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Verlustbescheinigung

Bis zum 15.12. beantragen

Wer Geld investiert und Verluste gemacht hat, sollte noch bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung für die Steuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste über die Steuer ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.

Kurz & knapp

  • Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten bei mehreren Banken funktioniert nur über die Steuererklärung
  • Für die Verrechnung muss eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragt werden
  • Mit der Verlustbescheinigung berücksichtigt das Finanzamt die Verluste in der Steuererklärung

Was ist eine Verlustbescheinigung?

Die Verlustbescheinigung ist kein automatischer Teil der Jahressteuerbescheinigung über Kapitalerträge von Banken. Wenn Verluste angefallen sind, erstellt deine Bank dir die Bescheinigung über aufgelaufene Verluste des letzten Jahres nur auf Antrag. Du benötigst sie, wenn du Depots bei mehreren Banken hast und deine Verluste in der Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen lassen willst.

Wann brauche ich eine Verlustbescheinigung?

Investierst du Geld in Wertpapiere, Aktien oder ETF, musst du auf die Einnahmen daraus ggf. Abgeltungssteuer bezahlen. Daher ist das wichtig, bei der Bank den Freistellungsauftrag zu erteilen, um von dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag zu profitieren. Damit blieben deine Gewinne bis zu 1.000 Euro (bei Singles) bzw. 2.000 Euro (bei Verheirateten) steuerfrei. Bis 2022 lagen die Grenzen bei 801 Euro bzw. 1.602 Euro.

Vor allem in der aktuellen Lage fahren viele aber Verluste ein. Bereits während des Jahres verrechnen die Banken Verluste und Gewinne intern. Dafür nutzen sie getrennte Töpfe – für „Aktien“ und „Sonstiges“. So stellen die Banken sicher, dass Verluste korrekt verrechnet werden. Denn: Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nur mit Kapitalerträgen, Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden und nicht mit anderen Einkünften, wie zum Beispiel aus Vermietung. Auch untereinander dürfen die verschiedenen Töpfe nicht ausgeglichen werden.

Können Verluste in einem Jahr nicht ausgeglichen werden, macht die Bank selbst einen internen Verlustvortrag in die Folgejahre – ohne Auswirkung bei deiner Steuer. Hast du Depots bei mehreren Banken, kann eine bankübergreifende Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten auch nicht vorgenommen werden. Hier kommt die Verlustbescheinigung ins Spiel.

Mehrere Banken: Verluste bankübergreifend verrechnen

In einer Verlustbescheinigung weist eine Bank Verluste in Wertpapierdepots oder auf Konten aus, die sie nicht automatisch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet hat. Diese nicht verrechneten Verluste kannst du dann mithilfe der Bescheinigung in der Steuererklärung angeben. Hast du also bei einer Bank einen Gewinn gemacht und bei der anderen einen Verlust, kannst du dies in der Steuererklärung gegenüberstellen und dir die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer auf Gewinne zurückholen.

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Wie kann ich die Verlustbescheinigung beantragen?

Den Antrag für die Verlustbescheinigung kannst du in der Regel online in deinem Bankaccount stellen. Es geht aber auch per E-Mail oder telefonisch.

Bis wann muss Verlustbescheinigung beantragt werden?

Stichtag für den Antrag einer Verlustbescheinigung ist jeweils der 15.12. des laufenden Jahres. Nur wer den Antrag bis zu dieser Frist einreicht, erhält von der Bank die Verlustbescheinigung für die Steuererklärung.

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Kann ich die Verlustbescheinigung rückwirkend beantragen?

Du weißt bis zum 15.12. noch nicht genau, ob du in diesem Jahr Verluste erwirtschaftest? Leider hat das keine Auswirkungen auf die Antragsfrist. Du kannst also die Frist nicht verlängern (lassen) und auch nicht die Verlustbescheinigung nachträglich beantragen. Sobald die Bescheinigung ausgestellt ist, stellen die Banken den Verlusttopf auch intern auf Null.

Was passiert, wenn ich keine Verlustbescheinigung beantrage?

Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken lassen sich nur über die jährliche Steuererklärung verrechnen. Versäumst du die Frist oder forderst du keine Verlustbescheinigung an, trägt die Bank den nicht ausgeglichenen Verlust auf das nächste Jahr intern vor, um künftig fällige Zins- oder Dividendengutschriften oder Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren ohne Steuerabzug auszahlen zu können. Heißt: Die Verluste werden weiter automatisch bankintern mit Gewinnen verrechnet. Erst im folgenden Jahr kannst du erneut die Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragen.

Was passiert, wenn die Verluste bei der Steuererklärung nicht vollständig berücksichtigt werden?

Wenn die bescheinigten Verluste deiner Bank höher sind als die Gewinne bei einer anderen Bank, bleiben von diesen Verlusten Beträge offen. Das Finanzamt stellt dir dann zusammen mit dem Steuerbescheid eine Bescheinigung darüber aus. Diese nennt sich „verbleibender Verlustvortrag“.

Dieser verbleibende Verlust wird dann automatisch vom Finanzamt in den folgenden Jahren berücksichtigt – aber nur, wenn du Gewinne aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung angibst. Gibt es auch in Folgejahren keine Gewinne, werden die Verluste einfach immer weitergegeben in die nächsten Steuerjahre.

Auch interessant:

Auf einen Blick: Du hast Depots bei unterschiedlichen Banken? So gehst du bei Verlusten vor:

  • Du beantragst die Verlustbescheinigung

Beantrage die Verlustbescheinigung bei der verlustführenden Bank. Behalte aber die Frist im Auge: Die Bescheinigung kannst du bis zum 15.12. eines Jahres anfordern.
Der Verlustverrechnungstopf wird bei der Bank dann auf Null gestellt.

  • Du gibst die Verluste in der Steuererklärung ein

Diese Verluste gibst du dann in deiner Steuererklärung bei den Kapitalerträgen an. Auf Nachfrage vom Finanzamt legst du die Bescheinigung vor.

Das Finanzamt verrechnet dann den Verlust mit positiven Kapitalerträgen anderer Banken. Auch diese musst du dann natürlich in deiner Steuererklärung angeben. Dafür erhältst du jährlich eine Steuerbescheinigung über Kapitalertragsteuer von deiner Bank. Auf diese Weise verkleinert sich der Gewinn, auf den du die Steuer zahlen musst. Hast du zu viele Steuern bezahlt, erhältst du eine Rückerstattung.

Wie gebe ich die Verlustbescheinigung in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung reichst du die Verlustbescheinigung mit der Anlage KAP ein. Einfacher funktioniert das aber mit WISO Steuer. Hier brauchst du dir keinen Kopf über passende Formulare zu machen. Das Programm navigiert dich sicher durch die Steuererklärung und gibt dir Tipps, wie du noch mehr Geld zurückholen kannst.

Deine Angaben machst du unter: Sparer und Vermieter › Zinsen und andere Kapitalerträge › Steuerbescheinigungen

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FAQ: Verlustbescheinigung & Steuererklärung

Warum brauche ich eine Verlustbescheinigung?

Hast du Depots bei mehreren Banken, können sie deine Verluste und Gewinne nicht untereinander verrechnen. Das geht nur über deine Steuererklärung. Mit der Verlustbescheinigung weist die verlustführende Bank aus, wie hoch deine Verluste sind. Diese kannst du dann in der Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen lassen.
Um die Verlustbescheinigung zu erhalten, musst du einen Antrag bei der Bank mit Verlusten stellen. Das kannst du in der Regel einfach online über App oder bzw. im Browser, per E-Mail oder telefonisch erledigen.
Bis zum 15.12. des laufenden Jahres kannst du den Antrag für die Verlustbescheinigung bei der Bank stellen. Hast du das vergessen, bekommst du leider keine Fristverlängerung. Die Bank überträgt dann automatisch den Verlustverrechnungstopf samt den nicht verrechneten Verlusten intern auf das nächste Jahr (Verlustvortrag). Die Verluste kannst du dann im Folgejahr bei dieser Bank nutzen, um Gewinne zu mindern. Erst im nächsten Jahr kannst du dann erneut bis zum 15.12. eine weitere Verlustbescheinigung bei deiner Bank beantragen.
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