Pflicht erfüllt, einfach erledigt
Du hast 2025 neben anderen steuerpflichten Einkünften mehr als 410 € ALG I erhalten? Dann ist die Steuererklärung Pflicht. Keine Sorge: WISO Steuer trägt alles automatisch ein und zeigt dir sofort, ob du sogar Geld zurückbekommst.
Steuererklärung bei Arbeitslosengeld
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Über 6 Millionen begeisterte User
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WISO Steuer ruft deine Bescheinigung der Agentur für Arbeit automatisch ab. Fehler beim Übertragen? Ausgeschlossen.
Die App berücksichtigt den Progressionsvorbehalt sofort und zeigt dir auf den Cent genau, wie er sich auswirkt.
Ein digitaler Check prüft alles auf Vollständigkeit. Mit einem Klick geht deine Erklärung papierlos ans Finanzamt.
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Basierend auf 10.156 Bewertungen
R. Doven
Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.
T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
Arbeitslosengeld I ist normalerweise Regel steuerfrei. Es wird aber bei der Berechnung deines Steuersatzes für andere Einkünfte berücksichtigt und kann so deine Steuerlast erhöhen (a title=“Progressionsvorbehalt: So vermeidest du Nachzahlungen“ href=“https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/progressionsvorbehalt/“>Progressionsvorbehalt).
Eine Nachzahlung entsteht häufig, wenn im selben Kalenderjahr neben Arbeitslosengeld I noch steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (zum Beispiel Arbeitslohn vor/nach der Arbeitslosigkeit). Durch den Progressionsvorbehalt kann sich der Steuersatz erhöhen – die im Jahr bereits einbehaltene Lohnsteuer deckt die endgültige Steuer dann unter Umständen nicht vollständig ab.
Arbeitslosengeld I wird nicht als Arbeitslohn erfasst, sondern im Bereich Lohn- und Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen). Grundlage ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, in der der Jahresbetrag des erhaltenen Arbeitslosengeldes ausgewiesen ist.
Nicht in jedem Fall. Die Pflicht besteht, wenn du im Jahr mehr als 410 € ALG I und zusätzlich andere steuerpflichtige Einkünfte hattest.
Du kannst trotz Arbeitslosengeld I eine Steuererstattung bekommen – zum Beispiel, wenn du im Jahr gearbeitet hast und Lohnsteuer gezahlt wurde. Die Chancen auf eine Erstattung steigen, wenn du zusätzliche Kosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angeben kannst. Ob du Geld zurückbekommst, hängt immer von deiner persönlichen Situation ab.
Mit WISO Steuer wirst du Schritt für Schritt durch die relevanten Angaben geführt. Du erfährst, wo Arbeitslosengeld I als Lohnersatzleistung einzutragen ist, welche Unterlagen du typischerweise brauchst, und bekommst verständliche Hinweise – genau dann, wenn sie für deine Eingabe wichtig sind.
Deine Frage war nicht dabei? Stell deine Frage an SteuerGPT: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.
Arbeitslosengeld I ist grundsätzlich steuerfrei, das heißt, es wird nicht direkt versteuert. Auch wenn es Ersatz für deinen Lohn darstellt, fällt keine Lohnsteuer auf das Arbeitslosengeld an.
Dennoch spielt das Arbeitslosengeld bei deiner Steuererklärung eine wichtige Rolle. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Deshalb erhöht es den Steuersatz, mit dem deine übrigen steuerpflichtigen Einkommen berechnet werden (zum Beispiel Gehalt oder Mieteinnahmen). Dadurch zahlst du unter Umständen mehr Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (Soli) auf dein restliches Einkommen – obwohl das ALG selbst steuerfrei bleibt.
Gut zu wissen: Für Arbeitslosengeld II (ALG II) gilt das nicht. Es ist steuerfrei und erhöht deinen Steuersatz nicht. Auch eine Pflicht zur Steuererklärung entsteht dadurch nicht – selbst dann nicht, wenn der Betrag über 410 € liegt.
