Verrechnungskonto - Privateinlage

  • Hallo,


    doch noch mal eine Frage zum Verrechnungskonto, obwohl ich mir die alten Beiträge dazu gerade durchgelesen habe, aber nicht sicher bin, ob ich am Ende des Jahres noch etwas gegenbuchen muss.


    Ich habe die letzten 2 Jahre all meine baren Privatausgaben (meist Kleinbeträge wie Briefmarken, Kopierpapier, aber auch Kilometerpauschale etc.) über das Verrechnungskonto gebucht. Das Geld kam von meiner privaten Geldbörse, was ja eine Privateinlage ist Auf dem Verrechnungskonto habe ich mir immer nur das richtige Konto rausgefischt, wie etwa Porto oder Büro. Nun haben sich in der Zwischenzeit über 4000 € im Minus angesammelt, da ich bar immer nur Sachen ausgebe aber nicht einnehme.


    Ist es zwingend erforderlich für das Finanzamt, dass ich diese 4000 € auf Null setze? Ich las, dass das jemand gemacht hat, aber ist es Pflicht, am Ende des Jahres dies gegen Privateinlage gegenzubuchen?


    Ich möchte gerne heute das Jahr 2019 abschließen, aber bin mir in dem Fall sehr unsicher.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    LG Dette

  • Moin,


    es müsste doch Tenor in den Beiträgen sein: müssen musst Du hier gar nichts- der Ausgleich des Verrechnungskontos ist nicht zwingend erforderlich, Du kannst aber es natürlich, wenn es Dir "optisch" besser gefällt :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • auf dem Verrechnungskonto biste da aber nicht richtig, die ganzen Bar Ausgaben und die entsprechenden Privateinlagen müssen ins Kassenbuch.


    Ich mach das immer so, neue Ausgabe anlegen oder kopieren zB. Porto 4910, Betrag alles eintragen, Kassenbon einscannen unter Dokumente.

    Wenn Du keine Barkasse hast in der Geld drin ist, kopierst die Ausgabe, löschst die Zuordnung zum Porto, machst aus dem negativen Betrag das Minus weg und deklarierst es als Privateinlage.


    Hab am Anfang auch alles im Verrechnungskonto gehabt und der Steuerberater war garnicht froh, hab dann alles händisch rübergeschoben ins Kassenbuch. Theoretisch kannst auch der Einfachheit halber hergehen und alles so lassen wie es jetzt ist, wenigstens eine jährliche Privateinlage rein, damit das Konto auf Null ist. Und dann für dieses Jahr alles ins Kassenbuch rein.

  • mein Steuerberater meint dass es bei sporadischer Nutzung und geringen Bargeldbeständen keine grossen Auflagen für die Kasse gibt, da es ja nicht wirklich eine richtige Kasse ist, vom Verrechnungskonto hat er mir jedenfalls abgeraten ist auch zu unübersichtlich da MB dort ja zich Einträge zu internen Verrechnunsgzwecken setzt und eine halbwegs vernünftige Kassenführung mit ersichtlichem Bargeldbestand nicht vernünftig gemacht werden kann

  • na ja, da scheint keiner so genau Bescheid zu wissen, wie groß die Auflagen nun sind. Ich hatte anfänglich alles in die Kasse gebucht, weil es für mich logischer erschien, aber dann hat mir jeder davon abgeraten, dies zu tun, weil ich dann an ganz viele Auflagen, die ich wieder vergessen habe, gebunden bin. Komisch, dass dein Steuerberater meint, dass es keine richtige Kasse ist. So sehe ich es auch, aber der Begriff Kasse scheint Kassenbuch zu heißen und ob es da wirklich unterschiedliche Auflagen gibt?

  • Moin!


    Die Frage ist, ob man eine Registrierkasse im Geschäft hat oder nicht. Bei vorhandener Registrierkasse greifen die umfangreichen Auflagen. Die scheint aber bei Michael1972 nicht vorhanden zu sein.


    da es ja nicht wirklich eine richtige Kasse ist,

    Normale Barausgaben sollte man schon gegen das Kassekonto buchen, Privateinlage geht auch, macht es aber unübersichtlich.


    Gruß

    Chris

  • Auf der einen Seite zietierst Du Texte zum Führen einer Kasse nach dem Kassengesetz und deswegen meidest Du das Kassenbuch, zum anderen umgehst dann die Regelungen indem Du auf das Verrechnungskonto buchst und meinst, damit bist Du raus :thumbsup:

    Sorry das ist Nonsens.

    Bargeldvorgänge gehören in das Kassenbuch inkl der Privateinlagen und nicht jeder ist dazu verpflichtet eine rechtssichere Kasse zu führen

    • Offizieller Beitrag

    Also Vorsicht. Maulwurf liegt hier schon korrekt. Seit wenigen Jahren muss jeder abwägen, ob es sich "lohnt" Kassenbuch zu führen.

    Ein EÜR'ler, der keine überwiegenden Bareinnahmen hat, muss nicht unbedingt Kassenbuch führen. Die Anforderungen sind unangenehm höher geworden. Während früher jeder Kassenbuch geführt hatte, selbst für Kleinbeträge, wägt erstmal ab, ob er Kassenbuch führen muss. Und wer nicht der Kassenbuchpflicht unterliegt, dem wird geraten über Verrechnung die Barbeträge zu buchen.

    Kassenführung: Bei Einnahmen-Überschussrechnung kein Kassenbuch erforderlich

    EÜR : Kassenbuchpflicht ? - Kassenbelege eintragen

  • Moin,


    damit bist Du raus

    natürlich.. denn:

    und nicht jeder ist dazu verpflichtet eine rechtssichere Kasse zu führen

    mhm, wir meinen aber schon das gleiche ?!


    Aber ich denke, wir drehen uns hier im Kreis.. :fie: denn:



    Ein EÜR'ler, der keine überwiegenden Bareinnahmen hat, muss nicht unbedingt Kassenbuch führen. Die Anforderungen sind unangenehm höher geworden. Während früher jeder Kassenbuch geführt hatte, selbst für Kleinbeträge, wägt erstmal ab, ob er Kassenbuch führen muss. Und wer nicht der Kassenbuchpflicht unterliegt, dem wird geraten über Verrechnung die Barbeträge zu buchen.

    Beste Grüße

    Maulwurf

  • das Kassenbuch

    d´accord mit meinem. Er hält auch nicht viel von Ausgleichsumbuchereien.

    Das ´Kassenbuch ´im heutigen Sinn sei nicht mehr, als eine Bildschirmanzeige der Buchungen/Umsätze/Salden des Sachkontos 1000 Kasse (Bar) welche anhand von Belegen am PC eingegeben werden, wie für jedes andere Sachkonto auch.
    Wenn eine reale Bargeldkasse vorhanden ist, muss die auch ´sturzfähig´sein.

    d.h. Bargeld raus....Quittung rein.

  • Da ich mich letztens auch mit dem Thema Verrechnungskonto beschäftigt habe: Ein Kassenbuch zu führen ist m.E. keine Pflicht. Solange sich Barausgaben in Grenzen halten (ich habe nur Barausgaben aus Privatvermögen, wenn sich die Ausgaben nicht per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlen lassen), also durch z.B. Porto und andere Kleinstbeträge, reicht die Buchung über Verrechnungskonto aus. Ähnlich steht es auch bei Haufe:

    Bareinnahmen ohne Kassenbuch erfassen

    Buchungssatz: Privatentnahmen an Erlöse

    • bar bezahlte Betriebsausgaben auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet wird.

    Buchungssatz: Betriebsausgaben an Privateinlagen