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FAQ: Lohnabrechnung

In beiden Dokumenten werden Angaben zu deinem Lohn und Abzügen (Steuern, Sozialabgaben) zusammengefasst. Diese Unterschiede gibt es aber:
 

  • Lohnabrechnung: Sie wird dir monatlich vom Arbeitgeber für den letzten Monat ausgestellt und dient vor allem deiner eigenen Übersicht
  • Lohnsteuerbescheinigung: Sie wird einmal jährlich (zwischen Dezember und Februar) ausgestellt und du brauchst sie für die Steuererklärung, auch dem Finanzamt wird die Bescheinigung elektronisch übermittelt

Du bekommst die Abrechnung entweder per Post oder elektronisch von deinem Arbeitgeber.

Oftmals ja. Viele Arbeitgeber stellen die Lohnabrechnung inzwischen digital zur Verfügung, meist als PDF-Datei zum Download.

Ja. Dein Arbeitgeber muss dir für jeden Monat, in dem du Lohn bekommst, eine vollständige Lohnabrechnung in schriftlicher Form zur Verfügung stellen.

Die Abrechnung muss bis zum Zeitpunkt deiner Gehaltsauszahlung verfügbar sein.

Ja, auch bei einem Minijob muss dir der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Fehlen einer Abrechnung ist grundsätzlich kein großes Problem, solange du deinen Lohn korrekt erhältst. Allerdings solltest du darauf achten, alle Lohnabrechnungen aufzubewahren, da sie für verschiedene Zwecke wichtig sind:
 

  • Als Nachweis bei der Wohnungssuche, für Kredite oder andere finanzielle Angelegenheiten
  • Um Fehler bei der Lohnzahlung oder den Abzügen zu erkennen

 
Falls eine Lohnabrechnung fehlt, kannst du jederzeit eine Kopie beim Arbeitgeber anfordern.

  • Gehalt: Ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gezahlt wird.
  • Lohn: Wird nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet, also z. B. nach Stunden oder Tagen. Der Betrag kann daher von Monat zu Monat unterschiedlich sein.

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Lohnabrechnung verstehen: Das steht drin

Da nicht alle Arbeitgeber die gleiche Software für die Abrechnung verwenden, sehen die monatlichen Lohnabrechnungen (auch Gehaltsabrechnungen genannt) rein optisch bei jedem Arbeitgeber etwas anders aus. Doch auch wenn sich Lohnabrechnungen optisch etwas unterscheiden, sind sie im Grunde aber immer gleich aufgebaut:
 

  • Zunächst findest du deine persönlichen Angaben wie Name, Adresse, Steuer-ID etc.
  • Danach folgt eine Aufstellung deiner Bruttobezüge sowie die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben.
  • Ganz unten steht dann der Auszahlungsbetrag, der dir tatsächlich am Ende überwiesen wird.

1. Arbeitnehmerdaten

Hier findest du deine persönlichen Daten, wie:
 

 
Außerdem ist im Briefkopf der Lohnabrechnung immer auch dein Name und deine Anschrift enthalten sowie die Adresse deines Arbeitgebers.

2. Bruttobezüge

In diesem Bereich siehst du, wie sich dein Bruttolohn zusammensetzt. Dazu gehören zum Beispiel der Stundenlohn, Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld, Sachbezugswerte oder Feiertagszuschläge. Die einzelnen Beträge ergeben dann dein Gesamt-Brutto. Häufig weicht das Gesamt-Brutto vom Steuer- und SV-Brutto ab. Der Grund dafür ist, dass die angegebenen Werte unterschiedlich besteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.

3. Steuer und Sozialversicherung

Zu den steuerrechtlichen Abzügen gehören:
 

 
Die Höhe deiner Lohnsteuer hängt davon ab, wie viel du verdienst und welche steuerlichen Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein persönlicher Steuersatz. In Deutschland liegt der Prozentsatz für die Lohnsteuer zwischen 14 und 45 Prozent deines jährlichen Einkommens.
 
Wie viel Kirchensteuer dir abgezogen wird, hängt von deinem Wohnort ab. Grundsätzlich beträgt die Höhe 9 Prozent deiner festgesetzten Einkommensteuer. Wohnst du jedoch in Baden-Württemberg oder Bayern, liegt sie bei 8 Prozent.
 
Unter den steuerrechtlichen Abzügen findest du die Abgaben zur Sozialversicherung. Dazu zählen:
 

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

 
Insgesamt zahlst du jeweils die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge findest du in der folgenden Tabelle. Der Prozentsatz bezieht sich dabei auf dein jährliches sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen.

4. Auszahlungsbetrag

Hier findest du den Betrag, der dir am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Darin sind auch schon mögliche Netto-Bezüge und -Abzüge verrechnet.
 
Je nach Gehaltsabrechnung könnte deine Bankverbindung auch unten aufgeführt sein. Daneben findest du zudem den Sozialversicherungsanteil deines Arbeitgebers sowie seine zusätzlichen Beiträge. Zusammen mit deinem Bruttolohn bilden sie die Gesamtkosten, die dein Arbeitgeber für dich zahlt.

