Gepostet am 26.11.2024;
Im Nachfolgenden werden alle Fragen rund um den Versand des Steuerfalls und den Erhalt des Steuerbescheids beantwortet.
Wurde meine Steuererklärung versendet?
Ob Ihre Steuererklärung versendet wurde, erkennen Sie am Sendeprotokoll in Ihrer Projektdatei. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
Das Finanzamt hat meinen mit Steuer-Versand versendete Steuererklärung nicht erhalten.
Falls Ihr zuständige Sachbearbeiters des Finanzamts Ihre abgegebene Steuererklärung nicht auffinden kann, teilen Sie diesem bitte mit, dass der Versand mit einem Organisations-Zertifikat der Buhl Data Service GmbH durchgeführt wurde und nicht mit einem persönlichen ELSTER Zertifikat. Ebenso teilen Sie dem Finanzamt bitte die Transferticketnummer mit. Mit dieser kann gezielt nach der Steuererklärung gesucht werden. Oftmals sorgt diese Information für eine Klärung.
Es gab Änderungen meiner Steuernummer nach Umzug oder meines Namens. Das Finanzamt findet meine Steuererklärung nicht.
Laut uns vorliegenden Informationen der Finanzverwaltung kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass das Finanzamt eine versendete Erklärung nicht auf dem herkömmlichen Weg findet. Die Ursache liegt meist darin, dass die Zuordnung der Steuernummer nicht erfolgt ist. Dies ist bei Wechsel der Steuernummer nach Umzug oder nach einer Namensänderung der Fall. Teilen Sie dem Finanzamt Ihre Identifikationsnummer oder Ihre Steuernummer mit. Eine gezielte Suche hiernach führt dann zum Erfolg. Ein erneuter Versand ist nicht notwendig. Die Informationen im Sendebericht (Transfer-Ticket und Telenummer) dienen als Nachweis für den erfolgreichen Versand.
Wie ist der Bearbeitungsstand meiner Steuererklärung? Wann erhalte ich meinen Steuerbescheid?
Die Bearbeitungszeit der einzelnen Finanzämter ist individuell. Wir haben keine Informationen, wie lange die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung in Anspruch nimmt. Einzelne Finanzämter haben aktuell eine Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten. Diese Informationen kann Ihnen ausschließlich das Finanzamt geben.
Ich finde meinen Steuerfall nicht im ELSTER-Onlineportal.
Im ELSTER-Onlineportal der Finanzverwaltung kann weder der Eingang der Einkommensteuererklärung noch deren Bearbeitungsstand eingesehen werden. Der Steuerfall wird aus Ihrem Steuerprogramm direkt an das Finanzamt gesendet.
Ich habe keinen Ausdruck zum Unterschreiben erhalten.
Die Versandart "ELSTER mit eigener Unterschrift" wird seitens des Finanzamtes seit mehreren Veranlagungsjahren nicht mehr angeboten. Eine komprimierte Erklärung wird daher nicht mehr angeboten.
Das Finanzamt hat meine Belege nicht erhalten.
Grundsätzlich gilt die Belegvorhaltepflicht. In bestimmten Fallkonstellationen kann eine Belegnachreichung erforderlich sein. Das Hochladen in die Steuer-Box stellt nicht automatisch den Versand der Belege dar. Nachdem die Steuererklärung erfolgreich versendet wurde, klicken Sie erneut "Steuererklärung abgeben" an und wählen "Unterlagen nachreichen". Anschließend können PDF-Dateien von Ihrem Computer zum elektronischen Versand mittels Steuer-Versand oder ELSTER-Zertifikat ausgewählt werden.
Wo finde ich meinen Bescheid? Ich finde die PDF-Datei nicht.
Innerhalb Ihrer Projektdatei finden Sie einen elektronischen Vergleich. Hierbei handelt es sich um die angekündigte verschlüsselte Datei. Den amtlichen Bescheid erhalten Sie postalisch. Besitzen Sie ein eigenes ELSTER-Zertifikat und haben im ELSTER-Onlineportal die Zustimmung der Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt, rufen Sie den amtlichen Bescheid im ELSTER-Onlineportal ab.
Der elektronische Vergleich wurde nach Finanzamtswechsel nicht bereitgestellt.
Ändert sich das Finanzamt, werden Steuererklärungen in einigen Fällen intern an das neue zuständige Finanzamt weitergeleitet. In diesem Fall werden die übermittelten Daten weitergeleitet. Die Originale, von Ihnen versendete Projektdatei, liegt dem neuen Finanzamt dann nicht vor. Da der elektronische Vergleich ausschließlich an diese übermittelt werden kann, werden die Vergleichsdaten nicht bereitgestellt. Bitte vergleichen Sie in diesem Fall den amtlichen Steuerbescheid mit der Berechnung der Software.
Mein geänderter Steuerbescheid wird mir nicht elektronisch bereitgestellt.
Ein geänderter Bescheid wird ausschließlich postalisch oder als PDF-Datei im ELSTER-Onlineportal bereitgestellt. Aufgrund gesetzlicher Grundlagen haben wir hierauf keinen Einfluss.