Archiv für das Jahr: 2023

Leser von COMPUTER BILD vergeben Goldenen Computer zum fünften Mal in Folge an WISO Steuer

WISO Steuer konnte seine Position als Marktführer in Sachen digitale Einkommensteuererklärung gegenüber dem letzten Jahr weiter ausbauen und zum fünften Mal in Folge bei der renommierten COMPUTER-BILD-Leserwahl 2023 den „Goldenen Computer“ gewinnen.

Barbara Schöneberger überreichte den begehrten Preis im Axel-Springer-Haus in Berlin. Die Leser von COMPUTER BILD hatten zum 26. Mal die Gelegenheit, ihre Favoriten in insgesamt 13 Kategorien zu wählen. WISO Steuer konnte in der Kategorie „Software, Apps & Services“ seinen Siegeszug fortsetzen.

Insgesamt haben 51.000 Leser mit 600.000 Stimmen abgestimmt, von denen WISO Steuer ganze 26.000 Stimmen bekommen hat: Noch nie hat ein nominiertes Produkt so viele Stimmen bekommen.

Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer, äußerte sich begeistert: „Diese Auszeichnung ist eine große Ehre. Mein Team und ich sind stolz darauf und es ist eine Bestätigung dafür, dass wir mit WISO Steuer genau den Nerv der Zeit treffen. Dieser für uns wichtige Publikumspreis bezeugt das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Nutzer. Die ständige Weiterentwicklung unserer Angebote und die Bereitstellung von über 150 Erklärvideos tragen dazu bei, dass jährlich mehrere Millionen Steuererklärungen über WISO Steuer eingereicht werden.“

Die häufigsten Steuerfehler – und wie man sie vermeidet

Die Steuererklärung kann eine fehleranfällige Angelegenheit sein. Von verschollenen Belegen über die Unsicherheit, was genau man absetzen kann und wie alles richtig eingetragen wird. Da das Fristende für das Steuerjahr 2022 langsam aber sicher naht, hat WISO Steuer, mehrfacher Testsieger für die digitale Steuererklärung in Deutschland, die häufigsten Fehler bei der Einkommensteuer zusammengestellt und gibt Tipps, wie man es besser macht.

Frist verpassen

Das Wichtigste zuerst: Timing ist alles, wie so oft im Leben. Fristversäumnisse bei der Steuererklärung können viel Geld kosten. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, von dem erwartet das Finanzamt jedes Jahr zum 31. Juli die Unterlagen. Ausnahme wegen Corona: Die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist erst am 2. Oktober 2023 fällig. Die Frist sollte eingehalten werden, da das Finanzamt sonst Strafen wie Verspätungszuschlag oder Schätzung festsetzen kann. Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, beispielsweise Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1, muss diese Frist nicht einhalten. Dann hat man bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Wird die Frist verpasst, erkennt das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr an, weil sie verjährt ist. Strafen werden dann zwar keine festgesetzt, aber die Chance auf eine Rückerstattung ist verschenkt.

Tipp: Rechtzeitig eine Erinnerung für die Steuererklärungsfrist setzen und darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Wer vorab weiß, dass er die Abgabefrist nicht einhalten kann, sollte am besten frühzeitig das Finanzamt kontaktieren und um eine Fristverlängerung bitten. Bei plausiblen Gründen zeigen sich die Sachbearbeiter in der Regel kulant und gewähren einen Aufschub.

Belege wegwerfen oder Rechnungen bar zahlen

Das digitale Zeitalter ist auch bei der Finanzverwaltung angekommen: Rechnungen sollen nicht mehr mit der Steuererklärung mitgeschickt werden, wie man es früher gemacht hat. Auf Nachfrage des Finanzamtes sollten die Belege allerdings nachgereicht werden können, denn nur so können vor allem die Ausgaben anerkannt werden. Vor allem, wenn bestimmte Kosten zum ersten Mal in der Steuererklärung angegeben werden, fragt das Finanzamt gerne nach.

