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FAQ: Lohnsteuer

Lohnsteuer ist der Steuerabzug, der direkt von deinem Gehalt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird. Sie basiert auf deinen Lohnmerkmalen (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuer) und ist die Standard-Art, wie Einkommen aus einem Job besteuert wird.

Lohnsteuer ist die Einkommensteuer, die bei Arbeitnehmern als Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Ob der Abzug „genau passt“, zeigt sich oft erst im Jahresvergleich – besonders, wenn sich bei dir im Jahr etwas verändert hat oder du abzugsfähige Kosten hast.

Über die Steuererklärung kann sich ergeben, dass du im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt hast – dann bekommst du eine Erstattung. Häufige Gründe sind z. B. Werbungskosten (Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel), Sonderausgaben (Versicherungen) oder Veränderungen wie Jobwechsel, Elternzeit oder Umzug.

Ein Lohnsteuerrechner gibt dir eine grobe Orientierung, wie hoch dein Lohnsteuerabzug ausfallen kann. Er ist hilfreich fürs Verständnis, berücksichtigt aber oft nicht deine individuellen Abzugsmöglichkeiten. Für „Was bekomme ich zurück?“ ist die Steuererklärung der entscheidende Schritt.

Es gibt Steuerklassen I bis VI. Sie steuern, wie der monatliche Abzug berechnet wird (z. B. für Ledige, Alleinerziehende oder bei mehreren Jobs). Für Ehepaare sind Kombinationen wie IV/IV, III/V oder IV mit Faktor relevant – je nach Einkommensverteilung.

Eine pauschal beste Steuerklasse gibt es nicht – es kommt auf eure Situation an (ähnliche Einkommen vs. stark unterschiedliche Einkommen, Wunsch nach gleichmäßigem Netto, Vermeidung von Überraschungen). Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst vor allem die monatliche Verteilung des Abzugs.

Der Lohnsteuerjahresausgleich kann vom Arbeitgeber (unter bestimmten Voraussetzungen) durchgeführt werden und gleicht bestimmte Abweichungen im Abzug aus. Er ersetzt aber nicht automatisch eine Steuererklärung, weil viele persönliche Faktoren (z. B. Werbungskosten/Sonderausgaben) dort erst vollständig berücksichtigt werden.

Nicht immer. Ob du verpflichtet bist oder ob es sich „einfach lohnt“, hängt von deiner Situation ab (z. B. mehrere Arbeitgeber, bestimmte Lohnersatzleistungen, Steuerklassen-Kombinationen, weitere Einkünfte). Wenn du unsicher bist, ist ein schneller Check sinnvoll – oft zeigt schon eine Berechnung, ob eine Erstattung wahrscheinlich ist.

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Wer zahlt Lohnsteuer?

Als Arbeitnehmer zahlst du Lohnsteuer – und zwar monatlich. Das kannst du anhand deiner monatlichen Gehaltsabrechnung sehen, denn dein Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer und gibt sie automatisch an das Finanzamt weiter (gegebenenfalls mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer). Dementsprechend niedriger fällt dein ausgezahltes Nettogehalt aus.
 
Am Ende des Jahres meldet dein Arbeitgeber die Lohnsteuer zusammen mit weiteren Angaben über deine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch ans Finanzamt. Du bekommst eine Kopie dieser Bescheinigung – sie ist die Grundlage für deine Steuererklärung.
 
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Im Grunde ist sie eine Vorauszahlung auf deine jährliche Einkommensteuerschuld. Mit der Steuererklärung erfolgt dann die Endabrechnung. Wenn du neben deinem Arbeitslohn noch andere Einnahmen hast – zum Beispiel als Vermieter – musst du eventuell noch Steuern nachzahlen. Bist du aber nur als Angestellter tätig, ist in vielen Fällen keine Steuererklärung notwendig.
 
Wenn das Finanzamt darauf verzichtet, dass du mit ihm abrechnest, hat das einen Grund: Du hast wahrscheinlich schon zu viel Lohnsteuer bezahlt. Und die solltest du dir mit einer freiwilligen Steuererklärung zurückholen.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer kommt es darauf an, in welcher Steuerklasse du bist. Sie hängt von deinem Familienstand ab. In den Steuerklassen werden Freibeträge unterschiedlich berücksichtigt.

Die Steuerklasse bestimmt aber nur die Höhe des (vorläufigen) Lohnsteuerabzugs. Die tatsächliche Einkommensteuer steht erst fest, wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast.