Wenn du im Jahr 2025 Arbeitslosengeld I (ALG I) von mehr als 410 € erhalten hast und zusätzlich andere steuerpflichtige Einkünfte hattest, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das Arbeitslosengeld zählt zu den Lohnersatzleistungen und ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Die Höhe deines Arbeitslosengeldes wird bei der Berechnung deines Steuersatzes mitberücksichtigt und kann diesen erhöhen. Deshalb verlangt das Finanzamt in diesen Fällen die Angabe in der Steuererklärung.
Die Abgabeflicht gilt also ab 411 € im Jahr – unabhängig davon, ob du das ganze Jahr oder nur einen Teil davon Arbeitslosengeld erhalten hast. Besonders wichtig: Auch wenn du zwischendurch gearbeitet hast, etwa erst ab März arbeitslos warst oder ab Oktober wieder als Arbeitnehmer gearbeitet hast, stehen dir die vollen Jahresfreibeträge wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und der Grundfreibetrag (12.096 €) zu.
Ob du abgeben musst, hängt aber immer von deiner persönlichen Konstellation ab:
Wichtig: Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und löst auch keine Abgabepflicht aus.
Der Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt. Das Arbeitslosengeld I selbst ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für dein übriges, steuerpflichtiges Einkommen.
Das Finanzamt berechnet deinen persönlichen Steuersatz so, als hättest du das Arbeitslosengeld zusätzlich zu deinem regulären Einkommen erhalten. Dieser – durch das Arbeitslosengeld erhöhte – Steuersatz wird dann auf deine anderen Einkünfte angewendet. Dadurch kann es vorkommen, dass du im Laufe des Jahres zu wenig Steuern gezahlt hast und mit der Steuererklärung eine Nachzahlung fällig wird. Besonders betroffen sind alle, die neben dem Arbeitslosengeld noch weitere Einkünfte hatten, zum Beispiel aus einer Beschäftigung (auch Nebenjob) oder anderen Quellen.
Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen werden im amtlichen Hauptvordruck ESt 1A eingetragen, nicht in der Anlage N. Im Hauptvordruck findest du dazu einen eigenen Abschnitt für „Einkommensersatzleistungen“. Im Steuerjahr 2025 ist es die Zeile 35 des Hauptvordrucks – die genaue Zeile kann sich je nach Steuerjahr leicht ändern.
Die Höhe deines Arbeitslosengeldes oder anderer Lohnersatzleistungen entnimmst du einfach dem entsprechenden Bescheid der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse oder der Elterngeldstelle.
Im Regelfall hat die Agentur für Arbeit die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
In WISO Steuer findest du das entsprechende Feld unter: „Ersatz für Einkommen > Erhaltene Leistungen“. Deine Angaben werden bereits automatisch ausgefüllt. Überprüfe aber sicherheitshalber, ob der Betrag korrekt ist.
Wichtig: Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) musst du nicht in der Steuererklärung eintragen.
Die gute Nachricht: Auch wenn du im Jahr 2025 Arbeitslosengeld I bezogen hast, ist eine Erstattung grundsätzlich möglich. Denn oft hattest du im selben Jahr weitere Einkünfte – zum Beispiel aus einer früheren oder späteren Anstellung (auch Nebenjob) oder aus Vermietung. Außerdem stehen dir weiterhin alle wichtigen Freibeträge zu, wie der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wenn du in diesem Jahr zumindest zeitweise angestellt warst.
Profitieren kannst du auch, wenn du während der Arbeitslosigkeit Ausgaben hattest, die steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen zum Beispiel:
Entstehen durch deine Ausgaben ein Verlust, kann dieser mit anderen Einkünften im gleichen Jahr verrechnet werden. Reicht dies nicht aus, ist ein Verlustvortrag in künftige Jahre oder ein Verlustrücktrag ins Vorjahr möglich. Der Verlustrücktrag findet von Amts wegen statt, es sei denn, du verzichtest darauf und beantragst einen Verlustvortrag.
Mit WISO Steuer trägst du alle relevanten Angaben einfach und korrekt ein – und siehst sofort, ob und wie viel Geld du zurückbekommen kannst. Auch wenn du zur Abgabe verpflichtet bist: Eine Rückzahlung ist nicht ausgeschlossen – oft lohnt sich die Steuererklärung also doppelt!
Sofort sehen, wie viel Geld dir das Finanzamt schuldet. Finde jetzt heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt.
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