Steuererklärung 2027
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Leg ab November los. Bis dahin kannst du schon vergangene Jahre abhaken.
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Alle Infos im Überblick
Steuererklärung in 2027
In 2027 erstellst du die Steuererklärung für das letzte, abgeschlossene Jahr. Startschuss ist der 1. Januar 2027 und du hast im Regelfall bis zum 31. Juli 2027 Zeit.
Neue Version von WISO Steuer
Die neue Steuererklärung kannst du schon ab November in WISO Steuer bearbeiten und einen Vorgeschmack bekommen, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommen wirst.
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WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.
Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.
Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO
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FAQ: Steuererklärung in 2027
Ab wann kann ich die Steuererklärung in 2027 machen?
- Ab November 2026: Neue Version von WISO Steuer ist verfügbar
- Ab 1. Januar 2027: Du kannst deine Steuererklärung abgeben
- Ab 1. März 2027: Du kannst Daten von Arbeitgeber, Versicherungen & Co. automatisch in deine Steuererklärung übernehmen
Bis wann muss ich die Steuererklärung in 2027 abgeben?
Bist du zur Abgabe verpflichtet, endet die Frist regulär am 31. Juli 2027. Das ist ein Samstag, deshalb hast du bis Montag, den 2. August 2027, Zeit.
Holst du Hilfe von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 29. Februar 2028.
Welche Neuerungen gelten für die Steuererklärung in 2027?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln, die für deine Steuererklärung in 2027 wichtig sind. Zum Beispiel:
- Die Pendlerpauschale beträgt 0,38 € ab dem ersten Kilometer, ohne Staffelung für die ersten 20 Kilometer
- Gewerkschaftsbeiträge zählen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
- Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2.00 € Arbeitslohn pro Monat im Rentenalter steuerfrei
Weitere Informationen findest du hier: BMF
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder muss. Verpflichtet bist du zum Beispiel bei Steuerklasse III/V oder VI, bei Nebeneinkünften über 410 € oder bei Lohnersatzleistungen über 410 €.
Alle anderen können freiwillig abgeben, und das lohnt sich, sobald deine tatsächlichen Kosten über den Pauschalen liegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
Meist beträgt die Bearbeitungszeit einige Wochen, je nach Finanzamt auch deutlich länger. Eine gesetzliche Frist, bis wann das Finanzamt deine Erklärung bearbeitet haben muss, gibt es nicht.
Wie lange es bei dir dauert, hängt von der Komplexität deines Falls, vom Abgabezeitpunkt und von der Auslastung deines Finanzamts ab.
Wann kann ich mit der Steuererklärung in 2027 starten?
Wichtig zu wissen: In 2027 machst du die Steuererklärung für das vergangene Jahr, also die Steuererklärung 2026. Damit prüft das Finanzamt, ob du im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast. Du kannst aus diesem Zeitraum Rechnungen zu Handwerker, Spenden und mehr angeben, um Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Auch vorher festgelegte Beträge, sogenannte Pauschalen, helfen dir beim sparen. Die Höhe der Beträge sind immer davon abhängig, auf welches Kalenderjahr sich deine Steuererklärung bezieht.
Das Finanzamt nimmt deine Erklärung für das letzte Jahr ab dem 1. Januar 2027 entgegen. Die Bearbeitung vom Finanzamt startet ab dem 1. März 2027.
Termine für die Steuererklärung in 2027
Für die Steuererklärung in 2027 gelten die folgende Fristen:
| Termin | Datum |
|---|---|
| Start der Abgabe | 1. Januar 2027 |
| Pflichtabgabe ohne Berater | 31. Juli 2027 |
| Pflichtabgabe mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein | 29. Februar 2028 |
| Freiwillige Abgabe | 31. Dezember 2030 |
Die Sieben-Monats-Frist für Pflichtveranlagte steht in § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung, die verlängerte Frist bei Beratung in § 149 Abs. 3 AO.
Fällt der 31. Juli auf ein Wochenende, verschiebt sich der Termin nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag. 2027 ist der 31. Juli ein Samstag, die Frist endet also am Montag, dem 2. August 2027.
Wer die Frist reißt, riskiert einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat.
Eine Fristverlängerung nach § 109 AO ist möglich. Beantrage sie am besten vor Ablauf der Frist und begründe sie, rückwirkend verlängert das Finanzamt nur in Ausnahmefällen.
Wer muss abgeben?
Eine Pflicht zur Abgabe besteht nach § 46 EStG unter anderem in diesen Fällen:
- Du und dein Partner nutzt die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren.
- Du warst gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern in Steuerklasse VI beschäftigt.
