Handy absetzen

Smartphone & Handy absetzen

Nicht nur das Handy, sondern auch die Kasse klingeln lassen

Ob schnell eine E-Mail beantworten oder unterwegs den Kunden zurĂŒckrufen — nicht selten ist das private Handy auch fĂŒr den Job im Einsatz. Das Gute daran: Sobald der Job im Spiel ist, kann man sich Geld zurĂŒckholen. Wie genau man das Handy absetzen kann, zeigen wir hier.

Privates Smartphone fĂŒr die Arbeit?

Dann bekommst du Geld vom Finanzamt zurĂŒck. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kosten von der Steuer absetzen. Bist du Arbeitnehmer, kannst auch du davon profitieren. Tipp: Auch deinen Computer kannst du von der Steuer absetzen.

Die wichtigste Voraussetzung heißt: Berufliche Nutzung

Denn nur, wenn du dein Handy auch tatsĂ€chlich fĂŒr die Arbeit benutzt, kannst du damit Steuern sparen. Ein „Chef, ich komme heut spĂ€ter“-Anruf reicht dafĂŒr leider nicht aus.

Die berufliche TĂ€tigkeit muss zum Smartphone-Einsatz passen

Bei Kommunikations- und Medienberufen ist das klar gegeben. Auch bei Außendienstmitarbeitern besteht in der Regel kein Zweifel. Andere mĂŒssen dem Finanzamt jedoch plausibel nachweisen, dass das GerĂ€t auch fĂŒr Berufszwecke genutzt wird.

Wie weise ich nach, dass das Handy beruflich genutzt wird?

Schreiben vom Chef

Die einfachste Möglichkeit, den Nachweis fĂŒrs Finanzamt zu bringen: Frag deinen Chef, ob er ein Schreiben ausstellt. In diesem bescheinigt er, dass das Handy auch beruflich genutzt wird. Das legst du dann einfach der SteuererklĂ€rung bei. So kannst du die HĂ€lfte der Kosten absetzen, bei einer guten BegrĂŒndung sogar bis zu 80 Prozent vom Kaufpreis!

Smartphone-Tagebuch

Das Fahrtenbuch beim Dienstwagen ist keine Seltenheit. Aber ein Smartphone-Tagebuch? Auch, wenn das vermutlich nicht viele kennen — beim Steuern sparen hilft es dennoch. Diese Variante ist zwar etwas aufwendiger, erhöht aber die Chancen auf den Steuervorteil. Schreibe drei Monate lang ein Smartphone-Tagebuch. Vermerke darin Datum, Dauer und Grund fĂŒr jeden Anruf. Mit einem Einzelverbindungsnachweis geht das natĂŒrlich noch einfacher. Findet das Finanzamt die Aufzeichnungen glaubhaft, kannst du in der Regel die HĂ€lfte des Kaufpreises absetzen.

Berufsgruppe

Bestimmte TÀtigkeiten erfordern oft die Nutzung eines Smartphones im beruflichen Alltag. Dann ist es einfacher dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass du das GerÀt wirklich in deinem Beruf nutzt. Zu diesen Berufsgruppen zÀhlen:

  • Journalisten
  • Vertriebsmitarbeiter
  • Berater
  • Makler
  • Außendienstler
  • Jobs im Veranstaltungsbereich
  • Jobs im Bereich Marketing/Medien
  • und Ă€hnliche

Video: Handyrechnung absetzen

Wie genau du deine Telefonrechnung von der Steuer absetzen kannst, zeigen wir dir in diesem Video.

Handy: Kaufpreis absetzen

Bis 800 Euro

Du hast ein echtes SchnÀppchen gemacht und ein Smartphone bis 952 Euro brutto (800 Euro netto) gekauft? Dann kannst du den Beitrag komplett im Jahr des Kaufs als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Über 800 Euro

NatĂŒrlich kannst du auch teurere Handys absetzen. Dann heißt es aber: Kosten verteilen. Und zwar ĂŒber einen Zeitraum von 5 Jahren, genauer 60 Monaten. Denn diesen Zeitraum gibt die amtliche AfA-Tabelle als ĂŒbliche Nutzungsdauer von Smartphones vor. Mehr zum Thema Abschreibung erfĂ€hrst du in unserem Beitrag zur AfA.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Smartphone von der Steuer absetzen

Im April 2021 hat Stefan ein Smartphone fĂŒr 900 Euro brutto gekauft. Da der Betrag ĂŒber 800 Euro liegt, gilt eine Abschreibung ĂŒber 60 Monate.

900 Euro Ă· 60 Monate = 15 Euro pro Monat

Im Jahr 2021 hat Stefan das Smartphone 9 Monate genutzt, von April bis Dezember.

15 Euro · 9 Monate = 135 Euro

Insgesamt kann Stefan also 135 Euro in seiner SteuererklĂ€rung fĂŒr 2021 als Werbungskosten eintragen.

Handyvertrag? Absetzen!

Das ist nicht alles! Denn wird das Handy auch beruflich genutzt, können auch laufende Telefonkosten abgesetzt werden. Das sind beispielsweise Kosten fĂŒr Telefonate und Internetnutzung. Kurz gesagt: Dein Handyvertrag.