Tipp: Wer Kosten absetzen will, sollte immer per Überweisung zahlen – Rechnungen vom Handwerker oder Gärtner, die bar bezahlt wurden, akzeptiert das Finanzamt nicht. Alle Belege sollte man also sorgfältig aufbewahren und vor dem Einreichen der Steuererklärung überprüfen, ob sie den Anforderungen des Finanzamts entsprechen. Am besten ist es, elektronische Kopien oder Scans zu verwenden, um sicherzustellen, dass sie gut lesbar sind. WISO Steuer bietet hierfür zum Beispiel ein praktisches Feature: die kostenlose Smartphone-App „WISO Steuer-Scan“. Einfach das Dokument abfotografieren und es ist jederzeit direkt in der Steuererklärung verfügbar.

Steuerbescheid ungeprüft abheften

Auch das Finanzamt macht Fehler. Gründe für fehlerhafte Bescheide gibt es viele: nicht anerkannte Ausgaben, Zahlendreher oder auch eine falsch angewandte Rechtsprechung. Wenn aufgrund des Fehlers mehr Steuern als ursprünglich berechnet und gezahlt werden müssen, sollte man umgehend reagieren. 

Erläuterungen: Der Steuerbescheid sollte gründlich geprüft werden. Informationen dazu, was das Finanzamt anerkannt bzw. gestrichen hat, findet man in den Erläuterungen am Ende des Schreibens. Anschließend kann man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen – dafür hat man einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides Zeit. Diese Frist lässt sich allerdings nicht verlängern: Wer sie versäumt, kann keinen Einspruch mehr einlegen.

Besteuerungsgrundlagen: Auch wenn man in den Erläuterungen nicht fündig wurde, sollte man trotzdem die Besteuerungsgrundlagen prüfen. Hier vergleicht man die eigenen Angaben mit denen des Finanzamtes: Stimmt der angegebene Arbeitslohn? Wie viele Werbungskosten wurden anerkannt? Gibt es Abweichungen?

Tipp: Je nach Umfang der Steuererklärung kann dieser Schritt einige Zeit in Anspruch nehmen. WISO Steuer übernimmt die Prüfung des Steuerbescheides ganz automatisch und hilft auch bei der Formulierung des Einspruchs. Wichtig ist, dass Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt durch den Einspruch nicht aufgehoben werden. Das geht nur durch einen zusätzlichen Antrag – die sogenannte Aussetzung der Vollziehung. Selbst wenn man gegen eine Nachzahlung Einspruch einlegt, muss man zunächst zahlen und bekommt sein Geld nach erfolgreichem Einspruch zurück.

Ausgaben vergessen

Viele Ausgaben sparen Steuern. Deshalb lohnt es sich, möglichst alles in der Steuererklärung anzugeben und abzusetzen. Diese Ausgaben werden dabei oft vergessen:

Verpflegungspauschale: Wer als Arbeitnehmer viel unterwegs ist, kann die Verpflegungspauschale in der Steuererklärung ansetzen. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Wichtig: Hat der Arbeitgeber diese Beträge bei einer Dienstreise über die Reisekostenabrechnung erstattet, dürfen sie nicht nochmal in der Steuererklärung abgezogen werden.

Nebenkostenabrechnung: Mieter oder Eigentümer können Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Hausreinigung absetzen. Die Angaben dazu finden Mieter in der Nebenkostenabrechnung und Vermieter in der WEG-Abrechnung.

Fahrt zur Praxis: Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Häufig nicht bekannt: neben verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln lassen sich auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie- oder Reha-Maßnahmen über die Steuererklärung absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer werden 30 Cent berechnet. Parkgebühren gehen extra. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung darüber aus, welche Fahrten durchgeführt wurden und welcher Arzt besucht wurde.

