1. März 2020
Zum Schutz vor Masern gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht für Kinder in Kitas, Schulen und bei Tageseltern. Personal in Schulen, Kitas, medizinischen Einrichtungen und Kliniken sowie Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften müssen die Masernimpfung ebenfalls nachweisen. Ausnahmen gibt es für Kinder, die jünger als ein Jahr sind, alle, die vor 1970 geboren sind, […]