Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Verträge zwischen Deutschland und weiteren Staaten. Doch was genau hat es damit auf sich und wie profitieren man davon? Wir fassen das Wichtigste zusammen.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Doppelbesteuerungsabkommen sind Verträge zwischen Deutschland und anderen Staaten
- Sie sollen eine mehrfache Besteuerung vermeiden
- Je nach Abkommen können unterschiedliche Regelungen und Inhalte gegeben sein
Warum gibt es Doppelbesteuerungsabkommen?
Doppelte Steuern drohen, wenn du in einem Land wohnst, aber aus anderen Staaten Einkünfte hast. Nach den jeweiligen Steuergesetzen können beide Staaten auf die Einkünfte Steuern erheben. Die Einkünfte werden also doppelt besteuert.
Genau das sollen DBA oder auch Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vermeiden. Ein anderer Begriff für diesen großen Bereich ist auch internationales Steuerrecht. Dabei will die Finanzverwaltung aber nicht nur die doppelte Besteuerung vermeiden, sondern vor allem auch eine doppelte Nichtbesteuerung.
Bei einem Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen zwei Staaten ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser regelt dann genau, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Da diese Regelungen immer individuell zwischen den Staaten ausgehandelt werden, kann jedes Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedliche Regelungen beinhalten.
Für wen sind DBA interessant?
Doppelbesteuerungsabkommen gelten für alle Personen mit Einkünften aus anderen Ländern, die aber in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, oder sich für längere Zeit nicht nur zum Urlaub hier aufhalten. Als Grenze gelten dabei 6 Monate.
Beispielhaft zählen dazu:
- Angestellte, die zeitweise im Ausland arbeiten
- Ruheständler, die Renten aus anderen Ländern erhalten
- Einnahmen aus vermieteten Immobilien im Ausland
- Ausländische Kapitalerträge und Gewinne aus Firmenbeteiligungen
Aber auch Firmen wie Personen- oder Kapitalgesellschaften müssen sich an die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen halten.
Doppelte Besteuerung und Welteinkommensprinzip
Der Begriff Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet bereits das Problem. Unter bestimmten Voraussetzungen können Einkünfte doppelt besteuert werden.
Dabei spielen bestimmte Begriffe mit. Zum einen das Welteinkommensprinzip und zum anderen die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht. Beide Begriffe bauen aufeinander auf. Bei einer unbeschränkten Steuerpflicht gilt das Welteinkommensprinzip.
Natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie auf alle Einkünfte in Deutschland Steuern zahlen müssen. Und dazu zählen alle weltweiten Einkünfte. Das ist mit dem Begriff Welteinkommensprinzip gemeint.
Beispiel: Welteinkommensprinzip
Dabei ist zunächst gleich, ob es sich um sein Gehalt aus Deutschland handelt oder um Einnahmen aus einem anderen Land. Egal, ob es sich um eine vermietete Ferienwohnung in Italien, Zinsen aus einem Konto in der Schweiz oder Gewinn aus einer Firmen-Beteiligung in Nordamerika handelt. Da für ihn das Welteinkommensprinzip gilt, muss er alle Einkünfte in seiner deutschen Steuererklärung angeben. Das Problem: Jeder Staat möchte natürlich auch seinen Anteil an den Steuern haben.
Um zu vermeiden, dass Stefan dieselben Einkünfte in mehreren Ländern voll versteuern muss, gibt es die DBA. Diese entscheiden dann, welcher Staat bei welchen Einkünften das Besteuerungsrecht hat. Doppelte Steuerzahlungen sollen dadurch vermieden werden.
