Unterhalt ist eine Verpflichtung – manchmal gesetzlich, manchmal moralisch. Er wird an (volljährige) Kinder und auch andere Angehörige gezahlt. Wenn eine Verpflichtung besteht, gibt es dann auch einen Steuervorteil? Kann man Unterhalt von der Steuer absetzen?
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Video: Unterhalt an Angehörige und Kinder
- Unterhalt von der Steuer absetzen: Geht das?
- Welche Unterhaltszahlungen werden anerkannt?
- Achtung: Höchstbetrag kann gekürzt werden
- Unterhalt an Kinder absetzen
- Unterhalt an Angehörige im Ausland absetzen
- Unterhalt an Ehepartner absetzen
- Unterhalt in die Steuererklärung eintragen
Kurz & knapp
- Unterhaltszahlungen an Angehörige der geraden Linie werden vom Finanzamt anerkannt
- Der Höchstbetrag richtet sich nach dem Grundfreibetrag (10.347 Euro in 2022)
- Unter Umständen musst du den Höchstbetrag kürzen
- WISO Steuer hilft dir dabei, die Unterhaltszahlungen richtig anzugeben
Unterhalt von der Steuer absetzen: Geht das?
Du kannst deine Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen. Und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Dabei gilt ein Höchstbetrag, der sich am Grundfreibetrag orientiert. So werden dir in 2022 bis zu 10.347 Euro angerechnet.
Das Besondere bei den Unterhaltszahlungen: Die zumutbare Belastung, die beim Thema außergewöhnliche Belastungen aufkommt, bleibt beim Unterhalt außen vor.
Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kommen obendrauf
Zusätzlich zu den 10.347 Euro kannst du auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen, wenn du die Kosten für deinen Angehörigen übernommen hast. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Beiträge an deinen Verwandten oder direkt an die Versicherung zahlst.
Welche Unterhaltszahlungen werden anerkannt?
Wenn du einem Freund über die Runden hilfst, heißt das noch lange nicht, dass du die Finanzspritze in deiner Steuererklärung angeben kannst. Das Finanzamt hat Vorgaben, für wen die Unterhaltszahlungen bestimmt sein müssen. Und zwar sind das Angehörige der „geraden Linie“. Gemeint sind beispielsweise deine Großeltern, Eltern, Kinder oder Enkel.
Welche Voraussetzungen muss mein Angehöriger erfüllen?
Man spricht auch vom Unterhalt bedürftiger Personen. Diese 4 Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Du bekommst für diese Person kein Kindergeld, keinen Kinderfreibetrag oder andere Zuschüsse
- Du bist nach deutschem Recht zum Unterhalt für diese Person verpflichtet
- Du darfst mit dieser Person keine Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung machen
- Das Vermögen der Person beträgt höchstens 15.500 Euro
Achtung: Höchstbetrag kann gekürzt werden
Es kann sein, dass der Höchstbetrag in Höhe von 10.347 Euro gekürzt wird. Das gilt in diesen Fällen:
Die Unterhaltszahlungen finden nicht das ganze Jahr statt
Die 10.347 Euro beziehen sich auf das ganze Jahr 2022. Dafür gilt das sogenannte Monatsprinzip. Das heißt: Für jeden Monat, den du keinen Unterhalt bezahlt hast, musst du den Höchstbetrag um 1/12 kürzen. Das sind 862,25 Euro pro Monat.
Die Voraussetzungen werden nicht das ganze Jahr erfüllt
Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen, damit die Unterhaltszahlungen vom Finanzamt anerkannt werden, nicht erfüllt sind. Für die entsprechenden Monate musst du jeweils 862,25 Euro vom Höchstbetrag abziehen.
Beispiel: Monatsprinzip
- 3 x 862,25 Euro = 2.586,75 Euro
- 10.347 Euro – 2.586,75 Euro = 7.760,25 Euro
Ergebnis: In Stefanies Steuererklärung werden bis zu 7.760,25 Euro an Unterhaltszahlungen für ihre Tochter berücksichtigt.
Dein Angehöriger hat eigenes Einkommen
Unterhaltszahlungen sind für bedürftige Personen bestimmt. Wer selbst Geld verdient, kann sich auch selbst versorgen. Zumindest zum Teil. Deswegen werden die Einkünfte deines Verwandten auch angerechnet bei dem Unterhalt, der bei deiner Steuererklärung berücksichtigt wird.
Anrechnungsfreibetrag
Der Anrechnungsfreibetrag ist der Teil des Einkommens deines Angehörigen, der beim Unterhalt außen vor bleibt. Das sind 624 Euro. Alles darüber hinaus wird von deinem Höchstbetrag abgezogen.
