Steuererklärung für Paare
Gemeinsam mehr rausholen
Ob zusammenlebend, verheiratet oder mit Kind: WISO Steuer passt sich euch an. Eure Steuererklärung bleibt einfach.
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Über 5,5 Millionen zufriedene Nutzer
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Ob zusammenlebend, verheiratet oder mit Kind: WISO Steuer passt sich euch an. Eure Steuererklärung bleibt einfach.
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Eure Vorteile als Paar mit WISO Steuer
Keine Zusatzkosten
Ihr könnt WISO Steuer gemeinsam nutzen. Auch dann, wenn ihr zwei Steuererklärungen abgebt.
Wächst mit dir
Heirat, Haus und Kind: Du entscheidest, was dazukommt. Kein Neuanfang, keine Zusatzkosten.
Holt mehr raus
Dank personalisierten Spartipps gibt's im Schnitt 500 € mehr zurück als mit anderen Apps*.
4.9
Basierend auf 10.156 Bewertungen
R. Doven
Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.
T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
FAQ: Steuererklärung als Paar
Nicht immer – aber oft lohnt es sich. Eine Pflicht zur Abgabe besteht z. B. bei unterschiedlichen Steuerklassen oder Nebeneinkünften. Wer hingegen Steuerklasse 1 oder die Kombination 4/4 hat, ist in vielen Fällen nicht verpflichtet.
Tipp: Auch wenn ihr nicht müsst: Eine freiwillige Abgabe zahlt sich oft aus – im Schnitt gibt’s mehrere hundert Euro vom Finanzamt zurück.
Vorteile:
- Ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab und profitiert vom Splittingtarif – besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen.
- Freibeträge und Pauschalen (z. B. Sparer- oder Arbeitnehmerpauschbetrag) lassen sich gemeinsam nutzen.
- Verluste eines Partners können mit den Einkünften des anderen verrechnet werden.
Nachteile:
- Bei ähnlich hohen Einkommen bringt das Splitting kaum Vorteile.
- Die Zusammenveranlagung ist nicht möglich bei dauerhafter Trennung oder fehlender unbeschränkter Steuerpflicht.
- In Einzelfällen kann die Einzelveranlagung günstiger sein – etwa bei Kirchensteuer oder Verlustverrechnung.
Tipp: WISO Steuer prüft vor der Abgabe der Steuererklärung automatisch, ob die Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung besser für euch ist und nutzt das bessere Ergebnis.
Nein. Unverheiratete Paare müssen ihre Steuererklärung getrennt abgeben. Sie werden wie 2 Singles besteuert – unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben.
Das Wichtigste: Paare mit Kindern können steuerlich profitieren, egal ob verheiratet oder unverheiratet. Folgende Punkte solltet ihr beachten:
- Kinderfreibetrag oder Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was für euch günstiger ist. Tragt die Daten eurer Kinder in der Steuererklärung ein.
- Kinderbetreuungskosten: Ihr könnt bis zu 4.800 € pro Jahr und Kind (2025) ansetzen, davon werden 80 % als Sonderausgaben anerkannt. Achtet darauf, dass beide Eltern im Betreuungsvertrag stehen und die Kosten möglichst gemeinsam gezahlt werden.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Nur für Alleinerziehende möglich, wenn das Kind mit Hauptwohnsitz bei einem Elternteil gemeldet ist und kein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.
Eine Einzelveranlagung kann sich für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner in bestimmten Fällen lohnen:
- Wenn einer von euch besonders hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, die bei gemeinsamer Veranlagung steuerlich untergehen würden.
- Bei unterschiedlichen Kirchensteuerpflichten: Nur wer Mitglied ist, zahlt Kirchensteuer. So kann vermieden werden, dass beide Partner Kirchensteuer zahlen müssen.
- Wenn einer von euch einen Verlustvortrag hat, der bei gemeinsamer Veranlagung nicht optimal genutzt werden kann.
- Um Einkommensgrenzen einzuhalten, z. B. für die Arbeitnehmer-Sparzulage oder bestimmte Förderungen.
- Wenn ihr dauerhaft getrennt lebt oder einer von euch im Ausland wohnt und nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist die Einzelveranlagung verpflichtend.
Tipp: Mit WISO Steuer könnt ihr beide Varianten durchrechnen und direkt sehen, welche für euch günstiger ist.
Eure Frage war nicht dabei? Stellt sie an den kostenlosen Berater SteuerGPT. Klickt auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippt eure Fragen ein. Binnen Sekunden bekommt ihr die passende Antwort.
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- 5 Erklärungen pro Steuerjahr
- Ein Preis – auch für Ehepaare
Gemeinsame Steuererklärung für Paare
Egal ob Ehepaar, eingetragene Lebensgemeinschaft oder unverheiratetes Paar – WISO Steuer zeigt euch immer die besten Tipps zum Steuern sparen.
In eurem Leben ändert sich etwas? Kein Problem: Der Kauf einer Immobilie, ein Kind oder die Selbstständigkeit – WISO Steuer passt sich allen Lebenslagen an, denn unsere Software deckt auch Spezialfälle ab.
Übrigens: Mit einer Lizenz könnt ihr bis zu 5 Steuererklärungen pro Jahr abgeben. Und das ganz ohne Extrakosten!
Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich sind alle dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ausnahmen sind:
- Ehepaare mit der Steuerkombination 4/4
- Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 1
Vor allem eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich! Denn in vielen Fällen gibt es Geld vom Finanzamt zurück.