Arbeitszimmer: Ein Arbeitszimmer kann immer dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – etwa, weil der Arbeitgeber pandemiebedingt das Büro schließt und die Arbeit im Homeoffice anordnet. Falsche Angaben beim Arbeitszimmer in der Steuererklärung können viel Geld kosten. Wer kein eigenesZimmer fürs Homeoffice hat, kann die Homeoffice-Pauschale ansetzen – allerdings nur bis zu 600 Euro (120 Homeoffice-Tage x 5 Euro) für das Steuerjahr 2022. Wer ein eigenes Arbeitszimmer hat und dieses gelegentlich nutzt (und für diese Tätigkeit kein Arbeitsplatz beim Chef zur Verfügung steht), kann dagegen tatsächliche Kosten bis zu 1.250 Euro absetzen. Noch besser: Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar, können die Kosten unbegrenzt abgesetzt werden. Und: Wer ein Zimmer zum Arbeitszimmer umfunktioniert, kann die Renovierungskosten dafür ebenfalls bei der Steuer absetzen. Der größte Fehler überhaupt ist jedoch, erst gar keine Steuererklärung abzugeben. Mit digitalen Lösungen wie WISO Steuer lässt sich die Einkommenssteuererklärung unkompliziert und ohne Vorkenntnisse erledigen. Im Durchschnitt bekommt man bei WISO Steuer 1.674 Euro vom Finanzamt zurück – das sollte man sich nicht entgehen lassen.

5 Tipps für Extra-Budget im Sommerurlaub

Jeder kennt es: Eine wichtige Aufgabe steht an, doch statt sie sofort zu erledigen, schieben wir sie immer wieder auf. Dieses Phänomen, bekannt als Prokrastination, betrifft Millionen von Menschen weltweit und kann zu Stress, Unzufriedenheit und letztlich zu Frustration führen. Doch es gibt gute Nachrichten: Prokrastination ist keine ausweglose Situation. Mit den richtigen Strategien und Hilfsmitteln kann sie effektiv überwunden werden.

Besonders verbreitet ist die Aufschieberitis bei der jährlichen Einkommensteuererklärung. Aus diesem Grund hat WISO Steuer, der mehrfache Testsieger für die digitale Steuererklärung in Deutschland, fünf hilfreiche Tipps zusammengestellt, um die Steuererklärung stressfrei und erfolgreich abzuschließen.

Erkennen und akzeptieren

Wer Prokrastination erlebt, ist nicht allein. Viele Menschen schieben Aufgaben auf, die sie als unangenehm empfinden. Das Erkennen und Akzeptieren dieses Verhaltens ist der erste Schritt zur Veränderung. Anstatt sich selbst für das Aufschieben zu tadeln, ist es hilfreich zu verstehen, dass dies ein weit verbreitetes menschliches Verhalten ist. Es geht nicht um Faulheit, sondern oft um Angst oder Unsicherheit.

Aufgaben in kleinere Teile zerlegen

Die Steuererklärung erscheint als ein Berg von Arbeit. Doch wie bei jedem Projekt hilft es, die Aufgabe in überschaubare Teile zu zerlegen. Anstatt sich auf die gesamte Steuererklärung zu konzentrieren, kann man mit einem einzelnen Thema beginnen oder zuerst alle benötigten Unterlagen zusammenstellen. Bei WISO Steuer kann man beispielsweise über das gesamte Jahr hinweg die Belege in der digitalen „Steuer-Box” sammeln. So wird die Arbeit Schritt für Schritt erledigt und erscheint weniger überwältigend.

Digitale Daten clever nutzen

Moderne Technologien können die Steuererklärung erheblich vereinfachen. WISO Steuer bietet beispielsweise die vorausgefüllte Steuererklärung an, bei der Daten direkt von Finanzämtern und Versicherungen automatisch in die Erklärung eingetragen werden. Dies minimiert den Aufwand, spart Zeit und reduziert die Fehlerquote.

Planung und Prioritäten setzen

Jede Steuererklärung ist einzigartig und bestimmte Elemente können erhebliche Auswirkungen auf die zu zahlende Steuer oder eine mögliche Rückerstattung haben. Deshalb ist es ratsam, zunächst die bedeutendsten Punkte anzugehen. Dienstleistungen von Handwerkern, wie beispielsweise eines Schornsteinfegers, können unmittelbare Auswirkungen auf eine Rückerstattung haben und somit zur Motivation beitragen. Darüber hinaus lassen sich Werbungskosten, wie die Homeoffice-Pauschale, geltend machen. Zusätzlich können Sonderausgaben, wie zum Beispiel Spenden oder außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Das sind etwa Kosten für Gesundheitsleistungen wie eine Brille oder Zahnersatz, die möglicherweise die Rückerstattung erhöhen. Wer plant und priorisiert, senkt den Arbeitsaufwand und profitiert von einer höheren Steuer-Erstattung.

