Egal ob Steuersoftware oder Steuerberater – die Ausgaben dafür sind gleich doppelt gut angelegt. Denn am Ende gibt es nicht nur eine fertige Steuererklärung, sondern auch noch Kosten, die man im nächsten Jahr von der Steuer absetzen kann! Wie das geht? Das zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Kosten für die Steuerberatung sind nur im Zusammenhang mit Einkünften absetzbar
- Ausgaben bis zu 100 Euro in der Regel komplett abzugsfähig
- Höhere Kosten müssen aufgeteilt und zugeordnet werden
Was gilt als Steuerberatungskosten?
Beim Wort „Steuerberatungskosten“ kommt als Erstes das klassische Bild vom Steuerberater in seinem Büro in den Kopf. Aber es geht um noch vieles mehr. Zum Beispiel:
- Kaufpreis für WISO Steuer
- Kaufpreis für den ProfiCheck*
- Kosten für den Steuerberater
- Beiträge an den Lohnsteuerhilfeverein
- Fachliteratur (Steuergesetze, Kommentare, Steuertabellen, Fachzeitschriften, usw.)
- Porto
- Fahrten zum Steuerberater (0,30 Euro je gefahrener Kilometer)
- Beiträge für eine Steuer-Rechtschutzversicherung
- Unfallkosten, die auf dem Weg zum Steuerberater entstanden sind
- Gerichtskosten für Einspruchs- oder Finanzgerichtsverfahren
Welche Steuerberatungskosten kann ich absetzen?
Steuerberatungskosten | Preis | Wie viel kann ich absetzen? |
---|---|---|
WISO Steuer | ab 35,99 € | 35,99 € |
WISO Steuer mit ProfiCheck | ab 134,99 € | 134,99 € |
Lohnsteuerhilfeverein | 100-365 € | 1. Ansatz von 50 % der Kosten (Beispiel: Bei 250 € werden 125 € angesetzt) 2. Bei Kosten bis zu 200 € kannst du 100 € ansetzen (Beispiel: Bei 130 € werden 100 € angesetzt, statt nur 50 %). 3. Bei Kosten unter 100 Euro wird der volle Betrag angesetzt. |
Steuerberater | ca. 500 € | Muss anteilige auf die Einkunftsart aufgeteilt werden. Auf einem Teil der Kosten bleibst du aber sitzen. |
Steuerberatungskosten bringen nur dann Geld zurück, wenn sie im direkten Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften entstehen. Ist dies der Fall, werden sie bei der jeweiligen Einkunftsart abgezogen – entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben.
Hast du einen Steuerberater mit dem Erstellen deiner Steuererklärung beauftragt? Dann ist die Aufteilung einfach. Denn in der Rechnung des Steuerberaters sind die Kosten bereits aufgeschlüsselt. Ausgaben, die beim Erstellen rund um die folgenden Anlagen anfallen, kannst du komplett in der Steuererklärung angeben:
- Anlage N (nichtselbständige Arbeit)
- Anlage KAP (Kapitalvermögen)
- Anlage V (Vermietung)
- Anlage R (Renten)
- Anlage S (selbständige Arbeit)
- Anlage G (Gewerbebetrieb)
- Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)
- Anlage SO (sonstige Einkünfte)
- Anlage AUS (ausländische Einkünfte)
Im Umkehrschluss heißt das jedoch: alles, was du keiner Einkunftsart zuordnen kannst, kannst du auch nicht absetzen. Im Steuerjargon sind die Ausgaben dann Kosten der privaten Lebensführung. Die Zuordnung ist meist nicht ganz so einfach. Daher müssen die Anteile – wenn nicht bekannt – geschätzt und dann der jeweiligen Einkunftsart zugeordnet werden.
Folgende Steuerberatungskosten müssen aufgeteilt werden:
- Kosten für Steuersoftware wie WISO Steuer
- Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine
- Ausgaben für steuerliche Fachliteratur
- Pauschalvergütungen
Vereinfachungsregel bei geringen Kosten
Steuerberatungskosten unter 100 Euro
Bei Kosten vom Gesamtpreis bis zu 100 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel den vollen Ansatz an. Hier musst du nichts weiter aufteilen. Ausgaben für deine Steuersoftware und Fachliteratur können daher meist direkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.
Steuerberatungskosten 100 bis 200 Euro
Bei Kosten bis zu 200 Euro kannst du 100 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen. Der Rest ist nicht abzugsfähig.
Welche Steuerberatungskosten muss ich selbst tragen?
Da nur Steuerberatungskosten die Steuer mindern, die im Zusammenhang mit deiner Einkünfteermittlung stehen, wird der Rest dem privaten Bereich zugeordnet – und ist somit nicht abzugsfähig.
Diese Kosten kannst du nicht absetzen:
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- Anlage Kind
- Anlage U
- Anlage Vorsorgeaufwand
- Mantelbogen (Persönliche Angaben)
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- gesonderte Feststellung der Einkünfte ohne Gewinnermittlung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Antrag auf Eigenheimzulage
-
- haushaltsnahe Beschäftigung
- Kinderbetreuungskosten
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Eigenheimzulage
Wie setze ich welche Steuerberatungskosten ab?
35,99 Euro – Kosten für WISO Steuer absetzen
WISO Steuer hat als Abo lediglich 35,99 Euro gekostet. Da diese Kosten unter 100 Euro liegen, kannst du diese aus Vereinfachungsgründen bei einer Einkunftsart deiner Wahl absetzen. Am einfachsten trägst du diese bei den Werbungskosten zur nichtselbstständigen Arbeit ein. Weiter unten zeigen wir dir genau, wo die Eingabemaske in WISO Steuer liegt.
180 Euro – Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein
Du hast deine Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein fertigen lassen. Die Rechnung betrug 190 Euro. Du kannst aus Vereinfachungsgründen 100 Euro als Werbungskosten ansetzen. Die restlichen 80 Euro musst du selbst tragen.
Hat dich der Lohnsteuerhilfeverein über 200 Euro gekostet? Dann kannst du die Hälfte des Betrages den Werbungskosten zuordnen.
500 Euro – Kosten für den Steuerberater absetzen
Der Steuerberater hat dich 500 Euro gekostet. In seiner Rechnung siehst du aufgeschlüsselt, wie viel Geld für welche Anlage berechnet wurde. Dementsprechend kannst du die Ausgaben bei den einzelnen Einkunftsarten absetzen. Einige Kosten musst du jedoch auf jeden Fall selbst tragen.
So sparst du Steuerberatungskosten
Wo trage ich die Steuerberatungskosten in der Steuererklärung ein?
In WISO Steuer werden Steuerberatungskosten ganz einfach hier eingetragen:
Arbeitnehmer, Rentner & Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Steuerberatungskosten
Lass deine Steuer automatisch ausfüllen
Quellen:
Auflistung der Kosten für Steuerberatung
*Der ProfiCheck und der buhl:Berater sowie SteuerGPT sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.