Für die Kinder nur das Beste. Doch das Schulgeld für Privatschulen kann eine erhebliche finanzielle Belastung für Eltern darstellen. Hier unterstützt das Finanzamt: Bis zu 5.000 Euro können pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.
Kurz & knapp
- 30 Prozent des Schulgelds sind absetzbar – höchstens 5.000 Euro pro Kind und Jahr
- Voraussetzung: Du bekommst Kindergeld oder den Kinderfreibetrag
- Die Schule muss in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanziert sein
- WISO Steuer rechnet den absetzbaren Anteil automatisch für dich aus
Wie hoch ist der Steuervorteil fürs Schulgeld?
Du kannst 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen – höchstens 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Den Höchstbetrag erreichst du bei einem Schulgeld von rund 16.700 Euro im Jahr.
Das Finanzamt erkennt nicht das komplette Schulgeld an, sondern einen festen Anteil: 30 Prozent der Kosten, die du im Jahr für den Schulbesuch deines Kindes zahlst. Diese 30 Prozent ziehst du als Sonderausgaben von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Mehr als 5.000 Euro pro Kind sind pro Jahr aber nicht drin – egal, wie hoch das Schulgeld tatsächlich ausfällt.
Wichtig: Gedeckelt ist der Abzug, nicht deine Zahlung. Den Höchstbetrag von 5.000 Euro erreichst du bei einem Schulgeld von rund 16.700 Euro im Jahr. Zahlst du mehr, bleibt der absetzbare Betrag bei 5.000 Euro.
Angerechnet wird nur der reine Unterrichtsanteil. Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung zählen nicht zum Schulgeld – dazu liest du weiter unten mehr.
Für welche Schulen kann ich die Kosten absetzen?
Absetzbar ist Schulgeld für Privatschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft, die zu einem staatlich anerkannten oder gleichwertigen Abschluss führen. Auf die Schulart kommt es nicht an – ob Waldorf-, Montessori- oder konfessionelle Schule.
Entscheidend ist nicht der Name der Schule, sondern ihr Abschluss: Sie muss zu einem staatlich anerkannten oder als gleichwertig anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führen. Du kannst daher Schulgeld beispielsweise für folgende Schulen von der Steuer absetzen:
- Waldorfschulen
- Montessorischulen
- freie Schulen
- katholische Internate
- protestantische Förderschulen
- deutsche Schule Ausland
Zahlt ein Dritter mit – zum Beispiel dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Schulgeld –, musst du diesen Betrag gegenrechnen. Absetzen kannst du nur, was du tatsächlich selbst getragen hast.
Voraussetzungen für den Steuervorteil
Du bekommst Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bei deiner Steuererklärung für das Kind
Die Schule deines Kindes ist in freier Trägerschaft oder wird überwiegend privat finanziert
Besucht dein Kind eine Schule im Ausland, kannst du das gezahlte Schulgeld unter folgenden, zusätzlichen Voraussetzungen absetzen:
Diese Anerkennung stellt sicher, dass der Abschluss an einer privaten Schule mit dem Abschluss an einer öffentlichen Schule vergleichbar ist.
Zudem ist auch das Schulgeld für eine anerkannte Deutsche Schule im Ausland ist als Sonderausgabe abziehbar. Wichtig hierbei: Hast du Erstattungen von dritter Seite erhalten (beispielsweise von deinem Arbeitgeber), musst du diese Beiträge gegenrechnen.
Absetzbares Schulgeld automatisch ausrechnen lassen
Was wird als Schulgeld anerkannt?
Zum Schulgeld gehören alle Beträge, die du für die Unterrichtung deines Kindes und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlst. Das Schulgeld bezieht sich ausschließlich auf den Unterricht, einschließlich Sach- und Personalkosten für den Lehrbetrieb sowie die Instandhaltung des Schulgebäudes.
Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung kannst du nicht bei der Steuererklärung absetzen. Weist die Schule in der Rechnung über das Schulgeld diese Ausgaben aus, musst du sie herausrechnen. Betreuungskosten gehören auch hier nicht dazu – diese kannst du jedoch bei den Kinderbetreuungskosten absetzen.
Spenden & Co. für die Schule
Ausnahme: Schulgeld als außergewöhnliche Belastung absetzen
Grundsätzlich wird das Schulgeld als Sonderausgabe in der Steuererklärung abgesetzt. In bestimmten Ausnahmefällen kannst du die Kosten für den Besuch einer Privatschule jedoch als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn medizinische Aspekte für den Besuch einer Privatschule sprechen oder diesen unausweichlich machen.
Das liegt zum Beispiel vor, wenn ein Kind wegen schwerem Asthma eine Schule im Heilklima besuchen muss. Oder ein Kind besucht wegen Legasthenie ein spezielles Internat. Voraussetzung ist hier, dass der Bedarf vorher intensiv von einem Amtsarzt geprüft wird.
Der Vorteil der Absetzung als außergewöhnliche Belastung besteht darin, dass die Kosten nicht auf 5.000 Euro pro Jahr begrenzt sind, solange sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Dies kommt jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen vor.
Internatskosten steuerlich absetzen
Nicht nur das Schulgeld, sondern auch die Unterbringung am Internat kannst du bei der Steuererklärung angeben – und zwar als Kinderbetreuungskosten. Vorausgesetzt, dein Kind ist maximal 14 Jahre alt.
Vom Rechnungsbetrag werden zwei Drittel steuerlich berücksichtigt. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag, der bei 4.000 Euro je Kind liegt.
Achtung: Die Verpflegungskosten zählen nicht dazu. Diese bringen dir also keinen Steuervorteil.
Schulgeld in die Steuererklärung eintragen
In deiner Steuererklärung gehören die Angaben zum Schulgeld in die Anlage Kind. Noch einfacher ist es mit WISO Steuer, denn hier musst du nicht erst nach dem passenden Formular suchen. Trage gezahlten Beiträge einfach in folgenden Bereich ein:
Persönliches > Kinder > Schulgeld
FAQ: Schulgeld absetzen
Gilt die Möglichkeit, Schulgeld abzusetzen, für alle Schulformen?
Wie viel Schulgeld ist steuerlich absetzbar?
Wann ist Schulgeld steuerlich absetzbar?
Kann ich Schulbücher und Schulmaterialien von der Steuer absetzen?
Gilt die Möglichkeit, Schulgeld abzusetzen, auch für Schulen im Ausland?
Kann ich das Schulgeld für mehrere Kinder absetzen?
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