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Arbeiten in der Corona-Krise

Tipps für das Arbeiten von zu Hause

In vielen Bereichen herrscht aktuell Ausnahmezustand: Schulen, Geschäfte, Lokale und viele weitere Einrichtungen schließen aus Sicherheitsgründen. Auch viele Arbeitnehmer müssen sich auf eine neue Arbeitssituation einstellen: das Homeoffice. In diesem Beitrag erfahren Sie nützliche Tipps rund um das Thema Arbeiten von zu Hause.

Regeln für das Homeoffice

Das Arbeiten im heimischen Büro bietet einige Vorteile: Man spart sich den Arbeitsweg und zwischendrin können einige private Dinge erledigt werden. Außerdem können Wasch- oder Spülmaschine auch nebenherlaufen. Doch trotzdem müssen auch Regeln eingehalten werden.

So gelten die vorgeschriebenen Arbeitszeiten auch zu Hause. Um die tatsächliche Arbeitszeit festzuhalten, können beispielsweise entsprechende Softwares genutzt werden. Der Arbeitnehmer loggt sich ein, sobald er mit der Arbeit beginnt und loggt sich wieder aus, wenn er Feierabend macht. Auch die Ruhepausen sowie die Begrenzung auf maximal 10 Arbeitsstunden müssen eingehalten werden.

Doch auch der Arbeitgeber wird von seinen Pflichten nicht entbunden, wenn der Mitarbeiter von zu Hause arbeitet. So muss er auch für Arbeit im Homeoffice dafür sorgen, dass der Arbeitnehmerschutz eingehalten wird. Natürlich ist es schwer, das dauerhaft zu überprüfen, da dein Arbeitgeber nicht einfach in deine Wohnung kommen darf.

Zudem muss er dir auch die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung stellen, die du für das Homeoffice benötigst. Darüber hinaus kann er sich auch an den Kosten für die Einrichtung deines Büros beteiligen. Tut er das nicht, kannst du diese Kosten in deiner Steuererklärung ansetzen. Mehr dazu in unserem Beitrag Arbeitszimmer absetzen.

Im Idealfall hast du und dein Arbeitgeber eine gesonderte Homeoffice-Vereinbarung getroffen. Diese sollte folgende Punkte abdecken:

  • Wie wird die Arbeitszeit erfasst?
  • Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
  • Wie beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten?
  • Wann darf der Arbeitgeber das Büro betreten?
  • Dürfen Arbeitsmittel auch privat genutzt werden?

Selbstorganisation ist das A und O

Das Arbeiten von zu Hause bringt natürlich auch einige Herausforderungen mit sich. So musst du über ein hohes Maß an Selbstdisziplin und -organisation verfügen. Das klingelnde Handy, der Fernseher oder anstehende Hausarbeiten dürfen nicht zu zeitfressenden Ablenkungen werden.

Um das zu verhindern, empfehlen wir eine To-do-Liste. Hier solltest du alle Aufgaben notieren, die du während deines Arbeitstages bzw. deiner Arbeitswoche erledigen musst. Das hilft dir, organisiert vorzugehen und den Überblick zu behalten.

Achte darüber hinaus auch darauf, deine Arbeitszeiten so zu legen, dass Kollegen bzw. Kunden dich erreichen können. Plane auch abends zu arbeiten. In dieser Zeit solltest du Aufgaben bearbeiten, die keinen Kontakt erfordern.

! Wir empfehlen in jedem Fall: Trenne Arbeit und Privates. Während der Arbeitszeit bleiben z. B. der Fernseher und das private Handy aus. Haben Sie Feierabend, gilt das ebenso für den PC und das Firmenhandy.

Video: Homeoffice in Coronazeiten

Viele arbeiten mittlerweile aus dem Homeoffice. In diesem Clip geben wir Tipps und Hilfestellungen, wie man effizient im Homeoffice arbeiten kann und was man dabei beachten sollte.

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Homeoffice mit Kind

Das Corona-Virus beeinflusst nicht nur die Arbeitswelt. Auch viele Schulen, Kindergärten und Tagespflege-Einrichtungen mussten schließen. Viele berufstätige Eltern stehen somit vor gleich 2 Herausforderungen: das Arbeiten im Homeoffice und das Arbeiten mit Kind.

Selbstorganisation für Fortgeschrittene

Wem es schon schwerfällt, sich selbst im Homeoffice zu organisieren, der sieht das Arbeiten mit Kind vielleicht als unlösbare Aufgabe. Doch keine Sorge, wir haben auch für diesen Fall einige Tipps für dich gesammelt.

