Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten um rund 3,5 Prozent – Millionen Rentner dürfen sich auf mehr Geld freuen. Doch was bedeutet das für die Steuer?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Ab 1. Juli 2025 steigen die Renten um rund 3,5 Prozent
- Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, der Freibetrag bleibt gleich
- Eine Steuererklärung ist nötig, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt (2025: 12.096 Euro)
- WISO Steuer prüft automatisch für dich, ob du eine Steuererklärung abgeben musst
Warum Rentenerhöhungen steuerpflichtig sind
Viele Rentner wundern sich: Warum muss ich auf meine Rentenerhöhung überhaupt Steuern zahlen? Die Antwort ist einfach – und hat mit dem sogenannten Kohortenprinzip zu tun.
Wenn du in Rente gehst, wird einmalig berechnet, wie hoch dein steuerfreier Anteil an der Rente – auch Rentenfreibetrag genannt – ist. Dieser hängt davon ab, wann du erstmals Rente bekommst. Der Rentenfreibetrag bleibt dauerhaft gleich. Das bedeutet: Nur dieser ursprüngliche Teil deiner Rente bleibt steuerfrei.
Alle späteren Erhöhungen, also alles, was nach Rentenbeginn hinzukommt, zählt voll zum steuerpflichtigen Einkommen. Das ist gesetzlich so geregelt. Ob sich die Rente durch eine jährliche Anpassung erhöht oder ob eine Einmalzahlung dazukommt – alles, was über den festgelegten Freibetrag hinausgeht, muss grundsätzlich versteuert werden.
Kurz gesagt: Wenn deine Rente steigt, steigt dein Freibetrag nicht mit. Und genau deshalb kann eine Rentenerhöhung dazu führen, dass du plötzlich eine Steuererklärung abgeben musst – oder sogar Einkommensteuer zahlen musst.
Muss ich nach der Rentenerhöhung eine Steuererklärung abgeben?
Das kommt ganz darauf an, wie hoch deine gesamten steuerpflichtigen Einkünfte einschließlich des steuerpflichtigen Anteils deiner Rente nach der Erhöhung ist. Entscheidend ist, ob du insgesamt den Grundfreibetrag überschreitest. Dieser liegt 2025 bei 12.096 Euro pro Person – oder 24.192 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren.
Wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte durch die Rentenerhöhung erstmals über diesen Betrag steigen, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Und auch, wenn du bisher schon knapp über dem Freibetrag lagst, kann die Erhöhung bedeuten, dass du nun erstmals Steuern zahlen musst.
Neben der Rentenerhöhung können auch andere Gründe dazu führen, dass du wegen höherer Renteneinkünfte eine Steuererklärung abgeben musst:
- Hinterbliebenenrente: Dein Ehepartner stirbt und du bekommst jetzt eine Witwen- oder Witwerrente.
- Private Rente: Du bekommst eine Rente aus privater Vorsorge, zum Beispiel eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente.
So hilft dir WISO Steuer
Beispiel: Besteuerung der Rentenerhöhung
Stell dir vor, du erhältst seit Januar 2019 eine gesetzliche Rente. Damals lag deine monatliche Rente bei 1.200 Euro. Für den steuerfreien Teil wurde bei Rentenbeginn ein persönlicher Rentenfreibetrag berechnet – zum Beispiel 264 Euro pro Monat. Dieser Freibetrag bleibt dir dauerhaft erhalten.
Durch die jährlichen Rentenerhöhungen liegt deine Rente im Jahr 2025 inzwischen bei 1.350 Euro pro Monat. Der Freibetrag bleibt aber weiterhin bei 264 Euro – die Differenz von 1.086 Euro ist steuerpflichtig.
Das bedeutet konkret: Die Rentenerhöhungen der letzten Jahre – also alles, was über den ursprünglichen 1.200 Euro liegt – zählen voll zum steuerpflichtigen Einkommen. Für die Steuer zählt also nicht, wie viel du insgesamt bekommst, sondern wie viel davon über dem dauerhaft festgelegten Freibetrag liegt.
