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  • 04. Mai. 2017
  • Administrator
  • 4

Dass „ohne Moos nix los“ ist, weiß jedes Vereinsmitglied. Und obwohl es dem Verein an sich frei steht, ob er Mitgliedsbeiträge erheben will oder nicht, ist es sehr empfehlenswert, dies zu tun! Wie man jedoch mit einer Staffelung bzw. Ermäßigungen der Mitgliedsbeiträge im Verein punkten kann, erfährst du hier.

Ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag für alle Vereinsmitglieder?

Dass ein Verein so ganz ohne Mitgliedsbeitrag zwar denkbar, aber nicht empfehlenswert ist, haben wir bereits geklärt. 

Aber wie sinnvoll ist es, jedem Vereinsmitglied den gleichen Beitrag zu berechnen?

Ob man in der Beitragsrechnung eine Staffelung bzw. Ermäßigungen der Beiträge vorsieht, liegt ganz und gar in der Hand des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung (und natürlich an dem entsprechenden Vermerk in der Vereinssatzung).

Aber natürlich ist es denkbar und in vielen Fällen sogar sinnvoll, eine Staffelung einzuführen.

Denn obwohl ein mehrstufiges Beitragssystem mehr Aufwand und Bürokratie bedeutet, sollte man – je nach der Größe des Vereins – in jedem Fall darüber nachdenken, ein entsprechendes System einzuführen.

Wenn ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag für alle Vereinsmitglieder gilt, kann das unter gewissen Umständen zu folgenden Problemen führen:

  • fehlender Nachwuchs aufgrund des (zu) hohen Beitrages für Kinder & Jugendliche
  • keine passiven Mitglieder aufgrund des einheitlichen Beitrages für Aktive & Passive
  • Unzufriedenheiten bei Familien und Paaren, die den Verein mit mehreren Mitgliedern bereichern
  • und viele mehr.

Ist eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge in meinem Verein sinnvoll?

Natürlich benötigt nicht jeder Verein das „komplizierte“ System eines mehrstufigen Mitgliedsbeitrages.

Eine Staffelung bzw. Ermäßigungen der Beiträge sind nicht empfehlenswert, wenn dein Verein

  • weniger als 10-15 Mitglieder hat
  • eine einheitliche Zielgruppe anspricht (z.B. Männergesangsverein für Senioren oder Turnverein für 5-10jährige)
  • generell einen verschwindend geringen Mitgliedsbeitrag von weniger als 20€ pro Jahr erhebt (grober Richtwert)
  • keine passiven Mitglieder bzw. Fördermitglieder aufnimmt

Eine Staffelung bzw. Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge ist sehr empfehlenswert, wenn dein Verein

  • eine gewisse Mitgliederzahl (mehr als 15) aufweist
  • eine durchmischte Zielgruppe anspricht
  • mehrere Abteilungen aufweist
  • einen Grundbeitrag von mindestens 20€ pro Jahr erhebt bzw. erheben möchte (grober Richtwert)
  • passive Mitglieder und Förderer aufnimmt

Für welche Mitgliedsgruppen ist eine Staffelung bzw. Ermäßigung der Beiträge üblich?

Üblicherweise werden Mitgliedsbeiträge nach sozialen Gesichtspunkten wie Alter, Berufsstand und Zugehörigkeit zu anderen Mitgliedern gestaffelt.

Folgende Einteilung ist ein gängiges Modell, sollte aber je nach ZIELGRUPPE des Vereins variiert und angepasst werden.
Beispiel: Wenn sich ein Verein ausschließlich an Jugendliche bis 18 Jahren richtet, kann man durchaus eine weitere Untergrenze (z.B. Kinder bis 12 Jahre) einfügen.

  • Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre,
  • Erwachsene ab 18 Jahre in Berufsausbildung bzw. Schüler, Zivildienstleistende und Studenten,
  • Erwachsene ab 18 Jahre im Berufsleben,
  • Ehepaare,
  • Familien (Ehepaare mit Kindern bis 18 Jahre),
  • Passive Mitglieder und Förderer

Natürlich ist es denkbar und wichtig, im Einzelfall auch Beitragsermäßigungen für körperlich und geistig beeinträchtigte Personen anzubieten.

