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Nebenberufliche Selbstständigkeit: So bereitet sie Freude

Haben Sie eine großartige Geschäftsidee, die Sie gerne so schnell wie möglich umsetzen wollen? Brennen Sie bereits voller Elan darauf, diesen Traum zu verwirklichen? Sofort Ihren Job zu kündigen und loszuziehen, birgt viele Risiken und ist ohne ein gewisses Startkapital schlicht unmöglich. Wie für viele andere Gründer bietet sich für Sie wahrscheinlich der Weg über die nebenberufliche Selbstständigkeit an, zumindest für den Anfang. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Idee erst testen können, während Ihnen der Hauptberuf finanzielle Sicherheit bietet. Außerdem können Sie so für sich selbst klären, ob Sie überhaupt für die Selbstständigkeit gemacht sind.

Damit solche Vorhaben nicht an bürokratischen Hürden scheitern, haben wir hier das nötige Basiswissen für einen soliden Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit zusammengetragen. Schließlich wollen Sie abends nach dem Job noch mit Freude Ihrem Nebenberuf nachgehen, statt an den rechtlichen Grundlagen zu verzweifeln.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Genehmigungspflicht durch den Arbeitgeber?

Sie haben grundsätzlich das Recht, in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu gehen. Informieren Sie dennoch in jedem Fall Ihren Arbeitgeber! Manchmal finden sich dazu auch konkrete Regelungen im Arbeitsvertrag, die Sie beachten müssen. Einer Genehmigung steht grundsätzlich nichts im Weg, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die Tätigkeit macht dem Arbeitgeber keine Konkurrenz.
  • Der Arbeitsschwerpunkt verbleibt bei Ihrem Hauptberuf.
  • Sie nutzen Krankheits- und Urlaubstage nicht für den Nebenberuf.
  • Generell gesprochen darf sich die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht negativ auf den Hauptberuf auswirken.

Achtung: Eventuell brauchen Sie für die nebenberufliche Selbstständigkeit noch eine Genehmigung seitens der Behörden und einen entsprechenden Qualifikationsnachweis. Das hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Gewerbe: Es gelten die gleichen Regeln wie bei einer Gründung „in Vollzeit“. Sie müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Hier geben Sie an, dass es sich um eine Nebentätigkeit handelt. Ihre Daten leitet das Gewerbeamt dann an das Finanzamt und die IHK weiter. Bei der IHK können Kosten für die verpflichtende Mitgliedschaft entstehen, das hängt aber von Ihren Einkünften ab.

Freiberuf: Als Freiberufler müssen Sie dagegen kein Gewerbe anmelden. Daher sind Sie auch von der Gewerbesteuer befreit. Es reicht, die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt zu melden, woraufhin dieses Ihnen den steuerlichen Erfassungsbogen zusendet. Typische freie Berufe üben etwa Autoren aus, Therapeuten, Künstler, Steuerberater etc. Weitere Informationen darüber, welche Berufe unter diese Regelung fallen, finden Sie unter §18 des Einkommensteuergesetzes.

Steuerliche Aspekte

Bei der Anmeldung müssen Sie auch die Rechtsform Ihres Unternehmens wählen. Gerade für Nebenberufler sollte diese möglichst wenig Haftungsrisiken mit sich bringen. Sofern es sich bei der Rechtsform nicht um ein Einzelunternehmen handelt, entstehen bestimmte Buchführungspflichten. Das ist bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aber selten der Fall.

Generell gilt, dass Sie als Selbstständiger eine Steuererklärung abgeben müssen. Auch geringe Nebeneinkünfte müssen dort angegeben werden, können aber unter bestimmte steuerfreie Pauschalen fallen.

Meistens wird im Nebenberuf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Dann reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) in der Steuererklärung. Außerdem können Sie sich dann von der Umsatzsteuer befreien lassen. Wie beim Hauptgewerbe und Vollzeit-Freiberuflern ist hier die Grenze von 22.000 Euro Umsatz im Jahr entscheidend. Die Befreiung können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen.

Sozial- und Krankenversicherung

Eine zusätzliche Sozialversicherung brauchen Sie als nebenberuflich Selbstständiger nicht. Sie müssen aber Ihre Krankenkasse über den Nebenerwerb informieren. Es kann dann zu zusätzlichen Kosten kommen, in der Regel berechnet sich Ihr Beitrag aber nur abhängig vom Hauptgehalt und sollte durch die Nebeneinkünfte nicht steigen. Sie müssen aber nachweisen, dass es sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt.

Wenn Sie dann den Sprung in die volle Selbstständigkeit wagen, können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse wählen. Sie sind darüber hinaus nicht länger verpflichtet, in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Dennoch sollten Sie selbstverständlich an Ihre private Altersvorsorge denken, die zudem steuerlich absetzbar ist.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Student, Arbeitsloser oder Beamter

Für Studenten gilt, dass sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen (ein Werkstudent darf diese Stundenzahl bis zu 25 Wochen im Jahr überschreiten). Anderenfalls könnten sie den Studentenstatus verlieren und als erwerbstätig gelten. Nebenbei selbstständige Studenten in der Familienversicherung dürfen außerdem nicht mehr 425€ verdienen, sonst müssen sie sich studentisch krankenversichern.

Bei Arbeitslosen darf die Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreiten. Gewinne (Einnahmen abzüglich der Aufwendungen) sind bis zu 165€ ohne Kürzungen des Arbeitslosengeldes möglich.

Als Beamter bedarf die nebenberufliche Sebstständigkeit möglicherweise einer besonderen Genehmigung. 8 Stunden pro Woche oder 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit der Haupttätigkeit dürfen hier nicht überschritten werden.

Sie haben noch Fragen zum Thema oder benötigen weitere Informationen? Schreiben Sie uns an feedback@buhl.de.

Hinweis

In diesem Beitrag geben wir persönliche Empfehlungen weiter. Wir garantieren jedoch nicht für Vollständigkeit.

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