
Winterdienst von der Steuer absetzen
Mit Schneeschippen Geld zurückholen
Lästiges Schneeschippen am Morgen? Am besten andere machen lassen! Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Steuern. Lesen Sie hier, wie Sie den Steuervorteil für den Winterdienst erhalten.
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Kurz & Knapp
- Winterdienst ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
- 20 Prozent der Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden
- Steuervorteil beträgt bis zu 4.000 Euro im Jahr
Wenn im Winter die Schneeschippe ruft
Das wohl nervigste Geräusch im Winter: Das morgendliche Kratzen der Schneeschaufel des Nachbarn auf dem Asphalt. Vor allem die Gewissheit, gleich selbst den Bürgersteig und der Weg zur Haustür von Schnee befreien zu müssen. Schuld daran: Die Räum- und Streupflicht. Denn Schnee und Eis müssen vom Grundstücksbesitzer geräumt werden.
Aber wer hat schon Lust und Zeit diese allmorgendliche Aufgabe selbst zu übernehmen? Dann doch lieber machen lassen! Denn ein mit dem Winterdienst beauftragter Dritter hält nicht nur den Bürgersteig frei, sondern hilft auch noch beim Steuern sparen.
Den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Schneeräumen zählt steuerlich gesehen zu den haushaltsnahe Dienstleistungen. Genauer: Der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten des Winterdienstes. Und davon mindern 20 Prozent direkt die Steuerschuld. So können Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr sparen, indem Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben.
Beispiel
Stefan beauftragt einen Dritten mit dem Schippen des Gehwegs. Er zahlt ihm dafür im Jahr 2021 insgesamt 500 Euro. Stefan gibt diesen Gesamtbetrag in seiner Steuererklärung 2021 an. Davon werden dann automatisch 20 Prozent direkt von seiner Steuer abgezogen. Somit spart er 100 Euro Steuern.
Welche Ausgaben kann ich von der Steuer absetzen?
Von der Winterdienst-Rechnung können Sie folgende Kosten absetzen:
- Arbeitslohn
- Anfahrtskosten
- Maschinenkosten
- Streusalz und weitere Verbrauchsmittel

Rechnung & Überweisung nicht vergessen!
Um den Steuervorteil durch den Winterdienst zu erhalten, benötigen Sie eine Rechnung vom beauftragten Profi. Ganz wichtig hierbei: Diese sollten Sie unbedingt per Banküberweisung zahlen. Denn Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Dadurch würden Sie Ihren Steuervorteil verlieren.

Winterdienst absetzen mit WISO Steuer
Sparen Sie sich nicht nur Aufwand beim Schneeschippen! Denn auch bei Ihrer Steuererklärung können Sie es sich einfach machen! Mit WISO Steuer beantworten Sie einfach ein paar Fragen. Das Programm trägt dann alles an die richtige Stelle in Ihrer Steuererklärung ein.
Haushaltsnahe Dienstleistungen geben Sie an unter Allgemeine Angaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt > Neuer Eintrag. Dann nur noch die Posten aus Ihrer Rechnung angeben und Steuern sparen!
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