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NV-Bescheinigung

So werden die Zinsen der Bank steuerfrei

Keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen, weil man unter dem Grundfreibetrag liegt? Trotzdem kann es sein, dass die Bank Steuern auf das Ersparte einbehält. Diese Steuern kann man sich über eine Steuererklärung wiederholen. Mit der NV-Bescheinigung beantragt man die Steuerfreiheit bei der Bank. Wie das geht, zeigen wir hier.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung – was ist das?

Interessant ist eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) für Kapitalanleger, die kein oder nur geringes Einkommen haben. Denn die Bank ist verpflichtet, von Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Sie beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer.

Wenn die Kapitaleinkünfte jährlich unterhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen, kannst du diesen Steuerabzug vermeiden. Hierzu erteilst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023:

  • 1.000 Euro für Singles
  • 2.000 Euro für Ehepaare

Auf die Kapitalerträge, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, wird Abgeltungsteuer erhoben. Und das unabhängig davon, wie hoch das übrige Einkommen ist.

NV-Bescheinigung Überblick

NV-Bescheinigung bei Kapitalerträgen

Wenn dein Einkommen gering ist und du vermeiden möchtest, dass Abgeltungsteuer abgezogen wird, musst du der Bank entweder einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorlegen. Andernfalls behält die Bank die Abgeltungsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Beispiel: Du bist verheiratet und nicht kirchensteuerpflichtig. Auf deinem Konto schreibt die Bank dieses Jahr 2.500 Euro Zinsen gut. Die Bank behält folgende Steuern ein:

Ohne FreistellungMit FreistellungMit NV-Bescheinigung
Brutto-Zinsen2.500,00 €2.500,00 €2.500,00 €
Freistellung0,00 €2.000,00 €2.500,00 €
Verbleiben2.500,00 €500,00 €0,00 €
Abgeltungsteuer (25 %)625,00 €125,00 €0,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)34,40 €6,88 €0,00 €
Netto-Zinsen1.840,60 €2.368,12 €2.500 €

Wenn du deiner Bank eine NV-Bescheinigung vorlegst, dann zieht sie von deinen Kapitalerträgen keine Steuern ab. Die steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträge meldet sie an das Bundeszentralamt für Steuern. So erhält das Finanzamt Kenntnis über die tatsächlich ausgezahlten Kapitalerträge.

NV-Bescheinigung für Kinder

Die NV-Bescheinigung wird gerne von Eltern genutzt. Hast du zum Beispiel einen ETF-Sparplan für dein Kind angelegt und läuft dieser auf den Namen deines Kindes, kannst du die Bescheinigung für das Kind beantragen. Das ist besonders dann hilfreich, wenn dein Kind mit den Erträgen über 1.000 Euro liegt. Denn dann greift der Freistellungsauftrag nicht mehr.

Wie lange ist die NV-Bescheinigung gültig?

Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag ist die NV-Bescheinigung nur für drei Jahre gültig. Danach muss sie erneut beantragt werden. Doch Achtung: Erhältst du innerhalb der drei Jahre doch höhere Einkünfte, zum Beispiel aus deinem Kapitalvermögen, musst du das dem Finanzamt melden.

Grundsatz: Erklärungspflicht

Üblicherweise verzichtet das Finanzamt nicht auf die Steuererklärung. Denn es möchte überprüfen, ob du genug Steuern bezahlt hast. Deshalb sieht das Gesetz eine grundsätzliche Steuererklärungspflicht vor.

Nur ausnahmsweise kommst du um die Abgabe der Erklärung herum. Etwa dann, wenn die Steuer bei Arbeitnehmer und Kapitalanlegern durch Lohn- oder Abgeltungsteuer als abgegolten gilt. Oftmals möchte das Finanzamt bei Arbeitnehmern aber genau prüfen, ob der bisherige Lohnsteuerabzug ausreicht. Daher sind für Arbeitnehmer zahlreiche Hürden im Gesetz enthalten. Zum Beispiel hängt die Erklärungspflicht davon ab, ob du weitere Einkünfte erzielst, welche Steuerklasse du hast und ob Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Eine NV-Bescheinigung wird dann nicht erteilt.

Eine Erklärungspflicht kann auch dadurch bestehen, dass dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert.

Grundfreibetrag als Grenze

Deine Einkünfte sind so gering, dass überhaupt keine Steuern anfallen? Zum Beispiel, weil du als Student kaum Einkünfte hast oder Rentner bist und wenig Rente bekommst. Dann sagt das Gesetz, dass du keine Steuererklärung abgeben musst. Das ist dann der Fall, wenn das zu versteuernden Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag nicht überschreitet. Denn der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum ab und bleibt daher für alle steuerfrei.

Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag:

  • bei Einzelveranlagung (Ledige): 12.348 Euro
  • bei Zusammenveranlagung (Verheiratete): 24.696 Euro

Freie Fahrt mit der NV-Bescheinigung

Das Einkommen ist so gering, dass du keine Steuern bezahlen musst. Der Grundfreibetrag ist also unterschritten. Dann kannst du eine NV-Bescheinigung erhalten. Mit dieser zahlt die Bank Kapitalerträge auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro steuerfrei aus.

Mit dieser Bescheinigung bestätigt das Finanzamt zwei Dinge:

  • Du musst keine Einkommensteuer zahlen
  • Du musst keine Steuererklärung abgeben

Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt regelmäßig für drei Jahre ausgestellt. Diese gibst du im Original weiter an die Bank. Üblicherweise benötigst du ein Exemplar für jede Bank, bei der du Kapitalvermögen angelegt hast. Falls du mehrere Exemplare brauchst, kannst du das im Antrag angeben.

Jede NV-Bescheinigung erhält eine eindeutige Ordnungsnummer, die bei allen beteiligten Stellen (Finanzamt, Bank, Bundeszentralamt für Steuern) verwendet wird. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und Kontrolle der Bescheinigungen und der damit freigestellten Kapitalerträge.

NV-Bescheinigung bei Rentnern

Für Rentner ist die NV-Bescheinigung besonders interessant. Liegst du mit dem steuerpflichtigen Teil der Rente, den Kapitalerträgen und allen weiteren steuerpflichtigen Einkünften insgesamt unter dem Grundfreibetrag, kannst du die NV-Bescheinigung beantragen und dich so von der Abgeltungsteuer befreien lassen.

Was du für die NV-Bescheinigung tun musst

Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Hierzu gibt es bei Elster oder online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung“.

Auf dem Antrag musst du neben deinen allgemeinen Angaben auch Angaben zum voraussichtlichen Einkommen machen. Hierzu schätzt du die Höhe deiner Einkünfte und weiterer Ausgaben, zum Beispiel Sonderausgaben wie Beiträge zur Krankenversicherung.

Auf der Basis dieser Angaben prüft das Finanzamt dann, ob voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt und dir die Bescheinigung erteilt wird.

Kapitalerträge + übriges Einkommen < Grundfreibetrag → NV-Bescheinigung

Beispiel Familie

Beispiel NV-Bescheinigung in der Rente

Stefan und Stefanie sind verheiratet. 2010 sind beide mit jeweils 800 Euro monatlich in Rente gegangen (Rentenfreibetrag 40 Prozent). 2024 beträgt die monatliche Rente jeweils 900 Euro, zusammen also jährlich 21.600 Euro. Zusätzlich haben die beiden 2.000 Euro Zinsen durch Kapitalerträge.

Nach Abzug des festgeschriebenen Rentenfreibetrags in Höhe von 7.680 Euro (19.200 Euro x 40 Prozent) verbleibt eine steuerpflichtige Rente von 13.920 Euro. Zusammen mit den Zinsen ergeben sich also 15.920 Euro. Weil das unterhalb des Grundfreibetrags für 2024 (23.568 Euro) liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Zur Vermeidung der Abgeltungsteuer und der Steuererklärung können Stefan und Stefanie einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen.

Antragsfrist

Du möchtest die NV-Bescheinigung zur Vermeidung der Abgeltungsteuer nutzen? Dann muss diese der Bank vorliegen, bevor sie die Abgeltungsteuer erhebt. Das heißt, dass du die Bescheinigung rechtzeitig beim Finanzamt beantragen musst.

Die Abgeltungsteuer wird von der Bank dann erhoben, wenn dir der Kapitalertrag zufließt. Erhältst du beispielsweise am 15. September eine Zinsgutschrift, dann wird die Bank gleichzeitig die Abgeltungsteuer einbehalten. Willst du den Steuerabzug per NV-Bescheinigung vermeiden, dann lege diese der Bank vor diesem Termin vor.

Unser Tipp: Schau dir deine letzten Zinsabrechnungen an und prüfe, ob und wann sich eine NV-Bescheinigung für dich lohnen würde.

Meine NV-Bescheinigung wurde vom Finanzamt widerrufen – was jetzt?

Die NV-Bescheinigung endet automatisch zum Jahresende des dritten Jahres. Du musst dann einen neuen Antrag stellen.

Die NV-Bescheinigung kann vom Finanzamt widerrufen werden. Bei unzutreffenden Angaben oder Wegfall der Voraussetzungen kann das Finanzamt die Bescheinigung zurückfordern.

Ändert sich deine finanzielle Situation und du hast Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags, musst du die Bescheinigung zurückgeben. Wenn das Finanzamt die Bescheinigung zurückfordert, musst du die NV-Bescheinigung von deiner Bank abholen.

Du musst die NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgeben, wenn

  • das Finanzamt sie zurückfordert
  • du erkennst, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der NV-Bescheinigung weggefallen sind.

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