
Gepostet am 24.11.2010;
Zunächst sollten Sie sich persönlich an Ihren Mieter wenden, um zu erfahren, woran der Zahlungsausfall liegt. Hierfür können ganz banale Gründe vorliegen.
Sollte dies nichts bewirken, müssen Sie den Mieter 3mal abmahnen, bevor Sie dem Mieter fristlos kündigen dürfen.
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