Beispiel: Anrechnungsfreibetrag
- 7.000 Euro – 624 Euro = 6.376 Euro
- 10.347 Euro – 6.376 Euro = 3.971 Euro
Ergebnis: Stefan werden maximal 3.971 Euro der Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung angerechnet.
Kostenpauschale
Wenn dein Angehöriger steuerfreie Bezüge bekommt, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, werden von deinem Unterhaltshöchstbetrag 180 Euro abgezogen. Dieser Betrag nennt sich auch Kostenpauschale.
Der Unterhalt wird auch von anderen Personen gezahlt
Der Höchstbetrag wird nicht mehrfach anerkannt. Das heißt: Wenn sich noch weitere Personen an den Unterhaltszahlungen für deinen Angehörigen beteiligen, müsst ihr den Höchstbetrag gleichmäßig unter euch aufteilen.
Beispiel: Höchsbetrag aufteilen
- 10.347 Euro ÷ 2 = 5.173,50 Euro
Ergebnis: Stefan und Stefanie können jeweils bis zu 5.173,50 Euro Unterhalt absetzen.
Unterhalt an Kinder absetzen
Nur, wenn du für dein Kind kein Kindergeldanspruch mehr hast, kannst du den Unterhalt von der Steuer absetzen. Das ist in der Regel der Fall, wenn:
- dein Kind volljährig ist und keine Ausbildung macht (schulisch oder beruflich)
- dein Kind bereits eine (Berufs-)Ausbildung absolviert hat
- dein Kind, das noch in der Ausbildung ist, über 25 Jahre alt ist
Unterhalt an Angehörige im Ausland absetzen
Du unterstützt einen Verwandten im Ausland mit Unterhaltszahlungen? Hier gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten:
Höchstbetrag fällt oft kleiner aus
Unter Umständen wird der Höchstbetrag gekürzt. Denn es kommt darauf an, wie teuer der Lebensunterhalt für eine Person im entsprechenden Land ist.
Anhand der Ländergruppeneinteilung des BMF findest du heraus, wie hoch der maximale Betrag ist, den du von der Steuer absetzen kannst. Zum Beispiel: Das Heimatland deines Angehörigen fällt unter die Ländergruppe 3. Deswegen musst du den Höchstbetrag dritteln.
Strenge Nachweisanforderungen
Da es für das Finanzamt sehr schwierig ist, Informationen zum Unterhalt deines Angehörigem aus dem Ausland zu bekommen, musst du die Unterhaltsbedürftigkeit und geleisteten Zahlungen durch Beweismittel nachweisen. Welche Nachweise brauchst du dazu?
Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Das BMF stellt hierfür zweisprachige Unterhaltserklärungen zur Verfügung.
Nachweis der Unterhaltszahlungen
Grundsätzlich erbringst du den Nachweis durch Post- oder Bankbelege. Das Finanzamt muss sehen können, dass dein ausländischer Angehöriger der Empfänger der Zahlungen ist. Bei Barzahlungen gibt es zusätzliche Anforderungen:
- Nachweise von deiner Bank für die Abhebung des Geldes
- Empfängerbestätigung
- zwischen der Abhebung und der Geldübergabe an deinen Verwandten dürfen höchstens 2 Wochen liegen
- Nachweise für eine Reise ins Ausland (zum Beispiel Visum, Grenzübertrittsvermerke, Fahrkarten, Tankquittungen, Flugtickets)
Wie muss die Empfängerbestätigung aussehen?
Die Empfängerbestätigung muss für jede Geldübergabe ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Bestätigungen werden nicht anerkannt. Das heißt, dass der Ausstellungszeitpunkt des Dokuments dem Zeitpunkt der Geldübergabe entsprechen muss.
Diese Angaben musst du in der Empfängerbestätigung eintragen:
- Dein Name und deine Anschrift
- Name und Anschrift deines Angehörigen
- Ort und Datum der Ausstellung der Empfängerbestätigung
- Unterschrift deines Angehörigen
- Zeitpunkt der Geldübergabe
Unterhalt an Ehepartner absetzen
Unterstützt du deinen (Ex-)Ehepartner mit Unterhaltszahlungen, nennt sich das Ehegattenunterhalt. Hier gibt es einige Besonderheiten. Denn du hast die Möglichkeit, den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben anzugeben. Dabei gelten in 2022 folgende Höchstbeträge:
- außergewöhnliche Belastungen: 10.347 Euro
- Sonderausgaben: 13.805 Euro
Unterhalt in die Steuererklärung eintragen
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