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Kinderwunschbehandlung: Entlastung bei der Steuer?

Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen

Personen, die sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen, müssen mit hohen Kosten rechnen. Glücklicherweise beteiligt sich das Finanzamt daran. Welche Kosten für die künstliche Befruchtung sich von der Steuer absetzen lassen und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Einen Teil der Kosten für künstliche Befruchtung kannst du über die Steuererklärung zurückholen
  • Erstattungen von der Krankenkasse müssen abgezogen werden
  • Es können nur Behandlungen abgesetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind
  • WISO Steuer unterstützt dich mit cleveren Automatiken und wertvollen Tipps

Sind Kosten für eine künstliche Befruchtung steuerlich absetzbar?

Nicht immer kann der Kinderwunsch auf natürlichem Wege erfüllt werden. Lässt du eine künstliche Befruchtung durchführen, kann die Liste der Ausgaben sehr lang werden. Die gute Nachricht aber: An den Kosten, die deine Krankenkasse nicht übernimmt, kannst du das Finanzamt beteiligen. Grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen.

Wie viel kann ich absetzen?

Die außergewöhnliche Belastung reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Den Betrag bekommst du also nicht 1:1 wieder, sondern er hilft, deine Steuern im Jahr der Ausgabe zu senken. Angerechnet wird auch nur ein Teil der Kosten, nämlich derjenige, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Das ist der Anteil, der dir finanziell zugemutet werden kann und steuerlich nicht berücksichtigt wird. Wie hoch dieser ist, hängt von der Höhe deines Einkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder ab.

FamilienstandGesamtbetrag der Einkünfte
bis 15.340 €bis 51.130 €über 51.130 €
Ledig ohne Kind5 %6 %7 %
Verheiratet ohne Kind4 %5 %6 %
mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
mit mehr als 2 Kindern1 %1 %2 %
Experten Tipp

Genau kalkulieren lohnt sich:

Die Kosten zählen in der Steuererklärung erst, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist. Daher solltest am besten du die Ausgaben für die Kinderwunschbehandlung und andere Gesundheitsausgaben in einem Jahr bündeln. Hier kannst du zum Beispiel auch deine Brille von der Steuer absetzen.

Video: Krankheitskosten: Gut gedacht — mehr gespart

Krankheitskosten lassen sich nicht wirklich planen. Und auch bei der Steuer gibt es manches zu beachten. Unser Expertentipp zeigt dir, wie du dennoch sparen kannst.

ICSI, IVF, IUI: Welche Kosten kann ich von Steuer absetzen?

Welche Methode bei der Kinderwunschbehandlung eingesetzt wird, ist für die Steuer nicht wichtig. Behandlungen mittels Insemination (IUI), In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) gelten als Heilbehandlungen und lassen sich damit als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dabei kannst du alle Kosten von Medikamenten über Fahrtkosten zum Arzt bis hin zur Untersuchung berücksichtigen lassen.

Wichtig: Grundsätzlich müssen die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn du Behandlungen im Ausland absetzen möchtest.

Diese Behandlungskosten kannst du in deiner Steuererklärung angeben:

  • Medikamente
  • Ultraschall
  • Laborrechnungen
  • Fahrten zum Frauenarzt, in die Kinderwunschklinik oder zur Apotheke
  • Akupunktur
  • Ausgaben für die Behandlung selbst
Achtung Icon

Erstattungen der Krankenkasse gegenrechnen

Übernimmt deine Versicherung einen Teil der Kosten, musst du diesen Betrag abziehen. Nur das, was am Ende übrigbleibt, bringt dir einen Steuervorteil:
Gesamtkosten – eventuelle Erstattungen der Versicherung – zumutbare Eigenbelastung = Betrag, den du absetzen kannst.

Dabei ist der Zahlungszeitpunkt ausschlaggebend für die Steuer. Alles, was du innerhalb des Jahres ausgegeben hast, kannst du in der Steuererklärung für dieses Jahr angeben. Zahlst du bestimmte Beträge im nächsten Jahr, gehören diese auch in die nächste Steuererklärung.

