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Ausländische Rente: So gelingt die Steuererklärung

Steuerregeln für deutsche und ausländische Renten

Ob Spanien, Thailand oder Kanada: Wer als Rentner im Ausland lebt, ist möglicherweise weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Auch umgekehrt gilt: Wer in Deutschland wohnt und eine ausländische Rente bezieht, muss diese unter Umständen angeben. Alle Regeln im Überblick.

Kurz & knapp

  • Renten werden grundsätzlich dort versteuert, wo du wohnst
  • Renten aus dem Ausland können in Deutschland steuerpflichtig sein
  • Entscheidend sind dein steuerlicher Wohnsitz, die Art der Rente und das jeweilige Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA)

WISO Steuer macht dir das Leben leichter – besonders bei komplizierten Themen wie Renten im und aus dem Ausland.

Musst du die Rente im Ausland versteuern?

Die Rente im Ausland genießen – für viele wird dieser Traum zur Realität: Jedes Jahr fließen laut der Deutschen Rentenversicherung rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder weltweit. Davon Zahlungen an rund 250.000 Deutsche, die ausgewandert sind. Doch mit dem neuen Zuhause stellt sich oft auch eine praktische Frage: Muss ich meine deutsche Rente eigentlich im Ausland versteuern – und wenn ja, wo?

Die Antwort hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und deinem neuen Wohnsitzland ab. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. In vielen Fällen bleibt Deutschland für die Besteuerung deiner Rente zuständig, auch wenn du im Ausland lebst. Es gibt aber Länder, bei denen laut DBA der Wohnsitzstaat die Rente besteuert. Dann ist die Rente in Deutschland steuerfrei, erhöht aber eventuell den Steuersatz für andere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Die in Deutschland gezahlte Steuer kann oft auf die Steuer im Wohnsitzstaat angerechnet werden.

WohnsitzstaatBesteuerung in
SchweizDeutschland
USAUSA
ÖsterreichDeutschland
SpanienDeutschland
FrankreichFrankreich
ThailandThailand

Steuerpflicht im Ruhestand

Vielen Rentnern ist nicht klar, dass ihre Renten eigentlich steuerpflichtig sind. Auch eine Rentenerhöhung kann schnell zur Steuerpflicht führen. Finde heraus, ob du eine Steuererklärung abgeben musst:
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1. Du hast weniger als 6 Monate im Ausland gelebt

Wenn du dich nur vorübergehend im Ausland aufgehalten hast, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du steuerlich genauso behandelt wirst wie jemand, der komplett in Deutschland lebt. Deine Rente sowie mögliche weitere Einkünfte gibst du wie gewohnt in der deutschen Steuererklärung an. Dabei kommt dir der Grundfreibetrag zugute. Je nach deiner persönlichen Lebenssituation können weitere Steuerfreibeträge für dich infrage kommen.

Entscheidend ist, dass du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Der gewöhnliche Aufenthalt wird angenommen, wenn du mehr als die Hälfte des Jahres, also mindestens 183 Tage, in Deutschland lebst. Bei einer unbeschränkten Steuerpflicht gilt das Welteinkommensprinzip. Das heißt, du musst in Deutschland grundsätzlich deine gesamten Einkünfte versteuern.

Um eine Doppelbesteuerung von Einkünften zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein DBA vereinbart. Im jeweiligen DBA wird festgelegt, welcher Staat die Rente besteuern darf.

2. Du hast mehr als 6 Monate im Ausland gelebt

Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland – also wenn du in Deutschland keinen Wohnsitz hast oder dich mehr als 183 Tage pro Jahr außerhalb Deutschlands aufhältst – giltst du meist als beschränkt steuerpflichtig.

Dieser Status bedeutet, dass du in Deutschland Steuern ausschließlich auf bestimmte inländische Einkünfte zahlen musst, aber deutlich schlechter gestellt bist als unbeschränkt Steuerpflichtige. Wenn Deutschland gemäß dem DBA das Besteuerungsrecht hat, dann zählt hierzu auch die Rente. Bei einer beschränkten Steuerpflicht gelten aber folgende Nachteile:

Absetzbar sind Kosten, die direkt mit den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Außergewöhnliche Belastungen und die meisten Sonderausgaben sind ausgeschlossen.