- Du hattest Nebeneinkünfte über 410 Euro.
- In deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen war ein Freibetrag eingetragen.
- Du hast Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen.
Zu den Lohnersatzleistungen zählen Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Sie sind selbst steuerfrei, erhöhen über den Progressionsvorbehalt aber deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Alle anderen geben freiwillig ab. Das lohnt sich, sobald deine tatsächlichen Kosten über den Pauschalen liegen. Der Lohnsteuerabzug rechnet pauschal und kennt deine individuellen Kosten nicht: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Handwerkerrechnungen, Spenden oder Versicherungsbeiträge.
Für 2026 kommt der Effekt der höheren Pendlerpauschale dazu. Gerade bei kurzen und mittleren Arbeitswegen trägt er erstmals über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus.
Wichtige Steueränderungen im Überblick
2026 ist kein gewöhnliches Steuerjahr. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (verkündet am 23. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363) und dem Aktivrentengesetz sind gleich mehrere Regeln in Kraft getreten, die sich erstmals in der Erklärung 2027 auswirken.
| Was | Wert für 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | 0,38 € ab dem ersten Kilometer | § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG |
| Gewerkschaftsbeiträge | zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag | § 9a S. 3 EStG |
| Aktivrente | bis 24.000 € Arbeitslohn steuerfrei | § 3 Nr. 21 EStG |
| Grundfreibetrag | 12.348 € | § 32a EStG |
| Freibeträge für Kinder | 9.756 € | § 32 Abs. 6 EStG |
| Kindergeld | 259 € monatlich | § 66 EStG |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 € | § 3 Nr. 26 EStG |
| Ehrenamtspauschale | 960 € | § 3 Nr. 26a EStG |
| Vorsorgeaufwendungen | 30.826 € | § 10 Abs. 3 EStG |
| Parteispenden | 3.300 € | § 10b Abs. 2 EStG |
Die Pendlerpauschale gilt jetzt für jeden Kilometer gleich. Bisher konntest du für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent ansetzen, erst ab dem 21. Kilometer waren es 38 Cent. Diese Staffelung ist ersatzlos entfallen.
Ein Rechenbeispiel: Du fährst an 220 Tagen im Jahr 25 Kilometer zur Arbeit. Nach altem Recht wären das 20 × 0,30 Euro plus 5 × 0,38 Euro, also 7,90 Euro pro Tag und 1.738 Euro im Jahr.
Für 2026 sind es 25 × 0,38 €, also 9,50 Euro pro Tag und 2.090 Euro im Jahr. Unterm Strich sind das 352 Euro mehr Werbungskosten, die du mit WISO Steuer geltend machen kannst.
Gleichzeitig wurde die Befristung der Mobilitätsprämie nach §§ 101 ff. EStG aufgehoben. Auch Geringverdiener profitieren damit dauerhaft.
Zahlst du Gewerkschaftsbeiträge, wirken sie jetzt in jedem Fall. Bisher liefen sie in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und verpufften, wenn deine übrigen Werbungskosten darunter blieben. Nach § 9a Satz 3 EStG werden sie zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt.
Bei einem Jahresbeitrag von 500 Euro und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das rund 150 Euro Ersparnis, die du vorher nicht hattest. Eintragen musst du sie trotzdem, automatisch passiert das nicht.
Arbeitest du im Rentenalter weiter, betrifft dich die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen, im Jahr also bis zu 24.000 Euro.
Der Freibetrag greift bereits im Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Ausgenommen sind Selbstständige, Beamte, Freiberufler und Minijobber. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an: steuerfrei heißt hier nicht beitragsfrei.
Steuererklärungen 2023 bis 2026 nachholen
Wenn du nicht abgabepflichtig bist, hast du vier Jahre Zeit. Die Frist ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 AO und läuft jeweils zum Jahresende ab. Im Jahr 2027 kannst du also noch diese Jahre nachholen:
| Steuerjahr | Abgabe möglich bis |
|---|---|
| 2023 | 31. Dezember 2027 |
| 2024 | 31. Dezember 2028 |
| 2025 | 31. Dezember 2029 |
| 2026 | 31. Dezember 2030 |
Weil für jedes Jahr das Recht des jeweiligen Jahres gilt, kannst du die 38 Cent ab dem ersten Kilometer nicht rückwirkend auf 2025 anwenden.
WISO Steuer rechnet in der Version für das jeweilige Steuerjahr automatisch mit den damals gültigen Werten.
¹ Weitere Informationen findest du hier: https://www.buhl.de/steuer/test-ergebnisse/
² Datenschutz auf Bankenniveau: So schützt WISO Steuer deine Daten.