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Wie Sie Ihren Unternehmensnamen finden

Wie Sie Ihren Unternehmensnamen finden

Auf der Suche nach dem passenden Unternehmensnamen sind Sie als Gründer leider nicht völlig frei. Ihre Möglichkeiten bei der Namensfindung hängen stark davon ab, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen anstreben. Außerdem gilt es natürlich, die Markenrechte anderer zu beachten und eine neue und eigenständige Bezeichnung zu finden, die gut zu Ihnen passt. Mit den Hinweisen in diesem Beitrag wollen wir Sie bei der Suche nach einem Unternehmensnamen unterstützen.

Warum Sie über Ihren Unternehmensnamen nachdenken sollten

Wenn Sie einen geeigneten Unternehmensnamen finden wollen, müssen Sie auf verschiedene rechtliche Vorgaben achten. Gleichzeitig wollen Sie wahrscheinlich wie die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer einen aussagekräftigen und kreativen Unternehmensnamen, der sich Ihren Kunden schnell ins Gedächtnis einprägt.

Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen auch online tätig sein wollen. Denn vom Namen des Unternehmens wird auch der Domainname Ihrer Website abhängen, der für Ihren Erfolg im Internet entscheidend sein kann.

Ein weiterer Grund, warum Sie sich für die Namensfindung etwas Zeit nehmen sollten, sind die rechtlichen Fallstricke, die das Marken- und Schutzrecht eventuell bereithält.

Egal aus welchem Grund: Eine spätere Namensänderung kann kostspielig werden, darum sollten Sie Ihre Entscheidung gut vorbereiten.

Hinweis

Bei der Namensfindung können Sie Marketingagenturen, spezialisierte Anwälte und weitere Berater unterstützen. Logischerweise fallen dadurch für die Unternehmensgründung zusätzliche Kosten an.

Firmenname oder Geschäftsbezeichnung – Was ist der Unterschied?

Im Alltag sprechen wir oft ganz allgemein von Firmen und Firmennamen, wenn wir über verschiedene Unternehmen reden. Dabei sind das eigentlich schon unternehmensrechtliche Fachbegriffe. Denn einen echten Firmennamen tragen nur Kaufleute, Kapitalgesellschaften und andere ins Handelsregister eingetragene Unternehmen wie eine OHG. Ganz genau genommen bezeichnet schon der Begriff “Firma” lediglich den Namen, unter dem diese Unternehmen ihre Geschäfte betreiben.

Als Einzelunternehmer oder anderes Unternehmen ohne Eintragung ins Handelsregister können Sie dagegen für Werbezwecke eine sogenannte Geschäftsbezeichnung führen, doch für diese gelten teilweise andere Anforderungen als für einen Firmennamen. Zum Beispiel darf eine Geschäftsbezeichnung nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um eine eingetragene Handelsregisterfirma.

Der erste Schritt auf Ihrem Weg zum Unternehmensnamen ist also die Klärung der Frage, ob Sie einen Firmennamen oder eine Geschäftsbezeichnung brauchen. Sie hängt vom rechtlichen Status Ihres Unternehmens ab.

Was gibt es bei der Geschäftsbezeichnung zu beachten?

Ihre Geschäftsbezeichnung sollte Ihr Unternehmen werbewirksam beschreiben. Selbstverständlich müssen Sie im Vorfeld prüfen, ob Ihre Wunschbezeichnung dem Namen eines anderen Unternehmens gleicht oder ähnelt und ob möglicherweise Markenrechte verletzt werden könnten.

Aber das ist bei weitem noch nicht alles, worauf Sie achten sollten:

  • Wie gesagt darf die Geschäftsbezeichnung nicht den Eindruck eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens vermitteln. Daher sind Formulierungen „Zentrum für”, „Fabrik” oder Ortszusätze wie „Neunkirchener Matrazenlager” nicht erlaubt.
  • Auf Ihren Angeboten, Rechnungen und anderen Geschäftsbriefen müssen Sie neben der Geschäftsbezeichnung Ihren Vor- und Nachnamen bzw. den der Gesellschafter angeben, denn das ist ihr eigentlicher, offizieller Unternehmensname.
  • Wenn Sie hingegen keinen bestimmten Empfänger erreichen wollen, also vor allem bei verschiedenen Werbemaßnahmen, können Sie es bei der Geschäftsbezeichnung belassen.
  • Bei Freiberuflern reicht es, zusätzlich zur Geschäftsbezeichnung den Nachnamen anzugeben.
  • Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, müssen Sie dies als Zusatz verwenden oder zumindest die übliche Abkürzung GbR.
  • Eine Partnergesellschaft darf als Zusatz Bezeichnungen wie “und Partner” oder “Partnerschaft” verwenden.
  • Falls Sie im stationären Handel tätig sind, müssen Sie die oben genannten zusätzlichen Angaben zur Geschäftsbezeichnung deutlich am Eingang Ihres Ladens anbringen.

Welche Anforderungen gelten für Firmennamen?

  • Ein Firmenname sollte einen großen Unterscheidungswert bieten. Eine reine Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung ist ungeeignet.
  • Auch ein Firmenname muss den Zusatz der Rechtsform des Unternehmens beinhalten.
  • Irreführende Bezeichnungen wie “Bio” oder “Institut für” sind häufig unzulässig.
  • Und natürlich muss auch ein Firmenname einzigartig sein und darf keine Namens- und Markenrechte oder andere Schutzrechte verletzen.

So können Sie die Namensfindung für Ihr Unternehmen angehen:

Für Ihre Recherche im Vorfeld sollten Sie das Unternehmensregister zu Rate ziehen. Dadurch können (und müssen) Sie viele Ideen direkt ausschließen, weil diese schon vergeben sind.

Natürlich brauchen Sie einen möglichst kreativen Unternehmensnamen, der gut klingt und den man sich gut merken kann. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:

So kann eine Geschäftsbezeichnung direkt auf Ihre Produkte und Leistungen oder die Branche hinweisen, zum Beispiel “Damen- und Herrenbekleidung Müller” oder eine sogenannte Etablissementbezeichnung wie “Zum silbernen Eber”. Auch viele Phantasienamen kommen infrage, versuchen Sie aber einen Namen zu finden, der bereits etwas über den Nutzen für Ihre Kunden verrät. Darin liegt die große Kunst.

Wenn Sie erste Ideen für einen Unternehmensnamen gesammelt haben, ergeben sich weitere Fragen:

Können Ihre Kunden den Namen richtig aussprechen und ist die Schreibweise nicht zu kompliziert? Eignet sich der Name gegebenenfalls auch für ausländische Märkte? Finden Sie ein passendes Kürzel, das Sie eventuell für Ihr Logo verwenden können? Gibt es noch eine freie Domain zu diesem Namen?

Hinweis

Wie Sie selbst Ihren Unternehmensnamen und Ihre Domain, Ihre Geschäftsidee oder Ihre Marke schützen können, erklären wir in einem unserer nächsten Beiträge.

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