Lohnsteuer­be­schei­ni­gung

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Deine Steuer beginnt mit deiner Lohnsteuer­be­schei­ni­gung 2025. Mach ein Foto, WISO Steuer übernimmt alles automatisch und zeigt dir, wie viel Geld du zurückbekommst.

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Lohn­steuer­be­schei­ni­gung 2025
ist da?

Einfach abfotografieren – WISO Steuer zeigt dir, wie viel Geld
du zurückbekommst. Mit weiteren Tipps lässt du deine Erstattung wachsen!

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FAQ: Lohnsteuer­be­schei­ni­gung

Was ist die Lohnsteuer­be­schei­ni­gung?

Die Lohnsteuer­be­schei­ni­gung? ist ein offizielles Steuerdokument und fasst deinen Bruttolohn, gezahlte Steuern und Sozialabgaben des Vorjahres zusammen.

Wofür brauche ich die Lohnsteuer­jahres­be­schei­ni­gung?

Wichtig ist die Bescheinigung vor allem für deine Steuererklärung. So kannst du herausfinden, ob du das Jahr über zu viel Steuern gezahlt hast und dir diese vom Finanzamt wieder zurückholen. Das Ergebnis wird dir sofort angezeigt, wenn du deine Lohnsteuer­be­schei­ni­gung per Foto hochlädst.

Wo bekomme ich die Lohnsteuer­be­schei­ni­gung her?

Du erhältst die Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber – entweder per Post oder in digitaler Form. Hast du sie noch nicht bekommen, fragst du am besten in der Personalabteilung nach.
 
Du kannst sie bei WISO Steuer auch elektronisch abrufen und in deine Steuererklärung automatisch eintragen lassen.

Bis wann muss mir mein Arbeitgeber die Lohnsteuer­be­schei­ni­gung aushändigen?

Bis Ende Februar muss dein Arbeitgeber die lohnsteuerrelevanten Daten fürs Vorjahr an das Finanzamt mitteilen. Anschließend erhältst auch du eine Kopie.

Was mache ich, wenn ich die Be­schei­ni­gung verloren habe?

Kein Problem – du kannst sie beim Arbeitgeber neu anfordern. Noch einfacher: WISO Steuer ruft die elektronische Version automatisch ab und trägt sie automatisch in deine Steuererklärung ein. So findest du heraus, ob du im letzten Jahr zu viele Steuern gezahlt hast und das Finanzamt dir Geld erstatten wird.

Bekomme ich auch bei einem Minijob eine Lohnsteuer­jahres­be­schei­ni­gung?

Ja, auch bei Minijobs muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen, wenn Lohnsteuer abgeführt wurde.

Was passiert, wenn auf der Lohnsteuer­be­schei­ni­gung ein Fehler ist?

Bitte deinen Arbeitgeber um Korrektur, denn nur er darf die Daten ändern.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Lohnsteuer­be­schei­ni­gung ist dein Schlüssel zur Steuererstattung. Sie enthält alle wichtigen Daten zu deinem Gehalt, den gezahlten Steuern und Sozialabgaben des gesamten Jahres. Du brauchst sie, um deine Steuererklärung richtig und vollständig einzureichen.
 
Mit WISO Steuer musst du keine Zahlen abtippen: Einfach Bescheinigung fotografieren oder digital abrufen und die App füllt deine Erklärung automatisch aus.

Lohnsteuer­jahres­be­schei­ni­gung = Lohnsteuer­be­schei­ni­gung?

Ja. Umgangssprachlich werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Offiziell heißt das Dokument „Lohnsteuer­be­schei­ni­gung“. Sie enthält die Jahressumme deiner gezahlten Steuern, daher spricht man auch von der „Lohnsteuer­jahres­be­schei­ni­gung“.

Elektronische Lohnsteuer­be­schei­ni­gung nutzen: So geht's

ELStAM steht für elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Es handelt sich hier um ein elektronisches Verfahren, das die Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt hat.

In einer Datenbank speichert die Finanzverwaltung deine individuellen Informationen, die für die Ermittlung der Lohnsteuer wichtig sind. Dein Arbeitgeber ruft diese für die Gehaltsabrechnung und die jährliche Lohnsteuer­be­schei­ni­gung ab. Dazu gehören unter anderem:
 

  • Steuerklasse
  • Kirchensteuerzugehörigkeit
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Individueller Lohnsteuerfreibetrag

 
Nutze die elektronische Version deiner Lohnsteuer­be­schei­ni­gung. Du kannst sie mit dem Steuer-Abruf abrufen und eintragen lassen. Das erledigt WISO Steuer automatisch für dich.
 
