Steuererklärung 2025

Frist am 31. Juli

Spät dran? Du kannst deine Steuer 2025 jetzt noch mit WISO Steuer abgeben. Einfach Fotos deiner Unterlagen machen – den Rest übernimmt die App. Du siehst sofort, wie viel Geld für dich drin ist.

Stiftung Warentest kürt das PC-Programm von WISO Steuer mit Sehr gut (1,5) als Testsieger in der Ausgabe Finanzen 05/2026
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CHIP bewertet WISO Steuer als Testsieger im Vergleich von 6 Steuer Online-Diensten im März 2026
Focus Money Siegel 06/2026: WISO Steuer ausgezeichnet als Testsieger in Kategorie Steuer-App mit Note "Sehr Gut (1,0)"
€uro Siegel 04/2026: WISO Steuer ausgezeichnet als beste Steuersoftware Online
IMTEST Siegel 03/2026: WISO Steuer als Testsieger mit Note 1,66
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Deine Steuererklärung 2025 mit WISO Steuer

Auch nach dem 31. Juli abgeben

Die Frist für die Steuererklärung 2025 endete am 31. Juli 2026. Für jeden angefangen Monat, den du zu spät dran bist, werden dir mindestens 25 € von der Erstattung abgezigen. Rette dein Geld und gib noch heute ab.

Das ist neu in 2025

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Wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?

Die Abgabefrist endete am 31. Juli 2026. Aber: Es ist noch nicht alles verloren. Du solltest die Abgabe so schnell wie möglich nachholen. Denn das Finanzamt verhängt eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 25 € für jeden Monat, den du zu spät dran bist. Das nennt sich Verspätungszuschlag.

Was ändert sich bei der Steuer 2025?

Ab 2025 gelten neue Freibeträge, geänderte Regelungen für Familien, Arbeitnehmer, Selbstständige und Kapitalanleger. Besonders wichtig:

Alle Infos zur Steuererklärung 2025

Die Steuererklärung 2025 ist seit November 2025 bei WISO Steuer verfügbar. Seit dem 1. Januar 2026 konntest du sie abgeben, bis hin zum einschließlich 31. Juli. Dann endete die Frist.
Wenn du die Frist verpasst hast, solltest du möglichst zeitnah trotzdem noch abgeben, um 25 € Verspätungszuschlag pro Monat zu vermeiden.

Das ist neu für alle in 2025
  • 12.096 € steuerfrei verdienen:
    So hoch ist der sogenannte Grundfreibetrag in 2025 (Quelle). Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer und dein Arbeitgeber behält auch keine Lohnsteuer ein.
  • Nettoeinkommen soll nicht schrumpfen:
    Der ab 2025 geltende Steuertarif wurde so angepasst, dass die Steuerlast nicht automatisch steigt, wenn die Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Das nennt man Schutz vor kalter Progression.
  • Reichensteuer:
    Keinen Inflationsausgleich gibt es aber beim sogenannten Reichensteuersatz, der höchsten Tarifstufe mit 45 %.
  • Höhere Soli-Grenzen:
    Als Alleinstehender zahlst du den Solidaritätszuschlag erst dann, wenn deine Einkommensteuer über 19.950 € liegt (39.900 € bei Zusammenveranlagung) (Quelle).
  • Bonuszahlungen der Krankenkasse:
    Ab sofort werden Bonuszahlungen deiner Krankenkasse bis zu 150 € pro Jahr und versicherter Person als Erstattung von Gesundheitskosten angesehen – nicht als Beitragserstattung. Du kannst also weiterhin deine Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe absetzen.
Familien & Kinder: Neuerungen für 2025
Arbeitnehmer- & Arbeitgeberregelungen ab 2025
  • Änderung der Fünftelregelung:
    Die Steuerermäßigung für Abfindungen kannst du nur noch über deine Einkommensteuererklärung erhalten.
  • Mindestlohn steigt um 41 Cent:
    Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Für Minijobber erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze dadurch auf 556 € (Quelle). Der Übergangsbereich beim Midijob erstreckt sich von 556,01-2.000 € monatlich.
  • Lohnsteuerfreibetrag frühestens ab November beantragen:
    Wenn du willst, dass das Finanzamt für 2026 einen Lohnsteuerfreibetrag einträgt, kannst du das frühestens ab dem 1. November 2025 beantragen, statt wie bisher ab dem 1. Oktober. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist weiterhin bis zum 30. November des betreffenden Jahres möglich.
Neues für Kapitalanleger
  • Vorabpauschale:
    Thesaurierende Fonds lösen jedes Jahr im Januar eine fiktive Besteuerung aus; die darauf entfallene Steuer gilt als Vorauszahlung.
  • Termingeschäfte:
    Die bisherige Verlust­­ver­rech­nungs­­grenze von 20.000 € entfällt vollständig – Verluste können unbegrenzt und sogar rückwirkend mit Kapital­erträgen verrechnet werden.
Steueränderungen für Unternehmer & Selbstständige
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für kleinere Betriebe:
    Hast du im Vorjahr weniger als 2.000 € Umsatzsteuer gehabt, musst du keine Voranmeldung mehr abgeben.
  • Neue Grenzen für die Kleinunternehmer­Regelung:
    Mit höchstens 25.000 € Umsatz in 2024 und voraussichtlich bis zu 100.000 € in 2025, kannst du steuerfrei fakturieren. Dieselbe 100.000-Euro-Grenze gilt EU-weit, bringt aber neue Melde­pflichten und eine eigene Identifikations­nummer mit sich.
  • Mehr Zeit für den Verzicht auf die Kleinunternehmer­-Regelung:
    Bis 28. Februar 2027 für das Jahr 2025.
  • Steuerfreiheit für größere Photovoltaik-­Anlagen:
    Bis 30 kWp je Einheit (max. 100 kWp pro Person) bleiben steuerfrei.
  • Dienstwagen mit Hybrid­antrieb:
    Die 0,5-%-Regel gilt nur dann, wenn das Auto höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch fährt. Das gilt auch für Wagen, die 2024 bestellt und erst 2025 ausgeliefert werden.
Erbschaften

Die pauschale Erb­fall­kosten­­abzug steigt auf 15.000 €; höhere tatsächliche Kosten musst du belegen. Erbst du eine Immobilie, kannst du die darauf entfallende Steuer bis zu 10 Jahre zinslos stunden lassen – selbst wenn du sie später selbst nutzt oder vermietest.

Immobilien­eigentümer & Mieter
  • Grundsteuer­reform greift bundesweit:
    Hältst du deinen neu festgesetzten Grundsteuer­wert für zu hoch, kannst du eine Korrektur beantragen, sofern du sie belegst.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Rechnung absetzbar:
    Um z. B. Handwerker oder Reinigungen abzusetzen, musst du sie nicht in bar bezahlt haben und eine per Rechnung vorliegen haben – das ist nun klar im Gesetz verankert.

Autor

Katharina Flender, Marketing-Lead

Veröffentlicht am 17.02.2026

Aktualisiert am 03.08.2026