Stefan hat seinen Wohnsitz in München. Nach den Steuergesetzen gilt er somit als unbeschränkt steuerpflichtig bei der Einkommensteuer. Alle seine Einkünfte muss er also versteuern. Dabei ist zunächst gleich, ob es sich um sein Gehalt aus Deutschland handelt oder um Einnahmen aus einem anderen Land. Egal, ob es sich um eine vermietete Ferienwohnung in Italien, Zinsen aus einem Konto in der Schweiz oder Gewinn aus einer Firmen-Beteiligung in Nordamerika handelt. Da für ihn das Welteinkommensprinzip gilt, muss er alle Einkünfte in seiner deutschen Steuererklärung angeben. Das Problem: Jeder Staat möchte natürlich auch seinen Anteil an den Steuern haben.
Um zu vermeiden, dass Stefan dieselben Einkünfte in mehreren Ländern voll versteuern muss, gibt es die DBA. Diese entscheiden dann, welcher Staat bei welchen Einkünften das Besteuerungsrecht hat. Doppelte Steuerzahlungen sollen dadurch vermieden werden.
Wegzug oder Zuzug
Sobald jemand komplett aus Deutschland wegzieht, um im Ausland zu leben und zu arbeiten, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Die bis zum Wegzug entstandenen Einkünfte werden noch in einer letzten Steuererklärung in Deutschland besteuert. Einkünfte danach, egal ob aus Deutschland oder dem Ausland, unterliegen eigentlich nicht mehr der deutschen Steuer. Allerdings unterliegen sie im Jahr des Wegzugs immer noch dem sogenannten Progressionsvorbehalt, erhöhen also den Steuersatz.
Gleiches gilt bei einem Zuzug nach Deutschland. Einkünfte ab Zuzug, egal ob aus dem Inland oder Ausland, werden in Deutschland versteuert. Bei ausländischen Einkünften gelten ab Zuzug die Regelungen der DBA. Einkünfte vor dem Zuzug, auch ausländische, unterliegen dann im Jahr des Zuzugs ebenfalls dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Übrigens: Die Einkommensteuer ist nach §2 Abs.7 EStG eine Jahressteuer. Das bedeutet, dass man alle Einkünfte eines Kalenderjahres angeben muss. Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit dem Zuzug und endet mit dem Wegzug. Die Regelungen von Doppelbesteuerungsabkommen gelten nur ab dem Zeitpunkt, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wie wird die Doppelbesteuerung vermieden?
Kurz gesagt: In einem Doppelbesteuerungsabkommen wird festgelegt, welchem Staat wieviel Steuern zustehen. Genauer gesagt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.
Grundlage für die Doppelbesteuerungsabkommen sind Musterabkommen. Diese werden erarbeitet von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz OECD.
Die Staaten sind jedoch frei, von dem Musterabkommen abzuweichen. Tatsächlich ist es so, dass nahezu kein DBA dem anderen gleicht und man sehr genau aufpassen muss, welche Regelung mit welchem Land gilt.
Hat man Einkünfte aus mehreren Ländern, ist immer die Regelung des jeweiligen DBA entscheidend. Ja nach Land und Doppelbesteuerungsabkommen kann das steuerliche Ergebnis komplett anders sein. Dies macht das internationale Steuerrecht leider sehr undurchsichtig und kompliziert.
Prinzipien bei den Doppelbesteuerungsabkommen
Was die DBA so kompliziert macht, ist die meistens sehr fachliche Sprache. Es würde auch den Rahmen sprengen, hier jedes DBA darzustellen. Aber es gibt einige wichtige grundlegende Regelungen.
In allen DBA kommen 4 Prinzipien zur Anwendung, um festzulegen, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.
- Wohnsitzstaat oder Ansässigkeitsstaat bezieht sich auf den Wohnort der Person.
- Welteinkommensprinzip meint, dass man mit den gesamten weltweiten Einkünften in dem Wohnsitzstaat steuerpflichtig ist.
- Der Quellenstaat ist das Land, aus dem die Einkünfte stammen.
- Territorialprinzip oder beschränkte Steuerpflicht dagegen bedeutet, dass nur die Einkünfte besteuert werden, die in dem jeweiligen Staat verdient werden.
