Bogen rund

Rentennachzahlung in der Steuererklärung

Das müssen Sie beachten


Immer wieder werden Renten für mehrere Jahre nachzahlt. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten müssen.

Besteuerung bei Zahlung

Bei Einkünften aus Rentenversicherungen gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Das heißt, Einnahmen werden in dem Jahr besteuert, in dem Sie auf Ihrem Bankkonto gut geschrieben werden. Eine Nachzahlung für mehrere Jahre wird also nur in dem Jahr der Zahlung besteuert. Die Jahre, für die Rente nachgezahlt wird, sind von der Nachzahlung nicht betroffen.

Keine Besonderheit bei unterjährigen Nachzahlungen

Bei einer Rentennachzahlung wird nach der Art der Nachzahlung unterschieden. Handelt es sich um eine Nachzahlung, die nur für vergangene Monate des aktuellen Kalenderjahres gezahlt wurde ergeben sich keine Besonderheiten.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ab April das Recht zum Rentenbezug haben, die Rente allerdings erst ab Juni ausgezahlt wird. Die Nachzahlung für die Monate April und Mai wird wie eine normale Rentenzahlung behandelt. Hier gibt es keine steuerlichen Besonderheiten.

Steuerfalle Tarifverlauf

Wenn allerdings mehrere Jahre betroffen sind, sieht die Sache anders aus. Wenn in einem Jahr Renten für mehrere Jahre nachgezahlt werden, spricht das Steuerrecht von einer Zusammenballung von Einkünften. Das ist bereits dann der Fall, wenn Sie im Januar eine Nachzahlung für den Dezember des letzten Jahres erhalten.

Die Zusammenballung von Einkünften kann dazu führen, dass bei einer Nachzahlung mehr Steuer anfällt als bei höheren Zahlungen von Anfang an. Das liegt am progressiven Verlauf des Einkommensteuertarifs. Dabei wird von höheren Einkünften ein höherer Anteil an Steuern einbehalten.

Begünstigung durch Fünftel-Regelung

Und hier hat der Gesetzgeber ein Einsehen. Rentennachzahlungen für mehrere Jahre können mit der sogenannten Fünftel-Regelung besteuert werden. Dabei werden die normalen Rentenzahlungen nach den normalen Regeln besteuert.

Die Nachzahlung wird jedoch besonders behandelt. Es wird zuerst ermittelt, wie hoch die Einkommensteuer auf ein Fünftel der Nachzahlung ist. Dieser Betrag wird anschließend wieder mal Fünf genommen und ergibt dann die Einkommensteuer auf die Nachzahlung. So sollen die Auswirkungen des progressiven Steuertarifs abgemildert werden.

 

Antrag durch richtiges Ausfüllen der Steuererklärung

Um von der Fünftel-Regelung zu profitieren muss die Steuererklärung lediglich korrekt ausgefüllt werden. Sobald auf Anlage R Nachzahlungen für mehrere vergangene Jahre eingetragen werden, werden die Beträge automatisch bei der Fünftel-Regelung berücksichtigt.

Was ist mit den Zinsen?

Zinsen, die im Zusammenhang mit einer Rentennachzahlung ausgezahlt werden, gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung zu den Renteneinkünften. Das heißt, Sie können nicht vom Sparer-Pauschbetrag oder dem günstigen Steuersatz von 25% profitieren.

Da sah das sächsische Finanzgericht mit seinem Urteil (Aktenzeichen 6 K 2143/07) anders. Es urteilte, dass Zinsen aus Nachzahlungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Gegen das Urteil ist eine Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Aktenzeichen VIII R 18/12).

Tipp: Sollten Sie Zinsen zu einer Rentennachzahlung erhalten haben, tragen Sie diese bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen ein. Wenn das Finanzamt die Zinsen bei den Renteneinkünften berücksichtigt, legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie ein Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf das anhängige Verfahren vor dem BFH. Das Finanzamt wird dann Ihren Bescheid ändern, sobald der BFH über den Fall entschieden hat.

Steuerberatung?

Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.

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2 Kommentare

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  1. 1
    Georg

    Und wie ist das, wenn ich Rente zurückzahlen muß für mehrere Jahre. Wie wird damit verfahren. Kann ich den “Verlust” irgendwo aufführen? Oder wird das gar automatisch geregelt durch eine Meldung der DRV?

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