Bist du in der Steuerklasse 1, wird dir im Jahr 2025 bis zu einem Gehalt von 1.374 Euro im Monat keine Lohnsteuer abgezogen. Danach beginnt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent, wobei die Besteuerung progressiv erfolgt.

Mit steigendem Einkommen nimmt der Steuersatz zu. Beim progressiven Tarifverlauf der Einkommensteuer ist zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Der Grenzsteuersatz bezieht sich auf den nächsten verdienten Euro.

Der Einkommensteuertarif 2025 teilt sich in 5 Tarifzonen auf:

  • Tarifzone 1: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.096 Euro im Jahr (Grundfreibetrag für Ledige) fällt keine Einkommensteuer an.
  • Tarifzone 2: Das darüberliegende Einkommen wird zunächst mit 14 Prozent versteuert, wobei der Grenzsteuersatz schnell bis 24 Prozent steigt. Das heißt, dass der 12.097te Euro mit 14 Prozent, der 17.443te Euro mit 24 Prozent versteuert wird.
  • Tarifzone 3: Ab 17.444 Euro zu versteuerndem Einkommen steigt der Grenzsteuersatz langsamer von 24 Prozent bis zu 42 Prozent.
  • Tarifzone 4 (Spitzensteuersatz): Im Bereich von 68.481 Euro bis 277.825 Euro wird jeder Euro mit 42 Prozent besteuert.
  • Tarifzone 5 (Reichensteuer): Ab 277.826 Euro wird jeder zusätzliche Euro mit 45 Prozent versteuert.

Der Lohn wird in den verschiedenen Tarifzonen unterschiedlich hoch besteuert. Jede Tarifzone hat ihre eigene Formel, die den ansteigenden Steuersatz berücksichtigt. Der höhere Grenzsteuersatz gilt nur für den Teil des Lohns oberhalb des Tarifeckwerts.

Beispiel: Liegt das zu versteuernde Einkommen 2024 bei 70.000 Euro, würde ein zusätzlicher Euro mit 42 Prozent versteuert werden. Der Durchschnittssteuersatz (persönlicher Steuersatz) für das gesamte Einkommen liegt jedoch bei nur 26,8 Prozent.

Auf Basis der Lohnsteuer werden auch die Zusatzsteuern (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) als Aufschlag ermittelt. In Bayern und Baden-Württemberg müssen Kirchensteuerpflichtige 8 Prozent, in den anderen Bundesländern 9 Prozent von der Lohnsteuer als Kirchenlohnsteuer bezahlen.

Musst du als Alleinstehender im Jahr 2025 mehr als 19.950 Euro Einkommensteuer zahlen, kommt noch zusätzlich der Solidaritätszuschlag hinzu. Für zusammenveranlagte Paare gilt die doppelte Freigrenze, also 39.900 Euro.

Kostenloser Lohnsteuerrechner

Wenn du deine Lohnsteuer und deinen Nettolohn selbst berechnen willst, kannst du unseren kostenlosen Brutto-Netto-Rechner verwenden.
 
Ein solcher Lohnsteuerrechner hilft dir, einen schnellen Überblick zu bekommen: Wie hoch ist ungefähr die Lohnsteuer, die monatlich vom Gehalt abgeht? Dafür werden typischerweise Angaben wie Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und ggf. Krankenversicherung genutzt. Das Ergebnis ist praktisch, um Gehaltsabrechnungen besser zu verstehen oder um bei einem Jobwechsel eine grobe Orientierung zu haben.
 
Trotzdem gilt: Ein Lohnsteuerrechner kann nur schätzen, weil er nicht deine persönliche Situation im Detail abbildet. Gerade die Punkte, die später oft über eine Erstattung entscheiden, fehlen in vielen Rechnern: Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Homeoffice) Sonderausgaben (z. B. Versicherungen), außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Genau diese Posten sorgen aber häufig dafür, dass du am Ende zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommst.
 
Wenn du mehr willst als eine grobe Rechnung, ist der nächste Schritt die Steuererklärung: Mit WISO Steuer startest du schnell, weil du die Lohnsteuerbescheinigung einfach fotografierst und die Werte automatisch übernommen werden. Danach siehst du live, wie sich deine Angaben auswirken – und bekommst verständliche Hinweise, wo typischerweise noch Potenzial für deine Rückerstattung steckt.