Belohnungspausen einlegen

Es ist wichtig, sich selbst für erledigte Aufgaben zu belohnen. Das erhöht die Motivation und den Antrieb. Nach Abschluss eines Themas oder dem Eintragen einer bestimmten Zahl von Belegen könnte man zum Beispiel eine kurze Pause einlegen, einen Spaziergang machen oder eine Kaffeepause einlegen. Vorteil bei WISO Steuer: Man kann das Ausfüllen jederzeit unterbrechen und später an der gleichen oder einer anderen Stelle weitermachen.

„Wir wissen, dass das Thema Steuern für viele Menschen mit Unsicherheit und Stress verbunden ist“, sagt Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer. „Doch mit der richtigen Herangehensweise schafft es jeder, die jährliche Steuererklärung effektiv und zeitnah zu erledigen. Unser Ziel ist es,  das alles so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten und dafür mit WISO Steuer die bestmögliche Unterstützung zu bieten.“

Noch mehr Steuer-Erstattung dank Energiepreispauschale

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bereits mit dem Septembergehalt 2022 bekommen, Empfängerinnen und Empfängern von Renten und Pensionen wurde sie im Dezember 2022 ausgezahlt. Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zu den Energiekosten haben jedoch deutlich mehr Menschen: Ab sofort steht offiziell auch Studierenden die Beantragung einer Pauschale von 200 Euro zu. Sie haben sogar unter Umständen doppelten Anspruch auf die Energiepreispauschale – zum Beispiel, wenn sie im Jahr 2022 einem Nebenjob nachgegangen sind.

Ob ein Anspruch oder gar ein doppelter Anspruch vorliegt und wie die Pauschale ausgezahlt wird, erfahren alle Interessierten mit WISO Steuer, der führenden Software für die jährliche Einkommensteuererklärung. Das Programm ermöglicht eine automatische Beantragung der Pauschalen, sobald ein Anspruch vorliegt.

Wer profitiert doppelt von der Energiepreispauschale?

Wer nicht berufstätig ist, sich aber ehrenamtlich zum Beispiel im Verein als Übungsleitung engagiert, erhält die Pauschale von 300 Euro ebenfalls. Sogar Schülerinnen und Schüler, die im Sommer nur kurzzeitig gejobbt haben, haben einen Anspruch darauf.

Und wer im Ruhestand noch einen Minijob hatte, profitiert sogar von der doppelten Auszahlung der Pauschale. Ebenso doppelt profitieren unter Umständen auch Studierende, wenn sie im Jahr 2022 beruflich tätig waren, zum Beispiel in Form eines Minijobs. Ihnen steht dann neben der jüngst beschlossenen Pauschale in Höhe von 200 Euro auch die ursprüngliche Pauschale in Höhe von 300 Euro zu.

Voraussetzung ist jeweils, dass eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben wird. Das Finanzamt überweist die 300 Euro Energiepreispauschale dann zusätzlich zur Steuererstattung.

Wer die Software oder App WISO Steuer für die Steuererklärung 2022 nutzt, erhält immer die optimale Erstattung. Denn die Steuer-App sorgt automatisch dafür, dass Nutzende die Auszahlung der Energiepreispauschale zusätzlich beantragen, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

„Wir stellen täglich fest, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass auch sie berechtigt wären, diese 300 Euro zusätzlich zu erhalten. Es war uns daher wichtig, hier eine möglichst einfache und für jeden und jede zugängliche Lösung zu finden. Denn niemand verschenkt gerne freiwillig Geld“, sagt Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer. „Und Ruheständler oder Studierende können sogar doppelt profitieren.“

