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Wenn die Eltern das Studium zahlen

Wie können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Studierende Kinder werden häufig noch von den Eltern finanziell unterstützt, damit der eigene Lebensunterhalt während des Studiums gedeckt werden kann. Wer kann die Kosten für das Studium absetzen? Eltern oder Kind? Oder vielleicht beide?

Kurz & knapp

  • Bei auswärtiger Unterbringung eines volljährigen Kindes gibt es den Ausbildungsfreibetrag
  • Hast du keinen Kindergeldanspruch mehr, kannst du Unterhaltszahlungen bis zu 10.908 Euro (bis 2022: 10.347 Euro) anrechnen lassen
  • Die (vorübergehende) Übertragung von Einkommensquellen an dein Kind kann viel Steuern sparen
  • WISO Steuer unterstützt dich bei der Eingabe der Kosten für das Studium deines Kindes

Studienkosten des Kindes absetzen

Das Studium kann ganz schön teuer werden: WG-Miete, Nebenkosten, Lebensmittel kaufen, Semesterbeitrag und vieles mehr. Kein Wunder, dass Studenten da finanzielle Unterstützung brauchen. Leider bekommt nicht jeder Student BAföG. Oft helfen dann die Eltern, die Studienkosten abzudecken.

Auch für dich als Elternteil ist es nicht immer leicht, die Kosten zu stemmen. Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, wie Eltern die Kosten für das Studium von der Steuer absetzen können.

Ausbildungsfreibetrag nutzen

Wenn dein volljähriges Kind für das Studium umgezogen ist – zum Beispiel in eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer – kannst du den Ausbildungsfreibetrag in deiner Steuererklärung nutzen. Dafür werden dir pro Kalenderjahr 1.200 Euro (bis 2022: 924 Euro) vom Einkommen abgezogen. Das bedeutet für dich: Weniger Steuern zahlen.

Den Ausbildungsfreibetrag beantragst du über deine Steuererklärung. Er ist dafür gedacht, die übernommenen Kosten der Unterbringung für dein Kind auszugleichen. Aber: Meistens ist das Studium viel teurer. Ein Großteil deiner Kosten fallen steuerlich gesehen daher unter den Tisch.

Unterstützung bedürftiger Personen als Alternative

Die monatlichen Zahlungen an dein Kind können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden. Denn sie zählen zur Unterstützung bedürftiger Personen. Ohne deine finanzielle Hilfe könnte dein Kind den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten. Somit sind bis zu 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro) möglich.

Voraussetzung: kein Kindergeldanspruch

Eine Voraussetzung gibt es jedoch: Du darfst keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Bei einem Kind im Studium ist das in der Regel erst ab 25 Jahren der Fall.

Einkünfte deines Kindes werden abgezogen

Gleichzeitig gilt, dass eigene Einnahmen deines Kindes gegengerechnet werden. Dazu zählen auch Minijobs und BAföG. Deswegen kann es sein, dass vom Unterhaltshöchstbetrag nicht mehr viel übrig bleibt.

Einkommensquellen auf das Kind übertragen

In der Regel überweisen Eltern ihrem Kind Geld für Miete, Semesterbeiträge und Einkäufe. Oder das Geld wird in bar übergeben. Eine andere Möglichkeit ist, ganze Einkommensquellen auf das Kind (vorübergehend) zu übertragen.

Zum Beispiel kannst du deinem Kind an einem Vermietungsobjekt einen zeitlich befristeten Zuwendungsnießbrauch gewähren. Dann werden die Mieteinnahmen direkt an dein Kind abgetreten. Deine Werbungskosten der Immobilie (zum Beispiel Reparaturen und Gebäudeversicherungen) werden nicht übertragen. Das heißt: Nur Ausgaben, die dein Kind selbst bezahlt hat, kann es auch geltend machen.

Welche Vorteile gibt es, wenn du Einkommensquellen an dein Kind überträgst?

Du zahlst weniger Steuern

Die Mieteinnahmen zählen nicht mehr zu deinem Einkommen. Dein zu versteuerndes Einkommen ist damit geringer. Also musst du auch weniger Steuern zahlen.

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Kleiner Wermutstropfen

Vor allem die lukrative Immobilien-Abschreibung fällt für die Zeit des Zuwendungsnießbrauchs weg. Denn sie kann nur vom Besitzer von der Steuer abgesetzt werden. Das bist weiterhin du. Da du aber keine Einnahmen mehr hast, kannst du deine Werbungskosten für die Immobilie nicht absetzen. Das heißt: Der Zuwendungsnießbrauch lohnt sich vor allem bei älteren Häusern, für die es wenig oder gar keine Abschreibung mehr gibt.

Oft gar keine Steuern fällig für dein Kind

Während des Studiums verdienen Studenten meist wenig oder kein Geld. Überträgst du Vermietungseinkünfte oder andere Einkommensquellen an dein Kind, muss es möglicherweise gar keine Steuern zahlen. Das liegt am Grundfreibetrag.