Ein Verein mit verschiedenen Abteilungen kann durchaus darüber nachdenken, gestaffelte Mitgliedsbeiträge für die einzelnen Abteilungen anzubieten.
Das kann zum Beispiel in folgenden Fällen durchaus sinnvoll sein:

  • wenn die verschiedenen Abteilungen saisonal arbeiten und dadurch unterschiedlich „viel“ vom Verein haben
  • wenn die verschiedenen Abteilungen sehr stark abweichende Kosten verursachen – bei einheitlichem Mitgliedsbeitrag finanziert die eine Abteilung möglicherweise die andere Abteilung mit. Natürlich kann das in vielen Fällen wünschenswert sein. Wenn die Abteilungen aber einer strikten Trennung unterliegen, sollte man durchaus darüber nachdenken.
  • wenn unterschiedliche Abteilungen stark abweichende Gegenleistungen vom Verein erwarten können.
    Beispiel: Das Blasorchester nutzt wöchentlich das Vereinsheim für kleine Feiern, während das Marketing-Team des Orchesters nur bei der jährlichen Sommerparty dabei ist. 

Wie du mit einer Staffelung der Mitgliedsbeiträge punktest

Wie sieht eine Staffelung aus? Wie hoch sind die Ermäßigungen?

Natürlich muss man bei der Berechnung der gestaffelten Mitgliedsbeiträge ähnlich vorgehen, wie bei der allgemeinen Beitragsrechnung.

Im Beitrag: „Beitragsrechnung ist kein Hexenwerk“ haben wir euch eine ganz einfache Formel verraten, die einen groben Richtwert für eure Beitragsrechnung enthält. 

Bei einer Staffelung der Mitgliedsbeiträge kommen nun noch einige Faktoren hinzu, die man beachten sollte.

Neben der Entscheidung, nach welchen Gesichtspunkten man die Staffelung angeht (z.B. nach sozialen Aspekten oder nach Vereinsabteilungen), sollte man sich Gedanken über die Höhe der Stufen bzw. Ermäßigung machen.

Wie hoch die Beitragsermäßigungen sein sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Jedoch sollte der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag aller Mitglieder in jedem Fall die Kriterien der „normalen“ Beitragsrechnung erfüllen.

Den Überblick im Beitrags-Dschungel?

Ich verstehe, dass der ein oder andere Vereinsmanager nun die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.

Eine Staffelung bzw. Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge ist ein ungemeiner Verwaltungsaufwand. Wie soll man da den Überblick behalten, wer wann welchen Beitrag bezahlen muss?

Es ist wichtig, sich genau zu überlegen, wie man das Aufgabenfeld der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge organisiert.

Während der ein oder andere Vereinsverwalter klassischerweise auf eine Excel-Tabelle zurückgreift, gibt es noch weitere Möglichkeiten, im Beitrags-Dschungel den Durchblick zu bewahren.

Mittlerweile gibt es professionelle Lösungen. Mit spezieller „Vereinssoftware“ kann man das Thema der Mitgliedsbeiträge fast spielend verwalten.
Darüber hinaus ist es sogar möglich, weitere Aufgabenbereiche des Vereinslebens darüber zu koordinieren.

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Und warum punktet man jetzt mit einer Staffelung der Mitgliedsbeiträge?

Ganz einfach: Weil es die Mitgliedschaft in deinem Verein unfassbar attraktiv macht, da sie sich an die Bedürfnisse und Aktivität der Mitglieder anpasst.
Vereine, die eine gewisse Mitgliederzahl aufweisen und sich aus unterschiedlichen Mitgliedsgruppen zusammensetzen profitieren von einer solchen Staffelung, da die Mitglieder – im besten Fall – genau nachvollziehen können, warum sie den entsprechenden Beitrag bezahlt haben. Außerdem erzielt ein Staffelbeitrag beispielsweise für Ehepartner oder Familien einen Werbeeffekt: Wie schön ist es doch, gleich eine ganze Familie als Vereinsmitglieder zu haben?