Video: So einfach holen Paare ihr Geld zurück
Du bist in einer festen Beziehung, aber nicht verheiratet? Kein Problem! Auch ohne Heirat kannst du Steuern sparen. Wenn du mit deinem Partner zusammenwohnst und ihn finanziell unterstützt, kannst du das in deiner Steuererklärung angeben. Im Video erklären wir dir, was du dabei beachten musst.
Steuererklärung als Ehepaar
Gemeinsame oder getrennte Veranlagung?
Als Ehepaar könnt ihr eure Steuererklärung gemeinsam abgeben – und dabei vom Splittingtarif profitieren.
Dabei zählt ihr steuerlich als ein Haushalt: Die Einkommen beider Partner werden addiert, halbiert, versteuert – und das Ergebnis anschließend verdoppelt. Dieser Rechentrick senkt eure Steuerlast deutlich im Vergleich zur Einzelveranlagung.
Besonders lohnt sich die gemeinsame Veranlagung, wenn:
- eure Einkommen unterschiedlich hoch sind
- einer von euch zeitweise weniger verdient hat (z. B. Elternzeit, Jobwechsel)
- selbstständige und nicht-selbstständige Einkünfte zusammentreffen
- es im Jahr zu Einkommens-Schwankungen kam
Wann sich alternativ die Einzelveranlagung
lohnt, hängt vom Einzelfall ab – WISO Steuer prüft automatisch beide Optionen für euch. Das kann beispielsweise zutreffen, wenn:
- Hohe außergewöhnliche Belastungen nur bei einer Person anfallen
- Hohe Werbungskosten bei einem Partner liegen
- Steuerpflichtige Nebeneinkünfte nur bei einer Person berücksichtigt werden sollen
- Ihr getrennte finanzielle Verpflichtungen habt
Welche Steuerklasse ist die richtige?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen mehreren Steuerklassen-Kombinationen wählen:
- Steuerklasse 4/4: Beide Partner zahlen etwa gleich viel
- Steuerklasse 3/5: Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient
- 4/4 mit Faktor: Fairere Verteilung, verhindert hohe Nachzahlungen
Welche Kombination für euch passt, hängt von euren Einkommensverhältnissen ab. Sie beeinflusst nicht nur euer monatliches Netto, sondern auch mögliche Steuernachzahlungen oder Erstattungen bei der Jahreserklärung.
Das gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften
Auch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft habt ihr die Möglichkeit, euch gemeinsam veranlagen zu lassen. Dabei profitiert ihr wie Ehepaare vom sogenannten Splittingtarif, der häufig zu einer niedrigeren Gesamtsteuer führt.
Steuererklärung als unverheiratetes Paar
Paare ohne Eheschließung gelten steuerlich als Einzelpersonen. Das bedeutet: Jeder gibt eine eigene Steuererklärung ab, Freibeträge und Pauschalen werden einzeln gewährt.
Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Ehepaaren ist nicht möglich. Auch ein Wechsel von Steuerklassen aufgrund eures Beziehungsstatus ist erst mit einer Heirat möglich.
Geld sparen könnt ihr trotzdem. Und zwar mit diesen Tipps:
Steuervorteile für unverheiratete Paare mit Kind
Auch ohne Trauschein erhaltet ihr als Eltern diverse Vorteile bei der Steuererklärung:
- Kinderfreibetrag: Aktuell 4.800 € pro Elternteil (Stand 2025). Alternativ prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld vorteilhafter ist.
- Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.000 € pro Jahr und Kind könnt ihr steuerlich geltend machen. Wichtig: Nur der Elternteil, der den Vertrag unterschreibt und bezahlt, darf die Kosten absetzen. Tipp: Tragt beide Eltern im Vertrag ein und zahlt vom gemeinsamen Konto.
Gemeinsame Konten, Haushaltskosten & Vermögensaufbau
Auch wenn ihr eure Finanzen gemeinsam organisiert – steuerlich wird weiterhin getrennt gerechnet. Zahlt ihr beispielsweise beide auf ein gemeinsames Konto ein, könnt ihr individuell eure eigenen Freibeträge nutzen. Das ist besonders interessant, wenn es um Kapitalerträge, Sparer-Pauschbeträge oder gemeinsame Investitionen geht.
Besitzt ihr zusammen eine Immobilie, erstellt ihr zusätzlich zur Einkommensteuer eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung. Dort lasst ihr festlegen, wie Einnahmen und Kosten zwischen euch verteilt werden sollen.
Auch Verluste aus gemeinsamen Investitionen können steuerlich relevant sein. Überlegt euch, welcher Partner die Verluste in seiner Steuererklärung angeben sollte, um den größtmöglichen Steuervorteil zu ziehen.
Arbeitszimmer für Zwei
Habt ihr in eurem Haushalt einen getrennten Raum, den ihr gemeinsam als Arbeitszimmer nutzt? Dann könnt ihr beide die Kosten dafür bei der Steuer angeben – entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro (ab 2023). Diese ist personenbezogen – das bedeutet, jeder von euch bekommt diese Pauschale. Voraussetzung: Das Arbeitszimmer erfüllt die Kriterien des Finanzamtes.
*Im Bundesdurchschnitt werden 1.172 € vom Finanzamt zurückbezahlt. Mit WISO Steuer sind es im Durchschnitt 1.674 € – also über 500 € mehr.
Quelle: Destatis
Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?
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