Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung

Steuerfrei – oder doch nicht?

Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld sind steuerfrei – trotzdem musst du sie in deiner Steuererklärung angeben. Der Grund ist der Progressionsvorbehalt: Er kann deinen Steuersatz anheben und so zu einer Nachzahlung führen. Klingt ärgerlich, ist aber halb so wild. Wir zeigen dir, was auf dich zukommt und wie du alles richtig einträgst.

Kurz & knapp

  • Lohnersatzleistungen ersetzen weggefallenes Einkommen – zum Beispiel als Kranken-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld
  • Sie sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz
  • Bekommst du eine der Lohnersatzleistungen, musst du eine Steuererklärung abgeben
  • Mit WISO Steuer rechnest du die Auswirkung vorab aus und trägst alles automatisch ein

Was sind Lohnersatzleistungen?

Lohnersatzleistungen sind staatliche oder betriebliche Zahlungen, die einen Teil deines wegfallenden Einkommens ersetzen, wenn du vorübergehend nicht arbeiten kannst – etwa bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit. Sie sind selbst steuerfrei, wirken sich aber über den Progressionsvorbehalt auf deine Steuer aus.

Fällt dein Gehalt weg, sollen Lohnersatzleistungen die Lücke abfedern und deine laufenden Kosten decken. Meist fallen sie niedriger aus als dein reguläres Gehalt.

Beispiele von Lohnersatzleistungen

  • Krankengeld: Bist du länger krank und kannst deshalb nicht arbeiten, erhältst du nach einer bestimmten Zeit Krankengeld von deiner Krankenkasse.
  • Arbeitslosengeld: Verlierst du deinen Job, kannst du Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten.
  • Elterngeld: Als frisch gebackene Mutter oder frisch gebackener Vater, hast du Anspruch auf Elterngeld.
  • Kurzarbeitergeld: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann dein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. In diesem Fall kannst du Kurzarbeitergeld erhalten.
  • Mutterschaftsgeld: Wenn du schwanger bist und in die gesetzliche Schutzfrist vor und nach der Geburt gehst, bekommst du Mutterschaftsgeld.
  • Insolvenzgeld: Wird dein Arbeitgeber insolvent und kann deshalb die Löhne nicht mehr zahlen, kannst du Insolvenzgeld beantragen.
  • Verdienstausfall-Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz: zum Beispiel bei behördlich angeordneter Quarantäne.

Diese Lohnersatzleistungen beeinflussen deine Steuer nicht:

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld, ehem. Hartz IV)
  • Aufwandsentschädigung aus Ein-Euro-Job
  • Eingliederungshilfe
  • Erziehungsgeld
  • Gründungszuschuss
  • Kindergeld
  • Krankentagegeld
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Sozialhilfe
  • Streikgeld
  • Wohngeld

Wie hoch fallen Lohnersatzleistungen aus?

Die Höhe hängt von der Leistung und deinem vorherigen Einkommen ab – meist liegt sie zwischen 60 und 90 Prozent deines bisherigen Netto- oder Bruttolohns.

  • Krankengeld: Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld etwa 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoeinkommens.
  • Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, oder 67 Prozent, wenn du Kinder hast.
  • Elterngeld: Das Elterngeld liegt zwischen 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat, je nach deinem vorherigen Einkommen.
  • Kurzarbeitergeld: Bei Kurzarbeit erhältst du in der Regel 60 Prozent deines ausgefallenen Nettolohns, oder 67 Prozent, wenn du Kinder hast.
  • Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld ist im Wesentlichen so hoch wie dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor der Geburt.
  • Insolvenzgeld: Das Insolvenzgeld entspricht deinem Nettolohn für bis zu 3 Monate vor der Insolvenz des Unternehmens.

Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Lohnersatzleistungen erhalte?

Weil Progressionsvorbehalt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Sobald sie im Jahr zusammen mehr als 410 Euro betragen, bist du nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Lohnersatzleistungen sind steuerfrei – das Finanzamt ignoriert sie aber nicht. Es rechnet sie fiktiv zu deinem Einkommen hinzu, ermittelt daraus deinen persönlichen Steuersatz und wendet diesen höheren Satz dann auf dein tatsächlichsteuerpflichtiges Einkommen an. Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, deine übrige Steuer steigt. Ergebnis: Unter Umständen zahlst du mehr, als wenn du keine Lohnersatzleistung erhalten hättest.

  • WISO Steuer rechnest du einfach aus, wie sich deine Lohnersatzleistung auf die Höhe deiner Steuern auswirkt.

Steuern bei Lohnersatz: Beispielrechnung

Ein Rechenbeispiel zeigt den Effekt (Rechtsstand: Steuerjahr 2025).