5. Fußnoten

Am Ende deiner Abrechnung findest du die Fußnoten. Hier werden alle verwendeten Abkürzungen aufgeführt und ausgeschrieben.

Darum lohnt es sich, die Gehaltsabrechnung zu prüfen

Brief öffnen, Auszahlungsbetrag vergleichen, abheften. Für viele dürfte das ein Standard-Prozedere sein, wenn es um die Lohnabrechnung geht. Wir empfehlen aber: Wirf einen genaueren Blick darauf. Denn die Abrechnung verstehen heißt auch Fehler darin finden zu können. Ob nun die falsche Steuerklasse, Tippfehler oder Zahlendreher – nicht aufpassen heißt oft, mehr zahlen als nötig.
 
Doch auch wenn alles stimmt, hast du deine Zeit nicht vergeudet. Denn das regelmäßige Prüfen der Gehaltsabrechnung hat noch einen weiteren Vorteil: So entwickelst du ein Gefühl dafür, wie sich dein Auszahlungsbetrag zusammensetzt und was regelmäßig von deinem Bruttoeinkommen abgezogen wird.

So kommst du an deine Gehaltsabrechnung

Nach §108 GewO (Gewerbeordnung) ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir Lohnabrechnungen auszustellen – unabhängig von deinem Job und Arbeitszeitmodell. Sie werden in der Regel monatlich versendet und enthalten eine genaue Aufstellung darüber, wie sich dein Bruttolohn zusammensetzt und was davon abgezogen wird. Die Gehaltsabrechnung wird entweder per Post versendet oder digital beispielsweise als PDF-Datei zum Download bereitgestellt.

Gehaltsabrechnung online abrufen

In vielen Unternehmen werden Abrechnungen digital bereitgestellt – z. B. über ein internes Mitarbeiterportal oder per E-Mail. Diese Form ist rechtlich zulässig, sofern du Zugang zu einem dauerhaften Speichermedium hast. Wichtig: Du solltest deine Abrechnungen speichern und bei Bedarf ausdrucken können.

Was tun bei Verlust oder fehlender Abrechnung?

Falls du deine Abrechnung nicht erhalten hast oder sie verloren ging, kannst du beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung eine Kopie anfordern. Unternehmen sind verpflichtet, Abrechnungen aufzubewahren, meist mindestens sechs Jahre. Bei Problemen kann der Betriebsrat oder das Arbeitsgericht helfen.

Lohnabrechnung oder Lohnsteuerbescheinigung: Was ist der Unterschied?

Achtung: Die beiden Dokument sind nicht das Gleiche!
 
Die Lohnabrechnung zeigt, was du monatlich verdienst und welche Abzüge du gezahlt hast. Sie dient deiner Information und Kontrolle und hilft, Unstimmigkeiten schnell zu erkennen.
 
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das dein Arbeitgeber einmal pro Jahr (bis Ende Februar des Folgejahres) erstellt. Es fasst alle Daten deines Steuerjahres zusammen:
 

 
Auch an das Finanzamt wird die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt. So kann es prüfen, ob du das Jahr über genügend Steuern gezahlt hast.

Lohnabrechnungen in der Steuererklärung

Wenn es um deine Steuererklärung geht, ist allein die Lohnsteuerbescheinigung relevant. Und das ganze Dokument abtippen? Muss nicht sein, wenn du WISO Steuer nutzt. Fotografiere sie einfach ab oder rufe sie von deinem Arbeitgeber ab. So wird alles automatisch eingetragen – an der richtigen Stelle und ohne Zahlendreher.
 
Das Beste: Du siehst sofort, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommst. Mit persönlich zugeschnittenen Tipps holst du sogar noch mehr raus. Im Schnitt bekommen Nutzer von WISO Steuer 1.674 € zurück – das sind über 500 € mehr als mit anderen Tools.

Lohnabrechnung auch für Minijobber

Auch mit einem Minijob (520-Euro-Job) hast du Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. Sie enthält neben dem gezahlten Lohn auch Pauschalabgaben zur Renten- und Krankenversicherung (sofern zutreffend) sowie ggf. Angaben zur Rentenversicherungspflicht.
 
Zwar führt der Arbeitgeber in der Regel Pauschalabgaben ab, aber es lohnt sich trotzdem, die Abrechnung zu prüfen:

  • Stimmen Steuerklasse und Meldung zur Sozialversicherung?
  • Werden deine Abzüge korrekt berechnet?

 
Wenn du mehrere Minijobs hast oder Werbungskosten geltend machen kannst, kann sich sogar eine Steuererklärung lohnen. Mit WISO Steuer siehst du sofort, ob du dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen kannst.

*Im Bundesdurchschnitt werden 1.172 € vom Finanzamt zurückbezahlt. Mit WISO Steuer sind es im Durchschnitt 1.674 € – also über 500 € mehr.

Quelle: Destatis

Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?

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