Quellenabzugsverfahren

Wann werden Steuern direkt an der Quelle abgezogen?

Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer werden bereits im Laufe des Jahres vom Arbeitgeber bzw. einem Kreditinstitut direkt an der Quelle abgezogen. Also bevor man sein Gehalt ausgezahlt bekommt. Dieses Vorgehen nennt sich Quellenabzugsverfahren.

Die Lohnsteuer wird von Arbeitgeber monatlich zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer vom Bruttolohn direkt einbehalten. Der Arbeitgeber bescheinigt die Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge als Vorauszahlung auf die endgültig zu zahlende Einkommensteuer, die bei der Steuerveranlagung ermittelt wird.

Quellenabzugsverfahren erklärt

Vergleichbar ist das Verfahren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die im Laufe des Jahres gezahlte Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) ist seit 2009 in der Regel abgegolten. Das heißt, die Einkünfte müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden. Eine Anrechnung der Kapitalertragssteuer in der Steuerveranlagung ist nur möglich, wenn die Kapitaleinkünfte nach dem Grund- bzw. Splittingtarif besteuert werden, zum Beispiel im Rahmen einer Günstigerprüfung oder eines Antrags auf Überprüfung des Steuereinbehalts. Gib die Kapitalertragssteuer und ggf. ausländischen Quellensteuern unbedingt in der Steuererklärung an und füge die Steuerbescheinigung deiner Bank im Original bei.

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