Pauschale Berechnung in bestimmten Fällen

Normalerweise ermittelt dein Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen. In einigen Fällen kann er ihn jedoch pauschal ermitteln. Der Arbeitgeber schuldet die pauschale Lohnsteuer. Oft trägt er sie selbst, kann sie aber auf dich abwälzen.
 
Bei einer pauschalen Lohnsteuer sind alle steuerlichen Folgen abgegolten. Sie wird nicht auf die Einkommensteuer angerechnet und gehört daher nicht in deine Steuererklärung.
 
Mit 25 Prozent kann der Arbeitgeber beispielsweise folgende Arbeitslohnbestandteile pauschal versteuern:
 

  • Kurzfristige Beschäftigung
  • Unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten
  • Betriebsveranstaltungen
  • Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale

 
Mit 15 Prozent kann er zum Beispiel folgende Arbeitslohnbestandteile pauschal versteuern:
 

  • Zuschüsse zu Fahrtkosten mit dem privaten Auto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale
  • Dienstwagengestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

 
Wird die Lohnsteuer pauschaliert, kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchenlohnsteuer hinzu.

Lohnsteuerjahresausgleich durch deinen Arbeitgeber

Wenn Steuerlaien vom „Lohnsteuerjahresausgleich“ sprechen, meinen sie meist die Einkommensteuererklärung, die ein Arbeitnehmer entweder freiwillig oder verpflichtend abgibt.
 
Früher hieß die freiwillige Steuererklärung Lohnsteuerjahresausgleich. Den gibt es auch heute noch, doch gemeint ist damit ein anderes Verfahren: Arbeitgeber mit mindestens 10 Mitarbeitern müssen am Jahresende den Lohnsteuerabzug für das komplette Jahr überprüfen. In der Praxis betrifft das aber nur Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I.
 
Wenn dein Gehalt im Laufe des Jahres geschwankt hat, weil du zum Beispiel eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung bekommen hast, kann es vorkommen, dass dein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung korrigieren muss. Du musst dafür nichts tun.
 
In vielen Fällen darf der Arbeitgeber jedoch keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Zum Beispiel, wenn du nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt warst.

Orientierung durch Lohnsteuertabellen

Eine Lohnsteuertabelle zeigt, wie viel Lohnsteuer monatlich oder jährlich vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers abgezogen wird. Dabei berücksichtigt sie Freibeträge, Steuerklassen, Vorsorgepauschalen und ggf. weitere Abzüge.
 
Bis 2003 gab es offizielle Lohnsteuertabellen von der Finanzverwaltung, mit denen Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ermitteln konnten. Seitdem veröffentlicht die Finanzverwaltung ausschließlich Programmabläufe zur genauen und stufenlosen Berechnung der Lohnsteuer. Einige private Unternehmen geben weiterhin nicht amtliche Lohnsteuertabellen heraus – auch online. Damit kannst du den Lohn manuell abrechnen.
 
Wegen unterschiedlicher Vorsorgepauschalen gibt es zwei unterschiedliche Lohnsteuertabellen:
 

  • Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Besondere Tabelle für Arbeitnehmer, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, wie zum Beispiel Beamte, Richter, Berufssoldaten und Gesellschafter-Geschäftsführer

Übersicht der Lohnsteuerklassen

Die (Lohn-)Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer dir monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Sie ist vor allem für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften relevant, weil sich die Kombination der Klassen auf die monatliche Netto-Auszahlung auswirkt. Wichtig dabei: Die endgültige Abrechnung passiert über die Steuererklärung.
 
Kurzüberblick (vereinfacht):
 

  • 1: ledig, dauerhaft getrennt, verwitwet (nach bestimmten Fristen)
  • 2: Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag)
  • 3/5: typische Kombination bei Ehe/Lebenspartnerschaft, wenn ein Einkommen deutlich höher ist
  • 4/4: häufig bei ähnlichen Einkommen
  • 4 mit Faktor: fairere Verteilung, weil der Faktor die voraussichtliche Jahressteuer näher abbildet
  • 6: für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis

 
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt stark davon ab, wie eure Einkommen verteilt sind und ob ihr Nachzahlungen vermeiden oder monatlich mehr Netto haben möchtet.
 
Tipp: Bei WISO Steuer findest du einen kostenlosen Steuerklassenrechner.

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