Ohne LohnersatzMit Lohnersatz
Zu versteuerndes Einkommen30.000 €30.000 €
Lohnersatzleistung/9.000 €
Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes30.000 €39.000 €
Steuersatz daraus19,35 %17,96 %
Steuerbelastung 4.304 €5.387 €
Steuer-Differenz/1.083 €

Das Finanzamt ermittelt den Steuersatz aus 39.000 Euro (17,96 Prozent) und wendet ihn auf die tatsächlich steuerpflichtigen 30.000 Euro an. So entstehen rund 1.083 Euro mehr Steuer – allein durch den Progressionsvorbehalt.

Muss ich immer mit einer Nachzahlung rechnen?

Nicht zwingend, aber häufig. Da der Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz erhöht, hast du unterjährig oft zu wenig Steuern gezahlt – eine Nachzahlung wird dann wahrscheinlich, ist aber nicht garantiert.

Ob und wie viel du nachzahlst, hängt davon ab, wie viel Steuer du übers Jahr schon vorausgezahlt hast (etwa als monatliche Lohnsteuer). Wurde genug einbehalten, kann es sogar bei einer kleinen Erstattung bleiben.

Gut zu wissen: Liegen deine dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen im Jahr zusammen bei höchstens 410 Euro, bleiben sie außen vor – allein deswegen musst du dann keine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Anleitung: Wie trage ich Lohnersatzleistungen in die Steuererklärung ein?

In drei Schritten: Unterlagen sammeln, die Beträge im richtigen Formular eintragen, Erklärung ans Finanzamt senden. Wichtig: Leistungen von Kranken-, Arbeits- oder Elterngeldkasse gehören in den Hauptvordruck, Arbeitgeber-Leistungen wie Kurzarbeitergeld in die Anlage N.

Schritt 1: Bereite notwendige Unterlagen vor

Bevor du loslegst, sammle alle wichtigen Unterlagen. Dazu gehören:

  • Lohnsteuerbescheinigung (zum Beispiel für Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld)
  • Belege für Werbungskosten (Fahrtkosten, Fortbildungen etc.)
  • Kontoauszüge, die spezielle Ausgaben belegen (zum Beispiel für Handwerker)
  • Nachweise für Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Bescheide für Arbeitslosengeld oder Krankengeld)
Experten Tipp

Fotografiere deine Belege ein und lass sortieren und zuordnen

Mit WISO Steuer kannst du diese Unterlagen digital speichern und ordnen. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch sicher. Wenn du die Unterlagen einmal fotografiert oder hochgeladen hast, sind sie für künftige Steuererklärungen oder eventuelle Rückfragen vom Finanzamt leicht zugänglich.

Schritt 2: Trage deine Daten ein

Lohnersatzleistungen stehen auf deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung und werden außerdem elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Wenn du den  Steuer-Abruf nutzt, musst du nichts weiter machen. Er übernimmt all deine relevanten Daten. So sparst du dir das Abtippen und vergisst keine Angaben.

Schritt 3: Schicke deine Steuererklärung ab

Zum Schluss geht die Erklärung ans zuständige Finanzamt. WISO Steuer findet anhand deiner Adresse automatisch das richtige Finanzamt und sendet digital – kein Ausdrucken, kein Porto.

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?

Dann kann das Finanzamt deine Steuer schätzen – meist zu deinen Ungunsten. Die Meldungen der Kassen liegen ihm ohnehin vor, Aussitzen funktioniert also nicht.

Krankenkassen, Agentur für Arbeit und Elterngeldstellen melden ihre Zahlungen direkt ans Finanzamt. Weigerst du dich, drohen eine nachteilige Schätzung und im Zweifel Verspätungszuschläge.

Und wenn du die Nachzahlung nicht auf einen Schlag stemmen kannst: Verzögere die Abgabe trotzdem nicht. Mit dem Finanzamt lässt sich fast immer eine Lösung finden, zum Beispiel eine Ratenzahlung.

FAQ: Lohnersatzleistungen & Steuererklärung

Lohnersatzleistungen können dazu führen, dass du einen höheren Steuersatz bekommst. Das kann zu Steuernachzahlungen führen. Deshalb möchte das Finanzamt von den Empfängern dieser Sozialleistungen eine Steuererklärung haben.
Ja. ALG I, also Arbeitslosengeld I, zählt zu den Lohnersatzleistungen, ebenso wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld.
Das Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Bürgergeld, ehem. Hartz IV) muss nicht in der Steuererklärung eingetragen werden, da es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Der Grund dafür ist der so genannte Progressionsvorbehalt. Dieser besagt, dass Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei sind, jedoch bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt werden. Eventuell musst du deswegen Steuern nachzahlen.
Die Höhe deiner Lohnersatzleistungen findest du in deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder in Bescheinigungen der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse.
Ja, das Kurzarbeitergeld gehört zu den Lohnersatzleistungen.
Die Ersatzleistung trägst du in Anlage N in der Steuererklärung ein. Tipp: WISO Steuer kann die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung selbst in die Steuererklärung eintragen! Einfach den Steuer-Abruf beantragen und automatisch ausfüllen lassen.