WISO Steuer errechnet automatisch die besten Einsparmöglichkeiten

Im Schnitt erhält jeder Nutzer von WISO Steuer 1.674 Euro zurück. Dieser Betrag könnte künftig noch höher ausfallen. Dank des neuen „SteuerCheckUp“ von WISO Steuer verpasst niemand mehr eine Sparmöglichkeit, denn mit diesem neuen Tool können sich die Nutzer vor Abgabe der Steuererklärung vergewissern, dass jede Möglichkeit zum Steuern sparen genutzt wurde – inklusive der Energiepreispauschale. Ab dem Steuerjahr 2022 führt der Hersteller Buhl außerdem die Multi-Lizenz für WISO Steuer ein: Die Anwendung lässt sich mit ein- und derselben Lizenz völlig flexibel auf jedem Windows- oder Apple-Computer, auf dem iPad, mit dem Smartphone (Android und iOS) oder plattformunabhängig im Browser unter wiso-steuer.de nutzen. Spezielle Produktvarianten wie z. B. „WISO Steuer-Sparbuch“, „Steuer-Mac“ oder „Steuer-Start“ entfallen, was mehr Übersichtlichkeit schafft.

Mehr Informationen zu Software und Apps von WISO Steuer

WISO Steuer für die Steuererklärung 2022 ist ab sofort auf wiso-steuer.de, überall im Handel sowie in den AppStores von Apple und Google verfügbar. Die Preisempfehlung liegt bei EUR 45,99. Darin enthalten ist die Multi-Lizenz für alle Geräte und Plattformen sowie die Abgabe von bis zu fünf Erklärungen für das Steuerjahr 2022.

So reagieren die Bundesländer auf fehlende Grundsteuererklärungen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Noch immer fehlt bundesweit jede vierte Erklärung. Wie viele Erklärungen wurden bisher jeweils in den Bundesländern abgegeben? Wie gehen die einzelnen Bundesländer mit den Nachzüglern um? Wo drohen welche Strafen?

Das Team von WISO Steuer, zu dem auch die Online-Anwendung WISO Grundsteuer gehört, hat die Reaktionen aller 16 Bundesländer zusammengetragen. Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer, fasst das Ergebnis zusammen: „Die Finanzbehörden agieren zwar entschlossen, aber fair. Das hätte auch ganz anders laufen können. Harte Konsequenzen haben die Bürger zunächst nicht zu befürchten. Das kann sich aber schon bald ändern.“

Hier die wichtigsten Erkenntnisse:

Bundesländer zeigen sich zunächst kulant

Bis auf Bayern, das die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf Ende April 2023 verschoben hat, werden alle Bundesländer innerhalb der kommenden Wochen ein Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bisher noch keine Erklärung abgegeben haben. Damit zeigen sich die Finanzbehörden im ersten Schritt noch kulant, denn eigentlich könnten schon die ersten Bußgelder warten.

Säumniszuschläge, Bußgelder und Schätzungen als mögliche Konsequenz

Die meisten Bundesländer kommunizieren auf ihren Internetseiten und via Pressemitteilungen, dass sie bei erneuter Verweigerung der Abgabe die Bemessungsgrundlagen schätzen werden beziehungsweise dies zumindest andenken.

Die Bundesländer Hamburg, Berlin, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie Niedersachsen behalten sich darüber hinaus vor, für verspätet abgegebene Erklärungen einen Verspätungszuschlag zu erheben. In den meisten Fällen beträgt dieser 25 Euro pro angebrochenem Monat.

Einige Bundesländer gehen sogar noch einen Schritt weiter, beziehungsweise drohen dies an. So halten es sich Hamburg, Berlin, das Saarland, Schleswig-Holstein sowie Sachsen vor, auch Buß- oder Zwangsgelder in Höhe von teilweise bis zu 25.000 Euro festzusetzen, sollte die Erklärung nach erneuter Erinnerung nicht abgegeben werden.

Verlängerung der Frist im Einzelfall möglich Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein kommunizieren aktiv, dass eine Verlängerung der Abgabefrist im begründeten Einzelfall möglich ist.