Je nachdem, ob du mit diesem Betrag über dem Grundfreibetrag liegst, musst du dann eine Steuererklärung abgeben – und eventuell sogar Steuern zahlen.
Wie wird die Rentenerhöhung bestimmt?
In der Regel wird die Rente einmal im Jahr zum 1. Juli angepasst. Aber wie wird eigentlich bestimmt, um wie viel die Rente steigt? Die Rentenanpassung richtet sich vor allem danach, wie sich die Löhne und Gehälter in Deutschland entwickeln. Wenn die Menschen im Land im Schnitt mehr verdienen, steigen auch die Renten. Die Grundlage dafür ist der sogenannte Rentenwert. Er gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt wert ist – und wird regelmäßig angepasst.
Die Rentenanpassung erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Wichtig: Die Rentenerhöhung ist nicht gesetzlich festgelegt oder garantiert. Sie wird jedes Jahr aufs Neue berechnet – auf Basis der aktuellen Zahlen. Seit 2023 gilt dabei ein einheitlicher Rentenwert für ganz Deutschland.
Der Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2024 39,32 Euro, ab dem 1. Juli 2025 steigt er auf 40,79 Euro.
Anpassungen in Ost und West
Über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es endlich geschafft: Seit Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland – egal, ob du in Ost oder West gearbeitet hast. Das war lange das Ziel der Politik. Bereits 2017 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rentenwerte im Osten schrittweise ans Westniveau angepasst werden. Seit Juli 2018 erfolgte diese Angleichung Jahr für Jahr – und ist jetzt abgeschlossen.
Bis dahin galten für die Rentenberechnung in Ostdeutschland eigene Werte. Um die niedrigeren Löhne im Osten auszugleichen, wurden sie mit einem Umrechnungsfaktor hochgerechnet. Außerdem war ein Entgeltpunkt im Osten weniger wert als im Westen – was sich direkt auf die Rentenhöhe ausgewirkt hat.
Seit der Angleichung 2023 ist der Rentenwert bundesweit gleich. Auch wichtige Größen wie das Durchschnittsentgelt, die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze gelten nun einheitlich. Der Umrechnungsfaktor für Ostlöhne entfällt. Wer heute oder in Zukunft in Rente geht, erhält seine Rente also nach denselben Regeln – ganz egal, in welchem Teil Deutschlands er gearbeitet hat.
Auszahlung erfolgt nicht für alle gleichzeitig
Die Rentenerhöhung wird automatisch berücksichtigt – du musst nichts beantragen. Wann das zusätzliche Geld tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt jedoch vom Rentenbeginn ab.
Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, erhält seine Zahlungen nachschüssig, also am letzten Bankarbeitstag eines Monats für den laufenden Monat. Die erhöhte Rente für Juli wird daher erst Ende Juli ausgezahlt.
Anders ist es bei Personen, die bis März 2004 in den Ruhestand getreten sind. Für sie gilt die Vorauszahlung: Die Rente für Juli wird bereits Ende Juni überwiesen – und enthält damit auch schon das Rentenplus.
So trägst du deine Rente in die Steuererklärung ein
Egal ob Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente – alle Renteneinkünfte gehören in die Steuererklärung, und zwar in die Anlage R. In WISO Steuer findest du den passenden Bereich unter Rentner > Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide).
Dort trägst du einfach die Daten aus deinem Rentenbescheid oder der elektronischen Mitteilung ein – Schritt für Schritt und ganz ohne Fachchinesisch. Noch besser: Lass sie automatisch eintragen mit dem Steuer-Abruf.
FAQ: Rentenerhöhung & Steuer
Ist die Rentenerhöhung steuerpflichtig?
Muss ich wegen einer Rentenerhöhung eine Steuererklärung abgeben?
Wie erfahre ich, ob ich steuerpflichtig bin?
Wird die Rente jedes Jahr angepasst?
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