WISO Mein Büro ist GoBD-zertifiziert

WISO MeinBüro – die Bürosoftware mit zertifizierter GoBD-Schnittstelle

WISO MeinBüro verfügt über eine hochoffiziell zertifizierte GoBD-Schnittstelle: Das Prüfzertifikat der Audicon GmbH garantiert, dass „die Datenlieferung über die GoBD-Schnittstelle dem von der Finanzverwaltung empfohlenen Beschreibungsstandard entspricht.“

audicon gobd-Zertifizierung für WISO MeinBüro

Mithilfe der GoBD-Schnittstelle von WISO MeinBüro exportieren Sie bei Bedarf genau die Daten, die laut „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ bei einer Steuerprüfung vorgelegt werden müssen. Der Zertifizierungs-Auditor kennt die GoBD-Anforderungen an Business-Software aus erster Hand: Immerhin hat Audicon den Beschreibungsstandard für GoBD-Exporte gemeinsam mit den Finanzbehörden entwickelt.

 

Praxistipp: Damit Sie dem Finanzamtsprüfer die geforderten Informationen per Knopfdruck auf einem Datenträger zur Verfügung stellen können, gibt es im MeinBüro-Menü „Finanzen“ die Funktion „GoBD Ausgabedateien erzeugen“:

GoBD Ausgabedatei erzeugen in WISO MeinBüro

Mit deren Hilfe …

  • erzeugen Sie die „FiBu-Datensätze“ zu Ihren Rechnungen, Zahlungsvorgängen und Abschreibungen,
  • erstellen auf Anforderung Listen über Ihre Rechnungen, Zahlungsvorgänge und das Anlagenverzeichnis und
  • generieren – sofern erforderlich – auch gleich die Dateien für die Steuerprüfer-Software „IDEA“:

GoBD Ausgabedatei Zeitraum festlegen meinbüro

Per Mausklick auf die Schaltfläche „Ausführen (F5)“ starten Sie den Daten-Export. Sie finden die im CSV-Format gespeicherten Ausgabedateien im Verzeichnis „FibuExport“ des MeinBüro-Dokumentenverzeichnisses. Der Pfad lautet standardmäßig:

C:\Benutzer\IhrName\Documente\Buhl Data Service GmbH\MeinBüro\FibuExport\

Bitte beachten Sie: Weitere GoBD-Anforderungen an Ihre innerbetrieblichen Abläufe, die Belegablage oder auch die Archivierung elektronischer Dokumente besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Und gleich noch einen Hinweis hinterher: Bei den GoBD handelt es sich um eine deutsche Vorschrift: Österreichische MeinBüro-Anwender sind davon nicht betroffen!

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