In 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro). Erst, wenn dein Kind mehr verdient hat, werden Steuern fällig. Und da der Prozentsatz für Einkommensteuer von der Höhe des Einkommens abhängt, wird bei deinem Kind mit Sicherheit nur ein wesentlich geringerer Steuersatz zu Buche schlagen als bei dir selbst.

Ist das rechtmäßig?

Die Übertragung von Einkommensquellen an dein Kind ist also ein Vorteil für die ganze Familie. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in der Vergangenheit bereits entschieden, dass die Verlagerung der Einkünfte rechtmäßig ist (Urteil vom 13.12.2016, 11 K2951/15). Es ist deine Entscheidung, ob du deinem Kind als Unterhalt Barmittel auszahlst oder ihm (auch befristet) die Einkommensquelle überträgst.

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Kann das Kind die Studienkosten von der Steuer absetzen?

Was ist, wenn du die Kosten für das Studium nicht absetzen kannst, weil du zum Beispiel noch Kindergeldanspruch hast? Kann dein Kind eine eigene Steuererklärung abgeben und die Studienkosten dort angeben?

Generell darf nur die Person Kosten von der Steuer absetzen, der die Ausgaben auch tatsächlich gezahlt hat. Hast du das Studium für dein Kind finanziert, kann es die Kosten also nicht in der eigenen Steuererklärung angeben.

Abgekürzter Zahlungsweg als Ausnahmefall

Wie ebenfalls so oft im Steuerrecht gibt es zu diesem Grundsatz auch eine Ausnahme: Die Rede ist vom sogenannten abgekürzten Zahlungsweg. Dieser liegt vor, wenn nicht dein Kind, sondern du die Rechnungen bezahlst.

Beispiel: Du übernimmst die Maklerkosten

Dein Kind hat einen dualen Studienplatz in Heidelberg ergattert. Dort möchte es nun auch wohnen. Also beauftragt dein Kind einen Makler mit der Suche nach einer Studentenwohnung. Bei Abschluss des Mietvertrags zahlt jedoch du die Maklerrechnung.

Zieht man diesen Vorgang auseinander, hast du deinem Kind das Geld für den Makler geschenkt und dein Kind mit dem Geldgeschenk den Makler bezahlt. Weil es die Maklerkosten aus dem geschenkten Geld indirekt selber gezahlt hat, kann dein Kind die Ausgabe auch als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Deine direkte Zahlung an den Makler ist lediglich eine Abkürzung des eigentlichen Zahlungswegs, der jedoch steuerlich zu keinem anderen Ergebnis führen darf. Der Werbungskostenabzug von deinem Kind bleibt also möglich.

Abgekürzter Vertragsweg

Eine solche Abkürzung ist auch grundsätzlich schon im Vertragsweg möglich. Dies bedeutet: Hätte nicht dein Kind den Vertrag mit dem Makler abgeschlossen, sondern du im Auftrag deines Kindes, wäre ein vorweggenommener Werbungskostenabzug bei deinem Kind aufgrund der Abkürzung des Vertragswegs immer noch möglich.

Allerdings müssen hier Besonderheiten beachtet werden: Im Gegensatz zum Zahlungsweg kann nicht jeder Vertragsweg abgekürzt werden. Dazu gehören beispielsweise Dauerschuldverhältnisse.

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Drittaufwand

Beauftragst du den Makler in Eigenregie, spricht man von einem Drittaufwand. Die Kosten gehören in dem Fall nicht in die Steuererklärung deines Kindes.

Besonderheit: Dauerschuldverhältnisse

Ein Beispiel für sogenannte Dauerschuldverhältnisse ist der Mietvertrag. Wegen fehlenden Einkünften kann es passieren, dass ein Vermieter dein Kind nicht als Vertragspartner akzeptiert. Wenn du den Mietvertrag für die Studentenwohnung abschließt, kann die Miete nicht mehr als Werbungskosten bei der Steuererklärung deines Kindes berücksichtigt werden.

Eine Abkürzung des Vertragswegs ist nämlich bei einem Dauerschuldverhältnis wie dem Mietvertrag nicht möglich. In diesem Fall bezahlst du nur deine eigene Mietschuld, da du im Vertrag als Mieter aufgeführt wirst.

Die optimale Gestaltung

Besser ist es, wenn dein Kind den Mietvertrag unterzeichnet. Du bürgst für dein Kind als zahlungsfähigen Mieter. Der Vermieter kann im Notfall auch auf dich zurückgreifen, um die Miete zu bekommen. Die Mietzahlungen gelten dann allerdings als vorweggenommene Werbungskosten bei deinem Kind.

So tragen Eltern die Kosten fürs Studium des Kindes in die Steuererklärung ein

Du übernimmst die Kosten rund ums Studium für dein Kind? Wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld hast, kannst du die Ausgaben in deiner Steuererklärung eintragen.

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