Beachten solltest du auch, dass eventuelle Erstattungen in späteren Jahren, zum Beispiel von der Krankenkasse, immer noch bei der alten Steuererklärung dann gegengerechnet werden müssen. In solchen Fällen solltest du das Finanzamt darüber informieren. 

Kann ich Kosten für eine Kinderwunschbehandlung im Ausland absetzen?

Grundsätzlich kannst du auch Kosten für Kinderwunschbehandlungen im Ausland absetzen. Aber: Das geht nur, wenn die Behandlung nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstößt. Denn es gibt zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen, informiere dich daher ausführlich hierzu.

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Künstliche Befruchtung in der Steuererklärung angeben

Alle Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. In WISO Steuer kannst du alle Kosten ganz einfach eintragen. Die Berechnung übernimmt das Programm für dich. Dank der Fehlerprüfung kann hier nichts schiefgehen.

Unter Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten kannst du deine Ausgaben rund um die Behandlung eingeben.

Künstliche Befruchtung Steuererklärung Screenshot

Für die Entfernungsberechnung ermittelt WISO Steuer deine Strecke ganz bequem mit dem integrierten Google Maps Service. Dazu musst du nur die Adresse und die Anzahl der Fahrten angeben.

Kinderwunschbehandlung absetzen Screenshot

Wichtig: Bewahre deine Rechnungen auf. Zusammen mit der Steuererklärung mitschicken musst du sie nicht, doch du musst deine Kosten belegen können, wenn das Finanzamt nachfragt. Am besten, du fotografierst sie mit der Steuer Scan-App ab. Die App lädt den Nachweis direkt in deine Steuererklärung.

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Wer kann die Kosten absetzen?

Im Gegensatz zu den Krankenkassen spielt es fürs Finanzamt keine Rolle, ob der Grund für den unerfüllten Kinderwunsch beim Mann oder bei der Frau liegt. Auch kommt es nicht darauf an, ob die Frau mit einem männlichen Partner oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.

Kinderwunsch bei Singles und/oder Unverheirateten

Im Jahr 2007 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Paar nicht verheiratet sein muss, um eine künstliche Befruchtung absetzen zu können. Voraussetzung war allerdings eine feste Beziehung. Anders sah dies das Finanzgericht Münster: Auch eine Single-Frau darf die Kosten einer künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen. Der Beziehungsstatus der Frau für den steuerlichen Abzug keine Rolle spielt. Wichtig ist nur, dass die Behandlung den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnung entspricht. Schließlich sei beispielsweise eine künstliche Befruchtung aufgrund von Unfruchtbarkeit auf eine Krankheit zurückzuführen und nicht auf den Beziehungsstand der Frau (Urteil vom 24.06.2020, 1 K 3722/18 E).

Was ist mit dem Alter?

Was die Altersfrage angeht, gibt es noch Uneinigkeit:

Dürfen Frauen über 40 Jahren die Ausgaben für eine künstliche Befruchtung absetzen?

Nach den Regelungen für die Finanzämter wird eine Kinderwunschbehandlung nicht anerkannt, wenn das Alter für die Kinderlosigkeit ausschlaggebend ist. Das sorgte in der Vergangenheit auch für einige Gerichtsprozesse. Die Finanzgerichte Münster, Niedersachsen und München haben die Kosten anerkannt. Denn für sie ist nicht das Alter, sondern die Krankheit ausschlaggebend für die Empfängnisunfähigkeit.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Abzug der Kosten aber nicht akzeptiert: Medizinische Erkenntnisse würden belegen, dass die Fruchtbarkeit einer Frau mit dem Alter abnehmen würde. Man könne hier also nicht von einer „Krankheit“ sprechen, die einen steuerlichen Abzug rechtfertigen könne.

Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Auch gleichgeschlechtliche Paare können ihre Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, muss diese Bedingung erfüllt sein: Durch die Behandlung soll eine krankheitsbedingte Empfängnisunfähigkeit der Frau überwunden werden. Die Kosten sind steuerlich nicht absetzbar, wenn die künstliche Befruchtung nur wegen des fehlenden männlichen Partners durchgeführt wird (BFH-Urteile vom 05.10.2017, VI R 47/15 und VI R 2/17).

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