  • Arbeitest du und dein Partner beide von zu Hause, könnt ihr beispielsweise in Schichten arbeiten. Während einer arbeitet, kümmert sich der andere um Kind und Haushalt. Nach der Mittagspause zum Beispiel wird getauscht.
  • Bei der Kinderbetreuung könnt ihr ebenfalls mit einem Stundenplan arbeiten. Legt fest, wann Zeit ist für Hausaufgaben, Kreatives, Spielzeit und Ruhepausen. Sind die Kinder im Bett, haben beide Elternteile Zeit, die fehlenden Arbeitsstunden nachzuholen.

Homeoffice in Corona-Zeiten: Steuerliche Erleichterungen

Voraussetzung häusliches Arbeitszimmer

Hast du bei deinem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, ist ein zusätzliches häusliches Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzbar. Schließt der Arbeitgeber aber das Büro und verpflichtet die Mitarbeiter im Homeoffice zu arbeiten, sieht es anders aus.

Steht nämlich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann man Kosten für das Homeoffice in voller Höhe von der Steuer absetzen. Arbeitet man im Wechsel im Homeoffice und im Büro, kommt es auf den Umfang an. Bei 3 Tagen pro Woche im Homeoffice kann man auch die vollen Kosten absetzen. Sind es aber nur 2 Tage pro Woche, erhält man leider nichts. Die Kosten müssen immer einzeln nachgewiesen werden.

Bisherige Regeln für das Arbeitszimmer

Beachten musst du allerdings noch die Grundregeln für ein häusliches Arbeitszimmer:
Es muss sich um einen eigenen, abgeschlossenen Raum handeln.

  • Arbeitsecken oder der Esszimmertisch sind kein Arbeitszimmer.
  • Die private Mitbenutzung des Raumes muss weniger als 10 Prozent betragen.
  • Keine privaten Gegenstände, wie Sportgeräte oder Hobby-Utensilien.
Experten Tipp

Belege fürs Homeoffice

Wenn du für die Zeit des zwangsweisen Homeoffice einen Raum wirklich nur als Arbeitszimmer nutzt, richte es entsprechend ein und dokumentiere das auch. Mache am besten Bilder von deinem Arbeitszimmer. So bist du bei Nachfragen des Finanzamts gewappnet.

Denn wenn du das Homeoffice nach Ende der Krise wieder privat nutzt, fehlen dir wichtige Nachweismöglichkeiten! Halte auch einen Nachweis bereit, dass dein Arbeitgeber dich ins Homeoffice geschickt hat!

Diese Nachweise solltest du bereithalten:

  • Anordnung des Arbeitgebers zum Homeoffice
  • Nachweis über Arbeitszeiten
  • Beginn und Ende der Homeoffice-Zeit
  • Fotos des Arbeitszimmers
  • Esszimmer, Sofa und Couchtisch etc.

Falls du kein eigenes Arbeitszimmer hast, dann sieht es bisher steuerlich nicht so gut aus. Benutzt du dein Wohn- oder Esszimmer auch zum Arbeiten, ist es trotzdem noch kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne. Und somit ist bislang auch kein Abzug in deiner Steuererklärung zulässig.

Absetzbare Kosten

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ermittelt man anteilig anhand der Zimmergröße zur gesamten Wohnfläche. Prozentual kann man dann folgende Kosten bei der Steuer absetzen:

  • Miete/ Abschreibung bei Wohneigentum
  • Nebenkosten, wie Strom, Wasser, usw.
  • Müllgebühren
  • Hausrat-/ Wohngebäudeversicherungen
  • Reinigungskosten

Ausstattung des Arbeitszimmers

Zum Arbeiten von zu Hause benötigst du neben dem Arbeitszimmer auch die entsprechende Ausstattung. Diese wird zum Glück nicht so streng geprüft, wie das Arbeitszimmer. Das bedeutet, dass du Bürozubehör auch absetzen kannst, wenn du kein Arbeitszimmer hast. Natürlich gilt das nur, wenn du die Gegenstände auch wirklich für deinen Beruf nutzt. Das könnten sein:

  • Notebook
  • Bildschirm
  • Drucker
  • Schreibtisch / Arbeitsstuhl
  • Büromaterialien

Hoteloffice anstatt Homeoffice

Eine Alternative zum Arbeiten von Zuhause ist das Arbeiten im Hotel. Hotelzimmer können als Arbeitsplatz angemietet werden – ungestört und mit WLAN. Da es ein außerhäusliches Arbeitszimmer ist, gelten steuerlich die strengen Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht.

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