Die Pauschale ist ein Jahresbetrag. Es spielt keine Rolle, ob dein Verein ihn dir einmalig oder in Teilbeträgen zahlt (zum Beispiel 70 Euro monatlich). Auch, wenn du nur einen Teil des Jahres im Ehrenamt tätig warst, wird dir trotzdem der volle Steuerfreibetrag angerechnet. Zusätzlich kannst du etwa für Fahrt- und Telefonkosten einen steuerfreien Aufwendungsersatz bekommen.
| Jahr | Höhe der Ehrenamtspauschale |
|---|---|
| 2020 | 720 € |
| 2021 | 840 € |
| 2022 | 840 € |
| 2023 | 840 € |
| 2024 | 840 € |
| 2025 | 840 € |
Ehrenamtspauschale automatisch anrechnen lassen
Eingeschränkter Abzug deiner Ausgaben möglich
Fährst du regelmäßig mit dem privaten Auto zur Ehrenamtsstelle, nutzt dein Handy oder kaufst spezielle Kleidung für deine Tätigkeit, entstehen dir sogenannte Werbungskosten.
Grundsätzlich gilt: Deine Aufwendungen im Ehrenamt kannst du nur eingeschränkt als Werbungskosten absetzen. Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbaren Zusammenhang stehen, darfst du nicht absetzen (§ 3c EStG).
Wenn du beispielsweise 960 Euro Ehrenamtspauschale bekommst, dann wirken sich Werbungskosten bis zu 960 Euro bei dir nicht aus, weil du die Aufwandsentschädigung steuerfrei erhältst. Was, wenn die Einnahmen höher sind als die Pauschale?
Liegen deine Einnahmen über der steuerfreien Pauschale, darfst du Werbungskosten abziehen, soweit die Ausgaben die Pauschale übersteigen (§ 3 Nr. 26a Satz 3 EStG).
Beispiel: Werbungskostenabzug im Ehrenamt
3.000 Euro (Einnahmen) – 960 Euro (Ehrenamtspauschale) = 2.040 Euro
1.000 Euro (Werbungskosten) – 960 Euro (Pauschale) = 40 Euro abziehbare Werbungskosten
2.040 Euro – 40 Euro = 2.000 Euro zu versteuernder Betrag
Gut zu wissen: Als ehrenamtlicher Wahlhelfer erhältst du ein sogenanntes Erfrischungsgeld als pauschale Entschädigung für Essen und Getränke. Die Höhe variiert je nach Kommune und Funktion. Laut Bundeswahlordnung sind 25 Euro für Mitglieder des Wahlvorstands und 35 Euro für Wahlvorsteher vorgesehen. Oft ist die Aufwandsentschädigung höher. In Berlin erhältst du bis zu 160 Euro Erfrischungsgeld. In manchen Fällen gibt es sogar Tage- und Übernachtungsgeld.
In den meisten Fällen bleibt das Erfrischungsgeld steuerfrei. Für Wahlhelfer gilt zwar nicht die Ehrenamtspauschale, aber die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG in Verbindung mit R 3.12. Abs. 3 Lohnsteuer-Richtlinien. Danach ist ein Drittel des Erfrischungsgelds, jedoch mindestens 250 Euro monatlich, steuerfrei. Bei einer Auszahlung bis zu 250 Euro, ist der gesamte Betrag steuerfrei. Nur auf den übersteigenden Betrag musst du Steuern zahlen.
Ehrenamtspauschale in die Steuererklärung eintragen
Du kannst ehrenamtlich sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Selbstständiger tätig sein. Das entscheidet, wo du deine Einkünfte in der Steuererklärung angibst:
Machst du das Ehrenamt nebenberuflich als Arbeitnehmer, gibst du die Infos bei WISO Steuer unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen an.
Wähle den Punkt Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung (§ 3 Nr. 26a EStG), damit dir die Ehrenamtspauschale angerechnet wird.
Bist du selbstständig tätig, gibst du deine Infos unter Selbstständige > Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit > Ehrenamt und Übungsleiter ein.
Steuern sparen im Ehrenamt
1. Mit Übungsleiterpauschale kombinieren
Wenn du im Rahmen von zwei verschiedenen Tätigkeiten ehrenamtlich tätig bist, kannst du sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale nutzen. Voraussetzung: Die Tätigkeiten müssen klar voneinander getrennt sein, zum Beispiel wenn du als Trainer arbeitest und zusätzlich als Vereinsvorstand aktiv bist.
Die Übungsleiterpauschale liegt derzeit bei 3.300 Euro pro Jahr und ist – wie die Ehrenamtspauschale – steuerfrei. Durch die Kombination beider Pauschalen kannst du also bis zu 4.260 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen, solange die Tätigkeiten unterschiedlich sind und getrennt abgerechnet werden.
2. Mit Minijob kombinieren
Du kannst deine ehrenamtliche Tätigkeit auch mit einem Minijob kombinieren, um Steuervorteile zu nutzen. Solange die Aufgaben des Minijobs und des Ehrenamts klar voneinander getrennt sind, bleiben beide Einnahmequellen steuerfrei, soweit die jeweiligen Grenzen nicht überschritten werden.
Für den Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 603 Euro, während du für das Ehrenamt die Ehrenamtspauschale von 960 Euro jährlich nutzen kannst. So kannst du aus beiden Tätigkeiten steuerfreie Einkünfte erzielen, wenn du die Bedingungen erfüllst.
3. Ehrenamt als Spende absetzen
Du kannst deine Arbeitszeit auch spenden. Das heißt, du verzichtest auf die Aufwandsentschädigung und spendest den Betrag an die Einrichtung. Diese Arbeitszeit-Spende gilt steuerlich wie eine normale Spende und wird als Sonderausgaben abgesetzt. Wichtig: Vorher muss eine schriftliche Vereinbarung über eine angemessene Vergütung getroffen werden. Erkläre am besten schriftlich den Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung. Lass dir dafür vom Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen.
FAQ: Ehrenamtspauschale
Wann bekomme ich die Ehrenamtspauschale?
Wie hoch ist die Pauschale in 2024?
Wie kann ich mein Ehrenamt steuerlich absetzen?
Wo trage ich meine Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung ein?
- Nichtselbstständig (Anlage N): Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen > Tätigkeit für gemeinnützige Einrichtung (§ 3 Nr. 26a EStG)
- Selbstständig (Anlage S): Selbstständige > Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit > Ehrenamt und Übungsleiter
Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale?
Kann ich Fahrtkosten für ein Ehrenamt absetzen?
Keine Pauschale vergessen!
Quelle: § 3 Nr. 26a EStG (Einkommensteuergesetz)