Besserstellung durch Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

In manchen Fällen kannst du einen Antrag auf optionale unbeschränkte Steuerpflicht stellen – zum Beispiel, wenn du zusätzlich in Deutschland Einkünfte erzielst. Das kann sich lohnen, da du dann wieder von den Freibeträgen und sonstigen Steuervergünstigungen profitierst. Wenn mindestens 90 Prozent deiner Einkünfte aus Deutschland stammen oder deine ausländischen Einkünfte unterhalb des deutschen Grundfreibetrags liegen, wird dieser Antrag in der Regel genehmigt.

Dem Antrag musst du eine Bescheinigung deiner ausländischen Einkünfte beilegen – ausgestellt von der dortigen Steuerbehörde. Anschließend schickst du ihn an das Finanzamt Neubrandenburg, dieses ist für die Besteuerung von Rentnern, die im Ausland leben, zuständig:

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg

Grundsätzlich ist das Finanzamt Neubrandenburg das zentrale Finanzamt für alle Rentenempfänger im Ausland. Erzielst du aber neben deiner Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland, zum Beispiel aus Vermietung, dann bleibt dein Heimat-Finanzamt weiterhin für die Steuererklärung zuständig.

Lass die Rente automatisch eintragen

Für deine Steuererklärung musst du deine Belege nicht mühsam heraussuchen oder Beträge abtippen – WISO Steuer holt sich die Renteninformationen direkt und trägt sie automatisch in die Anlage R ein. Du brauchst nur zu bestätigen – fertig.

Besteuerung von Renten aus dem Ausland

Wer in Deutschland wohnt und Rentenzahlungen aus dem Ausland bezieht, etwa aus früherer Berufstätigkeit oder durch eine Versicherung im Ausland, muss wissen: Die ausländische Rente kann in Deutschland steuerpflichtig sein. Denn in Deutschland gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Das bedeutet: Wer hier wohnt, muss sein weltweites Einkommen grundsätzlich auch hier versteuern – also auch ausländische Renten.

Ob du die Rente wirklich in Deutschland versteuern musst, hängt vom DBA zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ab. Im Rahmen der Steuererklärung muss geprüft werden, ob die Rente in Deutschland oder im Ausland versteuert wird. Wurde im Ausland trotzdem schon Steuer abgezogen, kannst du dir das Geld oft zurückholen – zum Beispiel über eine Erstattung beim ausländischen Finanzamt. Wichtig ist: Du musst dich selbst darum kümmern.

Ausländische Rente in die Steuererklärung eintragen

Beziehst du eine Rente oder andere Zahlungen aus dem Ausland, musst du seit 2020 dafür eine besondere Anlage namens R-AUS in deiner Steuererklärung ausfüllen. Das gilt zum Beispiel für ausländische Rentenversicherungen, private Rentenverträge oder betriebliche Versorgungen aus dem Ausland.

Tipps für deine Steuererklärung

Mit WISO Steuer erledigst du deine Steuererklärung in drei klaren Schritten – schnell, sicher und ohne Fachchinesisch:

1. Rentenbescheide automatisch abrufen & sofort Ergebnis sehen

Ein Klick genügt, und WISO Steuer holt deine Rentendaten direkt bei der Rentenversicherung ab. Die Werte landen passgenau an der richtigen Stelle der Erklärung – Tippfehler ausgeschlossen. Sofort danach siehst du, wie sich das auf deine Steuererstattung auswirkt.

Auslandsrenten können aber nicht automatisch abgerufen werden. Diese musst du selbst im Bereich Rentner unter Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide) eintragen. Steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Renten gehören in den Bereich Andere Einnahmen>Ausländische Einkünfte.

2. Steuer-KI für alle Fragen nutzen

Unklare Begriffe oder Sonderfälle? Frag einfach die integrierte Steuer-KI. Sie erklärt dir alles verständlich, zeigt dir, wo du Angaben machen musst, und gibt dir praktische Beispiele. So bleibst du nie im Formular-Dschungel stecken.

