Ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine für Unternehmen kostengünstige Möglichkeit, Ihren Anspruch auf offene Forderungen gegenüber Schuldnern durchzusetzen. Ein gerichtliches Mahnverfahren darf jedoch nicht mit einer Klage, oder einem außergerichtlichen Mahnlauf durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros verwechselt werden.
Wann kommt es zum gerichtlichen Mahnverfahren?
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist sicher nicht der erste Schritt, wenn ein Schuldner gerade einen Tag im Verzug ist. So könnte ein Ablauf aussehen:
- Rechnungseingang beim Schuldner
- Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungseingang ein, wenn nichts anderes vereinbart wurde
- Außergerichtliches Mahnverfahren
- Zahlungserinnerung
- 1. Mahnung
- 2. Mahnung
- 3. Mahnung
- Beantragung beim Mahngericht
Sie sehen also, dass nur äußerst selten ein gerichtliches Mahnverfahren nötig sein dürfte. Trotzdem sollten Sie beachten: Auch wenn zwischen Rechnungseingang beim Schuldner und einem gerichtlichen Mahnverfahren einige Zeit liegt, ist hier im schlimmsten Falle noch lange nicht Schluss.
Wie beantrage ich ein gerichtliches Mahnverfahren?
Die einfachste Form, ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantragen, ist die übers Internet. Auf www.online-mahnantrag.de werden Sie in einfachen Schritten durch den Antrag geführt. Dabei können Sie sogar entscheiden, ob der Mahnbescheid per Mail oder per Post zugestellt werden soll. Für den Versand per Mail benötigen Sie jedoch eine Signaturkomponente, eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät.
Was passiert mit meinem Antrag?
Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, startet der weitesgehend automatisierte Prozess. Als erstes wird dem Schuldner der Mahnbescheid zugestellt. Schweigt dieser, erhält er im Anschluss einen sogenannten Vollstreckungsbescheid. Schweigt er dazu wieder, kommt es zu einer Zwangsvollstreckung.
So kann ein gerichtliches Mahnverfahren aussehen:
Welche Kosten auf Sie zukommen
Die Kosten werden anhand der Höhe des Streitwertes ermittelt. Es gibt also in diesem Falle keine Pauschale. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie für die beim Antrag enstehenden Gerichtskosten aufkommen müssen. Jedoch werden diese Kosten bei der maschinellen Bearbeitung des Mahnverfahrens automatisch in den Mahn- und Vollstreckungsbescheid aufgenommen. Sie als Gläubiger brauchen diese also weder zu berechnen, noch der Hauptforderung zuzurechnen.
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