10. November 2020
Kaum bekannt, aber klar geregelt: Wer wegen der Reklamation einer beschädigten Ware zum Verkäufer des Produktes fahren muss, hat Anspruch auf Ersatz der entstandenen Fahrtkosten. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Paragraf 439 BGB besagt, dass der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen habe, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und […]