Doch wie wird nun eine Doppelbesteuerung vermieden? Die 2 wichtigsten Methoden sind die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode. Daneben gibt es noch die Abzugsmethode, Pauschalierung oder die Freistellung der Einkünfte. In den Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, welche Methode jeweils gilt.
Freistellungsmethode
Bei der Freistellungsmethode werden die Einkünfte im Quellenstaat besteuert und nicht zusätzlich im Wohnsitzstaat. Die Einkünfte aus dem Quellenstaat sind im Wohnsitzstaat also freigestellt.
Beispiel: Freistellungsmethode
Stefanie arbeitet in Staat A, hat aber Ihren festen Wohnsitz in Staat B. Das grundsätzliche Besteuerungsrecht haben beide Staaten. Durch die Freistellungsmethode zahlt sie aber nur Steuern in Staat A. Also dort, wo sie auch die Einkünfte erwirtschaftet hat. In Staat B werden keine Steuern fällig. So wird die Doppelbesteuerung vermieden.
Das klingt eigentlich fair. Leider funktionieren die Steuergesetze nicht immer so. Wenn die Freistellungsmethode angewandt wird, gilt meistens noch der Progressionsvorbehalt. Der Arbeitslohn aus Staat A wird zwar nicht in Staat B versteuert, aber rechnerisch mit einbezogen. Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz. So ganz steuerfrei bleiben die Einkünfte also auch im Wohnsitzstaat nicht.
Anrechnungsmethode
Bei der Anrechnungsmethode werden im Quellenstaat gezahlte Steuern auf die Steuer im Wohnsitzstaat angerechnet.
Beispiel: Anrechnungsmethode
Die Finanzämter in Deutschland benötigen immer einen Nachweis, dass die Einkünfte aus einem anderen Land auch dort bei der Steuererklärung angegeben wurden. Zum Nachweis dient der Steuerbescheid des jeweiligen Landes. Nur dann kann eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewandt werden.
Subject-to-tax-Klausel und Treaty Override
Hinter diesen Begriffen verbirgt sich eine weitere Regel des internationalen Steuerrechts. Kurz ausgedrückt handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme oder auch Rückfall-Klausel.
Nur wenn die Einkünfte auch wirklich in dem Quellenstaat besteuert werden, kann der Wohnsitzstaat eine der Methoden zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung anwenden.
Anders ausgedrückt: Der Wohnsitzstaat darf ausländische Einkünfte voll besteuern, wenn der Quellenstaat nicht besteuert. Das kann der Fall sein, wenn der Quellenstaat zum Beispiel als Anreiz zur Steigerung seiner Attraktivität bewusst auf eine Besteuerung verzichtet.
In so einem Fall gibt es also die Regelung, dass der Wohnsitzstaat die volle Besteuerung vornehmen darf, ohne dass eine Freistellung oder Anrechnung von gezahlten Steuern erfolgt. Denn eine doppelte Nicht-Besteuerung soll auf jeden Fall vermieden werden. In neueren DBA werden daher sogenannte Subject-to-tax-Klauseln bereits vorsorglich vereinbart.
Auch ohne diese Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen gibt aber es aber gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Diese werden auch mit dem Begriff Treaty Override bezeichnet. Auch damit soll verhindert werden, dass Einkünfte unversteuert bleiben.
183-Tage-Regelung bei Arbeitnehmern
Eine weitere Regelung in den Doppelbesteuerungsabkommen ist die 183-Tage-Regelung. Diese betrifft vor allem Arbeitnehmer, die ein paar Monate im Jahr im Ausland arbeiten, aber ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. Gleichzeitig müssen sie ihr Gehalt weiter von einer in Deutschland ansässigen Firma erhalten, also nicht von einer Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und der Arbeitnehmer weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland gearbeitet hat, hat weiterhin Deutschland das komplette Besteuerungsrecht.
Andersherum hat der ausländische Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, wenn der Arbeitnehmer sich mehr als 183 Tage dort aufhält.