3. Vollständigkeitsprüfung vor der Abgabe

Bevor du deine Erklärung elektronisch abschickst, prüft WISO Steuer jedes Feld. Fehlt noch ein Wert oder wirkt etwas unplausibel, erhältst du einen klaren Hinweis – damit du beruhigt auf Senden klicken kannst.

So bringst du deine Steuererklärung Schritt für Schritt auf den Weg und sicherst dir, was dir zusteht – ohne Stress und ohne lästige Papierberge.

So sparst du bares Geld

Auch bei einer ausländischen Rente kannst du Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben – also Ausgaben, die mit dem Rentenbezug zusammenhängen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kosten für die Steuerberatung, wenn sie im Zusammenhang mit der Rente stehen
  • Gebühren für Rentenüberweisungen aus dem Ausland (etwa Bankspesen oder Umrechnungsgebühren)
  • Fahrtkosten zu Rentenberatungen oder Ämtern, wenn es dabei um deine Rente geht
  • Kosten für Übersetzungen oder Beglaubigungen von Rentenbescheiden

Wichtig: Du musst die Werbungskosten belegen können – also Quittungen, Rechnungen oder Überweisungsbelege aufbewahren. Falls du keine konkreten Ausgaben nachweisen willst oder kannst, erkennt das Finanzamt automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr an.

Abgabefrist nicht verpassen

Du hast in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. Wichtig ist nur, die Frist nicht zu verpassen – denn das Finanzamt kennt deine Renteneinnahmen oft schon durch Meldungen der Rentenversicherung. Wer zu spät abgibt, riskiert Zusatzkosten wie einen Verspätungszuschlag oder eine geschätzte Steuer, die möglicherweise höher ausfällt als nötig. In Ausnahmefällen kann sogar ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Unser Tipp: Nutze WISO Steuer, um rechtzeitig und stressfrei abzugeben – ganz bequem von überall auf der Welt.

FAQ: Ausländische Renten

Ja, in vielen Fällen schon. Ob du die Rente in Deutschland versteuern musst, hängt davon ab, ob Deutschland mit deinem Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat – und was genau darin geregelt ist. In vielen Fällen gilt: Besteuert wird dort, wo du wohnst.
Wenn du in Deutschland lebst, musst du grundsätzlich auch ausländische Renten in der Steuererklärung angeben. Ob sie tatsächlich hier besteuert werden oder nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen, hängt vom jeweiligen DBA ab. In vielen Fällen erfolgt eine Anrechnung oder Freistellung der ausländischen Steuer.
Alle Rentenarten – egal ob aus Deutschland oder dem Ausland – musst du vollständig angeben. Je nach Land und Art der Rente kann es sein, dass sie in Deutschland besteuert oder angerechnet wird. Wichtig ist: Du musst alles korrekt in deiner Steuererklärung erfassen. In WISO Steuer trägst du im Bereich Rentner > Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide) sowohl die deutschen als auch die ausländischen Renten ein. Im Programm werden die Angaben dann automatisch entweder Anlage R oder der Anlage R-AUS für Auslandsrenten zugeordnet.
Wenn dein ausländischer Rententräger keine Bescheinigung schickt, musst du die Renteneinnahmen trotzdem in deiner Steuererklärung angeben. Du kannst als Nachweis eine Bestätigung deiner Einkünfte bei der Steuerbehörde deines Wohnsitzlandes anfordern. Das ist besonders wichtig, wenn du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen möchtest.
Für Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) zentral zuständig. Es bearbeitet alle Steuererklärungen im Zusammenhang mit Renten aus Deutschland, die an Personen im Ausland gezahlt werden. Erzielst du aber in Deutschland Vermietungseinkünfte, bleibt dein Heimat-Finanzamt für dich zuständig. Rentner mit Wohnsitz in Deutschland wenden sich an das Finanzamt an ihrem Wohnort. Mehr dazu in unserem Beitrag: Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Deine Frage war nicht dabei? Stell sie einfach an SteuerGPT, unserer Steuer-KI. Tippe dafür unten rechts in der Ecke auf die Sprechblase – schon kann’s losgehen!
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Quelle: Deutsche Rentenversicherung