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Kinderwunschbehandlung: Entlastung bei der Steuer?

Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen

Personen, die sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen, müssen mit hohen Kosten rechnen. Glücklicherweise beteiligt sich das Finanzamt daran. Welche Kosten für die künstliche Befruchtung sich von der Steuer absetzen lassen und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Einen Teil der Kosten für künstliche Befruchtung kannst du über die Steuererklärung zurückholen
  • Erstattungen von der Krankenkasse müssen abgezogen werden
  • Es können nur Behandlungen abgesetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind
  • WISO Steuer unterstützt dich mit cleveren Automatiken und wertvollen Tipps

Sind Kosten für eine künstliche Befruchtung steuerlich absetzbar?

Nicht immer kann der Kinderwunsch auf natürlichem Wege erfüllt werden. Lässt du eine künstliche Befruchtung durchführen, kann die Liste der Ausgaben sehr lang werden. Die gute Nachricht aber: An den Kosten, die deine Krankenkasse nicht übernimmt, kannst du das Finanzamt beteiligen. Grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen.

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Erstattungen der Krankenkasse gegenrechnen

Übernimmt deine Versicherung einen Teil der Kosten, musst du diesen Betrag abziehen. Auch eventuelle Erstattungen in späteren Jahren zählen dazu. In solchen Fällen solltest du das Finanzamt darüber informieren.

ICSI, IVF, IUI: Diese Kosten sind absetzbar

Welche Methode bei der Kinderwunschbehandlung eingesetzt wird, ist für die Steuer nicht wichtig. Behandlungen mittels Insemination (IUI), In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) gelten als Heilbehandlungen und lassen sich damit als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dabei kannst du alle Kosten von Medikamenten über Fahrtkosten zum Arzt bis hin zur Untersuchung berücksichtigen lassen.

Wichtig: Grundsätzlich müssen die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn du Behandlungen im Ausland absetzen möchtest.

Diese Behandlungskosten kannst du in deiner Steuererklärung angeben:

  • Medikamente
  • Ultraschall
  • Laborrechnungen
  • Fahrten zum Frauenarzt, in die Kinderwunschklinik oder zur Apotheke
  • Akupunktur
  • Ausgaben für die Behandlung selbst

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Die außergewöhnliche Belastung reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Den Betrag bekommst du also nicht 1:1 wieder, sondern er hilft, deine Steuern im Jahr der Ausgabe zu senken. Angerechnet wird auch nur der Anteil, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Wie hoch dieser ist, hängt von der Höhe deines Einkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder ab.

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Künstliche Befruchtung in der Steuererklärung angeben

Alle Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. In deiner Steuererklärung ist das der Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten:

Wichtig: Bewahre deine Rechnungen auf. Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du deine Kosten belegen können. Tipp: Lade dir die Steuer-Scan-App herunter und mache ganz bequem ein Foto mit deinem Smartphone. So kommst du immer und überall an die Unterlagen und nichts geht verloren.

Kinderwunschbehandlung im Ausland absetzen: Geht das?

Grundsätzlich kannst du auch Kosten für Kinderwunschbehandlungen im Ausland absetzen. Aber: Das geht nur, wenn die Behandlung nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstößt. Denn es gibt zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen, informiere dich daher ausführlich hierzu.

Wer kann die Kosten absetzen?

Im Gegensatz zu den Krankenkassen spielt es fürs Finanzamt keine Rolle, ob der Grund für den unerfüllten Kinderwunsch beim Mann oder bei der Frau liegt. Auch kommt es nicht darauf an, ob die Frau mit einem männlichen Partner oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.

Kinderwunsch bei Singles und/oder Unverheirateten

Im Jahr 2007 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Paar nicht verheiratet sein muss, um eine künstliche Befruchtung absetzen zu können. Voraussetzung war allerdings eine feste Beziehung. Anders sah dies das Finanzgericht Münster: Auch eine Single-Frau darf die Kosten einer künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen. Der Beziehungsstatus der Frau für den steuerlichen Abzug keine Rolle spielt. Wichtig ist nur, dass die Behandlung den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnung entspricht. Schließlich sei beispielsweise eine künstliche Befruchtung aufgrund von Unfruchtbarkeit auf eine Krankheit zurückzuführen und nicht auf den Beziehungsstand der Frau (Urteil vom 24.06.2020, 1 K 3722/18 E).

Was ist mit dem Alter?

Was die Altersfrage angeht, gibt es noch Uneinigkeit: Nach den Regelungen für die Finanzämter wird eine Kinderwunschbehandlung nicht anerkannt, wenn das Alter für die Kinderlosigkeit ausschlaggebend ist. Das sorgte in der Vergangenheit auch für einige Gerichtsprozesse. Die Finanzgerichte Münster, Niedersachsen und München haben die Kosten anerkannt. Denn für sie ist nicht das Alter, sondern die Krankheit ausschlaggebend für die Empfängnisunfähigkeit.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Abzug der Kosten aber nicht akzeptiert: Medizinische Erkenntnisse würden belegen, dass die Fruchtbarkeit einer Frau mit dem Alter abnehmen würde. Man könne hier also nicht von einer „Krankheit“ sprechen, die einen steuerlichen Abzug rechtfertigen könne.

Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Auch gleichgeschlechtliche Paare können ihre Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, muss diese Bedingung erfüllt sein: Durch die Behandlung soll eine krankheitsbedingte Empfängnisunfähigkeit der Frau überwunden werden. Die Kosten sind steuerlich nicht absetzbar, wenn die künstliche Befruchtung nur wegen des fehlenden männlichen Partners durchgeführt wird (BFH-Urteile vom 05.10.2017, VI R 47/15 und VI R 2/17).

Video: Krankheitskosten: Gut gedacht — mehr gespart

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