Alles, was du dafür tun musst: Du beantragst den Abruf bei deiner ersten Steuererklärung. Hast du das noch nicht getan, hilft dir die App dabei. Einmal freigeschaltet, kannst du die Funktion jedes Jahr wieder benutzen.

Kann ich die Steuererklärung auch ohne Lohnsteuer­be­schei­ni­gung abgeben?

Ja, du kannst deine Steuer auch dann abgeben, wenn dir die Lohnsteuer­be­schei­ni­gung noch fehlt oder du keine bekommst (z. B. weil dein Arbeitgeber sie noch nicht ausgestellt hat).
 
Das Finanzamt ergänzt die Lohnsteuerdaten in der Regel nachträglich, sobald dein Arbeitgeber sie übermittelt hat. Du kannst deine Erklärung einfach ohne Angaben zur Bescheinigung abschicken – wie bei einer Nebenkostenabrechnung. Sobald die Daten beim Finanzamt vorliegen, werden sie berücksichtigt oder du bekommst eine Rückfrage.
 
Mit WISO Steuer kannst du deine Erklärung auch ohne Bescheinigung vorbereiten oder den Steuer-Abruf aktivieren, um die Daten später automatisch nachzuziehen.

Wer stellt die Lohnsteuer­jahres­be­schei­ni­gung aus?

Dein Arbeitgeber fasst deinen Lohn, die einbehaltenen Steuern und Sozialabgaben des gesamten Jahres in der Lohnsteuer­be­schei­ni­gung zusammen. Bis Ende Februar muss er diese Daten fürs Vorjahr dem Finanzamt mitteilen. Du erhältst per Post oder digital eine Kopie. Für deine Einkommensteuererklärung ist das ein sehr wichtiges Dokument. Überprüfe es also immer auf Richtigkeit.
 
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuer­be­schei­ni­gung ausstellen. Wenn du in einem Jahr mehrere Arbeitsverhältnisse hattest, bekommst du mehrere Lohnsteuer­be­schei­ni­gung­en. Von jedem Arbeitgeber eine.

Was tun bei Fehler oder Verlust?

Entdeckst du in deiner Lohnsteuer­be­schei­ni­gung einen Fehler, benachrichtige deinen Arbeitgeber und fordere eine korrigierte Version an. Dein Arbeitgeber muss dem Finanzamt korrekte Daten übermitteln. In deiner Steuererklärung trägst du natürlich die korrekten Daten ein. Achte im Steuerbescheid darauf, dass das Finanzamt diese auch richtig übernommen hat.
 
Solltest du deine Lohnsteuer­be­schei­ni­gung verlieren, ist das kein Drama. Bitte deinen Arbeitgeber darum, dass er dir eine Kopie schickt. Selbst ohne diese Bescheinigung kann das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeiten, da es auf die elektronisch übermittelten Daten zugreifen kann. Außerdem kannst du den Steuer-Abruf nutzen. Darüber kannst du deine Lohnsteuer­be­schei­ni­gung ansehen, ausdrucken und sogar die Daten direkt in deine Steuererklärung übernehmen.

Was steht in der Lohnsteuer­be­schei­ni­gung?

Im Dokument sind in der Regel folgende Daten zu finden:
&nbsp:

 
In Zeile 2 findest du in manchen Fällen Großbuchstaben. Das bedeuten die unterschiedlichen Buchstaben:
 

  • U: Lohnzahlung war für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage unterbrochen (z. B. Kranken- oder Elterngeld)
  • E: Energiepreispauschale wurde ausgezahlt (gilt nur für die Bescheinigung 2022)
  • F: Steuerfreie Sammelbeförderungen zur Firma (erste Arbeitsstätte)
  • M: Mahlzeiten, die während einer Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellt wurden
  • S: Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem „sonstigen Bezug“ berechnet hat
  • FR: Französische Grenzgänger bei denen der Lohnsteuerabzug nicht greift

 
Übrigens: Ein Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2026 findest du zum Beispiel beim Bundesfinanzministerium.

Gibt es eine Lohnsteuer­be­schei­ni­gung beim Minijob?

Ja, wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuer abführt. Bei pauschal besteuerten Minijobs ist keine Bescheinigung notwendig. Wenn du jedoch individuell versteuert wirst (z. B. bei mehreren Minijobs), bekommst du eine Lohnsteuer­be­schei­ni­gung auch bei geringfügiger Beschäftigung.