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  • 24. März. 2017
  • Administrator
  • 3

Die Mitgliedsbeiträge sind oftmals die wichtigste und größte Einnahmequelle eines Vereins. Doch kann ein Verein auch ohne Mitgliedsbeitrag existieren? Schon mal vorab: Ja, das geht. Wir schauen uns heute an, worauf man achten muss.

Ein Verein ohne Mitgliedsbeitrag – geht das?

Ja, es geht.

Grundsätzlich ist es den Vereinen freigestellt, ob sie einen Mitgliedsbeitrag erheben möchte oder nicht.

Wenn der Verein allerdings Beiträge erheben möchte, so muss dies in der Vereinssatzung geregelt sein. Dabei gilt: So detailliert wie nötig, aber dennoch möglichst allgemein zu formulieren, damit nicht jede noch so kleine Beitragsanpassung zur Satzungsänderung führt.

Was sollte zum Mitgliedsbeitrag unbedingt in der Satzung aufgeführt werden?

Neben der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages (z.B. monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlungen), sollte man auch die Form der Beitragsentrichtung vermerken. Wenn die Mitgliedsbeiträge über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden sollen, sollte man in der Satzung den Hinweis aufführen, dass die Mitglieder dazu verpflichtet sind, eine Einzugsermächtigung auszufüllen.

Weiterhin sollte die Satzung Informationen über mögliche Sonderzahlungen enthalten.

Die genaue Beitragshöhe sollte man in der Satzung übrigens nicht definieren. Denn das würde schon bei geringfügigen Änderung zwangsläufig zur Änderung der Satzung führen. Stattdessen sollte man die Festlegung des Mitgliedsbeitrages in einer gesonderten Beitragsordnung festhalten und die Entscheidung der Mitgliederversammlung bzw. dem Vorstand übertragen.

Wie man einen fairen Mitgliedsbeitrag berechnet, erfahrt ihr übrigens im Beitrag: Beitragsrechnung im Verein ist kein Hexenwerk – oder doch?

rein keinen Beitrag zu erheben?

Ein Verein ohne Mitgliedsbeitrag – ist das empfehlenswert?

Ein Mitgliedsbeitrag ist oftmals die einzige beständige Einnahmequelle , die ein Verein verzeichnet.

Wenn ein Verein keine anderen (stabilen) Einnahmen hat, dann ist eher davon abzuraten, auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages zu verzichten.

Nehmen wir einmal folgende Situation an:

Ein kleiner Verein, ohne große Ausgaben, hat einen beständigen Sponsoren, der den Verein permanent durch sein Wohlwollen unterstützt. Damit ist der Verein finanziell grundsätzlich abgesichert.

Und dennoch können ungünstige Umstände, wie z.B. eine plötzliche Zahlungsunfähigkeit des Sponsoren, jederzeit eintreten.

Deshalb ist davon abzuraten, einen Verein vollständig ohne Mitgliedsbeitrag zu verwalten.

Denn ein Mitgliedsbeitrag – und ist er auch noch so gering – sorgt nicht nur für eine finanzielle Basis, auf die man jederzeit zurückgreifen kann, sondern er löst zudem ein Zugehörigkeitsgefühl zum Verein aus.

Mein Vorschlag deshalb: Sollte der Verein grundsätzlich nicht auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen angewiesen sein, kann man dennoch geringfügige Beiträge einsammeln, um diese dann für gemeinschaftliche Aktivitäten zu nutzen.
Dann ist auch allen Mitgliedern plausibel, wohin die Einnahmen aus den Beitragen fließen. Sie haben in dem Fall schließlich konkret selbst etwas davon: erhalten z.B. eine Leistung oder nehmen an einer gemeinschaftlichen Aktivität teil.

Fazit: Ein Verein ohne Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich möglich, aber…

Einen eingetragenen Verein ohne Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich möglich und denkbar. Ob der Verein Beiträge erhebt, muss aber in der Vereinssatzung festgehalten werden.
Als Vereinsverwalter sollte man sich sich gut überlegen, ob der Verein finanziell auch ohne die beständigen Beiträge der Mitglieder auskommt – schließlich kann für alle sonstige Einnahmen niemand garantieren.

In unserer Vereinslounge entsteht eine umfassende Informations-Seite zu allen Fragen rund um den Mitgliedsbeitrag im Verein. 



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3 Kommentare

    • Lars Hinrichsen
    • 3
    • 15:52 Uhr am 19. Oktober. 2020

    Hallo, in der Satzung kann nicht stehen, dass der Verein gemeinnützig ist. Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden und durch regelmäßige Nachweise begründet werden. Vermutlich steht in der Satzung, dass der Verein "ausschließlich ...

    Hallo,
    in der Satzung kann nicht stehen, dass der Verein gemeinnützig ist. Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden und durch regelmäßige Nachweise begründet werden. Vermutlich steht in der Satzung, dass der Verein „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verfolgt. Das ist aber eben erstmal eine Behauptung, die das Finanzamt prüfen kann/muss.

    Ich nehme an, dass der Verein einen Kassenwart hat. Dieser ist normalerweise verpflichtet, die Kasse prüfen zu lassen. Wenn Sie sich als Kassenprüfer aufstellen lassen, bekommen Sie Einblick in die Ausgaben und können auf der Jahreshauptversammlung fundierte Kritik äußern. U.U. können Sie sogar die Entlastung verweigern.

    Was möglich ist, regelt auch die Satzung und ggf. andere Dokumente wie Sitzungs- und Geschäftsordnungen.

    Gruß,
    Lars Hinrichsen

    Antworten

    • harry schiring schiring
    • 3
    • 18:00 Uhr am 20. Juni. 2020

    ich hab da eine Frage. Die Satzung ist uralt und wird nicht geändert..Dort steht das der Verein gemeinnützig ist .Es wurde jetzt festgestellt ist er aber seit 2007 nicht mehr. Nun die Frage.Es werden für vereinzelte Mitglieder und Gruppen aber wesentlich ...

    ich hab da eine Frage. Die Satzung ist uralt und wird nicht geändert..Dort steht das der Verein gemeinnützig ist .Es wurde jetzt festgestellt ist er aber seit 2007 nicht mehr. Nun die Frage.Es werden für vereinzelte Mitglieder und Gruppen aber wesentlich mehr als über 100 % Aufschlag Gelder verprasst für Feierlichkeiten und Gelage.Das kann doch nicht statthaft sein oder Ich nenne das Betrug an den anderen Mitgliedern .Der Vorsitzende nimmt leider keine Stellung dazu .Was raten sie ???

    • cgohlke
    • 12:21 Uhr am 22. Juni. 2020

    Guten Tag,

    wir vom MEINVEREIN-Support und Blogteam sind leider keine Jursiten. Wir können und dürfen an dieser Stelle leider keine Rechtsberatung leisten. Ich empfehle, sich an die Rechtsberatung Ihrer Wahl zu wenden.

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

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