Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer werden bereits im Laufe des Jahres vom Arbeitgeber bzw. einem Kreditinstitutdirekt an der Quelle abgezogen. Also bevor man sein Gehalt ausgezahlt bekommt. Dieses Vorgehen nennt sich Quellenabzugsverfahren.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Beim Quellenabzugsverfahren werden die Steuern vor der Auszahlung deiner Einnahmen einbehalten
- Das passiert während des laufenden Jahres
- Das Verfahren gilt bei deinem Lohn und Kapitalerträgen
Quellenabzugsverfahren beim Arbeitgeber
Bist du Arbeitnehmer, behält dein Chef jeden Monat einen Teil deines Bruttolohns ein und gibt ihn an das Finanzamt weiter. Dieser Vorgang nennt sich Quellenabzugsverfahren.
Mit der Lohnsteuerbescheinigung wird die Abgabe folgender Steuern bescheinigt:
Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge als Vorauszahlung auf die endgültig zu zahlende Einkommensteuer, die bei der Abgabe der Steuererklärung ermittelt wird.
Auch bei Kapitalerträgen gibt es den Quellenabzug
Vergleichbar ist das Verfahren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die im Laufe des Jahres gezahlte Kapitalertragssteuer ist seit 2009 in der Regel abgegolten. Das heißt: Du musst deine Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Eine Anrechnung der Kapitalertragssteuer ist nur möglich, wenn die Kapitaleinkünfte nach dem Grund- beziehungsweise Splittingtarif besteuert werden, zum Beispiel im Rahmen einer Günstigerprüfung oder eines Antrags auf Überprüfung des Steuereinbehalts.
Gib die Kapitalertragssteuer und gegebenenfalls ausländischen Quellensteuern unbedingt in der Steuererklärung an und füge die Steuerbescheinigung deiner Bank im Original bei.
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