Hier gilt als Faustregel: Ohne Nachweis kannst du pauschal 20 Prozent der Kosten absetzen. Du musst dem Finanzamt trotzdem eine glaubhafte BegrĂŒndung fĂŒr die berufliche Nutzung vorlegen. Bei diesem pauschalen Ansatz gibt es eine monatliche Höchstgrenze von 20 Euro. Möchtest du mehr absetzen, brauchst du auch hier entweder ein Schreiben vom Chef oder ein Smartphone-Tagebuch.

Smartphone vom Arbeitgeber gestellt ist steuerfrei

Die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software kann steuerfrei genutzt werden. Dazu zÀhlt auch das Diensthandy. Du kannst hier also keine Kosten in der SteuererklÀrung angeben.

Behandlung von geldwerten Vorteilen

Bekommst du von deinem Arbeitgeber geldwerte Vorteile, wie z. B. Firmenwagen, Handy und Co., dann sind diese Leistungen bis zu 44 Euro brutto pro Monat steuerfrei. Liegen sie in einem Jahr ĂŒber 528 Euro (44 Euro · 12 Monate), wird der Differenzbetrag versteuert. Das ĂŒbernimmt in dem Fall dein Arbeitgeber mit pauschalen SteuersĂ€tzen und gibt diese direkt weiter. Du kannst das alles auf deiner Lohnabrechnung bzw. Lohnsteuerbescheinigung nachlesen.

FĂŒr sogenannte entgeltliche SachbezĂŒge, wie etwa Rabatten bei der betrieblichen Mensa, gibt es spezielle Tabellen, die den Höchstwert fĂŒr diese Leistungen festsetzen. Liegen die tatsĂ€chlichen Kosten der Verpflegung oder Unterkunft ĂŒber dem Sachbezugswert, musst du den Differenzbetrag wieder versteuern. Hier gilt die 44 Euro-Grenze nicht.

Handy-Reparatur absetzen

Ja, das geht tatsÀchlich. Und zwar kannst du Handwerkerleistungen in deiner SteuererklÀrung angeben. 20 Prozent deiner Ausgaben werden dir dabei angerechnet. Insgesamt sind es höchstens 1.200 Euro pro Jahr.

Es gibt aber einen kleinen Haken: Die SteuervergĂŒnstigung wird nur dann gewĂ€hrt, wenn die Reparaturarbeiten in deinem Haushalt durchgefĂŒhrt werden. Es ist also unbedingt erforderlich, dass das Smartphone, der Fernseher oder die Waschmaschine zu Hause repariert werden. Wenn du das das defekte GerĂ€t zur Reparatur bringst, gibt’s keinen Steuerbonus (BT-Drucksache 18/13202 vom 25.7.2017, S. 23).

Was gilt fĂŒr SelbststĂ€ndige?

SelbststĂ€ndige setzen die Kosten nicht als Werbungskosten ab, sondern geben sie bei den Betriebsausgaben an. Wird das Handy ausschließlich oder mit ĂŒber 90 % beruflich genutzt, kannst du die Kosten als SelbststĂ€ndiger vollstĂ€ndig absetzen.

FĂŒr den Kauf eines neuen Smartphones gelten auch hier Grenzen beim Preis. Diese Grenzen entscheiden, ĂŒber welchen Zeitraum das GerĂ€t abgeschrieben wird:

  • Liegt der Bruttopreis unter 952 Euro, kannst du es voll absetzen
  • Liegt der Preis darĂŒber, musst du es ĂŒber 5 Jahre abschreiben

Was gilt fĂŒr Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer das Handy absetzen? Auch das geht. Wenn du keine Befreiung der Umsatzsteuer beantragt hast, kannst du dir die Umsatzsteuer des Kaufs einfach zurĂŒckholen. Das geht ĂŒber die Vorsteuer.

Den Vertrag gibst du auch in den Nettokosten der Betriebsausgaben an. Dann wird dir die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurĂŒckerstattet.

Handykosten in die SteuererklÀrung eintragen

Wenn du Arbeitnehmer bist, trÀgst du die Daten zu deinem Handy im Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und PensionÀre > Ausgaben (Werbungskosten) > Arbeitsmittel ein.

Mit WISO Steuer geht’s aber noch einfacher: Scanne deine Rechnungen einfach per App ein. Danach ziehst du sie per Drag & Drop in deine SteuererklĂ€rung. So sparst du dir lĂ€stiges Abtippen.

Handy SteuererklÀrung eintragen

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfĂŒgen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF fĂŒr deine SteuererklĂ€rung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

FAQ: Handy absetzen

In welcher Höhe kann ich Handykosten steuerlich geltend machen?

FĂŒr deinen Handyvertrag bekommst du 20 %, maximal 20 Euro pro Monat zurĂŒck.
FĂŒr die Kaufkosten: Nutzt du dein Handy zu 90 % beruflich und kannst das auch nachweisen? Dann kannst du die Kosten in voller Höhe absetzen.
DafĂŒr gibt es verschiedenen Möglichkeiten:

  • Mit einem Schreiben deines Chefs
  • Mit einem Nutzungs-Tagebuch (GesprĂ€chspartner, Dauer, Tag, Uhrzeit)
  • Mit Einzelnachweisen deines Mobilfunkanbieters
Ja, solange du nachweisen kannst, dass du es zu 100 % beruflich nutzt. Unser Tipp: Am besten ist es, wenn du zwei Handys hast. Eins fĂŒr private und das andere fĂŒr berufliche Zwecke. So kannst du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass du die Kosten absetzen willst.
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Quelle: Bundesfinanzministerium, Billomat