In unserer Vereinslounge entsteht übrigens  eine umfassende Informations-Seite zu allen Fragen rund um den Mitgliedsbeitrag im Verein. 



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4 Kommentare

    • Joseph Meier
    • 4
    • 18:15 Uhr am 23. April. 2020

    Hallo, in unserem Verein soll die Beitragsordnung überarbeitet werden. Der Vorstand möchte beibehalten, wie es bei Vereinsgründung Mitte des letzten Jahrhunderts eingeführt wurde, dass Männer deutlich mehr bezahlen als Frauen. 50EUR Frauen, satte ...

    Hallo,
    in unserem Verein soll die Beitragsordnung überarbeitet werden. Der Vorstand möchte beibehalten, wie es bei Vereinsgründung Mitte des letzten Jahrhunderts eingeführt wurde, dass Männer deutlich mehr bezahlen als Frauen. 50EUR Frauen, satte 80EUR Männer. Die Frauen werden damit beitragsmäßig den Jugendlichen gleich gestellt. Aus meiner Sicht ist so ein geschlechtsabhängiger Beitragsunterschied bei den Erwachsenen nicht nur ungerecht und sachlich unbegründet, sondern verstößt auch gegen das Antidikriminierungsgesetz. Wir leben im 21. Jahrhundert und nicht mehr in den 1950ern….
    Wie seht Ihr solche ungleichen Beiträge für Erwachsene abhängig vom Geschlecht?

    Antworten

    • Lang
    • 4
    • 09:19 Uhr am 11. März. 2020

    Vater und Kind in Verein. Wer ist 2 Angehörige mit Rabatt von Beitrag

    Vater und Kind in Verein. Wer ist 2 Angehörige mit Rabatt von Beitrag

    Antworten

    • Jörg Rudolph
    • 4
    • 12:55 Uhr am 17. Juli. 2019

    Hallo Jessica, wir haben in unserem Mehrspartenverein das Problem, das die einzelnen Mitgliedsbeiträge der 15 Sportgruppen/Abteilungen unterschiedlich hoch sind, da auch die Aufwendungen für die Abteilungen enorme Unterschiede aufweisen. Die Badmintongruppe ...

    Hallo Jessica,

    wir haben in unserem Mehrspartenverein das Problem, das die einzelnen Mitgliedsbeiträge der 15 Sportgruppen/Abteilungen unterschiedlich hoch sind, da auch die Aufwendungen für die Abteilungen enorme Unterschiede aufweisen. Die Badmintongruppe muss zum Beispiel die Courts anmieten, was die Angler zum Beispiel nicht haben. Hier unterstützt die Vereinsführung finanziell die einzelnen Gruppen.
    Gibt es eine Höchstgrenze , z.B. pro Mitglied 15€ im Jahr, für solche Förderungen oder stehen diese in Abhängigkeit der einzelnen Mitgliedsbeiträge? Gibt es hier überhaupt Einschränkungen oder muss man diese einfach in der Satzung festhalten?

    Ich habe schon zig mal im Internet gesucht, um hier Anhaltspunkte zu finden, denn wir wollen auch wegen der Gemeinnützigkeit keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren.

    Vielen Dank für Deine Bemühungen.
    Freundliche Grüße

    • cgohlke
    • 07:49 Uhr am 18. Juli. 2019

    Hallo Jörg,

    Jessica ist aktuell unterwegs, deshalb antworte ich stellvertretend für Sie. Vorweg möchte ich betonen, dass ich kein Rechtsexperte bin. Im Zweifelsfall solltet ihr einen echten Experten zu Rate ziehen!

    Meines Wissens nach gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze zur Vereinsinternen Förderung. Habt ihr in eurer Satzung kein Limit festgelegt, so steht „unbegrenzten“ Förderung einzelner Gruppen nichts im Weg. Sagt eure Satzung noch nichts zu dem Thema, so könntet ihr überlegen, das Thema mit in eure Satzung aufzunehmen.

    Beste Grüße
    Christian

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    Antworten

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