Wie kompliziert das internationale Steuerrecht ist, zeigt sich nun an der Berechnung der 183 Tage. Je nach DBA werden die 183 Tage mal nach Aufenthaltstagen, mal nach Ausübungstagen berechnet.
- Werden die 183 Tage nach den Aufenthaltstagen berechnet, zählt die bloße Anwesenheit in dem Land. An- und Abreise, Urlaub sowie arbeitsfreie Tage wie Wochenende oder Feiertage zählen dann dazu.
- Zählen nur die Ausübungstage, gehören arbeitsfreie Tage, Ausfalltage wegen Krankheit oder Streik nicht dazu. Jedoch sollte immer die Regelung im jeweiligen DBA beachtet werden. Denn zum Beispiel im DBA mit Belgien zählen Unterbrechungen durch Krankheitstage auch als Ausübungstage.
Gleichzeitig können sich, je nach Doppelbesteuerungsabkommen, die 183 Tage auf ein Kalenderjahr beziehen. Oder aber auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr. In neueren DBA sogar auf einen variablen Zeitraum von 12 Monaten, der mit der Einreise beginnt.
Beispiel:
Für den Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.12.2019 hat Deutschland das Besteuerungsrecht, weil Stefan in dem Kalenderjahr 2019 weniger als 183 Tage im Ausland war.
Da der Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2020 aber mehr als 183 beträgt, wechselt für das Jahr 2020 das Besteuerungsrecht in das Tätigkeitsland. Damit werden die Einkünfte in Deutschland dann von der Besteuerung freigestellt, aber unterliegen immer noch dem Progressionsvorbehalt.
Auch bei der 183-Tage-Regelung gibt es eine sogenannte Treaty Override-Regelung. Eine Steuerfreiheit von ausländischem Arbeitslohn wird grundsätzlich nur noch gewährt, wenn die Einkünfte auch tatsächlich im Ausland besteuert wurden oder der ausländische Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. Nachweise müssen vorgelegt werden, zum Beispiel der ausländische Steuerbescheid.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Und wäre es nicht schon kompliziert genug, gibt es für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eigene Regelungen. Nach dem sogenannten Kassenstaatsprinzip hat der Staat das alleinige Besteuerungsrecht, aus dem das Gehalt kommt.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die im Ausland arbeiten, findet sich die Regelung auch in der sogenannten erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht des Einkommensteuergesetzes.
Betroffen sind davon vor allem Botschaftsangestellte und Polizisten oder Soldaten, die im Ausland tätig sind.
In vielen DBA gibt es auch Sonderregelungen für Lehrer und Professoren, die vorübergehend im Ausland einen Lehrauftrag ausüben. Voraussetzung ist aber, dass sie weiterhin ihr Gehalt aus dem Ansässigkeitsstaat, sprich Deutschland erhalten. In den meisten Fällen sind die Regelungen der DBA dabei auf 2 Jahre Aufenthalt im Ausland beschränkt.
Wo trage ich ausländische Einkünfte ein?
Ausländische Einkünfte können grundsätzlich in jeder Einkunftsart vorliegen. Manchmal gibt es auch eigene Steuerformulare, beispielsweise die Anlage N-AUS für ausländische Einkünfte.
Gut beraten mit WISO Steuer: Gerade für Unternehmen gibt es noch zusätzliche gesetzliche Regelungen, wie das Außensteuergesetz. Bei Arbeitnehmern gibt es für Staaten ohne DBA noch den sogenannten Auslandstätigkeitserlass.
Leider sind alle diese Regelungen, die die DBA und das internationale Steuerrecht betreffen, sehr komplex und man kann fast keine allgemeingültige Aussage treffen. Je nach Einkunftsart und je nach Land unterscheiden sich die jeweiligen DBA. Doch hier hilft Ihnen WISO Steuer weiter. Denn alle wichtigen Infos finden Sie in der jeweiligen Hilfe. So bleiben Sie stets informiert und wissen genau, wo Sie was eintragen müssen.